IS-Rückkehrer dürfen in Deutschland und in Europa nicht Fuß fassen

Der IS mag zwar militärisch und politisch besiegt sein – seine Ideologie ist es jedoch bei Weitem nicht. Sie lebt in den Köpfen der ehemaligen Kämpfer und aller Dschihadisten weiter.

Der IS ist weitestgehend besiegt, sein Kalifat in langem, kräfteraubendem Kampf zu Boden gerungen und die Gefangenen des IS befreit. Also alles Friede, Freude, Eierkuchen? Mitnichten: Deutsche IS-Auswanderer sitzen in kurdischer Haft und müssen gemäß geltendem Recht nach Deutschland zurückgeholt werden. Aber wie weiter? Darüber ist eine große gesellschaftliche Debatte entbrannt – zu Recht.

Elektronische Fußfesseln für Gefährder
IS-Rückkehrer ohne deutsche Staatsbürgerschaft konsequent an der Einreise hindern
Ich habe schon einmal meine Bedenken und meine Besorgnis über die IS-Rückkehrer kundgetan. Aus Kreisen der Bundesregierung wurde ja bekannt, dass gegen 21 deutsche Kämpfer des Islamischen Staats Haftbefehle in der Bundesrepublik vorlägen. Diese Dschihadisten würden also bei einer Wiedereinreise oder Rückholung aus kurdischer Gefangenschaft unmittelbar inhaftiert. 19 dieser 21 Personen gelten nach Angaben der deutschen Sicherheitsbehörden sogar als „islamistische Gefährder“. In Syrien befinden sich laut Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 66 deutsche Staatsbürger, die dem IS-Kalifat angehört haben, in Haft.

Vor der Gefahr, die von diesen Rückkehrern ausgehen wird, habe ich bereits seit langem gewarnt. Der IS mag zwar militärisch und politisch besiegt sein – seine Ideologie ist es jedoch bei Weitem nicht. Sie lebt in den Köpfen der ehemaligen Kämpfer und aller Dschihadisten weiter. Der Hass, die Aggression gegen „Kuffar“ (Ungläubige) und die pure Mordlust wurde den Kämpfern eingetrichtert und haust in den Tiefen ihrer Psyche. Die niederträchtigen Ideologien und Ideale des IS wurde allen eingeimpft, die für den IS tätig waren – egal ob als Kämpfer oder Kriegs-Strategen, als Propaganda-Filmer oder Frauen zur Beglückung der Kämpfer. Auch Rückkehrerinnen stellen eine keineswegs zu unterschätzende Bedrohung für unsere Sicherheit dar. Gerade diese Tatsache und Wahrheit muss uns allen klar sein.

Ich bin daher erfreut, dass sich aus Berlin nun vernehmen lässt, dass alle Handlungen im Zusammenhang mit dem IS, also auch nicht-bewaffnete Aktivitäten, als Kampfhandlungen eingestuft und entsprechend in Deutschland unter Strafe gestellt werden können, da hierfür bereits ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch besteht. Weiter steht gemäß § 219a StGB auch die bloße Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Freiheit braucht Sicherheit
Berliner Politik darf nicht weiter die innere Sicherheit vertrödeln
Nichts desto trotz muss ich beklagen, dass die Schaffung klarer Verhältnisse verschlafen wurde – insbesondere auf Verantwortung der sozialdemokratischen Justizministerin in Berlin, Katarina Barley, hin: Über Monate soll sie, wie bekannt, einen entsprechenden Gesetzentwurf blockiert und ausgebremst haben. So ist wertvolle Zeit verloren gegangen, denn Straftaten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden, können aufgrund unserer feinen rechtsstaatlichen Regeln nicht juristisch belangt werden.

Bitte liebe Leserinnen und Leser, verstehen Sie mich nicht falsch: Ich lobe mir unseren Rechtsstaat – schließlich ist es eben diese Ordnung, die ich zu verteidigen suche und die wir alle kompromisslos verteidigen müssen. Dennoch plädiere ich dringend dafür schnellstmöglich weitere juristische Mittel zu schaffen, die gegen IS-Rückkehrer angewandt werden können. Den Vorschlag der Bundesregierung, IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsbürgerschaft den Verlust dieser anzudrohen und entsprechend auch herbeizuführen, halte ich für berechtigt.

Unsere Gesellschaft muss keine Massenmörder und selbsternannte Gotteskrieger, die unsere Freiheiten gefährden, in ihrer Mitte akzeptieren. Zugleich möchte ich aber klarmachen, dass wir zu diesem Zweck nicht unsere eigenen Werte verraten dürfen. So dürfen wir keinen Staatsbürger in die Staatenlosigkeit entlassen – auch für Terroristen und Massenmörder, Salafisten und Dschihadisten gilt das Grundgesetz, dass den Entzug der Staatsangehörigkeit in Artikel 16 GG verbietet, nicht aber deren Verlust. Ich fordere die verantwortliche Justizministerin in Berlin auf, dem Bundeskabinett zügigst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der endlich Rechtssicherheit im Verfahren mit Rückkehrern, auch für zukünftige Fälle, schafft.

Frauen als IS-Kämpfer
Neue Bedrohung: Dschihad der IS-Kämpferinnen in Deutschland
Auf unsere Justiz kommen mit den IS-Rückkehrern große Herausforderungen zu: Welche Tatbestände können tatsächlich nachgewiesen werden? Wie kann mit rechtsstaatlichen Mitteln auf die islamistische Bedrohung reagiert werden? Welche Strafmaße können errungen werden? Geben wir unseren Richterinnen und Richtern das bestmögliche Rüstzeug an die Hand, Recht zu sprechen und unsere Demokratie vor ihren Feinden zu bewahren.

Wir dürfen nicht blind oder taub sein. Die Gefahr, die von IS-Rückkehrern ausgeht, ist real und alles andere als gering. Wir sind daher auch als gesamte demokratische und freiheitsliebende Gesellschaft gefordert, dem Hass die Demokratie, der mörderischen Verblendung die Freiheit und der Rechtslosigkeit der IS-Schergen den Rechtsstaat entgegenzusetzen. Unsere Demokratie ist stark genug diese Herausforderungen zu bewältigen, wenn wir es nur wollen: Nicht mit lauten Schreien und stumpfen Parolen, aber mit klarer, fester und beharrlicher Stimme, die Aufmerksamkeit gefolgt von konkreten Handlungen fordert.

Es gilt, was schon Jean-Paul Sartre wusste: Wir sind zur Freiheit verdammt. Das gilt insbesondere, wenn wir erkennen müssen, dass unsere Freiheit auch für Demokratiefeinde und Dschihadisten gilt. Zugleich sind wir aber auch zur Freiheit gerufen. Ich wiederhole mich gerne: Das Grundgesetz beispielsweise gibt jedem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen alle, die eine Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beabsichtigen (Art. 20 Abs. 4 GG). Diese Möglichkeit ist also unser gutes Recht im Rechtsstaat, der wir Gott sei Dank sind. Dieser Rechtsstaat darf keine Schwäche zeigen – insbesondere nicht gegenüber denen, die uns schwächen wollen.

Freiheiten brauchen Sicherheiten, juristische Sicherheit auf der einen Seite, ebenso wie Sicherheit durch zivilgesellschaftliches Engagement für die Freiheit und Rückhalt für den Rechtsstaat auf der anderen Seite. Zu diesem juristisch-gesellschaftlichen Zweiklang rufe ich alle Politikerinnen und Politiker, ebenso wie alle Bürgerinnen und Bürger auf. Geben wir IS-Rückkehrern keine Möglichkeit hier in Deutschland und in Europa Fuß zu fassen und ihre verderbliche Ideologie weiter zu verbreiten.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 28 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

28 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
kiki667
4 Jahre her

Welcher Rechtsstaat? Welche „starke“ Demokratie?????? Welche Freiheit? Von welchem Land sprechen Sie, Herr Tipi? Deutschland kann es nicht sein……..das wurde längst in eine Diktatur umgewandelt.

manfred_h
4 Jahre her

Zitat: Auf unsere Justiz kommen mit den IS-Rückkehrern große Herausforderungen zu“. > Mhh, „auf uns kommen große Herausforderungen zu? Also auch wenn es vllt nicht in jeden Fall möglixh sein wird, hätte ich hier folgenden Vorschlag: Da sich diese auch aus Deutschland kommenden „mutigen“ u. „liebevollen Allah-Fanatiker u.a illegal in fremde Staaten begeben haben, dort einer Terrororganisation angehör(t)en UND direkt o. indirekt an Straftaten bis hin zum Massenmord beteiligt waren, WARUM bitte schön sollten diese „Helden“ dann nicht auch -soweit möglich- in den dortigen Ländern vor Gericht gestellt u. abgeurteilt werden und die Strafen DORT im Knast verbüßen!? UND bzgl… Mehr

Fundamentiert
4 Jahre her

Die CDU hat nicht nur auf voller Linie versagt, sie hat uns dieses Dilemma auch wegen strategischer Spielereien verantwortungslos und egoistisch eingebrockt. Entscheidende Personalien sind nach wie vor im Amt und eine inhaltliche Neuausrichtung ist nicht erkennbar, im Gegenteil. Wenn ich mir den gemeinsamen Kandidaten Weber so anhöre, möchte ich ihm eher den Leninorden als das Bundesverdienstkreuz aushändigen. Es ist deshalb nur konsequent dem nicht nach Wählerauftrag Angestellten zu ersetzen, anstatt ihn mit der Korrektur seiner Fehler zu betrauen.

Job Killer
4 Jahre her

Papperlapapp! Al-Kaida, Al-Nusra, Al-Shabab, ISIS/ISIL/IS sind schon lange hier und machen zusammen mit deren Familien Fronturlaub auf HartzIV, denn sie haben den Bürgerkrieg groß verloren, sie sind heimatlos geworden. Nicht die Opfer sind hier, sondern das Tätervolk ist hier (die Deutschen werden gern als T. bezeichnet, deswegen verwende ich den Begriff). Opfer und Täter unterscheiden sich ja fundamental in ihrem Fluchtverhalten. Das Opfer flieht nur so weit wie unbedingt nötig, bis es in Sicherheit ist und verbleibt nah genug, um zurückkehren zu können (und so bald wie möglich). Der Täter jedoch flieht jedoch vor der Bestrafung und deswegen so weit… Mehr

Schwabenwilli
4 Jahre her

„IS-Rückkehrer dürfen in Deutschland und in Europa nicht Fuß fassen“

DIe CDU ist ja auch gerade dabei alles vorzubereiten das den Damen, Herren und Nachwuchs im Rahmen einer moralisch einwandfreien Humanität ein möglichst warmes Nest, mit rund um die Uhr Bewachung, gebaut wird.

Sie stehen ziemlich allein da in ihrer Partei, Herr Tipi.

W aus der Diaspora
4 Jahre her

Warum, Herr Tipi, haben Sie nicht 2015 ein dementsprechendes Gesetz als Vorschlag eingebracht? Zuerst einmal bei der Landesparteien-Versammlung um es dann weiter zu reichen an den Bund. Sie waren doch die ganze Zeit als Politiker der CDU dabei und wissen genau wie das geht.
Artikel im Internet werden garantiert nichts ändern. Auch das wissen Sie ganz genau. **

manfred_h
4 Jahre her
Antworten an  W aus der Diaspora

Sehr gut & richtig gesagt/-fragt! ODER habe ich schon etwas vergessen und das es zB 2015 so war, dass schon da -auch- Politiker wie Herr Tipi gewarnt hatten wer seitdem in unser Land kommen wird und was unser Land zu erwarten hat?? (Zynism & Ironie off) Mal ehrlich: In WELCHER Welt leben eigentlich Sie Herr Tipi und Ihre ganzen Kollegen aus dem Altparteien-Club!?? Zwar war 2015 der IS noch nicht besiegt(was dieser mit Sicherheit heute auch noch nicht ist) DOCH schon 2015/16 habe unpolit Blödie wie ich auch mit Blick auf die Befreiung von/nach Kobane hingewiesen, gewarnt UND gefragt WAS… Mehr

Cethegus
4 Jahre her

„…Rückhalt für den Rechtsstaat auf der anderen Seite.“

Von welchem Rechtsstaat reden Sie hier Herr Tipi? Wenn Sie hier bei Tichy die zahlreichen Artikel gelesen haben, dürfte Ihnen aufgefallen sein, daß dieser Rechtsstaat vor allem durch die aktive Mithilfe Ihrer „großartigen“ Partei gar nicht mehr existiert bzw so massiv beschädigt wurde, daß er nicht mehr handlungsfähig ist! Sorgen Sie doch erstmal dafür, daß die Hunderttausende, die hier nix zu suchen haben endlich abgeschoben werden, dann wäre uns allen geholfen.

giesemann
4 Jahre her

Ach Ismail! Was sagen eigentlich die Ismaeliten, der Aga Khan zu der ganzen Chose, die wir uns da eingebrockt haben?

benali
4 Jahre her

Herr Tipi, sie beschreiben ein Nichtproblem.

Die Regierung interessiert sich nicht für Bedrohungen der inneren Sicherheit, soweit diese Bedrohung von Islamisten ausgeht. Die Regierung ist vollauf damit beschäftigt Asylanten abzuschieben, die integriert sind, für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, und die obendrein in ihrer Heimat inhaftiert waren und weiterhin politisch verfolgt werden, Grundgesetz hin, Grundgesetz her.

Die Bürger müssen sich selbst schützen oder sie werden als Einzelfall gemessert…

Pippi L
4 Jahre her

Ich möchte Ihnen widersprechen Herr Tipi, bei allem Respekt zu Ihrem Artikel in dem auch viel Richtiges steht, aber wir haben schon lange keinen Rechtsstaat mehr. Ein Land, das seine Grenzen nicht schützt , das jeden einwandern lässt sogar ohne Papiere, das seine Bundeswehr so ruiniert, dass sie handlungsunfähig ist,weil man die Verteidigung des eigenen Landes aufgegeben hat und selbst die Nato, die uns seit Generationen schützt nicht vertragsmäßig bezahlen will, das Gesetze missachtet wie Merkel es immer wieder tut, hat nicht mehr das Recht , Rechtsstaat genannt zu werden . Wir sind auf dem Weg in eine EU -Diktatur,… Mehr