Kurz vor Inkrafttreten des EU-Asylpakts setzen die Niederlande die Auswertung von Smartphones von Asylbewerbern aus. Die Einbürgerungsbehörde verweist auf fehlende Rechtsgrundlagen. Sicherheitsexperten warnen vor blinden Flecken. Auswertungen konnten bislang auch helfen, terroristische Absichten oder Verbindungen zu Organisationen wie Hamas zu aufzudecken.
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Kurz vor Inkrafttreten des EU-Migrations- und Asylpakts am 12. Juni 2026 haben die niederländischen Behörden die Untersuchung von Smartphones, Laptops und Tablets neuer Asylbewerber ausgesetzt. Ausgerechnet in dem Moment, in dem Brüssel strengere Grenzkontrollen, schnellere Verfahren und eine verschärfte Überprüfung an den EU-Außengrenzen verspricht, fällt in den Niederlanden ein Instrument weg, das Sicherheitsbehörden bislang zusätzliche Hinweise liefern konnte.
Begründet wird der Schritt mit Grundrechten und fehlender gesetzlicher Grundlage. Nach Angaben der Migrationsdienste verletzt die bisherige Praxis, Asylbewerber zur Durchsuchung ihrer Geräte um Erlaubnis zu bitten, deren Rechte und steht auf keinem klaren rechtlichen Fundament. Der niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst IND, der am 12. Juni die Erstüberprüfung vom Asyl-Screeningdienst DISA übernimmt, wird persönliche elektronische Geräte deshalb nicht länger analysieren. Ein interner IND-Bericht warnt bereits vor den Folgen: „Dies kann dazu führen, dass der IND in der Vorphase relevante Sicherheitssignale übersieht.“
Die Entscheidung hat eine längere Vorgeschichte. Der niederländische Staatsrat hatte bereits entschieden, dass die Durchsuchung von Smartphones ohne richterliche Anordnung einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte von Asylbewerbern darstellt. Seit 2014 hatten Grenzbeamte die Geräte von Ankommenden manuell überprüft. Nach den Pariser Terroranschlägen von 2015 kam laut Untersuchungen der Universität Utrecht softwaregestützte Datenextraktion hinzu. Nun wird dieses Verfahren gestoppt, weil seine rechtliche Grundlage nicht trägt.
Am 28. Mai kritisierte zusätzlich die Inspektion für Justiz und Sicherheit das bestehende Modell der freiwilligen Herausgabe. Antragsteller könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, ihre Geräte auszuhändigen, aus Angst, eine Verweigerung könne ihrem Asylverfahren schaden. Ohne tragfähige gesetzliche Grundlage droht zudem, dass gewonnene Daten in Strafverfahren nicht verwertbar sind, selbst wenn sie Hinweise auf Waffenbesitz oder andere Bedrohungen enthalten.
Sicherheitsexperten sehen darin mehr als ein juristisches Detail. Patrick Fluyt von der Polizeigewerkschaft ACP formulierte den naheliegenden Kern der Sache: Man müsse wissen, „wen genau wir hereinlassen“. Viele Ankommende kämen aus Hochrisikoregionen, Konflikte könnten mit einzelnen Personen importiert werden. Das ist keine abstrakte Behördenfrage, sondern eine Sicherheitsfrage, die sich an der Grenze stellt und später im Land beantwortet werden muss, wenn sie dort nicht ernst genommen wurde.
Ronald Sandee, früherer Mitarbeiter des niederländischen Militärischen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes MIVD und heute Sicherheitsanalyst, verweist auf den nachrichtendienstlichen Wert solcher Geräteanalysen. Sie können Herkunftsangaben prüfen, Reiserouten nachvollziehen, verwendete Sprachen identifizieren und die Glaubwürdigkeit von Asylgeschichten bewerten. Niemand behauptet, dass ein Smartphone allein die Wahrheit liefert. Aber es kann ein zusätzliches Werkzeug sein, wenn Behörden nicht nur registrieren, sondern prüfen wollen.
Deutschland und Belgien erlauben die Untersuchung elektronischer Geräte bereits unter bestimmten Bedingungen. Damit liegt ein mögliches Modell auf dem Tisch: Kontrolle nicht im rechtsfreien Raum, aber auch nicht mit geschlossenen Augen. Die Niederlande entscheiden sich vorerst für den Stopp, weil der gesetzliche Rahmen fehlt. Das Problem ist damit nicht gelöst, sondern vertagt.
Der niederländische Asylminister Bart van den Brink von der CDA, zugleich stellvertretender Ministerpräsident, hat erklärt, dass an neuen gesetzlichen Regelungen gearbeitet werde. Vor dem Inkrafttreten des EU-Pakts ist allerdings keine Lösung zu erwarten. Der IND hat bestätigt, bis zum Vorliegen einer Rechtsgrundlage nicht auf Geräte zuzugreifen. Gleichzeitig erkennt die Behörde selbst an, dass solche Analysen Vorteile haben können, für die Sicherheit ebenso wie für die Unterstützung echter Schutzansprüche.
Der niederländische Senat billigte am 26. Mai das nationale Gesetz zur Umsetzung des EU-Asylpakts. Damit können die neuen Regeln ab dem 12. Juni gelten. Der Pakt, lange verhandelt und hart umkämpft, soll die Asylregeln in der EU vereinheitlichen: verpflichtende Grenzüberprüfungen, erweiterte Nutzung der Eurodac-Datenbank, klarere Verantwortungsteilung, schnellere Verfahren und strengere Rückführungsregeln. In der niederländischen Praxis startet dieses Versprechen ausgerechnet mit dem Wegfall einer nationalen Prüfebene. Brüssel verspricht mehr Kontrolle. Den Haag beginnt damit, Kontrolle zurückzufahren.



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