Mit politischer Rückendeckung jagen Staatsanwälte Bürger wegen harmloser Kritik – während Schwerkriminelle oft erstaunliche Milde erfahren. Und viele Richter machen dieses Spiel mit. Ein Teil der dritten Gewalt bedroht mittlerweile ernsthaft die Demokratie.
IMAGO / Dreamstime
Mit der Staatsmacht war Lucas von Bothmer bis jetzt nicht in Konflikt geraten. Der Verleger gibt die Jagdzeitschrift „Der Überläufer“ heraus, auf Facebook hinterlässt er ab und zu bissige, aber ziemlich harmlose Kommentare über den einen oder anderen Politiker. Doch nun bekam der süddeutsche Unternehmer für eine Bemerkung in den sozialen Medien Post von der Polizei. Seither gilt er offiziell als Beschuldigter, der sich auf einen Prozess gefasst machen darf.
Von Bothmers Vergehen besteht darin, dass er sich in einem Facebook-Post milde spöttisch über einen Amtsträger im deutschen Nordosten ausließ. Und das ohne ein derbes Wort, völlig grundgesetzkonform. Aber das schützt „im besten Deutschland, das wir je hatten“ (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier) keinen Bürger mehr vor wild gewordenen Strafverfolgern. Der Sachverhalt lautet folgendermaßen: Von Bothmer nannte den Landrat von Ludwigslust-Parchim Stefan Sternberg (SPD) einen „prunksüchtigen Landrat“ und meinte, dessen luxuriöse Dienstkarosse diene wohl als „Fluchtfahrzeug“ im Fall eines russischen Einmarschs.
Die Formulierung fasst lediglich die Fakten mit dezent ironischer Note zusammen: Sternberg lehnte vor einiger Zeit den Umstieg auf ein Elektrodienstfahrzeug ab und bestand darauf, seinen Wagen zu behalten: einen BMW 750, Leergewicht 2,5 Tonnen, 489 PS. Mit dieser Fahrzeugklasse bewegen sich normalerweise Bundesminister.
Für den Landkreis, der zu den armen Gegenden der Bundesrepublik zählt, wirkt der Schlitten in der Tat ein bisschen großkalibrig. Sternbergs Begründung für seine Verbrennerliebe lautete: „Der Spannungs- oder Verteidigungsfall ist für Deutschland das größte Krisenszenario.“ Dann gebe es bestimmt auch einen Blackout; als oberster Verwaltungschef des Kreises müsse er aber auch in einer derartigen Notlage mobil bleiben. Indizien für Prunksucht hatte Sozialdemokrat Sternberg schon 2023 geliefert, als er für eine kommunalpolitische Tagung in Hamburg zusammen mit einem Mitarbeiter im Boutiquehotel „Tortue“ abstieg und eine Rechnung von 2598,39 Euro auf Steuerzahlerkosten hinterließ, zuzüglich 255 Euro für Sushi aus dem Hotelrestaurant.
§ 188 StGB: Politikerbeleidigung
Der „Spiegel“ schrieb vor 20 Jahren über diese Sorte Politiker sehr viel pointierter, als von Bothmer es nun tat. Aber wir leben im Jahr 2026, und die Polizei in Rostock ermittelte gegen den Mann wegen Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 StGB (den es 2006 noch nicht gab), wobei sie keinen Aufwand scheute und ihre Aktivitäten sogar bis nach Irland ausdehnte, dem Europa-Sitz des Facebook-Mutterkonzerns Meta. Zurzeit liegt die Justizakte über den aufsässigen Bürger bei der Staatsanwaltschaft Schwerin. Landrat Sternberg musste übrigens keine Anzeige erstatten. Die Staatsmacht ging hier wie in Tausenden anderen Fällen von sich aus in die Spur.
Nun handelt es sich bei Mecklenburg-Vorpommern um eine ganz besondere Gegend. Hier herrschen – noch jedenfalls – die SPD von Manuela Schwesig zusammen mit der umgetauften SED. In diesem Bundesland landete 2024 ein Mann im Gefängnis, weil er die Ministerpräsidentin im Internet eine „Märchenerzählerin“ genannt hatte. Er versäumte es, gegen eine deswegen verhängte Geldstrafe rechtzeitig Widerspruch einzulegen und wollte oder konnte das Geld dann nicht zahlen; das brachte ihn ersatzweise für eine Woche hinter Gitter.
Die strenge Staatsmacht kann im Nordosten aber auch Gnade walten lassen, wenn es politisch passt: Ende 2025 verursachte die damalige Gleichstellungsbeauftragte des Bundeslands, Wenke Brüdgam, einen Eklat, als sie sich in einem Video damit brüstete, Deutschlandfahnen von fremden Häusern abgerissen zu haben. Schwarz-Rot-Gold, so die Landesbedienstete, stünde nämlich für „Faschismus“. Die Funktionärin der Linkspartei trat schließlich zurück. Anfang dieses Jahres übernahm sie jedoch einen neuen Job – wieder im öffentlichen Dienst, diesmal in der Stadtverwaltung Rostock, die hierfür extra einen Posten schuf. Dazu passt gut, dass die Staatsanwaltschaft Stralsund seit Monaten anscheinend lust-, jedenfalls ergebnislos wegen des Flaggendiebstahls herumermittelt.
In Mecklenburg-Vorpommern scheint die DDR noch ein bisschen mehr weiterzuleben als anderswo. Aber die Entwicklung von großen Teilen der Justiz Viele Staatsanwälte und Amtsrichter verteidigen nicht mehr den Rechtsstaat, sondern eine abgehobene politische Kaste zu willigen Dienern der Macht findet flächendeckend statt, vom Alpenrand bis zur Küste. Viele Staatsanwälte und Amtsrichter verteidigen nicht mehr den Rechtsstaat, sondern eine eitle und abgehobene politische Kaste. Sie sehen in Normalbürgern Gegner und in Gesetzen Instrumente zu deren Einschüchterung.
Falsche Prioritäten der Strafverfolger
Während Staatsanwaltschaften einen absurden Aufwand betreiben, um das Netz nach angeblich gefährlichen Meinungsäußerungen zu durchforsten, Verfahren anzustrengen und Hausdurchsuchungen zu beantragen, kommt es auf der anderen Seite immer wieder vor, dass Schwerkriminelle aus der U-Haft spazieren, weil die Strafverfolger es nicht schaffen, Anklageschriften fristgerecht fertigzustellen.
Staatsanwaltschaften in Deutschland unterliegen anders als in anderen Ländern politischen Weisungen. Wenn sie also Prominente wie die Publizisten Rainer Zitelmann, Norbert Bolz oder Josef Kraus und Hunderte öffentlich unbekannte Bürger mit grotesken Ermittlungen wegen harmloser Kritik überziehen, könnten sie das nicht ohne die Rückendeckung und mit ausdrücklichem Wohlwollen ihrer Dienstherren tun. Die billigen selbst eindeutig rechtsstaatswidrige Aktionen, solange sie aus ihrer Sicht die Richtigen treffen.
Das gilt vor allem für Hausdurchsuchungen wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken, die keinen anderen Zweck verfolgen als den, Betroffene einzuschüchtern und damit das zu erzeugen, was man „Chilling effect“ nennt – eine öffentliche Abschreckungswirkung für andere. Die Polizisten, die beispielsweise mit einem Durchsuchungsbefehl bei Bolz klingelten, fertigten dann lediglich ein Foto des Computerbildschirms an, das den X-Post des emeritierten Professors zeigte, nämlich seinen ironischen Kommentar zu der „taz“-Schlagzeile „Deutschland erwacht“. Den gleichen Screenshot hätten die Beamten auch bei sich im Revier anfertigen können. Bolz postet unter seinem Klarnamen und für ein unbegrenztes Publikum. In etlichen anderen Fällen, etwa dem des mittlerweile verstorbenen Rentners Stefan Niehoff, der das „Schwachkopf“-Meme zu Robert Habeck weiterverbreitete, beschlagnahmte die Polizei sogar Tablet und Mobiltelefon.
Dazu bekennen sich manche Ermittler ganz offen, etwa in der mittlerweile berühmten Dokumentation des US-Senders CBS über die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland. Dort meinte einer der interviewten Staatsanwälte sichtlich amüsiert, dass die Beschlagnahme von Telefon und Rechner „für viele schlimmer als die Strafe selbst“ sei. In einem Rechtsstaat verhängen allerdings Gerichte eine Strafe, und zwar nach der Verhandlung, zu der auch die Möglichkeit eines Angeklagten gehört, sich zu verteidigen. Hausdurchsuchungen, so lernen schon Jurastudenten, dienen der Beweissicherung und nicht dazu, Bürger unter Druck zu setzen.
Wenn Staatsanwälte und oft auch Richter auf Regeln pfeifen, die früher einmal zum Einmaleins einer verfassungskonformen Justiz zählten, dann liegt das an Veränderungen, die weit über die dritte Gewalt hinausgehen. In der Bundesrepublik bestimmt mittlerweile ein breit gefächerter und tiefer Apparat aus EU-Bürokratie, staatlich finanzierten Vorfeldorganisationen und Mitmachmedien, was als angeblich gesellschaftsgefährdend und damit bekämpfungswürdig zu gelten hat.
Unappetitliches Denunziantentum
Um mit Brüssel zu beginnen: Der Digital Service Act (DSA) greift, anders als seine harmlose Bezeichnung suggeriert, tief in das Meinungsklima ein. Mit Berufung auf den DSA ernannte die Bundesnetzagentur zahlreiche „Trusted Flagger“, womit vertrauenswürdige Hinweisgeber gemeint sind, die Plattformen nach verdächtigen Äußerungen durchsuchen und ihre Ausbeute an die Justiz oder an die mittlerweile berüchtigte staatliche Sammelstelle „Hessen gegen Hetze“ weiterleiten.
Bei einer Tagung der bürgerlichen Denkfabrik R21 in Berlin erklärte die Vorsitzende des Beirats bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur, Henrike Weiden, warum die Meldestellen und die „Trusted Flagger“ aus ihrer Sicht nützliche Arbeit leisten: Die würden nämlich „digitale Gewalt“ und „Desinformation“ im Internet bekämpfen. Irgendjemand müsse nun mal die entsprechenden Daten sammeln, um beispielsweise die Gesellschaft davor zu schützen, „dass jemand Wahlen von außen beeinflusst“.
Ein konkretes Beispiel für eine versuchte Wahlbeeinflussung durch Desinformation aus dem Ausland nannte Weiden nicht. Auch keine Definition des Begriffs „Desinformation“. Es existiert auch keine Begriffsbestimmung für eine „Krisensituation“, in der die EU laut DSA in Plattformen wie X oder Facebook eingreifen darf. Bei „digitale Gewalt“ handelt es sich um einen ideologisch aufgeladenen Kampfbegriff: Die Kriminalstatistik kennt ihn nicht.
Das Gleiche gilt für die Wendungen „Hassrede“ und „Hass und Hetze“: Sie kommen im deutschen Strafgesetzbuch nicht vor. Trotzdem entfalten diese Begriffe eine große Wirkung: Durch ständige Wiederholung erzeugen Organisationen wie „HateAid“ (siehe Seite 25) im Zusammenspiel mit Regierungspolitikern den Eindruck einer kaum noch zu bändigenden Gefahr, die von Meinungsäußerungen vor allem in der digitalen Welt ausgehe. Und sie präsentieren gleichzeitig die Lösung: immer neue, schärfere Kontrollgesetze – und eine Justiz, die mit politischer Rückendeckung rote Linien des Rechtsstaats ungestraft übertreten darf.
Dabei fällt der extreme Kontrast zum politisch-medialen Umgang mit echter, also analoger Gewalt ins Auge. Als das Bundeskriminalamt im April die Kriminalstatistik für 2025 bekannt gab – eine Zunahme bei Mord und Totschlag gegenüber dem Vorjahr von 6,5 Prozent, bei Vergewaltigung um 8,5, und auf beiden Deliktfeldern mit einer deutlichen Überrepräsentanz nichtdeutscher Tatverdächtiger –, sprang sofort die übliche Relativierungsmaschine an.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sprach von „wackeliger Datengrundlage“ und warnte vor einer „pauschalen Schuldzuweisung an Migranten“. Hamburgs Innensenator Andy Grothe (SPD) meinte, Deutschland sei T I T E L langfristig gesehen „ein immer sichereres Land geworden“ – eine ziemlich kühne Behauptung angesichts der Steigerung von Gewaltkriminalität seit 2019 um 17,3 Prozent. In der ARD-Sendung „Monitor“ belehrte Moderator Georg Restle sein Publikum schon früher über das „subjektive Sicherheitsempfinden“, also eine in weiten Teilen nur eingebildete Kriminalitätsfurcht.
Übertreibungsmaschine läuft heiß
Kaum geht es allerdings um „Hass und Hetze“ und „digitale Gewalt“, kennen Regierungspolitiker und ihre Begleitmedien keinerlei Relativierung. Hier kommen nie Formulierungen wie „nur subjektiv gefühlt“ vor. Hier herrschen zuverlässig Daueralarm und Immerschlimmerismus.
Dabei gäbe es allen Grund, gerade dort nüchtern auf die Zahlen zu schauen. Von 2020 bis 2024 gingen bei der an das hessische Innenministerium angebundenen Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ insgesamt 56 000 Meldungen ein. Die Weitergabe verdächtiger Fälle an die Justizbehörden führte zu gerade einmal 570 Ermittlungsverfahren, die wiederum, wie eine Anfrage der FDP ans Licht brachte, ganze 56-mal mit einer rechtskräftigen Verurteilung endeten – also 0,1 Prozent aller Meldungen. Die Daten belegen: Die angeblich brandgefährliche Hass-und-Hetze-Flut findet nur in der Fantasie von Politikern statt.
Einen kräftigen Schub hatte der Verfolgungseifer schon mit dem unter der Regierung Merkel neu eingeführten Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs bekommen, der die Beleidigung eines Politikers anders einstuft als die von Normalbürgern. Geht es um Amtsträger, darf die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden. Schon das führte zu einer gewaltigen Anzeigen- und Ermittlungswelle, vom „Schwachkopf“-Meme, mit dem Robert Habeck verspottet wurde, bis zu der völlig harmlosen „Pinocchio“-Bemerkung eines Rentners zu Friedrich Merz (mittlerweile eingestellt).
Die Bundesregierung möchte jetzt noch schärfere Instrumente einführen. Das Gesetz gegen „digitale Gewalt“, das Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit Verweis auf die in Wirklichkeit weitgehend substanzlose Fernandes-Ulmen-Affäre durchdrücken will, enthält – TICHYS EINBLICK 06/26 17T I T E L anders als es der Name suggeriert – zum einen die Möglichkeit, generell veränderte Fotos und Grafiken zu verfolgen, auch wenn es sich um satirische Darstellungen handelt.
Zum anderen sieht der Entwurf eine Art biometrische Rasterfahndung nach Gesichtern im Internet vor – ein Instrument, das sich für alle möglichen Eingriffe benutzen lässt. Das zweite Vorhaben der Koalition mit dem hübschen Namen „Transparenzgesetz“ soll der Bundesnetzagentur die Vollmacht geben, Büros von Bloggern und Medien zu durchsuchen und Beschlagnahmungen durchzuführen – im Notfall, über den die Agentur selbst bestimmt, auch ohne richterliche Genehmigung. Damit wäre die Gewaltenteilung ausgehebelt.
Auch die ganz offen selektive Rechtsanwendung verhöhnt das Rechtsstaatsprinzip. Gegen den Publizisten Rainer Zitelmann ermittelte die Berliner Justiz, weil er eine Putin-kritische Grafik auf X veröffentlichte, die auch Hitler zeigt – und den wiederum mit Hakenkreuz-Armbinde. Damit, so die Ermittler, habe der Autor gegen Paragraf 86a verstoßen, der das Zeigen nationalsozialistischer Symbole verbietet. Als der „Stern“ auf seiner Titelseite ein Hakenkreuz abbildete – und zwar in einer Geschichte über ein paar grölende Jugendliche auf Sylt –, bekam die Illustrierte keinen Ärger. Dass es bei 86a auf den Kontext ankommt, wissen selbst Jura-Anfänger. Strafbar war die Darstellung weder bei Zitelmann noch im „Stern“.
Messen mit unterschiedlichem Maß
Der stark den Grünen zugeneigte Ex-CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz ätzte 2023 gegen einen Tweet des CSU-Mitglieds Armin Petschner-Multari, der eine Renaissance konservativer Werte begrüßte: „Das klingt ja fast wie Deutschland erwache.“ Er benutzte also exakt die Formulierung, die Norbert Bolz Polizeibesuch bescherte. Jemand schickte Polenz’ Tweet spaßeshalber an „Hessen gegen Hetze“, die Stelle, die das Verfahren gegen Bolz losgetreten hatte. Die Antwort: Im Fall von Polenz sehe man keinen Handlungsbedarf.
Ein 63-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen musste 2025 eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen, weil er die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als „Nazi“ bezeichnet hatte. Als die Grüne Annalena Baerbock 2020 den damaligen FDP-Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich bei „Markus Lanz“ als „Nazi“ bezeichnete, passierte ihr nichts. Sie erklärte ihre Formulierung flugs zum „Missverständnis“.
Die willkürlich-selektive Rechtspraxis erstreckt sich bis ins Strafrecht: Seit reichlich drei Jahren sitzt Heinrich XIII. Prinz Reuß, 75, mittlerweile in Untersuchungshaft. In Haft kam er 2022, der Prozess gegen ihn und andere schleppt sich seit 2024 dahin. Dass der offensichtlich ein wenig seltsame Adlige zusammen mit einer Handvoll Spießgesellen tatsächlich die Bundesregierung wegputschen wollte, scheint mittlerweile nicht einmal mehr die Anklage zu glauben. Jedenfalls zauberte sie bisher keine entsprechenden Beweise aus dem Hut. In Haft ohne Urteil bleibt der Senior trotzdem – ein in Deutschland bislang einmaliger Vorgang.
Auf der anderen Seite begegnet der Justizapparat Clanmitgliedern, Mördern und Vergewaltigern mit einer Mischung aus Milde und schlampigen Verfahren zugunsten der Tatverdächtigen, die im schreienden Kontrast zu der Verfolgungswut gegen Normalbürger steht. In Berlin durfte im Januar 2026 der Afghane Mahmood D. aus der Untersuchungshaft spazieren, obwohl ihn das Landgericht soeben wegen fortgesetzter Misshandlung und Vergewaltigung seiner Ehefrau zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Der Grund: Der Vorsitzende Richter schaffte es nicht, das Protokoll der 33 Verhandlungstage zu erstellen, was wiederum dazu führte, dass das schriftliche Urteil nicht fertig wurde.
Das, entschied das Kammergericht, verletze die Rechte des Täters. Ob er später zum Haftantritt erscheint, muss sich noch zeigen. Berlins Justizverwaltung beteuerte, es handle sich um einen extremen Einzelfall. Schön, wenn es zutreffen würde. So ist es aber nicht. Ebenfalls in Berlin kam das berüchtigte Clanmitglied Abdu O. 2025 aus der Untersuchungshaft frei, obwohl er gerade wegen versuchten Mordes und anderer schwerer Straftaten eine Strafe von 14 Jahren und drei Monaten erhalten hatte. Denn der Prozess hatte sich so lange hingezogen, dass Abdu O. nach sechs Monaten aus der U-Haft entlassen wurde. Auch hier schloss sich die Strafhaft also nicht unmittelbar an.
Schlampereien bei Gewalttätern
Im Fall des als Asylbewerber abgelehnten Afghanen Enamullah Omarzei, der 2024 im Stadtpark von Aschaffenburg zwei Kinder und einen Erwachsenen erstach, schaffte es die bayerische Justiz monatelang nicht, den Mann hinter Gitter zu bringen – obwohl er wegen vorhergehender Gewaltdelikte schon rechtskräftig verurteilt war und die Ladung zum Haftantritt erhalten hatte. Wäre er regulär ins Gefängnis gekommen – oder in Abschiebehaft –, könnten drei Menschen noch leben.
Viele Urteile in schweren Gewaltfällen wirken kaum als Abschreckung: Die neun Täter, die 2020 im Hamburger Stadtpark eine alkoholisierte und wehrlose Frau vergewaltigt und bestohlen hatten, erhielten ihr Urteil erst 2023. Nur einer von ihnen musste ins Gefängnis – für zwei Jahre und neun Monate –, alle anderen kamen mit Bewährung und Sozialstunden davon.
Der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, einer der wenigen Justizbeamten, die öffentlich Kritik an diesen Zuständen üben, verweist auf die hoffnungslose Überlastung des Ermittlungsapparats, der obendrein noch auf politischen Wunsch harmlosen Bürgern wegen Meinungsäußerungen hinterherläuft: Von den 425 Planstellen der Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt, rechnet Knispel vor, seien nur 378 besetzt, real befänden sich 345 Ankläger auch tatsächlich im Einsatz. Die Behörde schiebe deshalb 35 000 offene Verfahren vor sich her.
Viele Verfahren enden allein wegen der Dauer mit Einstellung – weil sich Zeugen nicht mehr erinnern können oder wollen oder weil Tatverdächtigen alle Zeit der Welt bleibt, sich in ihr Herkunftsland abzusetzen. Nach Schätzung Knispels können 55 Prozent der Verdächtigen in Berlin damit rechnen, dass der Rechtsstaat sie nie vor Gericht belangt. Das gilt leider auch häufig für mutmaßliche Mörder, Totschläger und Erpresser.
Die Methode, das Recht einmal so und einmal so anzuwenden, je nach Gesinnung des vermeintlichen Täters und den politischen Wünschen an der Spitze der Behördenhierarchie – das gilt gemeinhin als Merkmal autoritärer Staaten. Meinten deutsche Mandatsträger bisher, solche Vorgänge oder Unterlassungen in Ländern wie Ungarn auszumachen, dann kannte ihre Kritik kein Halten mehr.
Nein, nicht die gesamte deutsche Justiz verfolgt eine politisch-aktivistische Agenda. Zum Glück. Das zeigt sich schon daran, dass die oberen Instanzen die meisten Urteile wegen angeblicher Meinungsdelikte oder Volksverhetzung wieder kassieren. Dort sitzen in der Regel Juristen, die die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit nicht nur gelesen haben, sondern sie auch verstehen. Das bietet den Betroffenen allerdings nur einen geringen Trost. Denn selbst Verfahren, die am Ende gewonnen werden, kosten Zeit und vor allem Geld – schließlich erstattet der Staat dem Betroffenen auch bei Freispruch die Anwaltskosten nur bis zu einer bestimmten Höhe.
Kostenfolgen auch bei Freispruch
Die Differenz muss er in der Regel aus eigener Tasche bestreiten. Für Bürgerlich-Konservative und Rechte gibt es keine großzügigen Unterstützungsprogramme, wie sie etwa die bisher auch staatlich geförderte Organisation HateAid anbot. Der wohlhabenden Tochter Luisa Neubauer finanzierte sie mehrere Prozesse. Die verleumdete Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht – ihre Ungeheuerlichkeit hatte darin bestanden, dass sie wie alle Wissenschaftler ihres Fachs von nur zwei biologischen Geschlechtern ausgegangen war – schließt HateAid per definitionem von vornherein von jeder Unterstützung aus, da jemand wie Vollbrecht dort als „transphob“ gilt. Die junge Wissenschaftlerin gab für mehrere Verfahren in eigener Sache eine sechsstellige Summe aus. Das konnte sie nur dank privater Spenden.
Auf der schon erwähnten Tagung von R21 in Berlin gab der langjährige Anwalt und Kandidat für den FDP-Vorsitz, der frühere Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, den Rat, Staatsanwälte, die sich in der finstersten deutschen Tradition als eifernde politische Handlanger betätigen, ruhig einmal wegen Verfolgung Unschuldiger anzuzeigen – Paragraf 344 Strafgesetzbuch. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Darin liegt nun die Nagelprobe: Finden sich in Deutschland Richter, die ein Mitglied der Staatsanwaltschaft wirklich hinter Gitter stecken? Potenzielle Angeklagte für entsprechende Verfahren fänden sich beispielsweise in Bamberg. Aber nicht nur dort.


Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein