Ein Gerichtsurteil, das einer Verhöhnung des Opfers gleichkommt

Der Kriminologe und AfD-Sicherheitsexperte Daniel Zerbin lässt die skandalösen Argumente der saarländischen Richterin im Fall des kaltblütigen Tankstellen-Mordes von Völklingen nicht gelten. Für die Polizei bedeute dieses Urteil, dass sie selbst bei Polizistenmord keinen Rückhalt mehr in der Justiz habe.

picture alliance/dpa | Laszlo Pinter

Was müssen die Familienangehörigen des getöteten Polizisten vom vermeintlichen deutschen Rechtsstaat denken? Worauf müssen sich seine Kollegen künftig einstellen?

Du wirst im Dienst für die Sicherheit des Landes brutal erschossen, und Richter lassen die Täter mit einem harmlosen Urteil davonkommen – sie nehmen sie geradezu in Schutz. Die Opfer und Polizeibeamten lassen diese Richter hingegen eiskalt im Stich.

So schaut’s aus im besten Deutschland aller Zeiten. Und so geschehen im Saarland: Hier überfällt der Türke Ahmet G. (19) eine Tankstelle in Völklingen, dann richtet er Simon Bohr, einen 34-jährigen Polizisten, mit dessen Dienstwaffe regelrecht hin. Doch ins Gefängnis muss Ahmet G. dank einer gewogenen Richterin nicht.

Unglaublich, aber wokes Deutschland: Ahmet G. habe während der Tat Angst gehabt, begründet die saarländische Richterin den Freispruch vom Mordvorwurf.

Angst nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle, bei dem der Räuber und Killer erst einen Polizisten entwaffnet und ihn dann gleich mit sechs Kugeln kaltblütig erschießt? Welche angsterzeugende Gefahr geht von einem unbewaffneten Polizisten aus? Das weiß nur die unfassbar einseitige Saarbrücker Richterin Jennifer Klingelhöfer.

Ihr Urteil – was für ein Hohn für die Familie des Opfers und Simon Bohr wie auch für seine Kollegen. Die Angehörigen brachen bei der Verkündung zu Recht in Tränen aus.

„Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, rechtfertigte die Richterin Jennifer Klingelhöfer ihr skandalöses Urteil. „Eine Jugendstrafe wird nicht verhängt.“

So sprach das Landgericht Saarbrücken den Türken, der den jungen Polizisten mit sechs Schüssen regelrecht hingerichtet und die anderen Polizisten auch noch beschossen hat, bis das Magazin der Dienstwaffe Glock 17 leer war, vom Vorwurf des Mordes einfach frei. Dabei lieferte der Killer der Polizei einen richtigen Gunfight ab.

Der Gunfight von Ahmet G. in Völklingen – der keiner sein soll

Was war konkret passiert? Freie Medien wie Tichys Einblick oder Junge Freiheit berichteten ausführlich über den Fall: Im August 2025 überfiel der türkische Staatsbürger, der auch einen deutschen Pass besitzt, eine Tankstelle in Völklingen mit einem Messer und erbeutet dabei 600 Euro.

Auf seiner Flucht traf er dann auf den 34-jährigen Polizisten, entriss ihm seine Dienstwaffe und gab insgesamt 17 Schüsse ab, von denen laut Anklage sechs den Beamten trafen – selbst, als er bereits am Boden lag. Ein danach eingetroffener Polizist lieferte sich einen Schusswechsel mit G. und traf diesen dabei zweimal.

„Das war eine gezielte Hinrichtung”

Die Staatsanwaltschaft hatte immerhin 13 Jahre Jugendhaft wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes gefordert. Der Oberstaatsanwalt urteilte: „Das war eine gezielte Hinrichtung.” Der Täter habe „mit absolutem Vernichtungswillen” gehandelt.

Verurteilt wurde Polizistenkiller Ahmet G. jedoch nur für das Raubdelikt. Bis auf Weiteres darf sich der Täter, untergebracht in einer psychiatrischen Anstalt, der Fürsorge des Staates anvertrauen. Die Familie des Opfers bleibt allein zurück.

Kriminologe Professor Daniel Zerbin kann dieses Urteil einfach nicht fassen. Über so etwas hat er in den Hörsälen noch nicht berichtet und auch in der Praxis noch nicht gehört. Der Münsteraner Abgeordnete Zerbin engagiert sich für die Alternative für Deutschland als Sicherheitsexperte im Bundestag. Der 53-jährige Kriminalwissenschaftler hält die vermeintliche „Angstreaktion“ für ein Fehlurteil.

Bei der Beurteilung des Falles sieht er sich klar an der Seite der Staatsanwaltschaft: „Hier scheinen mehrere Mordmerkmale zum Tragen zu kommen: insbesondere, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken (vgl. § 211 StGB Mord).“ Damit nicht genug: „Auch die Aburteilung nach Jugendrecht halte ich nicht für angebracht. Ein 18-Jähriger, der in der Lage ist, einen Polizisten kaltblütig zu töten, sollte auch wie ein Erwachsener behandelt werden.“

Und was ist mit dem kruden Argument Angst lässt den Täter einen unbewaffneten Polizisten, den er zuvor selbst entwaffnet hat, mit einer Serie von Schüssen eiskalt töten? „Auch die Begründung, alles sei eine ‚Angstreaktion‘ gewesen, ist sehr weit hergeholt“, kritisiert Sicherheitsexperte Zerbin im Gespräch mit Tichys Einblick. „Die normale Reaktion auf Angst ist in erster Linie eine Flucht- und keine Angriffsreaktion. Ein zweiter Gutachter wäre bei der Relevanz dieses Falles unbedingt sinnvoll gewesen.“

Laut Richterin Klingelhöfer hingegen hätte der Täter Ahmet G. infolge einer vermeintlichen Krankheit angeblich nicht richtig denken können: „Die Angst hatte sein Denken übernommen.“ Klingelhöfer schwurbelt noch mehr dazu: „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“

Hallo Frau Richter, der Polizist war unbewaffnet, weil entwaffnet!

Zuvor hatte nur ein Gerichtsgutachter dem Türken wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Wer soll das wirklich glauben? Gutachten können zu allen möglichen Schlüssen kommen. Da reicht eins nicht.

Besorgte Bürger stellen sich daher inzwischen die Frage: Hat die merkwürdige Richterin womöglich Migranten einen besonderen Schutzbonus eingeräumt?

Nach dem skandalösen Urteil gehen natürlich der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) wie auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf Tauchstation. Ihre anfängliche Empörung über die schreckliche Tat Ende August 2025 muss halt reichen.

Für den Kriminologen Zerbin dagegen steht jedoch fest, welches Signal dieser offensichtliche Justizskandal aussendet: „Für die Polizei bedeutet dieses unglaubliche Urteil, dass sie selbst bei Polizistenmord im Grunde keinen Rückhalt mehr in der Justiz hat.“

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Kommentare ( 94 )

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Jan Frisch
9 Tage her

Wir Deutschen sind im besten Deutschland, das [wir] je hatten, eine „nicht beleidigungsfähige Gruppe“, weil wir, so die damalige Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, die Mehrheit hier im Lande stellten.
Frau Frombach ist durch diese Aussage zur Oberstaatsanwältin aufgestiegen, und allmählich lernen auch deutsche Polizisten, dass die Zugehörigkeit zur sog. „Köterrasse“ (vom sympathischen Hamburger Grünen Politiker Malik Karabulut dazu erklärt) selbst sie nicht davor schützt, ungestraft abgeschlachtet zu werden.
Da sollte man sich doch fragen, wem der eigene Dienstherr selbst dient.

Der Person
9 Tage her

„Ich weiß nicht, ob ich das sagen soll: Du hast in Deutschland theoretisch einen Mord frei.“, Bushido, 2018

Juergen P. Schneider
9 Tage her

Die deutsche Strafjustiz ist bei Mord und Totschlag seit vielen Jahren nichts anderes als eine permanente Verschwörung der Lebenden gegen die Toten. Bei dem Urteil des Landgerichts in Saarbrücken wurde so ziemlich alles ins Feld geführt, was dem Straftäter nützt und ihn exkulpiert. Das Gericht unterbot sogar den Antrag der Verteidigung, die auf Totschlag plädiert hatte. Dem ermordeten Polizisten hat man quasi auf den Grabstein geschrieben, er habe einfach nur Pech gehabt. Mein Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen, die von diesem Gericht in schamloser Weise verhöhnt worden sind. Man darf gespannt sein, was die von der Staatsanwaltschaft beantragte Revision ergeben wird.

Ariel B.
9 Tage her

Alle Schlaumeier, die dem Täter die höchstmögliche Haftstrafe gönnen, sollten froh sein über das Urteil. Die forensische Unterbringung kennt keine zeitliche Begrenzung. Bei einer Verurteilung wg,. Mordes (ohnehin fragwürdig in diesem Fall, da, m. E., das Merkmal der Heimtücke fehlen könnte), hätte er eine Haftstrafe von ca. 13 Jahren gem. Jugendstrafrecht, max.15 Jahre, erhalten. Das bedeutet, dass er in diesem Fall, bei guter Führung nach Verbüßung von 2/3 der Strafe auf Bewährung hätte entlassen werden können. Die Unterbringung in der Psychiatrie erfolgt auf unbestimmte Zeit, bis ein Gutachten bescheinigt, dass er keine Gefahr mehr darstellt und entlassen werden kann. Das… Mehr

Jan Frisch
9 Tage her
Antworten an  Ariel B.

Zitat: „…m. E., das Merkmal der Heimtücke fehlen könnte“.
Hier in TE können Sie in einem anderen Bericht die Meinung eines Kollegen des Ermordeten lesen, und darin werden Sie erfahren, dass der kaltblütige Mörder noch einmal zu dem, bereits wehrlos am Boden liegenden Opfer, zurückkehrte, um ihm drei Kugeln in den Kopf zu jagen.
Ihr „Erachten“ ist also denkbar oberflächlich, dumm und gefährlich.

Ariel B.
8 Tage her
Antworten an  Jan Frisch

Sie werden vielleicht wissen, warum Sie es für erforderlich halten, persönlich und beleidigend zu werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass nicht jeder so tiefgründig, klug und harmlos ist wie Sie.
Wünsche Frohe Ostern!

Ein Mensch
9 Tage her

Die Polizisten sollten mal hinterfragen wem sie da eigentlich dienen. Wer immer wieder klaglos jedes noch so abscheuliche Urteil hinnimmt und einfach weitermacht, den trifft es irgendwann selbst. Der Tod des jungen Mannes ist traurig, der Freispruch des Mörders aber nur folgerichtig. Diese Justiz fällt schon lange keine Urteile mehr im Namen des Volkes. Wer diese Justiz immer weiter unterstützt, der muss sich nicht über solche Urteile wundern.

Supersilent
9 Tage her

So ist das ein einer linken Diktatur in der linke Richter auch entsprechend gewünschte Urteile fällen, eine Verurteilung wäre reiner Rassismus. Käme der Täter aus dem rechtsradikalen Umfeld hätte es lebenslänglich gegeben, das ist so sicher wie es sicherer nicht sein kann. Dieser Staat widert und ekelt mich nur noch an.

Peter Pascht
9 Tage her

Es gibt rechtlich und ethisch und moralisch keinen zulässigen Grund für Mord. Eichmann hatte für seine Morde das „Kant’sche Imperativ“ der Pflichterfüllung bei seinem Prozess in Jerusalem als entschuldbare Begründung erwähnt. Aber die Richter sagten: Es gibt rechtlich und ethisch und moralisch keinen zulässigen Grund für Mord. Deswegen: Mord verjährt nicht. Deswegen hat man 95-jährige NS-Täter auch 70 Jahren noch verurteilt. Ob man da wohl ein psychologisches Gutachten hätte gelten lassen: „Habe mitgemacht weil ich Angst um meine Familie hatte wenn ich mich geweigert hätte“ Ich habe eine solchern Menschen gekannt. Er hat noch 5 Jahre danach sich in sein… Mehr

Peter Pascht
9 Tage her

Die Familie des Opfers bleibt allein zurück. – Nicht ganz vollständig. Die Familie des Opfers bleibt allein ein Leben lang traumatisiert zurück, durch eine Mord an einem ihnen lieben Menschen, aber noch mehr traumatisiert, durch ein Urteil das eine Schweinerei ist, nach allen ethischen und moralische Maßstäben. „Auch die Begründung, alles sei eine ‚Angstreaktion‘ gewesen“ – muss hinter Recht und Gesetzt, insbesondere hinter Ethik und Moral zurück stehen. Denn Urteile sollen insbesondere dem Rechtfrieden in der Gesellschaft dienen. Sie gelten nicht nur allein den Tätern, sie haben auch eine gesellschaftlich Rechtfunktion, denn sonst wären Strafen sinnlos, um nämlich das Wort… Mehr

Peter Pascht
9 Tage her

„Der Kriminologe und AfD-Sicherheitsexperte Daniel Zerbin lässt die skandalösen Argumente der saarländischen Richterin im Fall des kaltblütigen Tankstellen-Mordes von Völklingen nicht gelten.“ – Das Problem: Recht hat, wer die staatlich Macht dazu hat zu sagen was Recht ist. Wahrheit zählt nicht. 1,) GG „die Rechtsprechung ist den Richtern anvertraut“ 2.) StPO § 261 StPO, ZPO §286 Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“. Man erzählt dann zwar etwas von, ja, ja, aber der Richter muss die Logig beachten und andere Märchen. Das nennt man „Rechtstaat“ – wagen sie blos… Mehr

Last edited 9 Tage her by Peter Pascht
AlNamrood
9 Tage her
Antworten an  Peter Pascht

Es ist ein grundsätzlicher Fehlschlus, zu glauben, Recht hätte irgendwas mit Wahrheit zu tun. Wahr/Unwahr sind Kategorien der Wissenschaft. Justiz arbeitet mit Schuld/Unschuld und die ist immer relativ und verhandelbar. Sonst bräuchte es keine Juristen.

Peter Pascht
8 Tage her
Antworten an  AlNamrood

Justiz arbeitet mit einem Urteil. Das besagt nichts über Wahrheit, aber auch nichrt über Schuld, sondern nur über Schuldsprechung trotz Unschuld, oder Freisprechung trotz Schuld. (sh. Radbruch’sche Formel)

Last edited 8 Tage her by Peter Pascht
LiKoDe
9 Tage her

Der anklagende Oberstaatsanwalt muss seine Anklage begründen und dann Tatbestandteile auch belegen können. Daran scheiterte er. Der Richterin blieb wohl nichts anderes übrig, als deswegen Teile der Anklage zurückzuweisen. Der Kriminologe Daniel Zerbin war 12 Jahre lang Offizier bei den Feldjägern [deutsche Militärpolizei] mit Einsätzen in Kriegsgebieten. Seine Sicht stützt sich auf die einer kampferfahrenen Person. Nicht jeder, der Angst hat, weicht zurück. Eine – psychologisch gesehen – in die Ecke getriebene Person mag durchaus zum Angriff übergehen. Und gerade dann noch aggressiver ’sich verteidigen‘. Man kann wissen, dass solch eine Person dann saugefährlich ist. Dass im Kopf und in… Mehr

Klare Kante
9 Tage her
Antworten an  LiKoDe

Sorry, was ist hier los in Deutschland? Ständig Täter-Opfer-Umkehr! Wer ist hier in die Ecke getrieben? Der Täter, der den Polizisten erst entwaffnet und dann sogar am Boden liegend eiskalt mit sechs Schüssen abgeknallt hat? Der Polizist war von einem Killer in die Ecke getrieben und nicht der Täter vom Polizisten. Ahmet G. feuert dann noch das gesamte Magazin der Glock 17 mit 17 Schuss leer auf Kollegen des Getöteten – natürlich aus Angst der Ärmste. Wer soll das alles noch glauben?
Das Urteil der Richterin Jennifer Klingelhöfer bleibt ein Skandal!