Seit eine Mehrheit für die AfD in Reichweite rückt, gibt es Debatten darüber, ob der Bund dann in die Rechte des Landes eingreifen darf oder sogar muss. Dafür gibt es nur ein historisches Vorbild: den Preußenschlag. Vor allem die Führung einer Partei sollte dessen Geschichte genau lesen.
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Seit die Umfragewerte der AfD in Sachsen-Anhalt die Marke von 40 Prozent deutlich übersteigen, gehen offenbar die meisten Politiker der etablierten Parteien und ihre Planer davon aus, dass sich eine absolute Sitzmehrheit für die blaue Partei kaum noch verhindern lässt – zumal BSW, Grüne und FDP in den Umfragen stabil unter fünf Prozent liegen. Selbst die zwischen sechs und sieben Prozent schwankende SPD könnte erstmals aus einem Landtag fliegen. Die Überlegungen im Spektrum von links bis CDU laufen mittlerweile auf die Frage hinaus: Wie lässt sich ein Machtwechsel in dem Bundesland selbst dann faktisch verhindern, wenn am 6. September die meisten Sitze an die AfD fallen?
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) raunte von einem angeblich drohenden „Staatsstreich“ durch die AfD in Sachsen-Anhalt, womit er die vom AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund angekündigte Möglichkeit meint, leitende Beamte im Staatsapparat auszuwechseln. Der schon präventiv unterstellte Umsturz liefert die Begründung für nur halbheimlich angestellte Überlegungen, eine mögliche AfD-dominierte Landesregierung am Handeln zu hindern: zum einen mit der Einführung des sogenannten Bundeszwangs nach Artikel 37 Grundgesetz, zum anderen mit der Kappung des Länderfinanzausgleichs.
Mit Bundeszwang lässt sich ein Land einen durch den Bund ausgewählten Zwangsverwalter stellen – allerdings nur, falls der Gliedstaat seine spezifischen Pflichten gegenüber dem Bund nicht erfüllt, etwa die Abführung von Steuern. Der Geldfluss des Länderfinanzausgleichs ließe sich mit einem einfachen Gesetz durch Bundestag und Bundesrat stoppen. Nach Ansicht von Verfassungsrechtlern wäre das zwar grundgesetzwidrig – schließlich definiert das Grundgesetz die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Staatsaufgabe. Aber bis das Bundesverfassungsgericht irgendwann so urteilt, wäre die Landeskasse längst ausgetrocknet. Beide Maßnahmen liefen auf das Gleiche hinaus: Das bestrafte Land gäbe es nach wie vor. Aber es könnte nicht mehr handeln. Von dem früher eigenständigen Mitglied des Bundes bliebe nur noch die formale Hülle übrig.
In der Geschichte der Bundesrepublik griff bisher noch niemand zu diesem Mittel oder spielte mit dieser Möglichkeit, schon gar nicht, um so auf eine nicht genehme Wahl zu reagieren. Denn erstens weist Artikel 20 des Grundgesetzes, die Staatsfundamentalnorm, dem Wahlvolk die Ausübung der Macht durch Wahlen und Abstimmungen zu. Außerdem definiert er Deutschland als föderalen Staat, gerade aus den Erfahrungen der NS-Zeit, in der die Länder zugunsten einer Zentralregierung aufgelöst waren – genauso wie später die DDR. In der späten Weimarer Republik kam es allerdings zur Entmachtung eines Gliedstaates aus politischem Kalkül, und das unter einem exakt umgekehrten Vorzeichen: Mit dem sogenannten Preußenschlag vom 20. Juli 1932 beseitigte die rechte Reichsregierung des Kanzlers Franz von Papen die sozialdemokratisch geführte Regierung Preußens.
Eigentlich endete die Geschichte Preußens als selbstständige Einheit schon mit diesem Tag – und nicht erst mit seiner förmlichen Auflösung 1945. Historiker bezeichnen den Vorgang auch als „Papen-Staatsstreich“, und das aus guten Gründen: Der Politiker, der bis 1932 dem Zentrum angehörte, in Wirklichkeit aber längst systematisch gegen seine Partei arbeitete, nutzte die Möglichkeiten der Reichsverfassung eben nicht zur Herstellung der öffentlichen Ordnung – so damals die offizielle Begründung für den Preußenschlag –, sondern für den Umbau Deutschlands zu dem „neuen Staat“. Papens Modell ähnelte am ehesten der autoritären Ständeordnung, die Kanzler Engelbert Dollfuß seit Mai 1932 Schritt für Schritt in Österreich errichtete.
Preußen stand von Papen dabei im Weg, gerade weil es eine Ausnahme unter den deutschen Gliedstaaten bildete. Anderswo wechselten Regierungen in schneller Folge, es gab Putschversuche, Unruhen und Instabilität. Auch auf der Reichsebene verfügte ab 1930 kein Kabinett mehr über eine parlamentarische Mehrheit. Anders in Preußen: Hier herrschte seit 1920 überwiegend die „Preußen-Koalition“ aus SPD, DDP und Zentrum, die nach der Wahl im April 1932 ihre Mehrheit im Landtag verlor, aber geschäftsführend im Amt blieb. Nicht nur von Papen und die Leute in seinem Umkreis wollten die sozialdemokratisch geführte Allianz zerschlagen. Auch NSDAP und KPD bekämpften die noch halbwegs stabile Regierung erbittert.
Ihre Propaganda richtete sich gegen den Ministerpräsidenten Otto Braun und mehr noch gegen drei andere Sozialdemokraten: Carl Severing, Albert Grzesinski und Bernhard Weiß. Severing amtierte als preußischer Innenminister, kurz als Reichsinnenminister und 1932 wieder in seiner alten Position, Grzesinski als Polizeipräsident von Berlin, Weiß als dessen Stellvertreter und Chef der Kriminalpolizei. Alle drei machten sich dadurch einen Namen, dass sie sowohl gegen die nationalsozialistischen als auch die kommunistischen Parteimilizen vorgingen. Am 3. Mai 1929 verbot Severing in Preußen den kommunistischen Rotfrontkämpferbund, am 13. April 1932 die SA. Grzesinski untersagte außerdem 1931 in Berlin sowohl ein von der NSDAP organisiertes Sportfest als auch das Gegenstück, die kommunistische „Spartakiade“. Am 14. Oktober 1931 legte der Polizeipräsident dem Preußischen Landtag die Straßenkampfbilanz des noch nicht beendeten Jahres vor: 34 Tote und 186 Schwerverletzte durch bewaffnete kommunistische, elf Tote und 78 Schwerverletzte durch nationalsozialistische Einheiten.
Beide, Severing und Grzesinski, entwickelten 1931 auch die Idee, Adolf Hitler, der bis dahin nur die österreichische Staatsbürgerschaft besaß, als unerwünschten Ausländer abzuschieben. Der Plan scheiterte am Einspruch der Reichsregierung. Als mehrere Abgeordnete der NSDAP, darunter der berüchtigte SA-Führer Edmund Heines, 1932 im Reichstagsrestaurant einen Journalisten zusammenschlugen, verfügte der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe die Entfernung der Täter aus dem Parlament. Als sie sich weigerten, führte Weiß persönlich den Polizeieinsatz, um sie hinauszubefördern.
Das alles vergaßen ihnen beide Extremistenblöcke nicht. „Der Kampf um Preußen, Herr Severing, wird um ihren Namen und um ihre Person geführt“, verkündete der Berliner Gauleiter Joseph Goebbels 1932. Die KPD rief ihrerseits zum Sturz des „sozialfaschistischen Systems Braun-Severing-Grzesinski“ auf. Die KPD bekämpfte damals unter dem Schlagwort „Sozialfaschismus“ auf Stalins Geheiß die SPD als Hauptfeind. An ihrer Seite stand die „antifaschistische Aktion“, kurz Antifa. Von dem Ursprung dieser Gruppierung wusste die frühere SPD-Vorsitzende Saskia Esken offenbar nichts, als sie twitterte: „58 und Antifa. Selbstverständlich“. Oder sie biegt sich die Geschichte nach Gusto zurecht.
Die verhasste Preußenregierung beseitigte weder die Nationalsozialisten noch die Kommunisten, so gern sie das getan hätten, sondern der dritte Gegner, dem die Machtmittel zur Verfügung standen: Kanzler von Papen. Dabei halfen ihm allerdings die Extremisten beider Seiten, ohne davon etwas zu ahnen. Am 17. Juli 1932 fand ein Werbemarsch der NSDAP durch die rote Hochburg Altona im preußischen Regierungsbezirk Schleswig statt. Der kommunistische Rotfrontkämpferbund fühlte sich von der Machtdemonstration herausgefordert, offenbar eröffnete jemand aus ihren Reihen das Feuer, was wiederum dazu führte, dass auch die Polizei zur Waffe griff. An diesem Tag, der als „Altonaer Blutsonntag“ in die Geschichte einging, kamen insgesamt 18 Personen durch Schüsse ums Leben. Papen verfügte jetzt über die erhoffte Begründung für seinen Schlag gegen die preußische Regierung: Er warf ihr Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung der Ordnung vor. In Wirklichkeit hatten sich von Papen und sein Innenminister Freiherr von Gayl schon am 14. Juli von Reichspräsident Paul von Hindenburg eine undatierte Notverordnung nach Artikel 48 der Reichsverfassung ausstellen lassen. Sie besaßen also schon einen Blankoscheck, den sie am 20. Juli einlösten.
Für diesen Tag bestellten sie den stellvertretenden preußischen Ministerpräsidenten Heinrich Hirtsiefer (als Vertretung für den erkrankten Otto Braun) und Carl Severing in die Reichskanzlei, angeblich, um mit ihnen Fragen der Finanz- und Agrarpolitik zu besprechen. Deshalb kam auch Preußens Finanzminister Otto Klepper mit. Sobald die Gäste saßen, teilte von Papen ihnen unter Berufung auf Hindenburgs Verordnung die sofortige Absetzung der preußischen Regierung ab; der Kanzler setzte sich selbst zum Reichskommissar für das Land ein. Die vollziehende Gewalt übertrug er dem Chef der Reichswehr, General Kurt von Schleicher. Hirtsiefer und Severing protestierten, sahen sich aber auch in einer machtlosen Lage.
Von Schleicher erteilte dem heimlich schon nach Berlin beorderten bayerischen Hauptmann Vincenz Müller den Befehl, seine Truppen in Bewegung zu setzen und die preußische Polizeiführung zu entmachten. Der abgesetzte Polizeipräsident Grzesinski kam für einige Tage in Haft, ebenso sein Vize Bernhard Weiß. Vor seiner Freilassung musste Weiß die Erklärung unterzeichnen, sich nicht mehr im Staatsdienst oder politisch zu betätigen. In der kurzen Zeit, die ihm bis zu seiner Flucht aus Deutschland unmittelbar nach der Machtergreifung Hitlers noch blieb, arbeitete er als Rechtsanwalt. Auch Grzesinski musste Anfang 1933 fliehen. Er starb 1947 in New York.
Von Papen und von Schleicher brachte der Staatsstreich nicht den erhofften Machtzuwachs, im Gegenteil. Von der Beseitigung der demokratischen Regierung Preußens profitierten vor allem Hitler und die SA. Im wichtigsten Reichsland, zu dem auch Berlin gehörte, stellten sich fortan keine Regierungsbeamten und Polizisten seinen Aufmärschen entgegen. Nach dem 30. Januar 1933 musste er hier außerdem keine föderale Struktur mehr zerschlagen. Während der Säuberung vom 30. Juni 1934 – als offizielle Begründung diente die Fiktion des „Röhm-Putsches“ – erschossen Nationalsozialisten Kurt von Schleicher und dessen Frau in ihrer Wohnung an der Matthäikirche. Von Papen, den die neue Führung als harmlos ansah, konnte froh sein, dass er mit dem Leben und dem Posten des Botschafters in Wien davonkam.
Eine besondere und sehr deutsche Karriere absolvierte Vincenz Müller, der den Staatsstreich gegen Preußen militärisch absicherte. Er avancierte nach 1933 zum Leiter der Gruppe Mobilmachung im Generalstab der Wehrmacht. Damit übernahm er eine Schlüsselfunktion zur Kriegsvorbereitung. In der Heeresgruppe Mitte kommandierte Müller später an der Ostfront verschiedene Einheiten, zuletzt im Rang eines Generalleutnants. Im Zuge der russischen Operation „Bragration“, die mit der Zerschlagung der Heeresgruppe Mitte endete, geriet er 1944 in Gefangenschaft, wechselte dort sehr schnell die Seiten und schloss sich dem kommunistisch gelenkten „Nationalkomitee Freies Deutschland“ an.
Nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft gehörte Müller zu den ehemaligen Wehrmachtskadern, die in der frisch gegründeten DDR die bewaffneten Kräfte aufbauten, zunächst als stellvertretender Innenminister und Chef des Stabs der Volkspolizei, und zwar wieder im Rang eines Generalleutnants. Ein Jahr später übernahm er den Stab der kasernierten Volkspolizei, der Vorläuferorganisation der DDR-Armee. Nach der Gründung der NVA amtierte er als Chef ihres Hauptstabs. Zeit seines Berufslebens blieb er ein treuer Diener der jeweiligen autoritären Macht. Nur mit der republikanischen Idee konnte er offenbar nie etwas anfangen.
Egal, mit welcher Begründung heute die Bundesebene in die Selbstständigkeit eines Bundeslandes aus politischen Gründen eingreifen würde – sie würde sich trotz aller rhetorischen Gegenwehr unvermeidlich in die Traditionslinie des Preußenschlags stellen. Das historische Beispiel steht bis heute für die begonnene Zerstörung von Föderalismus und parlamentarischer Demokratie. Der Vergleich dieser Endzeit von Weimar mit der Gegenwart macht außerdem die Absurdität der Ineinssetzung von NSDAP und AfD deutlich: Hitlers Partei bekämpfte schon damals mit seiner paramilitärischen SA alles, was sich ihm in den Weg stellte. Er stand an der Spitze einer Führerpartei, die den Parlamentarismus per Programm verachtete und abschaffen wollte. Entsprechende programmatische Äußerungen finden sich bei der AfD nicht. Auf der anderen Seite besteht eine politische Genealogie von der KPD bis zur Linkspartei: Die KPD schluckte 1946 die gefügig gemachte SPD der Ostzone, indem die sich zur SED wandelte. Die SED wiederum löste sich nie auf. Zwischen ihr und der Linkspartei besteht eine Rechtsidentität.
Die dritte Schlussfolgerung lautet: Während von Papen die einen Extremisten – die Kommunisten – bekämpfte und mit den anderen, den Nationalsozialisten, liebäugelte, kämpften rechte Sozialdemokraten wie Braun, Severing und Grzesinski nach beiden Seiten, wobei sie, ganz auf sich gestellt, unterlagen.
Diese Geschichte sollte die heutige SPD-Führung gelegentlich einmal nachlesen.

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