Die Besteuerung von Renten und das irreführende Renten-Narrativ

Über die Rente wurden Generationen getäuscht. Statt jetzt bei ihr sparen zu wollen, muss Staat Nimmersatt erst Entwicklungshilfe und grenzenlose Leistungen für Zugezogene, die nicht arbeiten wollen, streichen – sowie für den (N)GO-Komplex.

picture alliance / Joko | Joko

Will sich jemand informieren, wie das mit der gesetzlichen Rente ist und bedient sich der offiziellen Quellen, wird ihm ziemlich schnell schwindlig.

Unter Rentensteuer steht bei der Deutschen Rentenversicherung: „Mit der Neuregelung zur Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche steuerliche Belastung von Renten und Beamtenpensionen langfristig beseitigt. Die Renten werden auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt: Die Rentenbeiträge können künftig voll vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Dafür muss die spätere Rente als Einkommen voll versteuert werden. Die Umstellung dauert Jahrzehnte. Neben dem weiterhin steuerfreien Arbeitgeberanteil können die Arbeitnehmer auch bestimmte prozentuale Anteile von ihrem eigenen Beitragsanteil steuerlich absetzen. Dieser Prozentsatz steigt in jährlichen Stufen bis 2025 auf 100 Prozent.“

Und das fand ich beim Suchen – hoffentlich richtig – heraus: Rentner, die seit 2012 neu Rente beziehen, müssen 64 Prozent ihrer Rente mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Dieser Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang stufenweise, bis er 2040 dann 100 Prozent erreicht. Wegen der Freibeträge würden viele Rentner jedoch auch weiterhin keine Steuern zahlen. Von Steuerzahlungen betroffen sind häufig nur diejenigen Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch über Zusatzeinkünfte verfügen (Betriebsrenten, Zinsen, Mieteinnahmen zum Beispiel). Was haben „Zusatzeinkünfte“ bei der Frage zu suchen, wie die Rente aus den Pflichtbeiträgen auf die Haupteinkünfte besteuert werden?

Rentensteuer

Wie Renten besteuert werden, richte sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begännen, würden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtig verordnet. Jedes Jahr steige der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für Neurentner um zwei Prozentpunkte bis 2020. Bei Rentenbeginn im Jahr 2020 seien es somit 80 Prozent, 2021 seien es 81 Prozent und 2022 82 Prozent, also ein Prozentpunkt mehr pro Jahr. Danach erhöhe sich der Prozentsatz um einen halben Prozentpunkt.

Wer 2058 oder später in Rente gehe, müsse seine Rente voll versteuern. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekämen, errechne das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das sei der Teil der Rente, der nicht versteuert werden müsse. Der Rentenfreibetrag sei ein fester Eurobetrag und bleibe auch in den Folgejahren unverändert. Das gelte auch dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhung weiter steige. Künftige Rentenanpassungen erhöhten somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und seien in voller Höhe steuerpflichtig.

Der „Rentenfreibetrag“ hat also mit dem Prinzip „Beiträge zahlen und dafür später Rente bekommen“, nichts zu tun, sondern ist eine politisch willkürlich festeglegte Größe, die mit einer Übergangsregelung begründet wird.

Rentenfreibetrag

Der Rentenfreibetrag ist eine politische – also willkürliche – Konstruktion zur finanziellen Abfederung des Systemwechsels. Er folgt nicht dem Geist und der Logik des Beitrags- und Rentenversicherungssystems, sondern dem steuerlichen Inkasso zur Haushalts-Verkraftung. Übergangsregelung ist als Verkleidung gedacht.

Der Steuerstaat darf darauf zählen, die wenigsten Bürger werden sich bis ins letzte informieren, die meisten werden es nie merken und bei allen wird überwiegen: Wir können eh nichts dagegen tun.

Jahrzehnte dachten die Bürger – und genau das sollten sie auch –, ihre Rente bekämen sie aus ihren Beiträgen. Generationen Rentner sind in diesem Irrtum gestorben. Die bewusst jahrzehntelang gepflegte Erzählung war, das deutsche Rentensystem sei ein reines Umlageverfahren: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen finanzierten die Renten der heutigen Rentner. Es gab keinen individuellen Kapitalstock, in den „Ihre“ Beiträge einfließen und später wieder herauskommen. Was jemand an Rente bekommt, hängt von den „Entgeltpunkten“ ab, die er erworben hat – finanziert wird das Ganze aus den laufenden Beiträgen der nächsten Generation (plus erhebliche Bundeszuschüsse aus Steuern).

Berechnungsformel

Die Berechnungsformel lautet: Rentenfreibetrag = Jahresbruttorente des Folgejahres × Prozentsatz für den steuerfreien Anteil.

• Zugangsfaktor: 1,0 bei regulärem Renteneintritt; Abschläge bei früherem Beginn, Zuschläge bei späterem.
• Aktueller Rentenwert (ab Juli 2026): 42,52 € (Wert eines Entgeltpunkts pro Monat).
• Rentenartfaktor: 1,0 bei Altersrente und voller Erwerbsminderungsrente; niedriger bei Teilrente, Witwenrente usw.

Einfaches Beispiel: 45 Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 € × 1,0 ≈ 1.913 € monatliche Bruttorente (Standardrente-ähnlicher Wert).

„Generationenvertrag“ – nur eine Verkaufsformel

Über Jahrzehnte lautete die andere Geschichte: „Sie zahlen ein und bekommen dafür später Ihre Rente.“ Die Sprache der Politik, der Rentenversicherung und vieler Broschüren legte nahe, es handele sich um eine Art Ansparsystem oder zumindest um ein stark individualisiertes Äquivalenzprinzip. „Generationenvertrag“ klang nach einem fairen Tausch auf Augenhöhe, nicht nach einer Abhängigkeit von Demografie, Geburtenraten und Zuwanderung. Viele Bürger haben das so verstanden – und sollten es so verstehen. Das erleichterte die Akzeptanz hoher Beitragssätze und machte das System politisch stabiler.

Generationen von Rentnern sind tatsächlich in dem Glauben gestorben, sie hätten „ihr“ Geld zurückbekommen, das sie jahrzehntelang eingezahlt hatten. In Wirklichkeit haben sie die Renten ihrer Eltern und Großeltern finanziert, und ihre eigenen Renten wurden von den Kindern und Enkeln (sowie dem Steuerzahler) bezahlt. Das war kein Geheimnis für Fachleute. Der Normalbürger wurde systematisch hinter die Fichte geführt. Dieser Politikstil gehört neben dem „Partei-Können“ zur „Qualifikation“ der Berufspolitiker des Parteienstaats.

Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten, obwohl sie bereits eine Altersrente beziehen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) über Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 waren 14 Prozent der Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren erwerbstätig. Ein Jahr zuvor hatte ihr Anteil noch bei 13 Prozent gelegen. Dabei gingen männliche Rentner (16 Prozent) zuletzt häufiger einer Arbeit nach als weibliche (11 Prozent). Der Anteil erwerbstätiger Rentner nimmt mit dem Alter kontinuierlich ab. Von den 65- und 66-jährigen Rentenbeziehern waren knapp ein Fünftel (19 Prozent) erwerbstätig, von den 73- und 74-jährigen Rentnern noch acht Prozent.

Bildungsniveau und Erwerbstätigkeit im höheren Alter: 18 Prozent Rentenbezieher mit höherem Bildungsniveau waren erwerbstätig, zwölf und zehn Prozent mit mittlerem und niedrigerem Bildungsniveau. Ein Grund dafür könnte sein, dass Rentner mit höherem Bildungsniveau häufiger aufgrund der Freude an der Tätigkeit weiterarbeiten.

Insgesamt arbeiteten 73 Prozent der erwerbstätigen Rentner als abhängig Beschäftigte, 27 Prozent waren selbstständig tätig. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der abhängig beschäftigten Rentner gaben geringfügige Beschäftigung an. Als geringfügig beschäftigt galt 2025, wer im Monat maximal 556 Euro verdiente oder höchstens drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachging.

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Kommentare ( 50 )

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Mausi
1 Monat her

Was haben „Zusatzeinkünfte“ bei der Frage zu suchen, wie die Rente aus den Pflichtbeiträgen auf die Haupteinkünfte besteuert werden? „Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags für 2024 auf 11.784 Euro, für 2025 auf 12.096 Euro sowie für 2026 auf 12.348 Euro; bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder ‎Lebenspartnern jeweils ‎die doppelten Beträge;“. Steuern werden erst für jeden Euro erhoben, der über dem Grundfreibetrag liegt. „Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt 42 % und gilt 2025 ab einem Einkommen von 68.481 € bis 277.826 €. Wer mehr als 277.826 € verdient, wird in Deutschland mit dem Höchststeuersatz von 45 % besteuert (auch Reichensteuer… Mehr

Last edited 1 Monat her by Mausi
DDRforever
1 Monat her

Hey BRD Bürger. Ihr werdet von vorn bis hinten beschissen. Und was tut Ihr? Teddys werfen, wir haben Platz brüllen, gegen Rechts demonstrieren und Rot Grün wählen. Ihr seid sowas von stockblöd!

bfwied
1 Monat her

„Ach, denke ich an Deutschland, bin ich um den Schlaf gebracht“. (Heine) Ist in D. wohl immer und ewig gültig. Lug und Trug, Knebelungen, Bestrafungen, und das alles bezieht sich nur auf Politik und Kritik an dieser Politik.
Was für ein Land, Napoleon kommt nicht zur Ruhe in seinem Grab, er amüsierte sich damals schon köstlich über die Deutschen, die es lieben, sich selbst zu zerfleischen statt ihre Feinde.

Gerro Medicus
1 Monat her

Die Sauerei beginnt bereits bei den Begrifflichkeiten! Rente ist KEIN Einkommen, sondern eine VERSICHERUNGSLEISTUNG! Sie resultiert aus der Zwangsversicherung, die jeder Arbeitnehmer automatisch eingehen muss. Vergleichen wir das mit den Leistungen aus einer Lebensversicherung. Die sind für alle Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, STEUERFREI. Die auszahlende Versicherung behält auch nicht einen Teil ein. Also müsste auch die Rente, da eine Versicherungsleistung, für alle diejenigen steuerfrei sein, die vor und bis 2005 versicherungspflichtig wurden! Diese rechtlich einwandfreie Betrachtung wurde durch die Deklaration der Rente als Einkommen ausgehebelt. Dasselbe haben wir bei den Betriebsrenten, insbesondere bei denen, in die der Arbeitnehmer… Mehr

Last edited 1 Monat her by Gerro Medicus
Mausi
1 Monat her
Antworten an  Gerro Medicus

So ist es eben nicht. Das wird uns vorgegaukelt. Das Rentensystem ist ein Unlageverfahren. Und über den Beitragstopf verfügen unserePolitiker völlig grenzenlos. Wäre dem nicht so, gäbe es keine Leistung ohne Beitrag.
Und so wie Unternehmen Berater beauftragen, um festzustellen, ob die Arbeitsplätze noch mit marktgerechten Gehältern hinterlegt sind – weil sie die Gehälter gerne kürzen wollen – so sollten auch die Vergütungen für die Beamten mal von unabhängigen Prüfern – der Auftrag muss in seiner Formulierung offen gelegt werden – untersucht werden.
Im übrigen sind Versicherungsleistungen, die in einer Rente bestehen nicht steuerfrei.

Enrico
1 Monat her

Auch wird immer wieder gerne „vergessen“ beim hysterischen Aufkreischen zur Pamperung der Renten „vom Staat“ mit jährlich rd. 120 Mrd. Euro, daß mittlerweile – Tendenz steigend – davon rd. die Hälfte aus dem Steueraufkommen der Rentner selbst generiert wird. Tendenz steigend, weil immer mehr Rentner steuerpflichtig werden und der nicht zu versteuernde Anteil der Rente von Jahr zu Jahr sinkt. Gut, das sind dann immer noch rd. 60 Mrd. Euro Zubutterung aus dem eh schon arg geplagten Konto der Nettozahler (Anschaffer). Aber angesichts der Tatsache daß jedes Jahr 3-stellig Milliarden Euronen in alle Welt und außer Landes für pol. Projekte… Mehr

Aegnor
1 Monat her

Ich kann dem Artikel nicht ganz folgen. Mal solche Detailprobleme wie unzulässige Doppelbesteuerung beiseite gelassen, ist es sinnvoll, dass die Besteuerung des Einkommens unabhängig von der Art des Einkommens erfolgt. Ich hab nie verstanden, warum Renten/Pensionen per se steuerfrei sein sollten. Die Frage sollte doch eher sein, ob und wie hoch man niedrige Einkommen besteuern sollte – und zwar völlig egal ob sie aus Rente oder Arbeit entstehen. Als Ausgleich dafür dann die Rentenbeiträge steuerfrei zu stellen, scheint mir sinnvoll. Davon dürften viele aufgrund der niedrigeren Einkommenssteuer im Alter sogar profitieren. Was das Thema angeht, dass viele immer noch nicht… Mehr

Mausi
1 Monat her
Antworten an  Aegnor

„Die Frage sollte doch eher sein, ob und wie hoch man niedrige Einkommen besteuern sollte – und zwar völlig egal ob sie aus Rente oder Arbeit entstehen.“
Völlig richtig. Das ist der Knackpunkt der Einkommensteuer. Das gesamte System ist viel zu kompliziert. Und zusammen mit allen Steuern und Abgaben fließt viel zu viel Geld in die Staatskasse. Anstelle diverser Subventionstatbestände in der Einkommensteuer, die wir gar nicht mehr zur Kenntnis nehmen, sollte das Geld beim Steuerzahler verbleiben und von ihm völlig frei von steuerlichen Fragen verwendet werden können.

Last edited 1 Monat her by Mausi
Kuno.2
1 Monat her

Die normale Rente nach 45 Versicherungsjahren (Arbeitsjahren) liegt bei ca, 1,350 Euro. Zuzüglich nahezu kostenloser Krankenkasse, weil bei der gesetzlichen KV nicht das Lebensalter berechnet wird sondern die Höhe der Rente. So bezahlt meine Frau lediglich 86 Euro pro Monat. Pro Monat- nicht etwa pro Tag. Ich bezahle, weil ich jedes Jahr älter werde, weit über tausend Euro bei der privaten KV. In England zahlen Rentner Null für die öffentliche KV. Das wurde übrigens unter den Tisch fallen gelassen als unsere Medien berichteten, dass Operationen bei Menschen ab dem 77. Lebensjahr von der KV nicht mehr bezahlt werden. Aber jeder… Mehr

Last edited 1 Monat her by Kuno.2
Gerro Medicus
1 Monat her
Antworten an  Kuno.2

Es war doch Ihre Entscheidung, früher in die private KV zu gehen und gegenüber der GKV Beiträge zu sparen! Im Alter rächt sich das! Also jaulen Sie nicht, weil Sie damals offenbar eine schlechte Entscheidung getroffen haben, oder trösten Sie sich, dass Sie ja dafür früher mehr Netto vom Brutto behalten durften. Und dass ab einem Alter von 77 Jahren keine OPs mehr bezahlt werden, das ist, egal ob Sie Deutschland oder UK meinten, eine Sch****hausparole, die unwahr ist. Es zählt nicht das Lebensalter sondern die medizinische Notwendigkeit. Sie sollten mal überprüfen, aus welchen Medien Sie sich informieren.

Kuno.2
1 Monat her
Antworten an  Gerro Medicus

Warum missdeuten Sie meinen Beitrag so extrem falsch?
Meine Aussage war, natürlich indirekt, dass die Einnahmenbeogene Rente für Rentner falsch ist und geändert werden sollte.
Anders wird es nicht gehen. Den Gipfel stellen die kostenlosen Mitversicherungen der GKV dar. Haben Sie jemals eine Arztrechnung gesehen?

Mausi
1 Monat her
Antworten an  Kuno.2

Das war Ihrem Text kaum zu entnehmen. Keine einnahmebezogene Rente. Das ist sie doch für viele. Mütterrente z. B. oder was aus dem Topf alles rausgeflossen ist für irgendwelche Sondertatbestände wie z. B. auch die Wiedervereinigung. Renten ohne Beiträge aus der Rentenkasse, aus Beiträgen zu finanzieren, ist Betrug. Solche Ausgaben müssten ehrlicherweise über die Steuereinnahmen finanziert werden. Soll der Staat jedem eine nicht einnahmebezogene Rente zahlen? Soll jeder sparen? Was ist in Ihren Augen eine nicht einnahmebezogene Rente? Über die Mitversicherung lässt sich streiten. Aber es bleibt dabei, dass keiner sich wirklich über die Folgen informiert, die ein Wechsel in… Mehr

Johny
1 Monat her
Antworten an  Kuno.2

Es war ihre Entscheidung sich privat zu versichern als es in jungen Jahren günstiger als die GKV war. Dumm gelaufen…

humerd
1 Monat her

und wieder kein Wort zu den vielen versicherungsfremden Leistung, gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die gesetzlichen Sozialkassen finanzieren müssen und dafür lediglich einen nicht Kosten deckenden Zuschuss erhalten.
Ich habe bis jetzt kein Land gefunden, das familien- und sozialpolitische Leistungen den Beitragszahlern zu den gesetzlichen Sozialkassen aufbrummt. Schweden, Österreich und alle anderen Länder finanzieren dies aus Steuern

humerd
1 Monat her

Der persönlicher Rentenfreibetrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen aus regelmäßigen Rentenanpassungen sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Zu den Steuern kommen noch für freiwillig in der gKV Versicherte, dass sämtliche Einnahmen zur gesetzlichen Rente der vollen Beitragspflicht unterliegen. Das z.B. dazu, dass in meinem Bekanntenkreis pflichtversicherte Nebenerwerbslandwirte lediglich rund 100€ Beitrag zahlen, obwohl sie monatliche Miet- und Pachteinnahmen , sowie Einnahmen aus der garantierten Einspeisevergütung ihrer Solar Anlagen auf den Feldern von über 15.000€ haben.

AlexR
1 Monat her

Die Rentenbesteuerung haben wir einem Beamten zu verdanken. Nur mit dem Unterschied, dass dieser Beamte im Gegensatz zu einem indigenen deutschen Rentner ein fürstliches Ruhegehalt erhielt. Natürlich ist Frau Merkel sofort auf die Forderung der Rentenbesteuerung aufmerksam geworden und hat bei der Klage vor dem BVerfG auf Ablehnung der Besteuerung ihre rotbefrackten Lemminge angewiesen, die Klage abzulehnen.

Gagaland eben.

humerd
1 Monat her
Antworten an  AlexR

Die nachgelagerte Rentenbesteuerung wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt. Es war noch die SPD unter Kanzler Schröder, die diese ausgestaltete! Merkel wurde erst am 22. November 2005 Kanzlerin.
Nicht der Beamte der klagte ist schuld, es ging um die Ungleichbehandlung und der SPD Regierung wäre es frei gestanden, auf die Steuereinnahmen zu verzichten. Die SPD wollte aber die Steuereinnahmen erhöhen.
Das Prinzip der SPD funktioniert: alles den Anderen in die Schuhe schieben.

Johny
1 Monat her
Antworten an  humerd

Na ja, geklagt hat damals ein Staatsanwalt ( übrigens weisungsabhängig) auf Gleichbehandlung der Beamten als Eichel & Co. dringend neue Einnahmen suchten. Ein Schelm, der…