Das wär’s: Ein Kanzler aus dem wirklichen Leben statt Berufspolitiker

Noch steht kein Kanzlerwechsel an, aber da ja schon so viel darüber geredet wird, hier einmal ein Denkanstoß der anderen Art. Es war ja gerade erst Pfingsten.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Martin Meissner

Das war schon in Bonn so, ist in Berlin und jeder anderen Hauptstadt nicht anders. Nichts lieben Oberjournalisten, Oberpolitiker und deren Büchsenspanner mehr als Tage wie solcher der „wüsten Spekulationen“ (O-Ton Merz) über Wüst und Merz. Da muss man von nichts etwas verstehen, Journalisten müssen nichts recherchieren, jeder kann seinen Senf los werden.

Der Tagesspiegel machte sich mehr Mühe als üblich und holte Verfassungsrechtler Stefan Pieper, der bis 2025 Justiziar des Bundespräsidenten war, zur Feststellung beim Kanzlerwechsel: „Politisch mag er kompliziert sein, verfassungsrechtlich ist ein Kanzlerwechsel einfach.“ Das ist so. Bei der Merz’schen Wahl schrieb ich:

»Nun ist er Bundeskanzler und insofern am Ziel seiner Wünsche. Das Debakel Merz tritt damit in die nächste Phase. Die des Scheiterns am Funktionärsstaat, der mit parlamentarischer Demokratie, freien Abgeordneten, Herrschaft des Rechts und Bürgerfreiheit nicht vereinbar ist. Formal hat CDU-Merz nur einen Koalitionspartner. Aber mit der SPD sind die Grünen als Richtungsgeber und die Linke als Notnagel bei Zweidrittelmehrheiten mit in der Allparteien-Regierung des Demokratenkartells …

CDU-Bundeskanzler Merz kommentierte den Anfang der schwarz-roten-Koalition so: „Mir ist das viel lieber als der Start der letzten Regierung auf einem sehr hohen Zustimmungsniveau. Da wurde die Stimmung immer schlechter. Ich glaube, dass wir jetzt eine realistische Einschätzung sehen bei den Wählerinnen und Wählern. Die sind skeptisch, ob denen das gelingt. Ich sage den Kollegen, die heute mit mir zusammen in diese Bundesregierung eingetreten sind, die heute vereidigt worden sind: Wir müssen jetzt liefern.“

Wer es denn nur täte! Im Versagen des Funktionärsfunktionierens sieht man den Haarriss im Gebälk des Parteienstaats. Er ist nicht reparierbar, sondern breitet sich schon lange lautlos aus. Bei der geheimen Kanzlerwahl wurde er öffentlich sichtbar. Seine Ursache sieht am Beispiel der UK-Wahlen: In vielen Ländern Amerikas und Europas wählen die Bürger Veränderung, bekommen sie aber nicht. Irgendwann sind die Funktionäre dann doch am Ende des Funktionierens angekommen.

Merz in der Kanzlerdämmerung: Die CDU probt den Aufstand, aber fürchtet sich vor sich selbst
Das Grundgesetz enthält – vielleicht unabsichtlich– in den Verfahrenregeln die Möglichkeit, den Parteienstaat in Gestalt der Bundestagsfraktionen auszuhebeln. Der Bundespräsident hat das Vorschlagsrecht in der ersten Wahlphase. In dieser muss der Vorgeschlagene die absolute Mehrheit (Kanzlermehrheit) erhalten. Erreicht er die nicht, hat der Bundestag 14 Tage Zeit, selbst einen Kanzler mit absoluter Mehrheit zu wählen (Art. 63 Abs. 3 GG) – hier können auch Abgeordnete, nicht nur Fraktionen eigene Kandidaten vorschlagen. Und im dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen).

Einen Kanzler zu wählen, der nicht einmal dem Bundestag angehören muss, setzt voraus, dass sich genug Abgeordnete quer durch den Bundestag finden, die einmal in ihrem Politikerleben wirklich etwas bewegen. Ich weiß, das ist nahzu utopisch. Aber ich weiß auch: Sage nie nie und nie immer. Käme es auf diesem Weg zu einem Kanzler, der kein Abgeordneter und Berufspolitiker ist, sondern ein erfolgreicher Eigentümer-Unternehmer, sollte der nur Minister berufen, die keine Abgeordneten und Berufspolitiker sind.

Montesquieu schrieb 1748 im „De l’Esprit Des Loix“ (Vom Geist des Gesetzes): „Es gibt keinerlei Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der Legislative und Exekutive getrennt ist. Ist sie mit der Legislative verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der Exekutive verknüpft, so würde der Richter die Macht eines Unterdrückers haben.“

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