Sexueller Missbrauch? Weltstrafgericht in Den Haag entlässt Chefankläger Karim Khan

Ein Urteil in eigener Sache fällte nun der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag: Dem britischen Chefankläger Karin Khan (56) werden sexuelle Übergriffe vorgeworfen, er wurde nun entlassen. Das Gericht steht unter massivem politischen Druck.

picture alliance / ANP | Peter Dejong

Die Versammlung der Vertragsstaaten (Assembly of States Parties, ASP) des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat nun den britischen Chefankläger Karim A. A. Khan am Freitag seines Amtes enthoben. 82 der 125 Mitgliedstaaten stimmten in geheimer Abstimmung im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York für die Entfernung des 56-jährigen Juristen. 13 Staaten votierten dagegen, weitere enthielten sich, berichtet die BBC. Es ist das erste Mal in der 24-jährigen Geschichte des Gerichtshofs, dass ein amtierender Chefankläger abgesetzt wird.

Khan wird ein „schweres Fehlverhalten und eine schwere Pflichtverletzung“ vorgeworfen. Die Grundlage für die Entlassung war ein Bericht des Büros der ASP: Das Gremium hatte im Juni 2026 nach einer langen Untersuchung empfohlen, Khan zu suspendieren und den Mitgliedstaaten die endgültige Entscheidung zu überlassen. Khan war bereits im Juni vorläufig von seinen Aufgaben entbunden worden, seine beiden Stellvertreter führen die Amtsgeschäfte seither weiter.

Die Vorwürfe gegen den Briten reichen bis ins Jahr 2024 zurück: Eine Mitarbeiterin des Anklägerbüros hatte Khan beschuldigt, über einen längeren Zeitraum unangemessene und nicht einvernehmliche sexuelle Kontakte zu ihr gesucht und ein Machtungleichgewicht ausgenutzt zu haben. Eine zweite, frühere Beschwerde aus seiner beruflichen Vergangenheit kam dann noch dazu. Eine Untersuchung des UN-Büros für interne Aufsichtsdienste (OIOS) und eine anschließende Bewertung durch ein Richterpanel lieferten unterschiedliche Einschätzungen. Während Teile der richterlichen Prüfung laut Khans Verteidigern „kein Fehlverhalten“ feststellten, kam das ASP-Büro zu dem Schluss, dass eine sexuelle Beziehung in diesem hierarchischen Kontext selbst dann unzulässig sei, wenn sie als einvernehmlich dargestellt werde.

Khan weist weiterhin sämtliche Anschuldigungen kategorisch zurück. Sein Anwaltsteam um Tayab Ali erklärte unmittelbar nach der Abstimmung, die Entscheidung sei „rechtswidrig, verfahrensrechtlich unfair und durch keine rechtmäßige Feststellung gestützt“. Khan sei nie fair gehört worden und werde alle verfügbaren Rechtswege ausschöpfen. Bereits zuvor hatte der britische Anwaltsaufsichtsrat (Bar Standards Board) eine vorläufige Sperre für die Anwaltstätigkeit in Großbritannien verhängt.

Kahn beantragte auch Haftbefehle gegen Netanjahu und Putin

Khan hatte 2021 das Amt angetreten und bekanntlich auch Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie 2024 gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazakrieg beantragt.

Besonders die Vereinigten Staaten haben den Druck auf den Gerichtshof in Den Haag massiv erhöht: US-Außenminister Marco Rubio kündigte etwa kürzlich an, den IStGH „Ziegel für Ziegel“ demontieren zu wollen. Washington verhängte bereits Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter, die Einreiseverbote, Sperrungen von Kreditkarten und Bankkonten umfassen. Israelische Vertreter werteten die Entlassung als Bestätigung ihrer Kritik an Khans Unparteilichkeit. Khan selbst hatte früher den Verdacht geäußert, die Vorwürfe könnten politisch motiviert sein, um seine Ermittlungen zu diskreditieren – diese Vorwürfe wies die Versammlung der Vertragsstaaten ausdrücklich zurück.

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