Tichys Einblick
Vorwort zum Sonntag

Wie die Regierung unsere Polizei missbraucht, um Opposition zu schikanieren

Es fördert nicht das Vertrauen in den Staat, wenn die Regierung das Gewaltmonopol des Staates missbraucht, um einer friedlichen und demokratischen Opposition mit einem Maulkorb – der Maske – das Leben schwer zu machen.

IMAGO / Bihlmayerfotografie

In meinem Wohnohrt Mülheim an der Ruhr ereignete sich eine kuriose Begebenheit, die mein Vertrauen darin weiter sinken lässt, dass der Staat für seine Bürger da ist.

Samstag, 12.2.2022. Eine kleine Gruppe von circa 20 Autofahrern hat einen „Demo-Autokorso“ angemeldet. Das Thema der Demonstration lautet „Gegen die Unverhältnismäßigkeit der sog. Corona-Schutzmaßnahmen“.

Jetzt kommt der Hammer: Alle Demonstrierenden müssen im Auto die ganze Zeit während der Demonstration Masken tragen. So steht es in der Corona-Schutzverordnung (siehe unten).

  • Die vierköpfige Famillie aus einem Haushalt muss im Auto während der Demonstration Maske tragen.
  • Die beiden Freundinnen dürfen bis 11.29 Uhr ohne Maske zur Demo hinfahren; aber mit Demobeginn 11.30 Uhr müssen sie im Auto die Maske aufsetzen.
  • Der einzelne Demonstrant ganz alleine in seinem Auto muss mit Demobeginn Maske tragen, selbst wenn seine Brille dadurch beschlägt und er damit zu einem Verkehrsrisiko wird.

Die Polizei und das Ordnungsamt sorgen mit deutscher Sorgfalt dafür, dass diese sinnlosen, abstrusen und verkehrsgefährdenden Maßnahmen korrekt eingehalten werden, unter anderem, indem sie mitten auf der Straße den Konvoi anhalten und alle Auto-Insassen überprüfen.

Der Demonstrationsanmelder hatte sogar noch Schwimmflügel an. „Damit schütze ich während der Autofahrt meine Beifahrerin vor dem Ertrinken.“ Die Ordnungshüter nehmen es mit Humor.

Ein Polizist soll sinngemäß gesagt haben: „Das tut mir leid. Ich sehe da auch keinen Sinn drin. Aber wir müssen nun mal für die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung sorgen.“

Auch Polizisten sind wohl nicht nur Befehlsausführer, sondern mitdenkende Staatsbürger, die erkennen können, dass es bei dieser Anweisung nicht um den Schutz vor Corona geht.

Es fördert auf allen Seiten wohl nicht das Vertrauen in den Staat, wenn die Regierung mit ihren Verordnungen das Gewaltmonopol des Staates missbraucht, um einer friedlichen und demokratischen Opposition mit einem Maulkorb das Leben schwer zu machen.

Ich hoffe, dass unsere Regierung zumindest Gerechtigkeit walten lässt: Wenn ein Corona-Maßnahmenkritiker an sinnloser Stelle eine Maske tragen muss, gegen das er ja gerade demonstriert, dann müsste doch auch ein FFF-Klima-Demonstrant die Auflage bekommen, erst einmal 10 kg Kohle zu verbrennen, damit er dann dagegen demonstrieren darf.

In der Bibel schreibt Paulus: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit“ (Römer 13,1). Und Paulus begründet das folgendermaßen: „Denn die Obrigkeit trägt das Schwert nicht umsonst; sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut“ (Römer 13,4).

Was aber, wenn der Staat das Schwert trägt und das Strafgericht an dem vollzieht, der nichts Böses tut, der ohne Maske friedlich und mündig im Sinne des Grundgesetzes demonstriert, ohne irgendeinen anderen Menschen dadurch gesundheitlich zu gefährden?

Was, wenn der Staat sich zwar als Gesundheitsapostel aufspielt, dabei aber nachweislich kranke Verordnungen mithilfe unserer Polizei durchsetzen lässt?

Römer 13 ist in der Bibel eines der staatstreusten Worte. Es gibt viele andere biblische Texte, die wesentlich staatskritischer sind. Aber in der Corona-Pandemie der willkürlichen Verordnungen kommt man selbst mit Römer 13 schon an seine Grenze.

Umso wichtiger wird der kreativ-friedliche Widerstand auf vielerlei Ebenen „gegen die Unverhältnismäßigkeit der sog. Corona-Schutzmaßnahmen“ und gegen den Missbrauch von Staatsgewalt.

POST SCRIPTUM:

Anbei der originale Hinweis der „Obrigkeit“ zum Auto-Korso an den Demonstrationsleiter: „Ich weise insbesondere darauf hin, dass bei Versammlungen, zu denen Teilnehmer/-innen unabhängig von einem Test- oder Immunisierungsnachweis Zugang haben … grundsätzlich alle Personen mindestens eine medizinische Maske zu tragen haben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr 1 CoronaSchVO). Diesbezüglich besteht auch keine Ausnahme für den Fall der Durchführung eines Autokorsos.“

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