Die größte Anstalt der ARD nimmt es nicht so genau mit der Rechtstreue. Der Westdeutsche Rundfunk muss ein Video löschen, tut das aber einfach nicht. Das Gericht verhängt eine Strafe. Die Rechnung geht an: den Gebührenzahler.
IMAGO / Marc John
„Sich in seinen Entscheidungen mit völliger Selbstverständlichkeit über andere hinwegsetzen“: So definiert der Duden in seinem Bedeutungswörterbuch Selbstherrlichkeit.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in Köln erweitert dieses Verhaltensmuster. Er setzt sich in seinen Entscheidungen nicht nur mit völliger Selbstverständlichkeit über andere hinweg – in unserem Fall sogar über das Landgericht Köln. Der WDR lässt auch noch andere für diese Dreistigkeit zahlen.
Urheberrecht ignoriert
Schon inhaltlich ist die Angelegenheit, die am Ende zu einer saftigen Strafe für den WDR führen wird, ein kleiner Skandal.
In ihrer Sendung, die so heißt wie sie selbst, lässt Sandra Maischberger Anfang Juni dieses Jahres einen etwa 30 Sekunden langen Clip zeigen. Das Material hat ihre Redaktion nicht selbst gedreht und auch sonst niemand von der ARD: Sie hat es bei YouTube heruntergeladen. Das ist im Rahmen des sogenannten Zitatrechts erlaubt, wenn man bestimmte Vorgaben erfüllt.
Doch das schafft die Redaktion nicht.
Zur Erinnerung: Diese Redaktion arbeitet im Auftrag des WDR und produziert eine Sendung für den WDR. Also für ein Haus mit etwa 1,7 Milliarden Euro jährlich an Einnahmen – weit überwiegend aus den Zwangsgebühren, die jetzt „Beiträge“ heißen – und insgesamt etwa 6.600 Mitarbeitern. Der WDR ist mit Abstand die größte Anstalt im Verbund der ARD und nach der britischen BBC sogar der zweitgrößte Sender in ganz Europa.
Aber sie kann das Urheberrecht nicht beachten. Oder sie will es nicht.
Der WDR und das Rätsel: Was ist ein Mensch?
Das Urhebergesetz schreibt klar und verständlich vor, wie man Videos zitieren darf.
In jedem Fall muss man die Quelle korrekt angeben. Wenn hinter dem Material – wie meistens – eine natürliche Person steht, also ein Mensch, als Urheber steht, dann muss dieser Mensch genannt werden. Weiterhin muss der Zuschauer genügend Informationen bekommen, um die Quelle auffinden zu können.
Der WDR und Frau Maischberger zeigen den bei YouTube gemopsten Clip mit dem Hinweis „YouTube@Weichreite TV, 24.08.2024“.
„Weichreite TV“ ist der YouTube-Kanal des Leipziger Streamers Sebastian Weber. Der fand die ungefragte Nutzung des von ihm selbst gedrehten Materials ohne die rechtlich vorgeschriebene Quellenangabe nur mäßig erfreulich. Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei Haintz legal mahnte für ihn den Sender ab: Der WDR möge das „zitierte“ Material aus den Mediatheken und allen sonst öffentlich zugänglichen Portalen zu entfernen.
Das tat der WDR nicht.
Rechtsanwalt Haintz tat, was man in so einem Fall halt tut: Er stellte einen Antrag auf Einstweilige Verfügung. Das Gericht erließ die dann auch. Dagegen legte die Anstalt Widerspruch ein, es kam zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln. Der Vortrag der Anwälte des Senders dort ist in Teilen, man kann es nicht anders sagen, skurril. So wird ausgeführt, es sei dem WDR und der Maischberger-Redaktion nicht zuzumuten, die natürliche Person hinter „Weichreite TV“ zu ermitteln; das sei unangemessen aufwändig.
Rechtsanwalt Haintz führte der Milliarden-Anstalt mit ihren vorgeblichen Top-Journalisten vor Gericht vor, wie man den Betreiber des YouTube-Kanals herausfindet: Man googelt ihn einfach. Zeitaufwand: weniger als 30 Sekunden. Die Zuschauer im Gerichtssaal waren belustigt, und die Richter überzeugt. Außerdem, so befanden sie, hätte der Sender nicht nur den Namen Sebastian Weber, sondern auch den korrekten Titel des YouTube-Videos einblenden müssen, aus dem die Sequenzen stammen.
Insgesamt bestätigte das Landgericht die Einstweilige Verfügung. Der WDR blieb also gerichtlich angewiesen, das „zitierte“ Material aus den Mediatheken und allen sonst öffentlich zugänglichen Portalen zu entfernen.
Öffentlich-rechtliche Rechtstreue
Doch das tut der WDR nicht.
Man sollte sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die größte Anstalt der öffentlich-rechtlichen ARD begeht einen Rechtsbruch. Der wird gerichtlich bestätigt. Die Anstalt wird gerichtlich verpflichtet, den Rechtsbruch zu beseitigen (durch Löschung des Materials).
Doch die Anstalt macht das einfach nicht. Dem ersten Rechtsbruch folgt ein zweiter. Eine Gerichtsentscheidung wird schlicht ignoriert.
Rechtsanwalt Haintz und sein Mandant wollen das nicht hinnehmen. Also beantragt Haintz, wegen der Missachtung und Nichtbefolgung der Einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld gegen den Sender zu verhängen. Und siehe da: Das Landgericht Köln verdonnert den WDR zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Und hier, genau an diesem Punkt, erkennen wir das eigentliche Problem. Die 5.000 Euro Ordnungsgeld (vielleicht werden es ja auch noch mehr) zahlt der WDR vermutlich irgendwann – zuzüglich der ganzen weiteren Prozesskosten und Gebühren. Aber nicht die Verantwortlichen beim WDR und in der Maischberger-Redaktion werden dafür zur Kasse gebeten.
Sondern der Zuschauer, der Zwangsgebührenzahler.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann sich seine Selbstherrlichkeit überhaupt nur deshalb erlauben, weil nie die Schuldigen die Zeche zahlen, sondern immer nur andere. Bei jährlichen Einnahmen von etwa 1,7 Milliarden Euro sind Ordnungsgelder in Höhe von 5.000 Euro ohnehin lächerlich. Es wird Zeit, dass unsere Gerichte das erkennen. Unterhalb von Beträgen in Höhe von 500.000 Euro zuckt so eine Anstalt doch nicht einmal.
Das alles hätte der WDR übrigens ganz leicht vermeiden können: indem er einfach beim Urheber anfragt, ob man das Material nutzen darf. So machen normale Sterbliche das. Vielleicht hätte der Urheber dafür dann eine kleine Lizenzgebühr verlangt. Jetzt wird Sebastian Weber diese Lizenzgebühr beim Sender einklagen. Die Zahlung solcher Lizenzgebühren ist übrigens völlig normal, für so etwas gibt der WDR jedes Jahr Unsummen aus. Als branchenüblicher Richtwert für den professionellen Materialeinkauf zwischen TV-Sendern gelten Preise von ca. 400 Euro bis 1.500 Euro pro angefangener Minute (B2B, business-to-business).
Aber für so etwas ist der große WDR zu stolz oder zu faul oder einfach zu bequem. Lieber klaut man etwas bei YouTube, benennt den Urheber und Rechte-Inhaber falsch, ignoriert eine Gerichtsentscheidung – und zahlt dann mit dem Geld des Zwangsgebührenzahlers schließlich 5.000 Euro für lächerliche 30 Sekunden, die man auch für 400 Euro hätte haben können.
Selbstherrlich eben.



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Wenn « Recht&Gesetz » von diesen « Rundfunkanstalten » zur beliebigen Verfuegungsmasse erklaert werden, dann steht es auch jedem Bürger frei, die Zahlung derSchutzgelderpressung -vulgo « Rundfunkbeitrag »- beliebig zu handhaben. Also: Zahlung einstellen. Dogmatische Taschenspielertricks von Juristen « wie keine Gleichbehandlung im Unrecht » (= « wo kämen wir hin, wenn jeder machte, was er will ») die altbekannten Zeichen der Tyrannei und der Willkür. Weil ja offenbar bestimmte Kreise -vorzugsweise der sich selbst delegitimieende « Staat »- sich nach Ansicht dieser primitivhegelianischen « Juristen » nach Belieben sanktionslos ueber « Recht&Gesetz » hinweg setzen duerfen, andere Gruppen jedoch nicht. Auf diese Weise wird aber der « Rechtsstaat » zu einem Torso, ueber das eben diese « Juristen »… Mehr
Natürlich kann man solche einfachen Dinge nicht recherchieren, aber bei Clownswelt war es zusammen mit Böhmermann kein Problem, nicht nur die Person zu identifizieren, sondern ihn auch zu veröffentlichen und persönlich bei Familie und Freunden vorbeizuschauen, um ihn zu denunzieren.
Der Zwangs-ÖRR muss weg!
Wenn die AFD regieren wird, dann ist Schluß mit den Zwangsgebühren. Mein Bildschirm ist seit der Coronalüge schwarz. Ich informiere mich bei alternativen Medien und erfahre genug!
WDR!? War das nicht die Rundfunkanstalt mir der Oma als Umweltsau gesungen von einem Kinderchor? Na da weiß man wenigstens, aus welcher Ecke das ganze kommt. Leider aber gibt es viele Konzerne, die eine geltende Rechtsprechung missachten. Dazu gehört z.B. auch die deutsche Fluggesellschaft. Wobei hier in der Rechtsabteilung wegen Spohrscher Sparmassnahmen anscheinend nur fachfremde Praktikanten arbeiten.
Der WDR hat das Urheberrecht nicht verletzt, sondern der entsprechende Mitarbeiter der Produktionsfirma von Maischberger. Nur eine Person kann das Urheberrecht verletzen. Haintz hat also den falschen verklagt. Kann passieren. Liest man immer wieder mal.
Falsch:
Der „Störer“ (Urheberrechtverletzer) ist derjenige, der das Video in seinen Medien öffentlich zeigt und sich dadurch das Werk des Urhebers ohne seine Einwilligung zu Eigen macht, – aber nicht derjenige, der das Video von Youtube runtergeladen hat.
leider komplett daneben. Die redaktionelle Verantwortung für die ARD-Talkshow „maischberger“ liegt beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), vertreten durch die verantwortliche WDR-Redakteurin Dr. Elke Maar. Die Richter vom LG Köln haben das erkannt, gell
Vielleicht können Sie der Kanzlei Haintz ja ein wenig Rechtsberatung angedeihen lassen, damit dieser künftig solche Anfängerfehler nicht mehr passieren.
Unter einem Beitrag versteht man landläufig eine Bezahlung die durch freie Entscheidung erfolgt ist und dem steht die Zwangsgebühr der ÖRR gegenüber und ist so nicht rechtens, weil dies per Order de Mufti geschieht und wenn es auch noch von den „Dummokraten“ ausgeht, wie sie neuerdings von Trump in Amerika bezeichnet werden und bei uns keinen Deut besser sind, und dafür in der eigenen Ohnmacht nach außen leben müssen, während sie nach innen ein totalitäres und rechtloses Regiment führen. Unter dieser Bezeichnung läßt es sich für einen wahren Demokraten gut leben, weil die Dummokraten anders sind und schon haben wir… Mehr
Nicht nur die Richter am Landesgericht in Köln müssen sich doch total ver….. vorkommen.
Warum, verdammt nochmal, kommen diese Täter immer ungeschoren davon?
Warum werden nicht einzelne Personen verklagt, sondern der ganze Sender, wo man sich als Einzelperson prima verstecken kann?
Warum muss maischberger nicht 1.000.000 Euro Strafe zahlen, weil sie bewußt für Betrug sorgt? Und das dauerhaft?
Das habe ich mich auch gefragt. Der Sender kann kein Urheberrecht verletzen, das war ein Mitarbeiter der Produktionsfirma. Und genau den hätte Haintz verklagen müssen, dann wäre schon alles erledigt.
Wenn ich als Beamter in der Schule, z.B. als Lehrer grobes Unrecht tue, dann werde ich rechtlich belangt. Das geht auch, wenn die Richter diese Rechtsbrecher persönlich belangen würden und dann hätte dieser Klamauk ein Ende. Was in diesem Fall passierte ist Rechtssprechung wie in einer DDR 2.0
Lesenswert zu Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages: https://www.cicero.de/innenpolitik/cdu-stoltenberg-rundfunkstaatsvertrag?utm_source=website_startseite&utm_campaign=meistgelesen
Wenn ein Zwangsgeld nicht zum gewünschten Erfolg führt, ist Ersatzzwangshaft des Intendanten angebracht. Das Gesetz erlaubt es.
WDR: der Widerwätige Dreiste Rundfunk, eine Irrenanstalt der Allgemeinen Republikweiten Desinformation !