Kann ein Wahlergebnis per Briefwahl gestohlen werden?

Die Wahl ist das Heiligste der Demokratie, und in einem politischen System ohne breite Bürgerbeteiligung und gleichzeitig starker Parteistellung ist es die entscheidende Teilhabe. Umso wichtiger ist es, der Frage nachzugehen: Kann manipuliert werden und wird manipuliert?

IMAGO - Collage: TE

Die Briefwahl wurde zur Bundestagswahl 1957 eingeführt. Ursprünglich musste der Wähler in einem Antrag glaubhaft machen, dass er am Wahltag verhindert war – etwa wegen Krankheit, Alter, Beruf oder Abwesenheit. Seit einer Änderung von 2008, die erstmals bei der Bundestagswahl 2009 wirksam wurde, muss kein Grund mehr angegeben werden. Seither nimmt die Briefwahl nur noch zu. Bei der letzten Bundestagswahl betrug der Briefwähleranteil 37 Prozent; in der Ausnahmesituation des Coronajahres 2021 sogar 47 Prozent!

Auch den Bundesrichtern ist es nicht geheuer

Erst 2013 hat das Bundesverfassungsgericht die voraussetzungslose Briefwahl für verfassungsgemäß erklärt. Ganz wohl war den Richtern dabei nicht. Sie stellten nämlich ausdrücklich fest, dass bei der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe eingeschränkt und die Integrität „nicht gleichermaßen gewährleistet“ sei wie im Wahllokal. Dieser Nachteil werde zugunsten einer möglichst allgemeinen Wahlteilnahme hingenommen. Der Gedanke ist nachvollziehbar. Doch die Zeiten ändern sich.

Die Richter konnten sich wohl nicht vorstellen, dass aus einer Ausnahmeregelung ein übliches Verfahren wurde. Damit müsste das Verfahren der Briefwahl überarbeitet werden – erfüllt es wirklich die Norm einer allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl? Was bei wenigen abgegebenen Stimmen vernachlässigt werden kann, weil hier Fehler zwar vorkommen mögen, aber kaum wahlentscheidend sein dürften, muss jetzt neu gedacht werden, wenn die Briefwahl häufig und damit wahlentscheidend wird. Denn es geht um viel: Nichts weniger als die Glaubwürdigkeit und damit Gültigkeit einer Wahl steht zur Debatte und damit die Legitimität der Wahl schlechthin.

Unstimmigkeiten bei der Briefwahl

Dass es bei der Briefwahl ein größeres Unstimmigkeitspotential gibt als bei der Wahl im Wahllokal, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Denn die eigentliche Stimmabgabe ist der öffentlichen Kontrolle entzogen. Während bei der Urnenwahl die Wahlberechtigung vor Ort geprüft wird, erst danach der Wähler unter Beobachtung eine nicht-einsehbare Wahlkabine betritt und dort sein Kreuz macht, ist die Abgabe der Briefwahlstimme unkontrolliert und auch weitgehend unkontrollierbar. Das bedeutet nicht automatisch Wahlbetrug, sondern zunächst eine strukturell geringere Kontrollierbarkeit.

Die wichtigsten Schwachstellen lassen sich schnell aufzählen

  1. Fehlende Kontrolle der unbeobachteten Stimmabgabe:
    Im Wahllokal stellt der Wahlvorstand sicher, dass der Wähler allein in der Kabine abstimmt. Zu Hause lässt sich nicht überprüfen, ob tatsächlich der Wahlberechtigte selbst den Stimmzettel ausgefüllt hat. Die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt ersetzt die unmittelbare Kontrolle. Die Bundeswahlordnung mag zwar ausdrücklich eine unbeobachtete Kennzeichnung verlangen – kontrollieren kann der Staat das aber nicht.
  2. Der Einflussnahme durch Angehörige oder Betreuer ist wenig entgegenzusetzen:
    Besonders anfällig sind Haushalte mit starken Abhängigkeitsverhältnissen sowie Alten- und Pflegeheime. Angehörige, Pflegekräfte oder Betreuer können oder müssen sogar bei der Stimmabgabe anwesend sein, und können Druck ausüben, die Wahlentscheidung vorgeben, oder sogar selbst den Stimmzettel ausfüllen.

Zulässige Hilfe muss den bereits gebildeten Willen des Wählers transportieren. Missbräuchliche Einflussnahme ist ausdrücklich verboten – bleibt im privaten Raum aber schwer nachweisbar. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ulrich Vosgerau hat im Gespräch mit Maximilian Tichy den Vorgang erläutert.

Die Unstimmigkeiten setzen sich fort. Denn Briefwahl erfordert eine komplexe Logistik und damit angreifbare Schwachstellen, die es bei der Urnenwahl nur reduziert gibt. Parteifunktionäre, Aktivisten, Heimmitarbeiter oder Familienmitglieder können anbieten, Wahlbriefe gesammelt abzugeben. Damit entsteht eine sensible Zwischenstufe außerhalb amtlicher Kontrolle. Möglich wären Zurückhalten, Verlust, Öffnen oder Austausch. Solche Vorgänge sind strafbar, aber nur spät oder gar nicht erkennbar. Unterlagen können aus Briefkästen oder Pflegeheimen verschwinden. Gefährdet sind insbesondere Personen, die ihre Post nicht selbst verwalten. Ein fremder Stimmzettel könnte ausgefüllt und mit einer gefälschten Unterschrift zurückgesandt werden; eine systematische Identitätsprüfung anhand von Ausweisen findet bei eingegangenen Wahlbriefen nicht statt. Es folgen mögliche Fehler bei Versand und Rücklauf, wie in Magdeburg oder Halle unmittelbar vor dieser Wahl, wo aberhunderte von Briefwahlunterlagen mehrfach versandt wurden.

Beim Öffnen der Wahlbriefe, ein Vorgang der in der Regel bereits am Nachmittag der Stimmabgabe beginnt, werden Stimmen zurückgewiesen, wenn der falsche Umschlag verwandt wird, Wahlschein oder Unterschrift fehlen, Stimmzettel oder Wahlscheinumschlag verwechselt wurden. Diese Stimmen werden teilweise zurückgewiesen. Der Wähler erfährt davon nichts. Diese Vorgänge können wegen der vergleichbaren Komplexität auch von Beobachtern nur schwer erkannt werden. Gerade darin liegt die Quelle für einen erheblichen Glaubwürdigkeitsverlust: Die Nachprüfbarkeit durch die Öffentlichkeit ist deutlich eingeschränkt.

Eine Lösung wird verschleppt

Tichys Einblick hat dazu eine Vielzahl von Hinweisen und Vorschlägen publiziert. Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt wird uns vorgeworfen, wir wollten die Wahl und den Staat „delegitimieren“. Die linksradikale Wahlbeeinflussungs-Gruppe „Campact“ hat sogar einen Anzeigenboykott gegen TE in Gang gesetzt – kritische Begleitung ist unerwünscht. Dabei gilt: Offenkundige Missstände dürfen nicht verleugnet, sondern müssen verhindert werden, um die Demokratie zu schützen.

Campact hat im aktuellen Wahlkampf riesige Beträge für Wahlhilfe eingesetzt, um SPD und Grüne in den Landtag zu hieven. Wer als Wahlhelfer für eine Partei oder einen Parteienblock agiert, macht sich angreifbar: Das Ziel ist klar, die AfD soll bekämpft werden. Was politisch nicht nur erlaubt, sondern in der Demokratie selbstverständlich ist, gerät zur Zerstörung der Demokratie, wenn der Ruf nach dem ordnungsgemäßen Ablauf einer freien und geheimen Wahl angegriffen wird, statt die Sicherheit der Prozesse zu stärken. Doch das wird verschleppt und Kritiker werden diffamiert.

Dabei gilt: Die Parteien schneiden bei der Briefwahl unterschiedlich ab. Bei der Bundestagswahl 2017 verbesserte die Briefwahl das CDU-Ergebnis um fast fünf Prozentpunkte, während sich das der SPD um zwei Punkte verschlechterte. Bei der Bundestagswahl 2025 holte die CDU an der Urne 25,7 Prozent und per Brief 33,3 Prozent; das AfD-Wahlergebnis wurde bei der Briefwahl annähernd halbiert von 25,3 auf 13,2 Prozent.

Kein Beweis für Manipulation

Ein „Beweis“ für Manipulation ist das nicht. Die Bereitschaft zur Briefwahl unterscheidet sich von Land zu Land und von Wählergruppe zu Wählergruppe. Wähler der Union nehmen die Stimmabgabe ernster als Sozialdemokraten. Im Westen liegt der Briefwähleranteil deutlich höher als im Osten, Spitzenreiter ist Bayern. 2025 betrug in Bayern der Briefwähleranteil  52 Prozent. In Sachsen-Anhalt lag der Anteil nur bei einem guten Viertel und damit am unteren Ende.

Schon 2018 hat der in Australien lehrende Statistiker Jochen Renz in einer Reihe von Beiträgen für TE auf seltsame Unstimmigkeiten bei der Entwicklung der Briefwahlergebnisse zum Nachteil der AfD hingewiesen. Grob zusammengefasst: Immer wenn es um die Wurst geht, verliert die AfD entscheidende Prozente per Briefwahl.

Sein Fazit bereits damals: „Es gibt also Indizien und es gäbe ein Motiv für eine Manipulation.“ Es gab ungewöhnliche und erklärungsbedürftige Abweichungen – aber keinen Beweis für Wahlfälschung. Auch ein Stimmungsumschwung vor der Wahl kann das Ergebnis beeinflussen: Weil die Briefwahlstimmen noch vor diesem Umschwung abgegeben wurden, sind sie gewissermaßen schon von gestern. Damit werden Wahlergebnisse schon bis zu sechs Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin durch die Briefwahlentscheidung vorweggenommen. (Auch diese Tatsache spricht nicht unbedingt für eine weitere Ausdehnung der Briefwahl, wem auch immer sie nutzen möge.)

Für wie viele ist der 6. September Wahltag und für wie viele nur noch Zähltag?

Dieses Motiv ist bei der Landtagswahl am kommenden Wochenende sehr viel stärker ausgeprägt, denn für die AfD steht eine absolute Mehrheit oder zumindest eine Mehrheit für die Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten im Raum des Möglichen.

Um dem ungeheuerlichen Vorwurf einer gezielten Manipulation zu entgehen, ein Vorwurf, der das Vertrauen in die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erschüttern würde, sollte künftig alles getan werden, um die offenkundigen Manipulationsmöglichkeiten zu begrenzen, statt Hinweisgeber auf mögliche Manipulation anzugreifen.


Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – Machen Sie mit bei der TE-Wahlwette 

Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (06.09.2026) um 17:35 Uhr. Das Wettergebnis wird bis einschließlich Dienstag, den 08.09.2026, veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auf die Gewinner wartet:

1. Platz: eine Flasche Champagner von Roland Tichys Tante Mizzi aus Verzy
2. Platz: zwei Bücher aus dem Shop nach Wahl
3. Platz: ein Buch aus dem Shop nach Wahl

Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

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