NetzDG und so weiter: „Die Gedanken sind frei“ – wie lange noch?

Vom „Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ des EU-Ministerrats 2008 bis zum NetzDG führt ein direkter Weg.

© Justin Sullivan/Getty Images

Im März 2017 dann legte der Minister der Zensur einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Betreiber von Internetplattformen bei Bußgeldandrohungen von bis zu 50 Millionen Euro selbst zu Zensuranstalten werden sollen.

Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“

Dieses sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verpflichtet die Betreiber, sogenannte „Hasskommentare“, „Hetze“, „Hasskriminalität“ und „falsche Nachrichten“ – sogenannte Fake News – nach eigener Einschätzung umgehend, unkontrollierbar und unrevidierbar zu entfernen. Nach der „Maasi“ will Maas nun ein zweites Instrument der selbstreferenzierten Ermächtigung schaffen, die, ohne dafür im Sinne der Gewaltenteilung auch nur ansatzweise legitimiert zu sein, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen sollen. Um letzteres zum Verständnis zu erläutern: Als ich seinerzeit die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Verkehrsverwaltung leitete, waren wir unter anderem mit der Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts befasst. Seinerzeit stand die Überlegung im Raum, zur Entlastung der Polizei Hilfskräfte einzusetzen, die Falschparkvorgänge dokumentieren und diese zwecks Weiterverfolgung an die zuständigen Behörden weitergeben sollten. Diese Idee fand ein schnelles Ende, weil alle beteiligten Juristen einhellig die Auffassung vertraten, dass bereits die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit eine ausschließlich hoheitliche Aufgabe sei und ausschließlich durch beamtete, disziplinarisch als Mitarbeiter in die zuständigen Behörden eingebundene Hoheitsträger erfolgen darf.

Doch was vor zwanzig Jahren noch für die Bagatelle eines Parkverstoßes galt, ist heute dank Maas nicht einmal mehr Makulatur. Selbsternannten Nazi-Jägern und durch nichts dazu qualifizierten Mitarbeitern von privaten Netzwerkbetreibern wird vom vorgeblich höchsten Vertreter deutschen Rechts die Aufgabe gegeben oder aufgezwungen, die hoheitliche Aufgabe der Feststellung strafrechtlich relevanter Tätigkeiten nicht nur zu dokumentieren, sondern mittels Sanktionierung auch umgehend zu ahnden.

Das Rechtsstaatsverständnis unserer Republik ist mittlerweile derart verkommen, dass sogar der deutsche Richterbund in das Horn der durch nichts qualifizierten Beurteilung strafrechtlich relevanter Tätigkeiten bläst. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Richterbundes, befand: „Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können.“ Die Tatsache, dass nunmehr nichtstaatliche, in keiner Weise dazu qualifizierte Personen  gezwungen sind, das Strafgesetzbuch (oder nicht einmal das)  in ihrem – oder besser: in des Ministers – Verständnis auszulegen und anzuwenden, scheint den Richterbundgeschäftsführer nicht zu tangieren.

Das geht nun selbst jenen seinerzeit durch Maas vor der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung geschützten Bloggern von „netzpolitik.org“ zu weit. Allerdings nur insofern, als der Entwurf auch Webseiten betreffe, „die man klassischer Weise nicht als soziale Netzwerke bezeichnen würde“. Womit dort vermutlich vorrangig prodomo gedacht wird und die Befürchtung im Raum steht, auch der eigene rotgrüne Blog könne eines Tages Opfer von staatlich verordneter Zensur werden.

Die „Hatecrime“-Polizei

Das Bundesministerium des Innern flankiert den „Kampf“ gegen die falsche Gesinnung dadurch, dass die Polizei im Auftrag des Bundesministeriums sogenannte „Hasskriminalität“ ausweist. Wie wir Dank der Einlassungen des Ministeriumssprechers wissen – umfassend dokumentiert auf TE – handelt es sich dabei faktisch um Gesinnungsfeststellung. Die Polizei, die in einem Rechtsstaat gefordert ist, Sachverhalte kriminalistisch und objektiv zu erfassen, um sie anschließend der Staatsanwaltschaft zwecks Beurteilung zukommen zu lassen, welche dann, so sie dafür strafrechtlichen Anlass sieht, die in der Gewaltenteilungstheorie unabhängige Justiz über Tat und Täter urteilen lässt, wird selbst zum Beurteilungsorgan der Gesinnung.

Dokumentation betr. „Hasskriminalität“
Das Bundesministerium des Innern antwortet
Um die Ergebnisse dieser Gesinnungsbeurteilung zu dokumentieren, werden in den Kriminalstatistiken Rubriken unter dem Titel „Politisch motivierte Kriminalität“ – kurz PMK – ausgewiesen, welche jedoch bei genauerem Hinschauen eine ungewöhnliche Differenz in den Fallzahlen zwischen der „PMK-rechts“ und „PMK-links“ aufweisen.  Straftatbestände gemäß Strafgesetzbuch spielen weder bei der Beurteilung noch bei der Ausweisung durch die Polizei eine Rolle. Und die Staatsanwaltschaft hat damit ausdrücklich auch nichts zu tun. All das bestätigte der Ministeriumssprecher auf mehrfache Nachfrage und legte  großen Wert darauf, dass die Ausweisung der „Hasskriminalität“ eben ausschließlich Polizeiangelegenheit sei.

Wenn nun die Beurteilung und Zuweisung von Tatmotiven, die explizit auf einer ausschließlich emotional-psychologisch zu erfassenden „Hass“-Motivation beruhen und deshalb ausdrücklich als „Hasskriminalität“ bezeichnet werden, an die Stelle der originären polizeilichen Aufgabe in einem Rechtsstaat treten, dann befinden wir uns abschließend rasant auf dem Weg in die Gesinnungsjustiz. Wie dieses endet, durften die Deutschen in ihrem Reich zwischen 1933 und 1945 und in ihrem sowjetischen Vasallenstaat zwischen 1945 und 1989 erleben. Ich zitiere für die Beurteilung all dieser Angriffe auf die Meinungs- nein, auf die Gedankenfreiheit einen Satz aus meinem Essay „Hasskriminalität ist kein juristisches Kriterium (oder doch?)“:

„Es geht um das, was in ‚Brave New World‘, ‚Fahrenheit 451‘ und ‚1984‘ als Schreckbild eines staatlich manipulierten Menschen bereits vor über fünfzig Jahren damals noch weitgehend fiktiv beschrieben wurde.“

Weshalb nun die Entschuldigung?

So weit, so wenig gut. Von all dem, was ich zu dieser Umformung unseres Rechtsstaats geschrieben hatte, habe ich nicht ein Jota zurück zu nehmen. Weshalb dann aber doch die Entschuldigung an die Herren Minister?

Ich deutete es bereits an. Es geht nicht um die Inhalte, sondern um meine irrige Unterstellung, die Minister hätten hier aus eigener Rechtsstaatsbeugungskreativität gehandelt. Dem ist aber, wie ich zwischenzeitlich feststellen musste, nicht so. Denn tatsächlich sind sie beide nichts anderes als Erfüllungsgehilfen einer noch weiter oben angesiedelten Stelle.

Nein, liebe Leser – damit ist weder der Bundeskanzler oder gar die sonst so gern in für alles verantwortlich gemachte CIA gemeint – sondern der Rat der Europäischen Union. Bei diesem Rat handelt es sich um die jeweils fachlich zuständigen Regierungsvertreter der Unions-Staaten – nicht etwa um die „EU-Regierung“ der Europäischen Kommission, und auch nicht um die Bürgervertretung des gewählten Europaparlaments.

Dieser Rat hatte bereits am 28. November 2008 einen „Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ (Rahmenbeschluss 2009/913/JI) verabschiedet. Für jene, die es vergessen haben sollten: Die Bundesrepublik wurde seinerzeit wie gegenwärtig von einer schwarzroten Koalition regiert. Im Ressort Justiz saß seinerzeit die Sozialdemokratin Brigitte Zypries – jene Dame, die sich gegenwärtig als Wirtschaftsministerin ausprobieren darf. Das Innere befand sich unter der Ägide von Wolfgang Schäuble – seit einer gefühlten Ewigkeit Bundesminister der Finanzen.

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Kommentare ( 85 )

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andreamo
6 Jahre her

Endlich schreibt es mal jemand, was ich die ganze Zeit schon sage (bis auf die Sache mit dem Rat, das war mir neu). Danke dafür! Wobei ich bezweifele, daß der Rat wirklich die oberste Instanz ist, auf die diese Entwicklung zurückzuführen ist. Dazu habe ich mich inzwischen zu viel mit diesen Themen beschäftigt (und sicher doch noch nicht umfassend). Oder um es anders zu sagen: „Früher habe ich über Verschwörungstheorien gelacht, inzwischen ist mir das Lachen im Hals stecken geblieben.“ Hier mal ein weiterer Hinweis zum Thema Hintergründe: Geostrategen und Präsidentenberater Zbigniew Brzezinski Dokumentiert Amerikas Griff nach der Weltherrschaft und… Mehr

fein_geist
6 Jahre her

Zitat: „Jenseits dessen hatte sich der Rat eindeutig festgelegt: Wenn „Rassismus“ und Fremdenfeindlichkeit per definitionem Ausschließlichkeitsphänomene der „Rechten“ sind, dann können „Linke“ weder rassistisch noch fremdenfeindlich sein. Und da „die Rechten“ in der Nachfolge der nationalistischen Sozialisten ihren „Rassismus“ nach Auffassung des Rats gegen jene ausleben, die nach „Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft“ zu erkennen sind, können letztlich „Nichtarier“ ebenfalls kaum jemals Rassisten sein – und mögen sie die „weiße Rasse“ (oder andere) noch so sehr verabscheuen.“ Sehr geehrter Herr Spahn, wenn der Rat damit nicht deutlich gemacht hat, das seine eigene Gesinnung zutiefst und verabscheuungswürdig… Mehr

mathilda
6 Jahre her

Hallo Herr Spahn, ich bin nicht überzeugt … Bisher nahm ich an, dieses Politik- und Staatsversagen ist der Schwäche, Unfähigkeit, mangelnden Verantwortungsbereitschaft, Feigheit, ideologischen Verblendung, Dummheit, Betonköpfigkeit … unseres Politikpersonals geschuldet. Was schlimm genug wäre. Wenn nun meine Heimat von langer Hand geplant geflutet und absichtlich vorsorglich entdemokratisiert und freiheitsvernichtet werden sollte (von der EU, UN, mysteriösen Strippenziehern im Hintergrund … was echt düster wäre … ), stelle ich mir die Frage, WER etwas davon hat (also mehr Geld, mehr Macht, Privilegien …)? Irgendjemand müßte doch einen Nutzen davon haben.? Will da irgendjemand ein ganzes Land brennen sehen aus reinem… Mehr

Klaus-Dieter L.
6 Jahre her

Der Artikel von Herrn Spahn ist hervorragend, aber leider auch völlig erschreckend. Und selbstverständlich sind alle Maßnahmen, der Regierung(en) nur zu unserem Besten. Wir entwickeln uns offensichtlich in Richtung einer Dystopie, die alles was Huxley, Orwell oder auch Kafka („Der Prozess“) beschrieben haben, übertreffen wird. Immerhin sind die Gedanken frei. Noch jedenfalls, aber es gibt einige Science Fiction-Filme, wo selbst das nicht mehr der Fall ist. Auffällig ist, dass dystopische Science Fiction-Filme derzeit Hochkonjunktur im Kino haben. Ich erinnere an Filme wie „Tribute von Panem“, „Die Bestimmung“, „The Purge“, „Hüter der Erinnerung“ usw. Filmemacher haben schon immer ein Gefühl für… Mehr

Jolka
6 Jahre her
Antworten an  Klaus-Dieter L.

Interessanter Hinweis auf die Häufung dystopischer Filme.
Mit Ihrem letzten Satz irren Sie allerdings. Nicht die Filmemacher bestimmen, welches Drehbuch zur Filmreife kommt, sondern die Finanziers dieser meist sündhaft teuren Machwerke für ein Massenpublikum. Nicht selten werden auch die Drehbücher überhaupt erst von diesen Finanziers in Auftrag gegeben. Mir scheinen diese Art Filme daher eher eine Art Massen-Hypnose zur Schaffung von Akzeptanz Akzeptanz von geplanten oder gewollten gesellschaftlichen Entwicklungen zu sein.

CG
6 Jahre her

Immer wenn ich denke, schlimmer kann es eigentlich nicht mehr kommen, kommt ein neuer Tatbestand zum Vorschein, der sagt: doch, es geht immer noch schlimmer!
Wenn es wenigstens jemanden gäbe, der gegen dieses Mundtotmachersystem angeht! Außer der AfD, meine ich. Aber nein, die CDU ist komplett eingeebnet. Die CSU wird von Seehofer an der kurzen Leine gehalten, und die SPD kann man vergessen, die äußert sich überhaupt nicht zum Thema Nr. 1.

MarHel
6 Jahre her

Noch muss eine solche (nicht unmittelbar in Deutschland anwendbare!) Richtlinie ja in deutsches Recht umgesetzt werden, und das auf verfassungsmäßige Art und Weise. Wie die aktuelle Diskussion zum NetzDG zeigt, stößt dies ja bereits bei den Vorstufen des „Bedrohungsszenarios“, was der Autor skizziert, auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Zumindest für den Bereich des Strafrechts kann, was die Überschrift so plakativ ausweist, ausgeschlossen werden, dass die „Gedanken“ irgendwann zu „Unfreiheit“ führen: strafbar können immer nur tatsächliche Rechtsgüter bedrohende Handlungen sein, wie der Autor ja selbst aufzählt: „Anstacheln“ durch öffentliche Schrift und Rede, „Verbreiten“ oder „Verteilen“. Zudem kollidieren auch derartige Straftatbestände (die es… Mehr

gintonicgalore
6 Jahre her

Es wird von der UN durchgesetzt und zwar global.

gintonicgalore
6 Jahre her

Es ist bereits gruselig und der Ursprung ist die UN mit ihrem Plan einer globalen Technokratie, Herr Eiden. Danke für Ihren Beitrag!

Düstere Zeiten
6 Jahre her
Antworten an  gintonicgalore

Es geht noch gruseliger, mal bitte googeln:
Obama – Martial Law – Fema Camps!
Hoffentlich nur Verschwörungstheorie!

Walter Eiden
6 Jahre her
Antworten an  gintonicgalore

Richtig. Aber auch „über“ der UN stehen Menschen und Gruppierungen die deren Geschicke leitet und dafür sorgen das die „Weltgemeinschaft richtig besetzt ist“ oder die „Falschen“ zumindest richtig abstimmen.

Der ehemalige NSAler John Perkins (the economic hit man) weiss wie Geopolitik funktioniert:

https://www.youtube.com/watch?v=3ZpnOX4l7XA

gintonicgalore
6 Jahre her

Danke, für die Quellen, Oblomow. Als ich 2015 nachforschte, ob es Gründe für das Nichthandeln der Bundesregierung für das Nichthandeln der Bundesregierung bzgl. der Grenzschliessung gibt, fand ich „Replacement Agenda“ bei der EU und UN. Diese konnte man 2015 auf den Seiten der EU noch in verschiedenen europäischen Sprachen lesen, heute kann ich die deutsche Version nicht mehr finden, was ziemlich schlecht ist, wenn man das jemandem zeigen will, der kein englisch kann. Dort stand, dass man evt. mit Widerstand von Seiten der Bevölkerung rechnen müsse, sogar mit Aufständen. Dort stand auch , dass man spätestens mit der „Ersatzmigration“ 2015(!)… Mehr

Oblomow
6 Jahre her
Antworten an  gintonicgalore

@ gintonicgalore,
zum Neuansiedlungsprogramm der EU gibt es immerhin hier noch etwas in deutscher Sprache:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:jl0029&from=DE

Bei den UN findet man immerhin eine Zusammenfassung
mit dem Titel „BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION: EINE LÖSUNG FÜR ABNEHMENDE UND ALTERNDE BEVÖLKERUNGEN?“ in deutscher Sprache. Wobei die fehlerhafte Übersetzung von „Replacement Migration“ mit „Bestandserhaltungsmigration“ für sich genommen ja bereits ein übler Scherz ist.

Zumindest die Kulturen in den westlichen EU-Staaten (Polen und Ungarn z.B. wehren sich (noch?)) sind wohl verloren. Die Mehrheit will es so, was die Wahlen immer wieder zeigen. Also, was soll`s noch?

Jolka
6 Jahre her
Antworten an  gintonicgalore

In diesem Zusammenhang sollte man sich auch das Global Forum on Migration and Development (GFMD) ansehen. Initiator dieses Forums war Peter Sutherland – dem Kopf hinter Merkels Türkei-Deal, der folgende Aussage tätigte: „Deutschland muß die nächsten 30 Jahre jährlich 1 Million Migranten aufnehmen“. Das GDF besteht aus 16 verbundenen Agenturen und wurde 2007 als globales Forum in Belgien gegründet, die Idee dazu entstand 2006 bei der UN. Es sieht sich selbst nicht als Teil der UN-Organisation, was Augenwischerei ist, da der UN General Sekretär an allen Treffen teilnimmt und die dort getroffenen Beschlüsse an die UN weitergibt. Aktuell interessant ist… Mehr

Dorothea Friedrich
6 Jahre her
Antworten an  gintonicgalore

Todesstrafe gut versteckt im Lissabon-Vertrag. Stimmt. (Google: Schachtschneider – YouTube – Todesstrafe. Mit welchem Recht also wird Erdogan kritisiert?

Lisa Shining Born
6 Jahre her

Ob es dann auch Spitzel gibt, die türkische, arabische oder überhaupt in anderen Sprachen als in deutsch ,“hassen“ ,lesen und melden können