TE-Exklusiv: Die Angst des Grünen von Notz vor dem Gerichtssaal

Ein grüner Spitzenpolitiker lässt kritische Bürger wegen Beleidigung anzeigen. In der Berufung lädt das Gericht den Politiker von Notz als Zeugen vor. Dagegen wehrt er sich – vergeblich. Und statt auszusagen, verliert er lieber den Prozess.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Konstantin von Notz gehört fraglos zu den schillerndsten Figuren, die die Grünen im Deutschen Bundestag aufzubieten haben. Und zu den umstrittensten. Aus Gründen.

Der 55-jährige Jurist war als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes immer wieder damit aufgefallen, mit vermeintlichem Wissen aus dieser Tätigkeit gegen die politische Konkurrenz zu argumentieren.

Das tat er natürlich immer nur in eine Richtung: nach rechts. Linken Extremismus scheint der Mann aus Mölln in Schleswig-Holstein nicht so schlimm zu finden. Herr von Notz kritisierte die Union heftig dafür, die Wahl einer Abgeordneten der „Linken“ in das Parlamentarische Kontrollgremium blockiert zu haben. Die AfD möchte er insgesamt verbieten, aber für die umbenannte SED will er die Türen zu unseren Geheimdiensten aufmachen.

Wir haben es also mit einem – sagen wir mal: schwierigen Charakter zu tun.

Im Machtrausch

Kritik an den Mächtigen ist für den Überzeugungslinken inzwischen auch eher unerwünscht – jetzt, da er selbst zu den Mächtigen gehört.

Konstantin von Notz teilt den Beleidigungsfetisch unserer Berufspolitiker-Kaste: Was ihm missfällt, zeigt er an. Halt, das ist nicht ganz korrekt: Er LÄSST es anzeigen. Dieser kleine Unterschied ist für unseren Fall sehr wichtig.

Der Fall ist schnell erzählt: Im Juli 2024 postet ein Mann einen deftigen Kommentar gegen Herrn von Notz auf „X“. Wir verzichten hier darauf, den Kommentar länglich zu zitieren – denn um den Inhalt geht es gar nicht. Jedenfalls stellt der Rechtsanwalt Alexander Brockmeier von der Kanzlei „So done legal“ in Rheine in Nordrhein-Westfalen für von Notz einen Strafantrag. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilt den Kommentator wegen einer sogenannten „einfachen Beleidigung“ nach dem Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe (§ 185 StGB). Das Amtsgericht verzichtet darauf, von Notz als Zeugen zu laden.

Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei Haintz legal geht für den Kommentarschreiber vor dem Landgericht Berlin in die Berufung. Da geschieht gar Wunderliches: Haintz bringt das Landgericht dazu, Konstantin von Notz als Zeugen vorzuladen.

Und plötzlich steht die Welt Kopf.

Gerichtssaal-Allergie

Von-Notz-Anwalt Brockmeier versucht alles, um das Gericht dazu zu bringen, von der Zeugenladung abzusehen.

Die persönliche Vernehmung des Politikers habe doch gar keinen eigenen Mehrwert für die Sachaufklärung. Das für sich ist schon eine bemerkenswerte Argumentation: Immerhin hat von Notz das ganze Verfahren angestoßen und ist in dem Prozess formal auch der Geschädigte.

(Natürlich kann man sich trefflich fragen, welchen Schaden der fürstlich vergütete Bundestagsabgeordnete durch einen wenig beachteten Tweet überhaupt erlitten haben soll – aber das ist ein anderes Thema.)

Doch das Landgericht bleibt bei der Ladung des Politikers. Der Richter lässt es sich dabei nicht nehmen, den vom Volk bezahlten Volksvertreter an die Grundlagen unseres Rechtsstaats zu erinnern: Es sei eine staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, dass von Notz für die Äufklärung des Sachverhalts als Zeuge zur Verfügung stehe, wenn er gegen die Äußerung strafrechtlich vorgehen will.

Rumms.

Was tut nun der Herr von Notz? Tut er seine staatsbürgerliche Pflicht und erscheint als geladener Zeuge vor Gericht? Sie ahnen es, lieber Leser: mitnichten.

Stattdessen nimmt Anwalt Brockmeier den Strafantrag zurück; denn nur so kann er verhindern, dass von Notz tatsächlich vor Gericht als Zeuge erscheinen muss. Kein Strafantrag – keine Bestrafung: Entsprechend der Strafprozessordnung stellt das Landgericht das Verfahren gegen unseren Kommentarschreiber ein. Alle Kosten muss von Notz tragen.

Abwesenheit als Geschäftsmodell

Jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch fragt sich nun, weshalb Konstantin von Notz lieber einen Prozess verliert und alle Verfahrenskosten bezahlt, als einmal kurz auszusagen. Das zuständige Berliner Landgericht I ist vom Arbeitsplatz des Grünen, dem Deutschen Bundestag, keine zwei Kilometer entfernt.

Vielleicht liegt es ja daran:

Konstantin von Notz ist Kunde des privatwirtschaftlichen Denunziationsportals „So done“. Zu dessen prominenter Klientel gehören auch der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU, der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen und die berüchtigte EU-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.

„So Done“ betreibt eine enge Kooperation mit Brockmeiers „So done legal“ und hat in der Vergangenheit damit geworben, dass noch keiner seiner Kunden vor Gericht erscheinen musste. Dieses Werbeversprechen kann man mit gutem Gewissen als Verhöhnung unseres Rechtsstaats bezeichnen. Vor allem aber wird es nicht eingehalten: Zum Beispiel hat Haintz legal in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Heilbronn Frau Strack-Zimmermann ebenfalls erfolgreich als Zeugin laden lassen.

Auch die FDP-Frau nahm daraufhin ihren Strafantrag zurück. Auch sie musste dann die Kosten des gesamten Verfahrens über zwei Instanzen selbst tragen. Ob sie die tatsächlich selbst bezahlt hat oder ob „So done“ das nach dem nicht eingehaltenen Werbeversprechen übernommen hat, ist nicht bekannt.

Immerhin muss hier ausnahmsweise einmal nicht der Steuerzahler für den ganzen Quatsch geradestehen.

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Kommentare ( 57 )

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57 Comments
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murphy
11 Tage her

Ist das Werbeversprechen dieser Rechtsanwaltsfirma überhaupt legal?
Schließlich muss doch jeder damit rechnen, sein (angebliches) Beleidigt-sein einen Richter persönlich glaubhaft zu machen und auf Fragen des Richters antworten. Schweigen – und die Antwort der Rechtsvertretung überlassen – kann man nur als Angeklagter. Das gilt sicher auch (noch) in unserem deformierten Justizsystem.

Gert Friederichs
12 Tage her

Neuer Eintrag im Duden: Notzen!

Konrad Georg
8 Tage her
Antworten an  Gert Friederichs

Wenn schon dann bitte StracksNotzen

Iannis70
12 Tage her

Anscheinend war er also gar nicht so beleidigt, dass er ein Interesse an einer Verurteilung hatte.

Schwabenwilli
12 Tage her

Der kritische Bürger als Feind der regierenden Klasse.
Vorsicht, da entwickeln sich gerade totalitäre Strukturen.

Tom Engel
12 Tage her

Das liest sich wie: „Stasi“

ThomasP1965
12 Tage her

Erneut ein unsinniger Artikel. Herr von Notz hat Recht. Das Gericht hat hier unsinnigerweise ihn als Zeuge benannt. Hat er denn Zeit für solch einen Unfug? Da in X und Co. permanent beleidigt wird, was wäre, wenn es Schule macht? Können die Politiker dann auch noch arbeiten?
Natürlich nicht. Deshalb hat von Notz den richtigen Weg gewählt und zurückgezogen. Peinlich für das Gericht. Ich hoffe der Richter bekommt von seinen Standesgenossen einen Einlauf. In der Sache hat von Notz absolut recht: Solche Schreiber, die unterirdische Beleidigungen ablassen muss man strafrechtlich verfolgen. Das machen übrigens auch Weidel und ihre rechtsextreme Gefolgschaft.

Dr.KoVo
12 Tage her
Antworten an  ThomasP1965

Nein, wieder ein unsinniger Kommentar. Merken Sie das nicht?

Rene Meyer
12 Tage her
Antworten an  ThomasP1965

Erneut ein unsinniger Kommentar. Aber so sieht die Welt der Ideologen aus: voller Lügen, Verdrehungen und Verunglimpfungen!

murphy
11 Tage her
Antworten an  ThomasP1965

Ihre Unterstellung, dass Frau Weidel rechtsextreme Gefolgschaft hati, ist leider auch eine beleidigende Unterstellung. Glauben Sie selber was sie schreiben (müssen)? und was bekommen Sie von wem für diese Pauschalierung ?

EDELSACHSE
11 Tage her
Antworten an  ThomasP1965

Glück Auf!
Sie müßen nur 1965 auf 1984 ändern.
Dann passt alles wieder.
Ich bin Sachse und war neun Monate Zwangsmieter in Bautzen II.

Unglaeubiger
12 Tage her

Was sind die Gerichte in D eigentlich noch wirklich? Büttel der Politik? Gekaufte oder verängstigte, ideologisierte und geschichtsvergessene, einseitig und rechtslastige „Rechtsverkünder“ im Namen einer bestimmten Klientel aber keinen falls im Namen des Volkes? Habe eine alten Richter im Bekanntenkreis und der ist mehr als froh, nicht mehr in diesem abartigen „Rechtsgeschäft“ tätig sein zu müssen.

Micha.hoff
12 Tage her

Einspruch: Selbstverständlich trägt die Kosten des Verfahrens der Steuerzahler. Herr von Notz ist Bundestagsabgeordneter und wird vom Steuerzahler fürstlich alimentiert.

Michael W.
12 Tage her

Immerhin muss hier ausnahmsweise einmal nicht der Steuerzahler für den ganzen Quatsch geradestehen.

Doch. Oder wo hat „So done“ das ganze Geld her?

Bambu
12 Tage her

Von Notz der Verschwörungserzähler mit der Neigung alles was ihm nicht passt den Russen in die Schuhe zu schieben. Selbst hinter dem Skandal Brosius-Gersdorf sollen die Russen stecken.
https://derstatus.at/meinungen/grunen-politiker-kritik-an-brosius-gersdorf-von-russland-gesteuert-4063.html

Wenn ihm die Ermittlungsergebnisse nicht passen versucht er zu intervenieren.
https://www.tagesanzeiger.ch/konstantin-von-notz-fordert-umfassende-informationen-zu-nordstream-sabotage-862889137375

Von Notz an der Spitze des Geheimdienst-Kontrollgremium ist eine klassische Fehlbesetzung. Kein Wunder, dass er eine solche Angst vor Gerichten hat. Es könnte ja sein, dass sich die Presse näher mit ihm beschäftigt und das geht für ihn nicht gut aus.