Die berüchtigte Stiftung „EVZ“ versucht weiter, Journalisten einzuschüchtern und kritische Berichterstattung zu ersticken. Jetzt klagt sie gegen TE. Dabei umsegelt sie die Pressefreiheit, die Fakten – und auch die Gesetze der Logik.
picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Der handelsübliche Rechtsstreit ist eher langweilig. Aber es gibt Ausnahmen, und hier ist so eine. Gerade hat TE vom Landgericht Berlin Post bekommen. Eine Kölner Anwaltskanzlei verklagt uns im Auftrag der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ). Der Brief, eigentlich ist es ein Paket, ist irre dick: 184 Seiten. Allein die eigentliche Klageschrift hat 31 Seiten.
Die Zwangsarbeiter-Stiftung
Die EVZ bestreitet, dass die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter ihr maßgeblicher Gründungszweck war.
„Entschädigungen für ehemalige NS-Zwangsarbeiter: Dafür wurde die Stiftung ‚EVZ‘ einst mit Steuer-Milliarden gegründet.“ Das hatte TE so geschrieben. Und natürlich stimmt es.
Der interfraktionelle Entwurf für das „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘“ vom 13. April 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3206) und der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 26. Mai 2000 in derselben Angelegenheit (Drucksache 14/3459) beginnen wortgleich so:
„Im Zweiten Weltkrieg wurde von Deutschen in vielfältiger Weise großes Unrecht insbesondere den jüdischen Bürgern Deutschlands und seiner Nachbarstaaten zugefügt. Zahllose Bürger vor allem der osteuropäischen besetzten Gebiete wurden zu Zwangsarbeit herangezogen. Die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen wollen daher mit der Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘ die bisherigen Wiedergutmachungsregelungen noch einmal ergänzen und ein in finanzieller Hinsicht abschließendes Zeichen ihrer moralischen Verantwortung für die damaligen Geschehnisse setzen.“
In der öffentlichen Wahrnehmung war die EVZ absolut folgerichtig die Zwangsarbeiter-Stiftung – und ist es bis heute.
„Erst 1998 einigten sich die Fraktionen des Bundestags darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft einzurichten.“
Das schrieb am 20. Mai 2023 das Online-Magazin des „Deutschen Bildungsservers“. Das ist ein Online-Informationsangebot von Bund und Ländern mit Sitz beim Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation.
Der Bundestag selbst (!) veröffentlichte im Juni 2000 einen Beitrag mit dem Titel: „Zwangsarbeiter-Stiftung: Zwischen Fortschreibung und Forderungen“. Die schweizerische Nachrichtenagentur Swissinfo (am 28. August 2000) schrieb über die Beteiligung des schweizerischen Konzerns Nestlé an der deutschen „Zwangsarbeiter-Stiftung“. Die „Berliner Zeitung“ schrieb über die EVZ am 20. Februar 2001 als die Stiftung, die zehn Milliarden Mark „für die Entschädigung von Zwangsarbeitern der NS-Zeit“ sammelte. Die Zeitung „Welt“ schrieb in einer Chronik vom 21. Mai 2001 von der „Stiftung zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter“.
Am 20. Jahrestag der ersten Kuratoriumssitzung der Stiftung erschien am 31. August 2020 ein Kommentar im Internet. Dort ist zu lesen:
„Die Gründungsgeschichte der Stiftung EVZ ist historisch einzigartig. Nach langen gesellschaftlichen Debatten und internationalen Verhandlungen wurde das Gesetz zur Gründung der Stiftung im August 2000 verabschiedet. Im Ergebnis erhielten mehr als 1,6 Millionen Opfer von Zwangsarbeit eine individuelle Zahlung. Für sie zählte vor allem die moralische Geste, also die Anerkennung des erlittenen Leides.“
Autorin des Kommentars war die Kuratoriumsvorsitzende der EVZ: Annette Schavan.
Beim Lesen der Klageschrift kann einen unvoreingenommenen Betrachter manchmal durchaus der Gedanke überkommen, dass die Stiftungsanwälte so etwas wie ein Zeilenhonorar bekommen, also nach Textlänge bezahlt werden. Aber so machen das Juristen wohl. Außerdem ist Geld für die EVZ erkennbar kein Problem; sie hat davon mehr als genug. Das kann man für lustige Tanzprojekte ausgeben oder eben für Anwälte.
Die es dann noch nicht einmal hinbekommen, eine einfache Recherche zu machen.
Randgeschäft als einziges Geschäft
Tatsächlich hatten weitsichtige linke Aktivisten noch einen kleinen Absatz in die Rechtsgrundlage der EVZ geschmuggelt. Im „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ heißt es zum Stiftungszweck (§ 2 EVZStiftG Abs. 2):
„Innerhalb der Stiftung wird ein Fonds ‚Erinnerung und Zukunft‘ gebildet. Seine dauerhafte Aufgabe besteht darin, vor allem mit den Erträgen aus den ihm zugewiesenen Stiftungsmitteln Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen. Im Gedenken an und zu Ehren derjenigen Opfer nationalsozialistischen Unrechts, die nicht überlebt haben, soll er auch Projekte im Interesse ihrer Erben fördern.“
Das ist eine Art Generalvollmacht zur Förderung von allem. Und davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht: in Form eines Geldregens für linke Aktivisten. Heute finanziert die EVZ alle möglichen Projekte aus Bereichen wie „Demokratiebildung“, „Antidiskriminierung“, „Zivilgesellschaft“, „Migration“ oder „digitale Erinnerungskultur“.
Für den im o. a. Absatz des Gesetzes genannten Fonds wurden seinerzeit 700 Millionen D-Mark aus dem Stiftungsvermögen reserviert. 700 Millionen von zehn Milliarden. Der „Durchschnittsleser“, den die Stiftungsanwälte ständig bemühen, wird das genauso bewerten wie TE (und wie jeder andere vernunftbegabte Mensch):
Als Randgeschäft der Stiftung. Heute ist es das einzige Geschäft.
„Im Jahr 2006 hat die Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘ (EVZ) die letzte Wiederqutmachungszahlung geleistet. Bis dahin hatte sie – seit ihrer Gründung im Jahr 2000 – rund 4,4 Milliarden Euro an mehr als 1,6 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter in nahezu 100 Ländern ausbezahlt. Schon damals waren die Empfänger meist hochbetagt. Viele starben kurz nach Erhalt der Entschädigung.“
Diese Aussage will die EVZ in Teilen gerichtlich untersagen lassen. Nicht die Zahlen, die stimmen natürlich (wie der ganze Rest auch). Bemängelt wird vor allem die Behauptung, die Stiftung „würde keine Wiedergutmachungszahlungen mehr an ehemalige NS-Zwangsarbeiter leisten“.
Das überrascht dann doch ziemlich. Denn auf ihrer Website schreibt die EVZ selbst:
„Abschluss der Zahlungen: Am 12. Juni 2007 wurde das Auszahlungsverfahren in einem offiziellen Festakt unter Beteiligung von Bundespräsidenten Horst Köhler im Beisein von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgeschlossen. Zugleich wurde der Abschlussbericht über die Zahlungen vorgestellt. Mehr als zwei Millionen Anträge waren bis Ende 2006 gestellt worden.“
(Grammatikfehler aus dem Original übernommen: https://www.stiftung-evz.de/wer-wir-sind/geschichte/gruendungsgeschichte/#c2178)
Man kann es nicht anders sagen: Die Stiftung klagt inhaltlich gegen ihre eigene Internetseite.
Was ist ein Zwangsarbeiter?
Sie klagt außerdem gegen die Biologie, gegen die Mathematik – und gegen ihre eigene Datenlage.
„Es gibt keine überlebenden NS-Zwangsarbeiter mehr. Alle Menschen, die dieses Schicksal hatten, sind inzwischen tot.“ Diesen Satz will die EVZ verbieten lassen. Denn es stimme nicht, „dass es keine überlebenden NS-Zwangsarbeiter mehr gibt“.
Dummerweise kann die Stiftung ihre eigene Behauptung nicht belegen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Die Geschichtswissenschaft geht davon aus, dass nur Kinder zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden, die mindestens zehn Jahre alt waren. Das lag schlicht daran, dass noch jüngere Kinder einfach noch nichts leisten konnten, was in Kriegszeiten gebraucht wurde.
Der Krieg endete 1945. Wer da zehn Jahre alt war, ist heute mindestens 81 Jahre alt. Theoretisch könnte es also überlebende NS-Zwangsarbeiter geben. Aber die Stiftung selbst kann keinen Fall nennen. Keinen einzigen. Am 20. Mai 2026 fragte TE schriftlich bei der EVZ an:
„Wie viele Menschen, auf die das zutrifft, sind der Stiftung bekannt? Und warum endete nach Ihren eigenen Angaben die Auszahlung von Entschädigungen an diese Personengruppe offiziell am 12. Juni 2007?“
Darauf ließ die EVZ sich einen ganzen Monat Zeit. Dann, am 20. Juni 2026, antworteten ihre Anwälte (!) – und zwar so:
„Dass es noch Überlebende des NS-Unrechts gibt, ist unserer Mandantin aus ihrer Fördertätigkeit und Zeitzeugenbegegnungen hinreichend bekannt. Die Claims Conference zählte zuletzt allein 196.000 jüdische Holocaust-Überlebende (Stand Januar 2026).“
Die Antwort lautet also: Erstens – wir wissen einfach, dass es noch welche gibt. Genauer wissen wir es nicht, und belegen können wir es auch nicht. Ihr müsst uns das halt einfach glauben. Und zweitens – es gibt ja noch viele Holocaust-Überlebende.
Ja, das stimmt. Nur: Das hat nie jemand bestritten. Und darum geht es eben gerade nicht.
Ein wichtiger Teil der gesamten juristischen Argumentation der Stiftung beruht darauf, dass sie „überlebende NS-Zwangsarbeiter“ einfach mit „Holocaust-Überlebenden“ gleichsetzt. Das müssen die hochbezahlten Anwälte tun, denn beim eigentlichen Thema – das TE aufgerufen hat und für das sie TE verklagen – sind sie schlicht blank.
Folgerichtig müssen sie sich auch in der Klageschrift um ihre eigene Unwissenheit herumschwurbeln. Das klingt dann so:
„Unter den noch-lebenden (sic!) Opfern der NS-Diktatur befinden sich weiterhin ehemalige NS-Zwangsarbeiter und weitere Opfergruppen, die von der Klägerin unterstützt werden. Dabei sind statistische Erhebungen nicht für alle Opfergruppen verfügbar.“
Übersetzt: Wir wissen immer noch nicht, ob noch ehemalige NS-Zwangsarbeiter leben – und falls ja, dann wissen wir auch nicht, wie viele das sind.
Die Stiftung wirft TE also vor, angeblich eine wahrheitswidrige Tatsache zu verbreiten – aber sie kann mit nichts, nichts, nichts belegen, dass die Tatsache wahrheitswidrig ist.
Als Richter, mit Verlaub, fände ich das dreist. Vorsichtig gesagt.
Die Stiftung, die nicht überflüssig sein will
In mehreren Texten hat TE aufgedeckt, was die EVZ heute so alles bezahlt. Da findet sich allerlei Lustiges.
Zum Beispiel bekommt die Jugendpresse Deutschland 38.000 Euro für ein Projekt mit dem schönen Titel „Alle machen Medien! Förderung diskriminierungssensibler Berichterstattung in Schüler:innenzeitungen“.
Der TKM (Tanz-Kunst-Musik) Kulturverein hat es geschafft, der EVZ 70.000 Euro aus dem Kreuz zu leiern – für „Empowerment der Sinti und Roma-Jugend in Duisburg und Köln durch eine Tanzgruppe, eine Fußballmannschaft und kulturelle Angebote“.
Kritik daran will die EVZ nicht zulassen:
„Die Beklagte (TE, Red.) stellt verschiedene unwahre Tatsachenbehauptungen über die Klägerin (Stiftung, Red.) auf. Sie behauptet u. a. wahrheitswidrig, ihre aktuellen Förderprogramme wären nicht mehr vom ursprünglichen Stiftungszweck umfasst. Die Klägerin würde zudem öffentliche Gelder für allgemeine politische Projekte zweckentfremden. Durch diese Berichterstattung erzeugt die Beklagte beim Leser den falschen Eindruck, die Klägerin verschwende öffentliche Gelder.“
Wüsste man es nicht besser, dann könnte man fast den Eindruck gewinnen, als würde hier eine KI halluzinieren.
„Verschwendung“ kommt in keinem der TE-Texte zur Stiftung vor. „Zweckentfremdung“ ebenso wenig. Auch keine Synonyme dazu. An keiner Stelle wird auch nur zart angedeutet, die EVZ tue irgendetwas Illegales. Ebenfalls wird an keiner Stelle irgendwie bestritten, dass die EVZ mit ihrem vielen Geld auch NS-Erinnerungsprogramme fördert.
Die Anwälte erwecken einen falschen Eindruck von der TE-Berichterstattung – und behaupten dann frech, dieses selbsterzeugte Zerrbild erwecke beim Leser einen falschen Eindruck.
Was tatsächlich kritisiert wird: Dass das ursprüngliche Randgeschäft zum Hauptgeschäft geworden ist – besser: zum einzigen Geschäft. Dass eine als Zwangsarbeiter-Stiftung gegründete Organisation allen Ernstes „Solidarität mit der Ukraine“ für ihre Aufgabe hält und eine Tanzgruppe für Sinti und Roma sowie „diskriminierungssensible Schüler:innenzeitungen“ bezahlt.
Das ist kein juristischer Vorwurf, keine Kritik an einem vermeintlichen Rechtsbruch. Das ist ein politischer Vorwurf: Kritik an einem gesellschaftlichen Missstand. Und diese Meinungsäußerung will ausgerechnet eine Stiftung verbieten lassen, die für die Opfer von Totalitarismus gegründet wurde?
Das gibt es wirklich nur in Deutschland.
Die Stiftungsanwälte tun das dann auch noch argumentativ unredlich. Sie behaupten allen Ernstes, TE stelle „die politische und moralische Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland (…) gezielt in Abrede.“
Schmieriger geht’s nimmer. Wer kritisiert, dass die Stiftung sehr viel Geld eben auch für sehr viel sinnloses Zeug ausgibt, das mit ehemaligen NS-Zwangsarbeitern nun wirklich gar nichts zu tun hat – der leugnet die historische Verantwortung Deutschlands?
Das irrlichtert aussagenlogisch irgendwo zwischen grenzenloser Hybris und Vollknall.
Wann sind Milliarden wirklich Milliarden?
Manchmal kann man die Klage der Stiftung gegen TE noch nicht einmal mehr unter „Realsatire“ ablegen.
Im Jahr 2000 ist die EVZ als Stiftung des öffentlichen Rechts per Bundesgesetz gegründet worden. Das Stiftungskapital betrug zehn Milliarden D-Mark und wurde je zur Hälfte vom Bund und von der deutschen Wirtschaft bereitgestellt.
Jetzt will die EVZ sich kleinmachen und armrechnen.
Die Anwälte wollen TE untersagen lassen, die EVZ als „milliardenschwere Stiftung“ zu bezeichnen. Die Begründung dafür ist so abwegig, dass wir sie Ihnen, lieber Leser hier auf gar keinen Fall vorenthalten wollen:
„Der Durchschnittsleser versteht diese Äußerung dahingehend, dass das aktuelle Stiftungsvermögen mindestens eine Milliarde Euro betrage. Die Äußerung ist im Präsens formulier. Die Beklagte bezieht die Äußerung somit auf das Stiftungsvermögen der Klägerin zum Zeitpunkt der Berichterstattung.“
(Orthografiefehler aus dem Original übernommen)
Eine Stiftung, die mit zehn Milliarden D-Mark gegründet wurde (die heute umgerechnet fünf Milliarden Euro wären) und die Milliarden D-Mark und Euro ausgegeben hat, soll also jetzt nicht mehr als „Milliarden-Stiftung“ bezeichnet werden dürfen – weil ihr AKTUELLES Stiftungsvermögen per 31. Dezember 2024 „nur“ 626 Millionen Euro betrug (was übrigens in D-Mark immer noch mehr als eine Milliarde wäre)?
Die Anwälte, man kann es nicht anders sagen, halten den „Durchschnittsleser“, den sie so gerne ins Feld führen, offenkundig für schwachsinnig. Oder den Richter. Oder beide.
Vermutlich schwebt den sprachbegabten Juristen vor, dass man die EVZ nur noch „die Ex-Milliarden-Stiftung, die jetzt keine Milliarden mehr hat, sondern nur noch ein paar hundert Millionen“ nennt. Oder vielleicht, um das Präsens zu umgehen, „die frühere Milliarden-Stiftung“?
Wie wäre es mit „die unverschämt reiche Stiftung“?
Ehrgefühl der Mächtigen
Diese unverschämt reiche Stiftung erklärt in ihrer Klage ohne jeden Anflug von Ironie, sie fühle sich in ihrer Ehre angegriffen.
„Juristische Personen des öffentlichen Rechts können zivilrechtlichen Ehrenschutz gegenüber Angriffen in Anspruch nehmen, durch die ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird.“
Man lasse sich das bitte langsam auf der Zunge zergehen: Eine unverschämt reiche Stiftung klagt wegen gekränkter Eitelkeit.
Weiter schreiben die Anwälte über juristische Personen:
„Sie genießen (…) im Zusammenhang mit der Erfüllung Ihrer öffentlichen Aufgaben strafrechtlichen Ehrenschutz, der (…) zivilrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann. Ein solcher Ehrenschutz kann jedenfalls dann geltend gemacht werden, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die juristische Person des öffentlichen Rechts schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.“
(Orthografiefehler aus dem Original übernommen)
Kritische Artikel bei TE sind also geeignet, die unverschämt reiche Stiftung in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Bei TE machen wir uns gerade ein Fläschchen auf, denn uns war bisher gar nicht bewusst, dass wir so mächtig sind.
„Von einer Beeinträchtigung geht die Rechtsprechung immer dann aus, wenn die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung ln die Arbeit der betroffenen Behörde bzw. der Anstalt öffentlichen Rechts und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden.“
(Orthografiefehler aus dem Original übernommen)
Aber TE kritisiert nicht die Funktionsweise der unverschämt reichen Stiftung – sondern TE kritisiert, dass es die unverschämt reiche Stiftung überhaupt noch gibt. Ob etwas politisch legitim oder illegitim ist, ist schlicht nicht justiziabel. Das ist der Kernbestand der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit. Die EVZ will allen anderen gerichtlich vorschreiben lassen, was sie für politisch richtig halten dürfen und was nicht.
Sollte die unverschämt reiche Stiftung mit ihrer Klage Erfolg haben, dann dürfte künftig in Deutschland niemand mehr öffentlich die Abschaffung eines Ministeriums fordern, weil das die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährdet.
Aber vielleicht geht es ja genau darum.
SLAPP
Das ist die Abkürzung für „Strategic Lawsuit Against Public Participation“. Wörtlich übersetzt bedeutet es „Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung“, umgangssprachlich sagt man dazu „Einschüchterungsklage“.
Mit SLAPP-Klagen, so erklärt uns Herr Google, wollen mächtige Akteure – wie Unternehmen oder Politiker – kritische Stimmen einschüchtern und zum Schweigen bringen. Die Kläger müssen dafür gar nicht gewinnen; es reicht schon, die Betroffenen mit hohen Anwaltskosten, langwierigen Gerichtsverfahren und extremen Schadensersatzforderungen zu zermürben. Das erklärt auch die ungewöhnliche Länge der jetzt gegen TE geführten Klage. Alleine die zeit für das lesen kostet schon mal. Mächtige und Reiche instrumentalisieren eben alles, um ihre Position gegen unabhängige Journalisten durchzusetzen – Recht hat, wer etwa Stiftungsgelder in unbegrenzter Höhe einsetzen kann.
Aus Angst vor dem finanziellen Ruin (und vor dem Nervenzusammenbruch) ziehen Kritiker dann oft ihre Aussagen zurück und schweigen künftig. Meist werden so Journalisten von finanzstarken Konzernen oder sehr reichen Einzelpersonen verfolgt.
Manchmal auch von einer unverschämt reichen Stiftung.
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