Ein Gerichtsurteil, das einer Verhöhnung des Opfers gleichkommt

Der Kriminologe und AfD-Sicherheitsexperte Daniel Zerbin lässt die skandalösen Argumente der saarländischen Richterin im Fall des kaltblütigen Tankstellen-Mordes von Völklingen nicht gelten. Für die Polizei bedeute dieses Urteil, dass sie selbst bei Polizistenmord keinen Rückhalt mehr in der Justiz habe.

picture alliance/dpa | Laszlo Pinter

Was müssen die Familienangehörigen des getöteten Polizisten vom vermeintlichen deutschen Rechtsstaat denken? Worauf müssen sich seine Kollegen künftig einstellen?

Du wirst im Dienst für die Sicherheit des Landes brutal erschossen, und Richter lassen die Täter mit einem harmlosen Urteil davonkommen – sie nehmen sie geradezu in Schutz. Die Opfer und Polizeibeamten lassen diese Richter hingegen eiskalt im Stich.

So schaut’s aus im besten Deutschland aller Zeiten. Und so geschehen im Saarland: Hier überfällt der Türke Ahmet G. (19) eine Tankstelle in Völklingen, dann richtet er Simon Bohr, einen 34-jährigen Polizisten, mit dessen Dienstwaffe regelrecht hin. Doch ins Gefängnis muss Ahmet G. dank einer gewogenen Richterin nicht.

Unglaublich, aber wokes Deutschland: Ahmet G. habe während der Tat Angst gehabt, begründet die saarländische Richterin den Freispruch vom Mordvorwurf.

Angst nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle, bei dem der Räuber und Killer erst einen Polizisten entwaffnet und ihn dann gleich mit sechs Kugeln kaltblütig erschießt? Welche angsterzeugende Gefahr geht von einem unbewaffneten Polizisten aus? Das weiß nur die unfassbar einseitige Saarbrücker Richterin Jennifer Klingelhöfer.

Ihr Urteil – was für ein Hohn für die Familie des Opfers und Simon Bohr wie auch für seine Kollegen. Die Angehörigen brachen bei der Verkündung zu Recht in Tränen aus.

„Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, rechtfertigte die Richterin Jennifer Klingelhöfer ihr skandalöses Urteil. „Eine Jugendstrafe wird nicht verhängt.“

So sprach das Landgericht Saarbrücken den Türken, der den jungen Polizisten mit sechs Schüssen regelrecht hingerichtet und die anderen Polizisten auch noch beschossen hat, bis das Magazin der Dienstwaffe Glock 17 leer war, vom Vorwurf des Mordes einfach frei. Dabei lieferte der Killer der Polizei einen richtigen Gunfight ab.

Der Gunfight von Ahmet G. in Völklingen – der keiner sein soll

Was war konkret passiert? Freie Medien wie Tichys Einblick oder Junge Freiheit berichteten ausführlich über den Fall: Im August 2025 überfiel der türkische Staatsbürger, der auch einen deutschen Pass besitzt, eine Tankstelle in Völklingen mit einem Messer und erbeutet dabei 600 Euro.

Auf seiner Flucht traf er dann auf den 34-jährigen Polizisten, entriss ihm seine Dienstwaffe und gab insgesamt 17 Schüsse ab, von denen laut Anklage sechs den Beamten trafen – selbst, als er bereits am Boden lag. Ein danach eingetroffener Polizist lieferte sich einen Schusswechsel mit G. und traf diesen dabei zweimal.

„Das war eine gezielte Hinrichtung”

Die Staatsanwaltschaft hatte immerhin 13 Jahre Jugendhaft wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes gefordert. Der Oberstaatsanwalt urteilte: „Das war eine gezielte Hinrichtung.” Der Täter habe „mit absolutem Vernichtungswillen” gehandelt.

Verurteilt wurde Polizistenkiller Ahmet G. jedoch nur für das Raubdelikt. Bis auf Weiteres darf sich der Täter, untergebracht in einer psychiatrischen Anstalt, der Fürsorge des Staates anvertrauen. Die Familie des Opfers bleibt allein zurück.

Kriminologe Professor Daniel Zerbin kann dieses Urteil einfach nicht fassen. Über so etwas hat er in den Hörsälen noch nicht berichtet und auch in der Praxis noch nicht gehört. Der Münsteraner Abgeordnete Zerbin engagiert sich für die Alternative für Deutschland als Sicherheitsexperte im Bundestag. Der 53-jährige Kriminalwissenschaftler hält die vermeintliche „Angstreaktion“ für ein Fehlurteil.

Bei der Beurteilung des Falles sieht er sich klar an der Seite der Staatsanwaltschaft: „Hier scheinen mehrere Mordmerkmale zum Tragen zu kommen: insbesondere, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken (vgl. § 211 StGB Mord).“ Damit nicht genug: „Auch die Aburteilung nach Jugendrecht halte ich nicht für angebracht. Ein 18-Jähriger, der in der Lage ist, einen Polizisten kaltblütig zu töten, sollte auch wie ein Erwachsener behandelt werden.“

Und was ist mit dem kruden Argument, Angst lässt den Täter einen unbewaffneten Polizisten, den er zuvor selbst entwaffnet hat, mit einer Serie von Schüssen eiskalt töten? „Auch die Begründung, alles sei eine ‚Angstreaktion‘ gewesen, ist sehr weit hergeholt“, kritisiert Sicherheitsexperte Zerbin. „Die normale Reaktion auf Angst ist in erster Linie eine Flucht- und keine Angriffsreaktion. Ein zweiter Gutachter wäre bei der Relevanz dieses Falles unbedingt sinnvoll gewesen.“

Laut Richterin Klingelhöfer hingegen hätte der Täter Ahmet G. infolge einer vermeintlichen Krankheit angeblich nicht richtig denken können: „Die Angst hatte sein Denken übernommen.“ Klingelhöfer schwurbelt noch mehr dazu: „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“

Hallo Frau Richter, der Polizist war unbewaffnet, weil entwaffnet!

Zuvor hatte nur ein Gerichtsgutachter dem Türken wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Wer soll das wirklich glauben? Gutachten können zu allen möglichen Schlüssen kommen. Da reicht eins nicht.

Besorgte Bürger stellen sich daher inzwischen die Frage: Hat die merkwürdige Richterin womöglich Migranten einen besonderen Schutzbonus eingeräumt?

Nach dem skandalösen Urteil gehen natürlich der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) wie auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf Tauchstation. Ihre anfängliche Empörung über die schreckliche Tat Ende August 2025 muss halt reichen.

Für den Kriminologen Zerbin dagegen steht jedoch fest, welches Signal dieser offensichtliche Justizskandal aussendet: „Für die Polizei bedeutet dieses unglaubliche Urteil, dass sie selbst bei Polizistenmord im Grunde keinen Rückhalt mehr in der Justiz hat.“

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