Le Pen will Referendum zu Anti-Islamismus-Gesetz nach Wahlsieg

Marine Le Pen will den islamischen Schleier im öffentlichen Raum verbieten. Wer ihn trägt, soll wie ein unangeschnallter Autofahrer zur Kasse gebeten werden. Österreich und die Schweiz wollen zumindest Schulmädchen (teilweise) davon verschonen. Überall kündigt der organisierte Islam Widerstand an.

picture alliance / SIPA | ISA HARSIN

Die Diskussion um das islamische Kopftuch gewinnt gerade in mehreren Ländern Europas an Intensität. Und das ist kein Zufall nach zehn Jahren gemeinsam erlebter Zuwanderungskrise, weiter bestehendem Invasionsdruck aus der muslimischen Welt und übrigens auch 25 Jahre nach 9/11, gefolgt von vielen weiteren Anschlägen frommer Muslime in Europa. Da könnte man den Eindruck bekommen, dass ein wenig Gegenwehr der Europäer gegen eine weitere Ausbreitung des Ultra-Islams am Platz wäre.

Heute gibt es an vielen Schulen Migrantenanteile von über 90 Prozent, nicht muslimische Schüler sind oft die Minderheit. Kleine Scharia-Polizisten gehen um und wollen bestimmen, was richtig und was haram ist.

Aber man sollte sich nicht täuschen lassen: Es handelt sich keineswegs um eine Lösung für alle Probleme im Zusammenhang mit der islamischen Massenzuwanderung seit 2015. Vielleicht könnte es eine Einzelmaßnahme von gewisser Wirkung sein, mit einer Aussage dazu, wie man sich das Leben und die individuelle Freiheit in Europa vorstellt. Dieser Vorstellung könnten Muslime dann zustimmen oder sie ablehnen, und das hätte offenbar weitere Folgen.

Wie geht ein liberaler Staat mit der Illiberalität um?

Es ist eine alte Frage: Wie soll der liberale Westen mit der eingeführten Illiberalität umgehen? Muss man akzeptieren, dass auf Mädchen und Frauen in europäischen Ländern Zwang ausgeübt wird, sich zu verhüllen? Immerhin werden so auch die Lebensbedingungen für alle anderen dauerhaft verändert.

Drei von vier sehen das so
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Zunächst muss aber festgestellt werden, dass die Länder Europas von verschiedenen Ausgangspunkten starten, sowohl demographisch wie institutionell. In Frankreich gilt seit 2004 ein Verbot auffälliger religiöser Symbole an staatlichen Schulen. Das trifft praktisch nur das islamische Kopftuch und einige andere Kleidungsstücke. Das geschah im Zeichen des Laizismus, also einer betonten staatlichen Religionsferne. Dasselbe gilt für den öffentlichen Dienst, also kein Kopftuch an einer Polizistin – anders in Großbritannien. An Schulen und Behörden dürfen daher keine Kopftücher, Hidschabs usw. getragen werden. Jedes „auffällige religiöse Symbol“ hat in diesen Räumen und Rollen (Lehrerin, Polizistin etc.) nach französischer Vorstellung nichts zu suchen.

Diesem Vorbild ist man zum Teil in Belgien gefolgt, mit Kopftuchverboten, über die Schulen und Regionen entscheiden. Im Mai 2024 erlaubte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Regelung und wies Einzelklagen ab. Aber es gibt immer wieder Streit.

Österreich und Zürich wollen Frankreich und Belgien folgen

Derzeit wollen Österreich und der Kanton Zürich in die gleiche Richtung gehen. In Wien hat die Regierung – zum zweiten Mal – ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren beschlossen, dessen Anwendung mit dem neuen Schuljahr gestartet ist. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von 150 bis 800 Euro. Eine Sonderschuldirektorin sagte vorab, die Anwendung des Gesetzes würde „für uns pädagogisch und menschlich schwierig werden“ – will sagen: Die Mädchen müssen bei Betreten des Klassenzimmers zum Abnehmen des Kopftuchs aufgefordert werden. Aber das ging weitgehend ohne Probleme vor sich, bei einigen Wiener Ausnahmen. Dabei ist aber schon diese Altersgrenze ein Kuschen vor dem Islam. Denn Mädchen zwischen 14 und 18 bleiben ungeschützt vor elterlichem Zwang.

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Es ist schon der zweite Versuch in Österreich. Dass das Verbot bleibt, ist also noch nicht sicher. Ein früheres Gesetz war vom Verfassungsgerichtshof eben deshalb aufgehoben worden, weil es zu stark auf den Islam abgezielt habe. Das ist auch im neuen Gesetz so: Verboten ist jedes Kopftuch, „welches das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt“. Werden die Richter diesmal ein Einsehen haben, weil es an den Schulen inzwischen anders zugeht? Das bleibt abzuwarten.

Schon im Frühjahr gab es Individualanträge von fünf Schülerinnen und ihren Eltern, die abgelehnt wurden. Die rechtliche Schlacht wird weitergehen, auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat juristische Schritte angekündigt. Die IGGÖ steht regelmäßig in der Kritik, weil sie durch den größten Mitgliedsverband ATIB (etwa der DITIB in Deutschland entsprechend) als verlängerter Arm Ankaras gesehen wird.

Der Zürcher Kantonsrat hat am 31. August auf Antrag der Schweizer Volkspartei (SVP) ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Kindergärten gefordert. Das Ergebnis war knapp, das Verbot soll für Schülerinnen, Lehrerinnen und Erzieherinnen gelten. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, um ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

Aber der Entscheid sorgt schon jetzt für Diskussionen. Der laut NZZ „fundamentalistische“ Islamische Zentralrat hat ein Gegenreferendum angekündigt, und zwar noch bevor das Gesetz überhaupt beschlossen ist. Auch in Deutschland galt früher das Neutralitätsgebot für Lehrerinnen, das inzwischen immer mehr zur Disposition gestellt wird, zumal in Ländern wie Berlin, die mit voller Wucht in die Transformation gehen.

Daneben gibt es in Frankreich und anderen europäischen Ländern Burka- und Niqabverbote, also das Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum: in Belgien, Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal. Auch in einigen asiatischen Ländern mit muslimischer Mehrheit gibt es streng Kopftuchverbote, etwa in Tadschikistan, Kasachstan oder Aserbaidschan. Den Import von Hidschabs nimmt man dort als „fremdländische Kleidung“ wahr, die der eigenen nationalen Kultur fremd sei.

Die Debatte ist eröffnet: Haube absetzen, anschnallen

In Frankreich hat Marine Le Pen nun ihre alte Forderung nach einem generellen Kopftuchverbot wieder aufgenommen. Wenn sie nächstes Jahr zur Präsidentin gewählt werden sollte – die Chancen stehen angeblich nicht schlecht  –, will Le Pen Kopftücher nach islamischem Brauch im gesamten öffentlichen Raum verbieten, also auch auf der Straße, in Geschäften, im öffentlichen Verkehr. Und wer sich nicht daran hält, wird mit Strafen rechnen müssen, so „wie Leute, die im Auto keinen Gurt tragen“. Dazu will sie die Franzosen in einem Referendum befragen. Es wäre das am weitesten gehende Gesetz in Europa, aber Le Pen betont stets, dass es sich gegen den Islamismus und den „islamistischen Schleier“ richten soll. Nur sagen einige, dass es nur einen islamischen Schleier gibt.

Und auch der rechtskonservative Bürgermeister des südfranzösischen Béziers, Robert Ménard, dem Rassemblement und Le Pen nahestehend, aber kein Parteimitglied, protestiert: Man solle nichts fordern, was man nicht umsetzen kann. Die Durchsetzung eines solchen Gesetzes würde laut Béziers zu Unruhen führen.

Und nun werden sicher die Vertreter der französischen Brandmauer kommen und behaupten, Laizismus sei genau das: Kein Kopftuch in Ämtern und Schulen, aber dafür auf der Straße! Aber das übersieht, dass das republikanische Frankreich von jeher aus säkularisierten Katholiken bestand – was heute in einem zweistelligen Prozentanteil nicht mehr gilt. In jedem Fall ist die Debatte damit eröffnet.

Scharia statt Schulordnung
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Ménard ist dabei weder ein Träumer noch ein Fahnenflüchtiger: Er hat als Journalist im Jahr 1985 die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ mitgegründet und um 2012 die Meinungs- und Nachrichtenseite Boulevard Voltaire ins Leben gerufen. Auf dem Boulevard wird dieser Tage etwa die Frage gestellt, ob die bretonische Haube wirklich eine Art Schleier und also einem Hidschab vergleichbar wäre. Diesen Vergleich hatte der RN-Abgeordnete und Le-Pen-Vertraute Jean-Philippe Tanguy – mit bretonischem Familienhintergrund – gemacht, denn auf Bildern aus dem 19. Jahrhundert könne man sie noch sehen, jene mit einem schwarzen Tuch oder auch mit einer aufwendigen Spitzenhaube verhüllten Frauen: „Der Grundgedanke war derselbe: der Körper der Frau sei unkeusch und müsse daher verborgen werden.“

Und so stellte Tanguy den RN-Vorschlag eines Verschleierungsverbots in den breiteren Zusammenhang des allgemeinen Fortschritts. Doch Historiker korrigierten Tanguy umgehend: Die verschiedenen Kopfbedeckungen schützten gegen die Sonne, seien ein Zeichen sozialer und regionaler Identität gewesen, aber sie waren sicher kein religiöses Symbol. Außerdem dienten sie nie dem Verstecken der Frau, sondern drückten viel eher deren Stolz aus, wie die knapp halbmeterhohen Spitzenhauben wohl am ehesten zeigen.

In Deutschland nicht möglich wegen Religionsfreiheit?

So wie man in der Bretagne bis zum heutigen Tag kein Haubenverbot durchsetzen könnte – es gibt noch genug Trachtenvereine dort –, so wäre auch das Hidschabverbot in ganz Frankreich heute schwer durchsetzen, das jedenfalls meint Robert Ménard. Das Verbot sei nicht praktikabel. Jeder Gendarm, der es vollziehen will, würde in lange Diskussionen verwickelt. Ein Verbot für Mädchen unter 13 Jahren sieht Ménard dagegen als machbar an. Und vielleicht wäre das ein erster Schritt, wie auch hierzulande viele meinen: Die Prägung durch die Verschleierung würde später einsetzen, der unhinterfragte Brauch würde hinterfragt. Fundamentalistischen Einstellungen könnte so der Boden entzogen werden. Und wer ein Gegner der hiesigen Gesetze – etwa auch des Grundgesetzes – bleiben möchte, der könnte dann ja auch gehen.

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Schon 2015, kurz nachdem er Bürgermeister geworden war, hatte Ménard die These aufgestellt, dass zwei Drittel der Schüler in der südfranzösischen Stadt Muslime seien. Diese Zahl konnte er damals wie heute nur aus den Vornamen ableiten, eine Registrierung der Religion gilt in Frankreich als Verletzung des Laizismus. Aber man sieht, dass selbst die Überwachung der minderjährigen Kopftuchträgerinnen ein heißer Ritt werden könnte.

Ein erstes Zwischenfazit lautet daneben: Was in Frankreich schon lange Praxis ist – das Kopftuchverbot in der Schule –, das ist in Österreich noch unsicher, soll in Deutschland gar ganz unmöglich sein. Das machte zumindest die Zeit nun aus den Interview-Einlassungen des islamicshe Theologen Mouhanad Khorchide. Angeblich lässt sich „ein Verbot … in Deutschland nicht mit der Religionsfreiheit vereinbaren“ und kommt „für Deutschland nicht infrage“. Das aber ist merkwürdig. Denn auch Österreich, Frankreich und Belgien kennen das Recht, sich religiös zu betätigen, nur in Frankreich mit deutlichen Einschränkungen durch den Laizismus.

Mélenchon: Doch eher „Unterworfenes Frankreich“

Aber auch in Frankreich gibt es handfeste Gegner eines Schleierverbots. Dieselben sind dort sogar in einer Partei organisiert, der radikalen Linkspartei Jean-Luc Mélenchon, die seit einiger Zeit offen für die „Kreolisierung“ Frankreichs durch fortgesetzte Zuwanderung eintritt und daneben Antifa-Schläger in ihre Parlamentsreihen aufgenommen hat.

Die französische Finanzzeitung Les Echos spottet im Titel eines Beitrags: „Islamisches Kopftuch: Die Freiheit, unterworfen zu sein“. Das zielt direkt auf Jean-Luc Mélenchon und seine Partei, die da heißt: La France insoumise (LFI), wörtlich „Das nicht unterworfene Frankreich“. Noch 2010 hatte Mélenchon vom islamischen Kopftuch als einem „Zeichen patriarchaler Unterwerfung“ gesprochen. Inzwischen nennt er das einen „schrecklichen Fehler“. Musliminnen hätten ihm glaubhaft versichert, dass eine jede von ihnen das macht, was sie will.

Kritiker weisen darauf hin, dass Mélenchon diese muslimischen Frauen in einer vergleichsweise freien Gesellschaft trifft, in der sie noch von den französischen Gesetzen beschützt werden und sich daher wirklich halbwegs frei entscheiden können. Das ist natürlich auch so eine Fiktion der Republik-Anhänger: Als ob freiheitliche Gesetze in jedem Fall dafür sorgten, dass keine Unfreiheit im Lande existiert. Aber es gibt solche Optimisten.

Offensichtlich ist es aber so, dass es auch in Frankreich viele Opfer eines von Vätern und Ehemännern verhängten Kopftuchtragegebots gibt. Nicht anders ist es in Deutschland, in dem es vermutlich ebenfalls Gesetze gibt, die bei einem solchen Zwang greifen. Aber es braucht auch Nachweise im Einzelfall.

Das Rennen zwischen „Islamisten“ und nationalen Kräften

Heute will Mélenchons Partei nicht nur jede Einschränkung des Kopftuchs verhindern, sondern bei einer eventuellen Regierungsübernahme auch die Abaya wieder an staatlichen Schulen erlauben. Bald müsst die Partei sich vielleicht doch „Unterworfenes Frankreich“ oder auch „Aufsässige Kolonialsubjekte Frankreichs“ nennen.

Der politisch organisierte Islam in Frankreich tut derweil alles, um aus der islamischen Verhüllung etwas Hippes zu machen, das angeblich im Trend liegt – so wie Aly Diouara, der franko-gambische Bürgermeister des Pariser Vororts La Courneuve (47.000 Einwohner). Für Diouara ist ein fließendes Kleid in Rosa, das (neben Kopfhörern und Adidas-Schuhen) den gesamten Körper und die Haare der Frau bedeckt, der neue Inbegriff von „Liberté“ – Freiheit. Man möchte nicht wissen, wie der gebürtige Courneuver „Egalité“ oder „Fraternité“ ausbuchstabiert. Daneben polemisiert Diouara gegen Bier und Wein, und die Kolonialisierung ist natürlich das zentrale Verbrechen der letzten 500 Jahre. Eine grundlegende Transformation der französischen Republik ist nicht mehr nur in Vorbereitung – sie wird an vielen Stellen des Territoriums bereits vollzogen.

— Aly D (@AlyDiouara) September 3, 2026

 

Es wird spannend zu sehen, wer das Rennen macht: Schaffen es die politischen „Islamisten“ (religiöse und areligiöse) als erste, die Verhüllung von Frauen als „neues Normal“ zu etablieren oder können nationale Kräfte einen Pflock zum Thema europäische Identität einschlagen? Dass Le Pen von einem Referendum spricht, deutet darauf hin, dass sie glaubt, es gewinnen zu können. Tatsächlich gehen Umfragen in Frankreich von einer klaren Mehrheit für ein Verbot aus. Andere – wie die linke Tageszeitung Le Monde – halten den Vorstoß ohnehin nur für eine Falle Le Pens, um die Agenda des kommenden Wahlkampfes zu bestimmen. Auch das lässt sich aber nur schaffen, wenn es den entsprechenden Rückhalt in der Wählerschaft gibt.

Rechtlich wird entscheidend sein, ob Verbote ausreichend neutral formuliert, verhältnismäßig und durch sachliche Gründe wie Kindeswohl, staatliche Neutralität, öffentliche Ordnung gerechtfertigt sind. Nur dann werden nationale wie supranationale Gerichte sie bestehen lassen.

 

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