Die Warner vor einer Islamisierung Europas bestätigt der Fall: Weil die erste Frau seine Zweitehe nicht akzeptierte, verstieß ein Muslim in Österreich nach islamischem Recht die Erstfrau. Die in Gambia registrierte Scheidung könnte laut Oberstem Gerichtshof auch in Österreich anerkannt werden.
picture alliance / APA-Images | Willfried Gredler-Oxenbauer
Ein politisch brisanter Fall beschäftigt Österreichs Justiz: Der Mann eines in Wien lebenden Paares aus Gambia heiratete 2022 in Gambia eine zweite Frau. Als die erste Ehefrau die Mehrfachehe ablehnte, ließ er die Scheidung von ihr nach islamischem Recht (Talaq) beim islamischen Gericht in Banjul registrieren. Zwei Gerichtsinstanzen wollten diese einseitige Verstoßung in Österreich nicht anerkennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Entscheidungen nun teilweise aufgehoben und den Fall an das Landesgericht zurückverwiesen – mit einer klaren Botschaft: Unter bestimmten Voraussetzungen könnte die islamisch-rechtliche Scheidung auch in Österreich Bestand haben.
Das Paar hatte 2006 in Gambia geheiratet und war 2009 nach Wien gezogen. Die Erstfrau besitzt die gambische Staatsbürgerschaft, der Mann zusätzlich die kanadische. Nachdem er die zweite Ehe geschlossen und die erste Frau davon in Kenntnis gesetzt hatte, zog er aus der gemeinsamen Wohnung aus und lebt inzwischen in Japan. Im Februar 2023 ließ er über seinen Bruder die Scheidung im Scheidungsregister des islamischen Gerichts in Banjul eintragen. Laut eidesstattlicher Erklärung des Bruders habe der Mann den Vater der Erstfrau bereits im November 2022 informiert und die Tochter selbst die Scheidung gewünscht.
Die Erstfrau bestritt das vehement: Sie argumentierte vor Gericht, die Scheidung sei nicht mit ihr abgesprochen gewesen. Ihr Mann habe sie einseitig nach islamischem Recht verstoßen. Das verstoße gegen den österreichischen Ordre public – die grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung – und dürfe daher nicht anerkannt werden. Sie forderte eine Scheidung nach österreichischem Recht aus alleinigem Verschulden des Mannes wegen der Zweitehe. Damit wären nacheheliche Unterhaltsansprüche möglich. Das Bezirksgericht Donaustadt und das Wiener Landesgericht gaben ihr recht: Die gambische Entscheidung wurde nicht anerkannt, die Ehe aus Verschulden des Mannes geschieden, und er wurde zur Rechnungslegung über Einkommen und Vermögen seit 2009 verpflichtet.
Konservative fordern Nachschärfungen bei der Gesetzeslage
Der Ehemann legte laut der Tageszeitung Die Presse außerordentliche Revision ein, der Oberste Gerichtshof entschied nun dazu doch überraschend: Das Landesgericht habe sich nicht ausreichend mit dem Vorbringen des Mannes auseinandergesetzt, insbesondere mit der Frage, ob die Erstfrau die Verstoßung von Anfang an gewollt habe. „Wenn die Ehefrau mit der einseitigen Verstoßungsentscheidung von Anfang an einverstanden war, liege kein Widerspruch der islamisch-rechtlichen Talaq-Scheidung zu den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vor“, stellten die Höchstrichter klar. In diesem Fall wäre die gambische Scheidung anzuerkennen und die österreichische Scheidungsklage unzulässig (Prozesshindernis der entschiedenen Rechtssache). Auch Unterhaltsansprüche aus aufrechter Ehe könnten dann entfallen. Das Landesgericht muss nun genau prüfen, ob die Zustimmung der Frau vorlag.
Österreichs Kanzlerpartei ÖVP forderte nach dem Urteil Nachschärfungen und mehr Restriktionen bei der Anwendung fremden Rechts in Ehe- und Personenstandsfragen. Die sozialdemokratische Justizministerin Anna Sporrer hatte bereits zuvor Pläne angekündigt, die Anwendung der Scharia in solchen Bereichen stärker zu begrenzen. Die Grünen sehen hingegen kein grundsätzliches Problem.



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Einfach zurückschicken. Wieviel Probleme will man sich denn noch importieren ? Soll ihr Angelegenheiten dort klären und dort bleiben.
Da die Ehe nicht nach österreichischem Recht geschlossen worden ist, ist auch die Trennung nicht Österreichs Sache. Möge die Gute sich in Gambia beschweren.
So sehe ich das auch.
BEIDE Ehen sind hier zivilrechtlich UNGÜLTIG, da sie nur in einem religiösen Ritual geschlossen wurden. Daher können sie hier juristisch nicht anerkannt werden.
Keine Ehe – keine Scheidung.
Die beiden waren NIE verheiratet.
Diese Leute haben sich unseren Gepflogenheiten anzupassen, wenn sie hier leben wollen – nicht umgekehrt.
Wieso hier leben wollen. Möchte man sie hier haben ? Ich zum Beispiel weiß nicht warum die hier aufgenommen werden sollten. Remigration !
Da gibt es aber ein Problem. In sehr vielen Staaten des islamischen Kulturkreises gibt es keine zivilrechtliche Ehe. Dort kann man sich nur nach einem religiösen Ritual verheiraten. Wobei auch eine Christliche Ehe akzeptiert wird. Das heißt, man müsste die Leute bei einem legalen Aufenthalt sofort unterschreiben lassen, dass in Ehedingen ab sofort lokales Scheidungsrecht gilt. Da wären viele dann ganz ganz vorsichtig mit dem Import ihrer Ehefrauen.
Von wegen: „Es findet keine Islamisierung statt“.
Meiner Meinung, ist hier doch schon der eigentliche Punkt, dass hier in West-Europa und in einem EU-Land überhaupt solch Mehrfach-Ehe (Polygamie) geführt werden kann/darf. Auch diese Mehrfach-Ehen sind bei uns verboten und sollten daher auch sofort und automatisch als für Ungültig erklärt werden.
Und wenn „Herr Moslem“ seine Mehrfach-Ehe, seine Kinder-Ehe/Sex mit einem -je nachdem- ab 9, 11 oder 13-jährigen Kind oder die Verheirung im familien-nahen Umfeld(Inzucht) unbedingt braucht, dann gibt es genügend islamische Shithole-Countries wo er seine Freuden -wenn auch ohne Sozialamt- ausleben kann.
Ich möchte nicht wissen, was dieser unsägliche Fall den Steuerzahler wieder an Gerichtsgebühren gekostet hat.
Ich denke nicht, dass der in Japan wohnende, in Wien verheiratete Kanadier mit gambischer Staatsbürgerschaft sich irgendwie dran beteiligt, ebensowenig wie seine Primärfrau, die wahrscheinlich dem Staat sowieso auf der Tasche liegt.
Der Westen hat fertig🤡
Jeden Tag werden die großartigen westlichen Werte ein bißchen mehr Richtung Mittelalter zurückgedreht
Wenn man das Mittelalter zuhauf importiert, wird man logischer Weise selbst irgendwann wieder im Mittelalter landen.
Falsche Toleranz spielt immer der Intoleranz zu…
War diese Ehe nach österreichichem Recht beim Standesamt eingetragen worden? Wenn nicht, dann war die in Österreich ohnehin nicht gültig.
Rein religiös geschlossene Ehen müssen in fast allen Ländern der Welt im Ehestandsregister des Standesamtes des Wohnlandes eingetragen werden. Österreichs Recht ähnelt sehr dem deutschen.
nach islamischen Recht, darf ein Mann nur soviele Frauen haben, wie er auch selbst ernähren kann.
In Deutschland und offensichtlich aus in Ö muss die Bevölkerung einem Mann so viele Frauen finanzieren, wie er möchte.
Die Geschichte lehrt, viele große Reiche gingen an ihrer Dekadenz zugrunde. Die EU ist auf dem besten Weg an der Dekadenz zugrunde zu gehen.
War klar. Die Grünlinge sehen kein Problem. Ich sehe schon ein Problem: Die Grünlinge!
Und wie siehts mit Steinigungen und Ungläubigen Tribut an den Rechtgläubigen aus.
Sicherlich auch o.k. Schließlich gibt es ja die Religionsfreiheit und die „kulturellen Eigenheiten“, die klar über unseren Gesetzen stehen.