TE-exklusiv: WDR ignoriert Gerichtsurteil – und lässt uns das Zwangsgeld zahlen

Die größte Anstalt der ARD nimmt es nicht so genau mit der Rechtstreue. Der Westdeutsche Rundfunk muss ein Video löschen, tut das aber einfach nicht. Das Gericht verhängt eine Strafe. Die Rechnung geht an: den Gebührenzahler.

IMAGO / Marc John

„Sich in seinen Entscheidungen mit völliger Selbstverständlichkeit über andere hinwegsetzen“: So definiert der Duden in seinem Bedeutungswörterbuch Selbstherrlichkeit.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in Köln erweitert dieses Verhaltensmuster. Er setzt sich in seinen Entscheidungen nicht nur mit völliger Selbstverständlichkeit über andere hinweg – in unserem Fall sogar über das Landgericht Köln. Der WDR lässt auch noch andere für diese Dreistigkeit zahlen.

Urheberrecht ignoriert

Schon inhaltlich ist die Angelegenheit, die am Ende zu einer saftigen Strafe für den WDR führen wird, ein kleiner Skandal.

In ihrer Sendung, die so heißt wie sie selbst, lässt Sandra Maischberger Anfang Juni dieses Jahres einen etwa 30 Sekunden langen Clip zeigen. Das Material hat ihre Redaktion nicht selbst gedreht und auch sonst niemand von der ARD: Sie hat es bei YouTube heruntergeladen. Das ist im Rahmen des sogenannten Zitatrechts erlaubt, wenn man bestimmte Vorgaben erfüllt.

Doch das schafft die Redaktion nicht.

Zur Erinnerung: Diese Redaktion arbeitet im Auftrag des WDR und produziert eine Sendung für den WDR. Also für ein Haus mit etwa 1,7 Milliarden Euro jährlich an Einnahmen – weit überwiegend aus den Zwangsgebühren, die jetzt „Beiträge“ heißen – und insgesamt etwa 6.600 Mitarbeitern. Der WDR ist mit Abstand die größte Anstalt im Verbund der ARD und nach der britischen BBC sogar der zweitgrößte Sender in ganz Europa.

Aber sie kann das Urheberrecht nicht beachten. Oder sie will es nicht.

Der WDR und das Rätsel: Was ist ein Mensch?

Das Urhebergesetz schreibt klar und verständlich vor, wie man Videos zitieren darf.

In jedem Fall muss man die Quelle korrekt angeben. Wenn hinter dem Material – wie meistens – eine natürliche Person steht, also ein Mensch, als Urheber steht, dann muss dieser Mensch genannt werden. Weiterhin muss der Zuschauer genügend Informationen bekommen, um die Quelle auffinden zu können.

Der WDR und Frau Maischberger zeigen den bei YouTube gemopsten Clip mit dem Hinweis „YouTube@Weichreite TV, 24.08.2024“.

„Weichreite TV“ ist der YouTube-Kanal des Leipziger Streamers Sebastian Weber. Der fand die ungefragte Nutzung des von ihm selbst gedrehten Materials ohne die rechtlich vorgeschriebene Quellenangabe nur mäßig erfreulich. Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei Haintz legal mahnte für ihn den Sender ab: Der WDR möge das „zitierte“ Material aus den Mediatheken und allen sonst öffentlich zugänglichen Portalen zu entfernen.

Das tat der WDR nicht.

Rechtsanwalt Haintz tat, was man in so einem Fall halt tut: Er stellte einen Antrag auf Einstweilige Verfügung. Das Gericht erließ die dann auch. Dagegen klagte die Anstalt, es kam zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln. Der Vortrag der Anwälte des Senders dort ist in Teilen, man kann es nicht anders sagen, skurril. So wird ausgeführt, es sei dem WDR und der Maischberger-Redaktion nicht zuzumuten, die natürliche Person hinter „Weichreite TV“ zu ermitteln; das sei unangemessen aufwändig.

Rechtsanwalt Haintz führte der Milliarden-Anstalt mit ihren vorgeblichen Top-Journalisten vor Gericht vor, wie man den Betreiber des YouTube-Kanals herausfindet: Man googelt ihn einfach. Zeitaufwand: weniger als 30 Sekunden. Die Zuschauer im Gerichtssaal waren belustigt, und die Richter überzeugt. Außerdem, so befanden sie, hätte der Sender nicht nur den Namen Sebastian Weber, sondern auch den korrekten Titel des YouTube-Videos einblenden müssen, aus dem die Sequenzen stammen.

Insgesamt bestätigte das Landgericht die Einstweilige Verfügung. Der WDR blieb also gerichtlich angewiesen, das „zitierte“ Material aus den Mediatheken und allen sonst öffentlich zugänglichen Portalen zu entfernen.

Öffentlich-rechtliche Rechtstreue

Doch das tut der WDR nicht.

Man sollte sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die größte Anstalt der öffentlich-rechtlichen ARD begeht einen Rechtsbruch. Der wird gerichtlich bestätigt. Die Anstalt wird gerichtlich verpflichtet, den Rechtsbruch zu beseitigen (durch Löschung des Materials).

Doch die Anstalt macht das einfach nicht. Dem ersten Rechtsbruch folgt ein zweiter. Eine Gerichtsentscheidung wird schlicht ignoriert.

Rechtsanwalt Haintz und sein Mandant wollen das nicht hinnehmen. Also beantragt Haintz, wegen der Missachtung und Nichtbefolgung der Einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld gegen den Sender zu verhängen. Und siehe da: Das Landgericht Köln verdonnert den WDR zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Und hier, genau an diesem Punkt, erkennen wir das eigentliche Problem. Die 5.000 Euro Ordnungsgeld (vielleicht werden es ja auch noch mehr) zahlt der WDR vermutlich irgendwann – zuzüglich der ganzen weiteren Prozesskosten und Gebühren. Aber nicht die Verantwortlichen beim WDR und in der Maischberger-Redaktion werden dafür zur Kasse gebeten.

Sondern der Zuschauer, der Zwangsgebührenzahler.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann sich seine Selbstherrlichkeit überhaupt nur deshalb erlauben, weil nie die Schuldigen die Zeche zahlen, sondern immer nur andere. Bei jährlichen Einnahmen von etwa 1,7 Milliarden Euro sind Ordnungsgelder in Höhe von 5.000 Euro ohnehin lächerlich. Es wird Zeit, dass unsere Gerichte das erkennen. Unterhalb von Beträgen in Höhe von 500.000 Euro zuckt so eine Anstalt doch nicht einmal.

Das alles hätte der WDR übrigens ganz leicht vermeiden können: indem er einfach beim Urheber anfragt, ob man das Material nutzen darf. So machen normale Sterbliche das. Vielleicht hätte der Urheber dafür dann eine kleine Lizenzgebühr verlangt. Jetzt wird Sebastian Weber diese Lizenzgebühr beim Sender einklagen. Die Zahlung solcher Lizenzgebühren ist übrigens völlig normal, für so etwas gibt der WDR jedes Jahr Unsummen aus. Als branchenüblicher Richtwert für den professionellen Materialeinkauf zwischen TV-Sendern gelten Preise von ca. 400 Euro bis 1.500 Euro pro angefangener Minute (B2B, business-to-business).

Aber für so etwas ist der große WDR zu stolz oder zu faul oder einfach zu bequem. Lieber klaut man etwas bei YouTube, benennt den Urheber und Rechte-Inhaber falsch, ignoriert eine Gerichtsentscheidung – und zahlt dann mit dem Geld des Zwangsgebührenzahlers schließlich 5.000 Euro für lächerliche 30 Sekunden, die man auch für 400 Euro hätte haben können.

Selbstherrlich eben.

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