Vom „Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ des EU-Ministerrats 2008 bis zum NetzDG führt ein direkter Weg.
© Justin Sullivan/Getty Images
Im März 2017 dann legte der Minister der Zensur einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Betreiber von Internetplattformen bei Bußgeldandrohungen von bis zu 50 Millionen Euro selbst zu Zensuranstalten werden sollen.
Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“
Dieses sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verpflichtet die Betreiber, sogenannte „Hasskommentare“, „Hetze“, „Hasskriminalität“ und „falsche Nachrichten“ – sogenannte Fake News – nach eigener Einschätzung umgehend, unkontrollierbar und unrevidierbar zu entfernen. Nach der „Maasi“ will Maas nun ein zweites Instrument der selbstreferenzierten Ermächtigung schaffen, die, ohne dafür im Sinne der Gewaltenteilung auch nur ansatzweise legitimiert zu sein, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen sollen. Um letzteres zum Verständnis zu erläutern: Als ich seinerzeit die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Verkehrsverwaltung leitete, waren wir unter anderem mit der Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts befasst. Seinerzeit stand die Überlegung im Raum, zur Entlastung der Polizei Hilfskräfte einzusetzen, die Falschparkvorgänge dokumentieren und diese zwecks Weiterverfolgung an die zuständigen Behörden weitergeben sollten. Diese Idee fand ein schnelles Ende, weil alle beteiligten Juristen einhellig die Auffassung vertraten, dass bereits die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit eine ausschließlich hoheitliche Aufgabe sei und ausschließlich durch beamtete, disziplinarisch als Mitarbeiter in die zuständigen Behörden eingebundene Hoheitsträger erfolgen darf.
Doch was vor zwanzig Jahren noch für die Bagatelle eines Parkverstoßes galt, ist heute dank Maas nicht einmal mehr Makulatur. Selbsternannten Nazi-Jägern und durch nichts dazu qualifizierten Mitarbeitern von privaten Netzwerkbetreibern wird vom vorgeblich höchsten Vertreter deutschen Rechts die Aufgabe gegeben oder aufgezwungen, die hoheitliche Aufgabe der Feststellung strafrechtlich relevanter Tätigkeiten nicht nur zu dokumentieren, sondern mittels Sanktionierung auch umgehend zu ahnden.
Das Rechtsstaatsverständnis unserer Republik ist mittlerweile derart verkommen, dass sogar der deutsche Richterbund in das Horn der durch nichts qualifizierten Beurteilung strafrechtlich relevanter Tätigkeiten bläst. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Richterbundes, befand: „Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können.“ Die Tatsache, dass nunmehr nichtstaatliche, in keiner Weise dazu qualifizierte Personen gezwungen sind, das Strafgesetzbuch (oder nicht einmal das) in ihrem – oder besser: in des Ministers – Verständnis auszulegen und anzuwenden, scheint den Richterbundgeschäftsführer nicht zu tangieren.
Das geht nun selbst jenen seinerzeit durch Maas vor der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung geschützten Bloggern von „netzpolitik.org“ zu weit. Allerdings nur insofern, als der Entwurf auch Webseiten betreffe, „die man klassischer Weise nicht als soziale Netzwerke bezeichnen würde“. Womit dort vermutlich vorrangig prodomo gedacht wird und die Befürchtung im Raum steht, auch der eigene rotgrüne Blog könne eines Tages Opfer von staatlich verordneter Zensur werden.
Die „Hatecrime“-Polizei
Das Bundesministerium des Innern flankiert den „Kampf“ gegen die falsche Gesinnung dadurch, dass die Polizei im Auftrag des Bundesministeriums sogenannte „Hasskriminalität“ ausweist. Wie wir Dank der Einlassungen des Ministeriumssprechers wissen – umfassend dokumentiert auf TE – handelt es sich dabei faktisch um Gesinnungsfeststellung. Die Polizei, die in einem Rechtsstaat gefordert ist, Sachverhalte kriminalistisch und objektiv zu erfassen, um sie anschließend der Staatsanwaltschaft zwecks Beurteilung zukommen zu lassen, welche dann, so sie dafür strafrechtlichen Anlass sieht, die in der Gewaltenteilungstheorie unabhängige Justiz über Tat und Täter urteilen lässt, wird selbst zum Beurteilungsorgan der Gesinnung.
Wenn nun die Beurteilung und Zuweisung von Tatmotiven, die explizit auf einer ausschließlich emotional-psychologisch zu erfassenden „Hass“-Motivation beruhen und deshalb ausdrücklich als „Hasskriminalität“ bezeichnet werden, an die Stelle der originären polizeilichen Aufgabe in einem Rechtsstaat treten, dann befinden wir uns abschließend rasant auf dem Weg in die Gesinnungsjustiz. Wie dieses endet, durften die Deutschen in ihrem Reich zwischen 1933 und 1945 und in ihrem sowjetischen Vasallenstaat zwischen 1945 und 1989 erleben. Ich zitiere für die Beurteilung all dieser Angriffe auf die Meinungs- nein, auf die Gedankenfreiheit einen Satz aus meinem Essay „Hasskriminalität ist kein juristisches Kriterium (oder doch?)“:
„Es geht um das, was in ‚Brave New World‘, ‚Fahrenheit 451‘ und ‚1984‘ als Schreckbild eines staatlich manipulierten Menschen bereits vor über fünfzig Jahren damals noch weitgehend fiktiv beschrieben wurde.“
Weshalb nun die Entschuldigung?
So weit, so wenig gut. Von all dem, was ich zu dieser Umformung unseres Rechtsstaats geschrieben hatte, habe ich nicht ein Jota zurück zu nehmen. Weshalb dann aber doch die Entschuldigung an die Herren Minister?
Ich deutete es bereits an. Es geht nicht um die Inhalte, sondern um meine irrige Unterstellung, die Minister hätten hier aus eigener Rechtsstaatsbeugungskreativität gehandelt. Dem ist aber, wie ich zwischenzeitlich feststellen musste, nicht so. Denn tatsächlich sind sie beide nichts anderes als Erfüllungsgehilfen einer noch weiter oben angesiedelten Stelle.
Nein, liebe Leser – damit ist weder der Bundeskanzler oder gar die sonst so gern in für alles verantwortlich gemachte CIA gemeint – sondern der Rat der Europäischen Union. Bei diesem Rat handelt es sich um die jeweils fachlich zuständigen Regierungsvertreter der Unions-Staaten – nicht etwa um die „EU-Regierung“ der Europäischen Kommission, und auch nicht um die Bürgervertretung des gewählten Europaparlaments.
Dieser Rat hatte bereits am 28. November 2008 einen „Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ (Rahmenbeschluss 2009/913/JI) verabschiedet. Für jene, die es vergessen haben sollten: Die Bundesrepublik wurde seinerzeit wie gegenwärtig von einer schwarzroten Koalition regiert. Im Ressort Justiz saß seinerzeit die Sozialdemokratin Brigitte Zypries – jene Dame, die sich gegenwärtig als Wirtschaftsministerin ausprobieren darf. Das Innere befand sich unter der Ägide von Wolfgang Schäuble – seit einer gefühlten Ewigkeit Bundesminister der Finanzen.

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