Das gespaltene Asylrecht

Dass Grenzen asylrechts-und verfassungswidrig wären, ist ein großer Bluff.

Das Asylrecht kennt zwei Partner. Den Asylgeber und den Asylnehmer. Das Asylrecht ist keine demographische Volksauffüllungsstrategie als solche.

Vielleicht hätte die Überschrift dieses Artikels lieber heißen sollen: Die gespaltene Verfassung. Jedenfalls steht das deutsche Grundgesetz auf der Abschussliste und es bröckelt langsam. Das Verfassungssiechtum ist allgegenwärtig. Schuld an dieser Tatsache tragen alle: Die Täter wie die Mitläufer und die Erdulder.

Das große Schweigertum der Bundesrepublikaner, die mehrheitlich weit weniger zuversichtlich oder gar zukunftseuphorisch sind, als sie tun und übrigens auch als sie im Bund und in den Ländern wählen, wirkt Gemeinwesen und eben auch Verfassung zerstörend. Der große Schweigertum ist Feigheit. Mit dieser Feigheit operiert die Groko unkontrolliert und unkontrollierbar – de facto auch frei von irgendeiner Willensbildung des Parlamentes. Unterhalb der „großen“ Politik werkelt und wirkt eine Asylindustrie in einer Mischung zwischen reiner Geschäftemacherei in verderbtester Form und glühendem Idealismus in allen Schattierungen. Klar, wer an der “Flüchtlingskrise”, ein Name, der erst mühsam für die tatsächlich stattfindende Einwanderung gefunden wurde, verdienen kann oder sich gar eine goldene Nase bereits verdient, der ist für unbegrenzte Einwanderung und für grenzenloses Asyl.

Allerdings: Grenzenlose absolute Rechte gibt es bekanntlich nicht. Jedenfalls nicht im Recht. In der Rechtsbeugung dagegen, die in der Hand hoheitlicher Menschen, also in der Hand von besoldeten Amtsträgern, verbeamtet oder politisch gewählt, auch schon mal strafbar sein kann, kann es schon mal ungute Phantasien und auch ungute Handlungen geben. Also, der Allparteienkonsens, der behauptet, dass das Asylrecht Obergrenzen der Aufnahme von Asylberechtigten nicht kenne und nicht zuließe und im Gegenteil behauptet, dass Grenzen asylrechts-und verfassungswidrig wären, ist ein großer Bluff und ein großer Blödsinn dazu.

Das große Schweigertum ist größtmögliche Feigheit

Die Landfläche der Erde insgesamt beträgt 149,5 Millionen Quadratkilometer. Die Bundesrepublik macht den 419. Teil der Landfläche der Erde aus – oder in Prozent ausgedrückt, 0.2386 des Landanteils des blauen Planeten. Die Bundesrepublik hat zurzeit ca. 81,5 Millionen Einwohner inklusive perfekt integrierter Migranten und weniger perfekt oder kaum integrierter Migranten.

Die Weltbevölkerung beträgt aktuell etwa 7,4 Milliarden Einwohner. Die Zahl erhöht sich jährlich um knapp 100 Millionen, wobei diese Zahl entsprechend dynamisch steigt. Während das Durchschnittsalter im Westen deutlich steigt, sinkt es in den Ländern der dritten und zweiten Welt vergleichsweise rapide. Die Bevölkerung in den Ländern der dritten Welt wächst durch die neu geborenen Erdenbürger ungefähr um dieselbe Zahl wie die Bundesrepublik Einwohner hat. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in den Ländern der dritten und zweiten Welt und selbst in manchem erdölproduzierendem Land sind so, dass es sehr viel Armut und Unzufriedenheit gibt.

Ca. 4,5 Milliarden der Weltbevölkerung mit einem Zuwachs von 60 bis 70 Millionen jährlich, wären, jeder individueller Mensch für sich, gut beraten, so es ihnen nicht um ihre Kultur, ihre Heimat, ihre Sprache, ihre Sitten und Gebräuche geht, unter ökonomischen Gesichtspunkten in den Westen einzuwandern. Die Mehrheit dieser Menschen lebt, so sie denn westliche Demokratie überhaupt will, nicht in demokratischen, rechtsstaatlichen, laizistischen, kriegsfreien Regionen. Unter den Menschen, die aus religiösen Gründen in der zweiten oder dritten Welt verfolgt werden, machen die christlichen Minderheiten und manchmal sogar Mehrheiten den größten Teil der verfolgten Menschen aus.

Da der Westen insgesamt aktuell außerordentlich zugeknöpft auf die jetzt mehrheitlich muslimische und jungmännliche Einwanderung reagiert, ist die Merkel‘sche Einwanderungspolitik, die bis jetzt in wenigen Monaten zu einer Einwanderung nach Deutschland von wahrscheinlich 1,5 Millionen plus X inklusive der nicht registrierten Einwanderer geführt hat, in dem Kontext “Deutschland für oder gegen den Rest der Welt” zu sehen.

Zu diesem Kontext gehört auch die Tatsache, dass auch schon in den Jahren 2014 und 2013 die Einwanderungszahlen explodiert waren. Bis jetzt sind es vergleichsweise wenige Herkunftsländer, in denen die Merkel‘sche Auswanderungs-und Einwanderungswerbung gefruchtet hat. Aber auch in Asien inklusive China und Indien, in Mittel-und Lateinamerika und in vielen weiteren afrikanischen Ländern gibt es Menschen, die, wenn sie wüssten, was Merkel Einwanderern verspricht, den Weg in die Bundesrepublik antreten würden.

Die Einwanderer sollen laut Groko und vielen Stimmen der politischen Klasse hierzulande die Menschen produzieren, die später die dahin gehenden Urdeutschen mit Rente und Liebe versorgen. Klar sind auch die Kinder der noch nicht integrierten Einwanderer integrationstechnisch gesehen, Einwanderer. Die Geburt in Deutschland alleine schafft keinen Integrationsschub.

Katrin Göring-Eckardt, Frontfrau der Grünen und der evangelischen Kirche, verstieg sich unlängst zu dem Satz: „Wir kriegen jetzt plötzlich Menschen geschenkt”.  Allerdings ohne das Geschenk, sprich die Einwanderer, gefragt zu haben, ob sie Geschenk sein wollen und ohne den Schenker in Gestalt der Bundesregierung gefragt zu haben, was genau er schenken will, und ohne den Beschenkten, sprich die Bundesrepublikaner, gefragt zu haben, ob sie beschenkt werden wollen. Das ist dann doch etwas arg transzendental, was die Dame wohlfeil von sich gibt.

Zunehmend hatte sich nach vierzigjähriger Integrationsgeschichte vor Beginn dieser “Flüchtlingskrise” mühselig die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Integration trotz vieler Erfolge auch selbst in der zweiten oder dritten Generation der Migranten allzu oft sehr unzureichend gelungen ist. Das Allerdings hat einen Grund. Die Migranten wurden entweder allein gelassen oder in eine Anspruchshaltung hineinmanövriert, während sich die “aufnehmende” Gesellschaft in permanenten Selbstverpflichtungen übte. Das Moment des Forderns, das Moment des Abrufens von Leistung gegenüber den Migranten fehlte. Es fehlte deren Verpflichtung, selber Integration zu liefern. Und was passiert mit Göring-Eckardts Geschenken, an denen man alle bisherigen Fehler von Anfang an geradezu hysterisch vermeiden will? Die alten Fehler werden potenziert wiederholt.

Die Menschenverachtung des grenzenlosen Asyls

Wer sich die Weltdemographie anschaut, erkennt die faktischen Grenzen der Einwanderung nach Deutschland. Und da das Recht nicht stärker sein kann als die Wirklichkeit, sind diese wirklichen Grenzen auch die Grenzen des Rechtes, der Legitimität, der Verfassungen und eben auch die Grenzen des deutschen Asylrechts.
In Wahrheit ist die Merkel‘sche Bevölkerungspolitik des grenzenlosen Asyls eine menschenverachtende Selektion. Frei nach Darwin gilt, wer am schnellsten kommt, bleibt. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben oder der Darwinismus. Die Menschenverachtung des grenzenlosen Asyls liegt in der rechtsbeugenden Aufspaltung des Asylrechts selbst und darüber hinaus in der missbräuchlichen Anwendung des Asylrechts.

Das Asylrecht kennt zwei Beteiligte. Der aus dem Menschenrecht abgeleiteten Selbstverpflichtung des Asylgebers in Gestalt dessen was in der Präambel des Grundgesetzes das “deutsche Volk” genannt wird und dem Asylnehmer in Gestalt der Menschen, die mit einem in der Verfassung genannten Asylgrund hierzulande Aufnahme finden.

Wenn das Asylrecht aber ein Recht ist, an dem zwei Beteiligte mitwirken, dann greift der allgemeine Rechtsgedanke, dass es einen fairen Interessenausgleich, einen fairen Rechtsausgleich zwischen beiden beteiligten Seiten geben muss. Die immanenten Schranken eines jedes Grundrechtes sind uneingeschränkt gültig und naturgemäß höchstrangig legitim. Wo immer die Linie des Interessen- oder Rechtsausgleiches längs läuft, es gibt diese Linie.

Wer aber den deutschen Souverän aus dem Asylgrundrecht herausspaltet, wie es die große Koalition unter Merkel tut, und nicht die Verpflichtung des Asylgebers, sondern allein das Recht des potentiellen Asylnehmers – und damit uneingeschränkt aller potenziellen Asylnehmer dieser Welt – in den Focus seiner Politik rückt, kommt mit einer gewissen Scheinlogik zu dem Irrtum, dass das Asylrecht keine Grenzen, keine immanenten Schranken und keine Obergrenzen für die Aufnahme von Asylberechtigten kennt. Mindestens wird man wohl sagen dürfen, dass die Merkel-Regierung, die ja verfassungsrechtlich hochrangig beraten ist, einen solchen Irrtum bezüglich des Asylrechts in der deutschen Öffentlichkeit erzeugt hat, dass nämlich die Festlegung von Obergrenzen bezüglich einer Asylberechtigten Aufnahme verfassungswidrig wären.

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