Großbritannien will den Gerichtshof des Europarats zurückdrängen

Den Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte erkennt das Königreich zwar formal noch an, doch dessen Urteile sind umstritten – vor allem in Sachen Migration und Abschiebungen. Mittelfristig könnte London auch diese Bande lockern.

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Die britische Regierung will ihre Beziehung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Überprüfung unterziehen. Im Laufe der kommenden Monate werden die Empfehlungen eines Expertenrats dazu erwartet. Der Straßburger Gerichtshof, einst vom Europarat gegründet und 1998 von Grund auf reformiert, wird meist fraglos zu den »europäischen Institutionen« gezählt. Doch so wie es Moral und Hypermoral gibt, so gibt es auch Europa und Hyper-Europa. In diesem Sinn kann man den EGMR nur eine hyper-europäische Institution nennen, ebenso wie es die EU und ihre Institutionen (Kommission, Parlament, EuGH) sind.

Der Straßburger Gerichtshof wurde 1959 von den damals fünfzehn Mitgliedsstaaten des Europarats gegründet, um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu interpretieren. Ende der neunziger Jahre wurde der Menschenrechtsgerichtshof weitreichend umgestaltet, was sich unter anderem im britischen Human Rights Act niederschlug, mit dem die damalige Labour-Regierung unter Tony Blair die Bedeutung der Straßburger Urteile für das Königreich ausbauen wollte.

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Der EGMR ist heute eine der wenigen hyper-europäischen Institutionen, von denen sich London noch nicht verabschiedet hat. Ein britischer Abschied von dem Gerichtshof wäre an sich eine konsequente Fortschreibung des EU-Austritts, bei dem es ja vor allem darum ging, die nationale Souveränität und Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen. Die Konservativen liebäugeln seit langem mit einer britischen Bill of Rights, einem nationalen Gesetzestext, der die Funktion der Europäischen Menschenrechtskonvention einnehmen könnte. Zuletzt hatte der frühere Premierminister David Cameron 2016 diesen Vorschlag gemacht. Er wurde ihm nicht gewährt. Auch dieses Element hat zum Brexit beigetragen.

UK hatte bald 200 Millionen Pfund Unkosten wegen gescheiterter Abschiebungen

Was ist nun eigentlich das Problem am Wirken des EGMR aus der Sicht der britischen Regierung? Zunächst einmal lohnt es, daran zu erinnern: Der Europarat wurde ursprünglich als erster Schritt zu einer politischen Vereinigung des Kontinents gegründet. Heute könnte man ihn als Vorhof der EU bezeichnen. Die Mitgliedschaft im Europarat gilt als Voraussetzung für einen EU-Beitritt. Auch wenn die beiden Institutionen nichts miteinander zu tun haben, sind sie doch miteinander verwoben und verdanken sich demselben Gründungsimpuls.

Die Einwände der Briten sind dabei sehr spezifisch gegen den Gerichtshof selbst und seine Urteile gerichtet. Vor allem ist der EGMR für eine ziemlich migrationsfreundliche Rechtsprechung bekannt, die sogar die Abschiebung von schwer straffälligen Migranten praktisch unmöglich macht. Die Daily Mail beklagt, oft werde der Gerichtshof angerufen, um Abschiebungen, die laut nationaler Gesetzgebung rechtens sind, zu bekämpfen. Der EGMR habe seine Kompetenzen zu oft überschritten und dadurch neue Rechte erschaffen, die von seinen Gründern nie beabsichtigt waren.

Von Urteilen zum Abschiebungsrecht waren unter anderem Dänemark, Italien, Polen, Belgien und Griechenland betroffen. Die Frage ist, ob diese Serie von Urteilen nicht der eigentliche Auslöser der großen Migrationskrise seit 2015 war. Jüngstes Beispiel: Der EGMR stoppte die Abschiebung eines Afghanen aus Österreich wegen der aktuellen Sicherheitslage in seinem Herkunftsland. In der Folge wurde auch ein Abschiebeflug von München nach Kabul abgesagt. Inzwischen ist die Lage – gelinde gesagt – noch etwas komplizierter geworden. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) schloss Abschiebungen nach Afghanistan »spätestens mit dem heutigen Tag« aus. Das EGMR ist also der Gerichtshof, der Abschiebungen unmöglich machte, bevor sie unmöglich wurden.

Das Vereinigte Königreich hatte im letzten Haushaltsjahr 2019/20 Unkosten in Millionenhöhe wegen abgesagter Abschiebeflüge, daneben 40 Millionen Pfund Prozesskosten wegen Asylfällen. Den Löwenanteil des britischen Asylbudgets verschlingt freilich die Unterbringung von derzeit etwa 60.000 Asylbewerbern, von denen 19.400 bereits abgelehnt wurden (400 Mio. Pfund Kosten). Insgesamt gab das Königreich fast eine Milliarde Pfund für sein Asylsystem aus. Im vergangenen September sagte Boris Johnson, er werde nach Wegen suchen, um Abschiebungen trotz gerichtlicher Prüfmechanismen zu erleichtern.

Keine Abschiebung von Straftätern nach Somalia – wegen der Scharia

Schon 2011 verhinderte der EGMR die Abschiebung zweier hochkrimineller Somalis aus Großbritannien, da ihnen in ihrem Heimatland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe (Sufi and Almi v. The United Kingdom, 28. Juni 2011). Der absurde Gipfel der Argumentation: Gerade die zahllosen Verbrechen der beiden Somalier – darunter Raub, Betrug, Morddrohungen und Drogendelikte – sprachen aus Sicht des Gerichts gegen ihre Abschiebung. Denn in ihrer Heimat erwarte sie eine Verurteilung nach der landesüblichen Scharia. Später konnte das AIRE Centre, laut Eigenbeschreibung eine »legal charity«, erwirken, dass dieser Abschiebeschutz auf weitere 214 somalische Migranten ausgeweitet wurde.

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Im Falle eines verurteilten Vergewaltigers aus Nigeria legte dieselbe NGO im selben Jahr Beschwerde auf Grundlage von Artikel 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) ein und konnte auch sein Bleiberecht durch das folgende EGMR-Urteil verteidigen (A. A. v. The United Kingdom, 20. September 2011). Ähnliche Urteile ergingen kurz darauf zugunsten eines Afghanen (J.H. v. The United Kingdom, 20. Dezember 2011) und eines Jordanier (Othman Abu Qatada v. The United Kingdom, 26. September 2013). Zum Teil wurden diese Kläger von Amnesty International vertreten. Immer wieder war es aber das Londoner AIRE Centre, das die Klage übernahm.

Die Abkürzung steht für »Advice on Individual Rights in Europe«. Die NGO sieht ihre Aufgabe in der Rechtsberatung, dem Prozessieren vor den supranationalen europäischen Gerichten sowie der Stärkung des »europäischen Rechts« im Allgemeinen. Auf ihrer Website gibt es – wie bei vielen NGOs – einen Menüpunkt, unter dem Unterstützer präsentiert werden. An dieser Stelle findet man meist kommerziell wirkende Logo-Quilts, die an die Sponsoren internationaler Sportereignisse erinnern. Im Fall des AIRE Centre sind ein öffentlich-rechtlicher Sender (Radio 4 der BBC), der Europarat, das britische Außenministerium, die EU-Kommission, die EU-Grenzschutzagentur Frontex (!) sowie verschiedene Stiftungen vertreten, darunter der britische National Trust und die Open Society Foundations, die einst von dem ungarisch-amerikanischen Investor George Soros ins Leben gerufen wurden.

Die Rolle der NGOs: Unsichtbare Hände der Justiz?

Nun kann ein Privatmann wie George Soros sein wie auch immer verdientes Geld nach eigenem Belieben in strategische und politische Projekte stecken. Vieles spricht dafür, dass er mit seinen Stiftungen heute nur den Boten stellt, der private Spenden mit ähnlicher Interessenlage bündelt und an ihr Ziel bringt. Falls aber auch öffentliche, staatliche (UK) und supranationale (EU) Gelder an das private AIRE Centre geflossen sind, dann stellen sich zahlreiche Fragen.

  • Ist der Einsatz von EU-Kommissionsgeldern für eine letztlich parteiliche Prozessier-NGO nicht eine Art Veruntreuung?
  • Was hat »strategic litigation« (strategisches Prozessieren) zugunsten vorbestrafter Ausländer mit der Bewahrung des britischen nationalen Erbes zu tun, die der Daseinszweck des National Trust ist?
  • Warum setzt sich ein öffentlicher Radiosender für eine solche Rechtsstreit-Charity ein?
  • Und wie steht es am Ende um die Unabhängigkeit eines Gerichts, das sich in seinen Verfahren auf solche NGOs stützt und sich ihrer bedient, um funktionsfähig zu sein?

Fragen über Fragen, auf die es vermutlich keine befriedigenden Antworten gibt. Es ist natürlich nichts anderes, wenn deutsche Städte und Gemeinden private »Seenotretter«, vulgo Schlepperhelfer, unterstützen. Auch hier stimmt das Verhältnis von Staat und Privat nicht. Übrigens unterhielt ausgerechnet der von Großbritannien ans EGMR entsandte Richter Tim Eicke in seinem Vorleben enge Beziehungen zum AIRE Centre, daneben auch zur ebenfalls britischen NGO Interights. Das geht aus einer groß angelegten Studie des Straßburger European Centre for Law and Justice (ECLJ) hervor, die letztes Jahr enge Verflechtungen zwischen dem EGMR, seinen Richtern und sieben NGOs nachwies, die besonders aktiv an dem Straßburger Gericht sind.

Laut der Studie von Grégor Puppinck und Delphine Loiseau bilden die Open Society Foundations des George Soros das heimliche Zentrum im Geflecht dieser sieben NGOs, die sich im Bereich »strategic litigation« am EGMR tummeln. Die Soros-Stiftungen – die nicht umsonst im Plural stehen – haben nicht nur mit der Open Society Justice Initiative (OSJI) einen Prototyp der Prozessier-NGO geschaffen, sondern unterstützen auch andere beteiligte NGOs mit großzügigen Spenden, darunter Amnesty International, die US-amerikanische Human Rights Watch, die internationalen Helsinki-Komitees und andere mehr. Allein die Zentrale von Amnesty International erhielt nur im Jahr 2018 mehr als zwei Millionen Dollar von den Soros-Stiftungen (daneben gab es weitere Fördergelder für die AI-Ableger in Irland, den USA und Flandern). Fast genauso viel erhielten 2019 die Helsinki-Komitees in Norwegen, Ungarn und Polen.

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Das zentrale Thema der unabhängigen ECLJ-Studie war allerdings die Verquickung des Richteramts mit den am Gericht tätigen NGOs. Die Studie ergab, dass 22 der 100 Richter, die zwischen 2009 und 2019 am EGMR urteilten, enge biographische Bezüge zu den genannten sieben NGOs besaßen. So urteilten in den drei Prozessen gegen britische Abschiebeversuche vier Richter, in deren Lebensläufen die Soros-Stiftungen einen zentralen Platz einnahmen. Häufig trifft es ostmitteleuropäische Richter, in diesem Fall einen polnischen Richter und drei Richterinnen aus Bosnien, Montenegro und Bulgarien. Das ist nicht weiter erstaunlich, denn dort waren die Soros-Stiftungen nach 1990 besonders aktiv. Aber ist es ein Zufall, dass daneben auch der deutsch-britische Richter Tim Eicke, der in Passau und im schottischen Dundee studierte, betroffen ist? Nein, denn natürlich ringt die britische Regierung auch mit jenem Wokistan, das sich heute an britischen Universitäten und in den Medien des Königreichs ausgebreitet hat.

Wird man die Zusammenarbeit zur inneren Sicherheit opfern?

Seit der erfolgreichen Vollendung des Brexits scheint das Thema des EGMR und einer britischen Bill of Rights etwas an Triebkraft in der Öffentlichkeit verloren zu haben. Trotzdem ist die Distanzierung vom EGMR, dessen Urteile ohnehin nicht von allen Rechtsgelehrten der Insel als bindend angesehen werden, auch heute noch aktuell. Die konservative Regierung will diese Auffassung stärken. Schon bald könnte sie die britischen Richter auch offiziell informieren, dass sie durch EGMR-Urteile »nicht gebunden« sind. Das fordern zumindest angesehene Juristen wie der Kronanwalt Lord Pannick. Auch Justizminister Robert Buckland findet diese Idee angeblich »sympathisch«. Der Human Rights Act soll dazu geändert werden.

Nur die EU will offenbar verhindern, dass London ein weiteres Band zum Kontinent kappt und droht schon einmal mit der Beendigung der Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit, die im dritten Kapitel des Brexit-Vertrags festgeschrieben ist. London will die Sicherheitspartnerschaft fortsetzen, um grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Aber die EU legt Wert auf die Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Straßburger Gerichtshofes. Ersetzte London die EMRK durch eine Bill of Rights und erkennte es die EGMR-Urteile folglich nicht mehr an, so gälte es in einem weiteren Punkt als abtrünnig – Grund für neue Strafmaßnahmen, die vielleicht erneut den Rest Europas mehr träfen als die Insel.

Allerdings würden die Brexit-Hardliner der European Research Group sogar einen Ausstieg aus Kapitel drei akzeptieren, um Großbritannien aus der Straßburger Gerichtsbarkeit zu befreien. In London geht man von einer sehr hartnäckigen Haltung der EU aus, sollte die britische Regierung versuchen, die Geltung von EGMR-Urteilen einzuschränken. Das war aber bei keinem der vorherigen Befreiungsschritte anders.

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Kommentare ( 20 )

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Auswanderer
2 Jahre her

Ich hätte mehr Vertrauen zu einem Gericht der Königin von Gross Britannien als zu dieser Veranstaltung der Gutmenschen da in Strassburg. Die sitzen alle noch einmal eine Etage höher als der bekannte Elfenbeinturm unserer Eliten!

Kuno.2
2 Jahre her

Die nächste Attacke reitet jetzt vdL im Auftrag der politischen Kommissare in Brüssel gegen die freiheitliche Selbstbestimmung.
Es ist daher gut, dass in Britannien, aber auch in Ungarn und auch in Polen der Widerstand wächst.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/514072/Glaeserner-Buerger-Ursula-von-der-Leyen-will-europaweites-Vermoegensregister-einfuehren

MeHere
2 Jahre her

Zitat: „Der Straßburger Gerichtshof wurde 1959 von den damals fünfzehn Mitgliedsstaaten des Europarats gegründet, um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu interpretieren.“ Fazit: dort geht es schon lange nicht mehr um Menschenrechte, sondern eher als Vehikel der Umsiedelungspolitik und linksbunter Sozialromatik – mit Gericht hat das genauso wenig zu tun wie einst Freiselers Volksgerichtshof … Verblödung und Fake überall – die Bonzen lügen im Akkord und der Wähler checkt nix mehr – Orwell lässt Grüßen.

Karina Gleiss
2 Jahre her

Wenn man die Verflechtungen einiger Mitglieder dieses Gremiums betrachtet( der Philanthrop von der US-Westküste soll natürlich auch hier finanziell involviert sein), wundert man sich auch nicht über das Urteil zur Impfpflicht vom Frühjahr des Jahres. ÜBERALL trifft man auf korrupte oder erpressbare Gestalten. Bzw. auf überzeugte Ideologen – was die Sache keinesfalls besser macht.
Die Positionen an fast allen relevanten Stellen sind, sorgfältig von den Strippenziehern geplant, einschlägig besetzt worden. Ich kann die Briten verstehen. Obwohl Johnson andererseits natürlich zum globalistischen Geflecht dazu gehört.

Auswanderer
2 Jahre her
Antworten an  Karina Gleiss

Politik ist immer korrupt, mal mehr mal weniger. Nur in der EU ist man beim viel mehr! Meine Meinung! Man will mit Gewalt die Vereinigten Staaten von Europa schaffen. Man muss ja auch nur den sogenannten Motor Deutschland kaputt machen, dann singen alle im Gleichmarsch!

Britsch
2 Jahre her

Die Absicht ist absolut zu begrüßen und richtig.
Was da schon alles als / zu „allgemeinen Menschentrechten“ erklärt wurde ist einfach abartig.
Zumindest z.T. Dinge / Rechte die der eigenen angestammten Bevölkerung zumindest in Deutschland nicht gewährt / zugestanden werden.

lube
2 Jahre her

Die Linken Richter sind das Problem. Unter dem Mäntelchen der Unabhängigkeit der Justiz konterkarieren sie die Ländergerichtshöfe.
Wer ermächtigt diese Ideologen?
GB sollte schleunigst da raus gehen.

Sonny
2 Jahre her

Ich sehe überhaupt nicht ein, warum schwerste Straftäter nicht abgeschoben werden können in ihre Länder, die die gleiche Einstellung zu haben scheinen, wie die Täter selbst.
Für mich haben Straftäter ihre Menschenrechte verwirkt.
Eine Strafe in europäischen Gefängnissen, ist keine Strafe für die. Die wahre und gerechte Strafe wäre, dass sie zurück müssen und dort denselben Repressionen ausgesetzt sind, die sie selbst ja so wunderbar an Europäern bzw. dem Rest der Welt ausgetestet haben. Und: Sie belasten nicht mehr die Allgemeinheit mit Kosten.
Jeder Euro für diese Menschen ist einer zuviel.

Auswanderer
2 Jahre her
Antworten an  Sonny

Wer Menschenrechte beansprucht muss erst einmal Menschenpflichten einhalten. Dazu gehören bestimmt keine Gewaltverbrechen an europ. Bürgern!

Teiresias
2 Jahre her

Das zeigt einmal mehr, daß der Dexit dringendst nötig ist.

Daß der Dexit zur Isolation führt sehe ich nicht, da der alte DM-Block mit NL, DK und A zusammen mit den stabilitätsorientierten Skandinaviern + Finnland +Schweiz mitgehen würden.

Es war zu jedem Zeitpunkt eine Schnapsidee, sich zum Bezahlsklaven für die Olivenländer machen zu lassen.

Wie Nietzsche schon sagte:

„Aus großer Verbindlichkeit folgt nicht etwa große Dankbarkeit, sondern große Rachsucht!“

Auswanderer
2 Jahre her
Antworten an  Teiresias

Den DExit können nur Sie selbst herbeiführen indem Sie auswandern! Diese Politkaste bei uns und in anderen Ländern hat doch den Laden voll im Griff! Was soll sich denn Ende September ändern? Die Skandinavier haben ihre Währung behalten, da die nicht doof sind. Wir werden die Zahlmeister sein, bis alles ein Einheitsbrei in der Finanzpolitik ist. Nur frage ich mich woher dann der Wohlstand kommen soll. Rohstoffe gibt es in der EU nur begrenzt und die Rohstoffquellen dieser Welt sind von den Chinesen besetzt. Die haben alles was die brauchen, wir haben Genderquatsch und linke Ideologie. Wer davon satt werden… Mehr

der Opa
2 Jahre her

Ich beneide die Briten, die machen alles richtig. Nur wir Österreicher müssen immer brav folgen, nur nicht aufmucken sonst kommt die Keule.

Martin Mueller
2 Jahre her

Auch EU-Bürger haben Menschenrechte!

Das wird beim Thema Asyl gerne ausgeblendet.

Besonders von sogenannten moralischen Instanzen.