Nach Freispruch für Klimaextremisten – MDR verharmlost Urteil

Nach dem skandalösen Leipziger Urteil, das nötigende wie verkehrsgefährdende Klimakleber für ihre Straßen-Blockaden freispricht, liefert der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einem einseitigen Ex-Richter dafür prompt noch die grüne Begründung.

IMAGO - Collage: TE

Im öffentlich-rechtlichen Morgenfunk wird man mit täglichem Framing geweckt. So geschehen diesen Mittwoch kurz vor Acht. Auf der Nachrichtenwelle MDR-Aktuell versucht Moderator Jörg Schneider, seine Hörer über das jüngste Urteil des Leipziger Gerichts zu den Blockaden der Klimaextremisten zu informieren.

Im vergangenen Jahr hatten fünf Anhänger der Klimagruppe „Letzte Generation“ eine wichtige Verkehrsader in Leipzig blockiert. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe forderte, sprach eine Richterin die Angeklagten im Sinne der Verteidigung mit einem Trick frei: Der Protest sei schließlich nicht verwerflich gewesen. Kurz nach dem Urteil klebten sich gleich drei der zuvor Freigesprochenen wieder auf einer Straße in Leipzig fest. Unglaublich, aber wahr im besten Deutschland aller Zeiten

Nötigung? Sitzblockaden sind halt nicht verwerflich

Das skandalöse Urteil mit Freispruch ist natürlich kein Radiothema. Im Gegenteil: Das MDR-Gespräch im Zwangsgebührenfunk mit dem beurlaubten Richter und Podcaster Ulf Buermeyer aus Potsdam darf für die Verharmlosung der nötigenden und verkehrsgefährdenden Aktionen der Klimaextremisten auch noch die Begründung liefern.

Freispruch gerechtfertigt? „Das ist tatsächlich so. Das hat der Gesetzgeber genauso geregelt,“ meint Buermeyer. In Deutschland beruhten strafrechtliche Verurteilungen immer darauf, dass man einen Tatbestand verwirklicht habe, rechtswidrig und schuldhaft. „Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geregelt, dass eine Tat nur dann als Nötigung strafbar ist, wenn sie eben auch verwerflich ist.“ Die Rechtswidrigkeit hänge an der Verwerflichkeit. „Aber gibt es dafür denn klare Kriterien, was als verwerflich gilt?“, fragt MDR-Moderator Jörg Schneider.

Ja, die gebe es für Sitzblockaden sogar nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, meint Buermeyer im politsch-korrekten Gendersprech. Das Wort „Verwerflichkeit“ sei auszulegen „im Lichte des Grundrechts“. Das bedeute, dass auch Verhalten, das in anderen Situationen wegen Nötigung strafbar wäre, nicht mehr strafbar sei, wenn man Gebrauch macht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit. „Die Versammlungsfreiheit sei in einer Demokratie ganz zentrales Grundrecht,“ begründet der frühere wissenschaftliche Mitarbeiter der Verfassungsrichter Winfried Hassemer und Andreas Voßkuhle die Taten der Klimaextremisten.

Daraufhin haut der Moderator noch einen Brüller aus dem Skat raus: „Also man könnte im Prinzip sagen, in dem Fall spielt die Versammlungsfreiheit den Trumpf aus und schlägt die Nötigung?“ Buermeyer bestätigt gern: „Naja, das führt einfach dazu, dass die Nötigung nicht mehr rechtswidrig ist, weil es ihr an der Verwerflichkeit fehlt.“ Denn: „Wenn man demonstriert in Form einer Sitzblockade, sei die Nötigung weniger gravierend, weil man dieses Grundrecht für sich in Anspruch nimmt.“ Kurz: Klimakleber spielen mit uns auf den Straßen Karten und lachen sich eins, weil die grünen Gerichte sie schützen.

Allerdings sei nicht jede Sitzblockade straflos, betont der Rechtsaktivist. Na klar, wenn gegen die Corona-Politik der Regierenden protestiert wird, ist das mit Sicherheit strafbar und dürfen auch schwere Wasserwerfer auffahren oder Richter für ihre Urteile verfolgt werden.

Im Grunde läuft hier im Umkehrschluss eine Urteilsfindung wie im DDR-Sozialismus ab: „Wer nicht für den Frieden ist, ist nicht für den Sozialismus, der ist für den Krieg und für den Imperialismus der BRD.“ Oder um es verständlich auszudrücken: Klimablockaden sind okay und straffrei, Sitzproteste gegen grenzenlose Asyleinwanderung ins Sozialsystem hingegen verwerflich und strafbar. Willkommen im heutigen „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland.

Klimaextremisten im Kleberausch auf deutschen Straßen

Woran dachten die beiden im Geiste sich einigen Gesprächspartner im MDR-Radio selbstverständlich nicht? Richtig: an mögliche Opfer durch Sitzblockaden der Klimakleber, an die Gefährdung von Menschenleben, wie schon in Berlin durch Klimakleber geschehen. An Patienten in blockierten Krankenwagen mit Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall oder an behinderte Feuerwehrfahrzeuge oder Lieferfahrzeuge mit lebenswichtigen Medikamenten – oder einfach nur an Menschen, die anders als die arbeitsscheuen Klimakleber der „Letzten Generation“ täglich aufstehen und zu ihrem Arbeitsplatz fahren wollen.

Macht alles nichts. Ex-Richter Buermeyer verteidigt verständnisvoll derweil weiter seine Klientel: „Die sogenannten Klimakleber wollen ja darauf hinweisen, dass Autoverkehr einen Beitrag leistet zum Klimawandel.“ Deswegen gebe es einen engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem, was sie blockieren und was sie kommunizieren wollen. Das sei halt nicht verwerflich, auch eine Sitzblockade von einer halben Stunde sei nicht verwerflich. Denn man müsse dabei beachten: „Was machen die Menschen, wenn die Polizei die Versammlung aufgelöst hat. Haben sie sich entfernt oder sind trotzdem auf der Straße sitzengeblieben, weil sie angeklebt waren.“ Die Ärmsten können da ja nicht weg, heißt das verharmlosend.

„Jetzt haben sich drei der fünf Angeklagten“, gluckst der Moderator lustig ins Mikrofon, „direkt nach dem Urteil wieder auf der Straße angeklebt. Ist das jetzt verwerflich oder einfach nur konsequent?“ Konsequent – soso. „Das ist tatsächlich aus Sicht der Demonstrierenden konsequent“, feixt Buermeyer zustimmend. Auch rechtlich sei ihnen daraus kein Strick zu drehen, wenn sie das vom zeitlichen Umfang nicht übertreiben. Dann sei es im Zweifel von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Dazu agitiert Aktivistenexperte Buermeyer die Hörer beschönigend: „Vielleicht steht es uns als Gesellschaft ganz gut, wenn wir ein bisschen entspannt bleiben und auch verbal abrüsten angesichts der Proteste der Klimakleber.“

Mehr Propaganda im MDR geht nicht

Denn jetzt kommt’s: „Das ist auch ganz gut so, denn in einer Demokratie müssen wir eben hinnehmen, dass Menschen auch auf der Straße ihre Meinungsfreiheit wahrnehmen.“ Leipzig sei ja die Stadt der friedlichen Revolution, verdreht Buermeyer die Geschichte. Schlimmer kann man den Widerstand von mutigen Teilen der DDR-Bevölkerung am 9. Oktober 1989 nicht verhöhnen, indem man sie mit Klimaextremisten gleichsetzt.

Mit anderen Worten: Die Klimakleber können den Rechtsstaat vorführen, Patienten akut gefährden und Arbeitnehmer jeden Morgen nerven. Was für ein lustiges Morgengespräch mit rosaroten Brillen im MDR.

Gegenfrage: Ist es „ganz gut so“ und „entspannt“, Herr Buermeyer, wenn sie einmal im Krankenwagen mit Schlaganfall liegen, und ihre Klimakleber blockieren die Straße zur Notaufnahme auf der Berliner Stadtautobahn?

Noch ein Beispiel gefällig, Herr Buermeyer? Sechs Klima-Kleber der „Letzten Generation“ setzten sich vergangenen Donnerstagfrüh in beiden Fahrtrichtungen auf den Leipziger Georgiring. Als die Polizei anrückte, berichtet Bild, klebten drei von ihnen schnell je eine Hand mit Sekundenkleber am Straßenbelag fest. Was sie nicht wussten – aber offenbar bei ihrer Aktion billigend in Kauf nahmen: Im Stau standen zwei Taxis mit Rentnern, die dringend in die Uni-Klinik mussten. Die Polizei musste deswegen die Kranken aus der Klimablockade in die Klinik fahren. Wie verwerflich!

Und die Öffentlich-Rechtlichen brauchen sich insofern gar nicht darüber zu echauffieren, warum die Alternative für Deutschland klar mit Abstand die Umfragen wie zum Beispiel jetzt in Thüringen mit 34 Prozent anführt. Sie müssen nur so einseitig ihren linksgrünen Klimafunk weitersenden.

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Kommentare ( 37 )

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Orlando M.
9 Monate her

„Die Versammlungsfreiheit sei in einer Demokratie ganz zentrales Grundrecht,“
Gewiss, aber doch wohl kaum unangemeldet und auf Hauptverkehrsadern während der Stoßzeiten! Das ist eindeutig Nötigung und Gefährdung Unbeteiligter.
Die Rechtsprechung wird immer von der herrschenden Politik beeinflusst, weshalb bei einem Regimechange auch stets die Justiz durchgekämmt wird. Mit der Wiedervereinigung haben nicht wenige DDR-Richter ihr Amt verloren und sind selber zu Angeklagten wegen ihrer Rechtsprechung geworden.
Insofern ist das Urteil ein Produkt der gegenwärtigen, politischen Zeitgeistes und der ist offenbar ein wenig foufou inne Birne.

Fulbert
9 Monate her

Interessant sind die Konsequenzen für Autofahrer, die sich wehren und Klimakleber eigenhändig von der Straße entfernen. Aus dem Widerstand gegen eine Nötigung würden damit ganz schnell Körperverletzung, Verstoß gegen das Versammlungsrecht ‚friedlich‘ Demonstrierender oder gar der Vorwurf politisch motivierter Gewalt, sollte ein sicher zur Wehr setzender Autofahrer der falschen Partei angehören oder eine unliebsame Gesinnung zum Ausdruck bringen. Hier könnte in Tateinheit möglicherweise eine Haftstrafe auf Bewährung zusammen kommen – oder mehr.

Last edited 9 Monate her by Fulbert
Urmeli
9 Monate her

Bei der verzögerten Zahlung eines Bußgeldes, angeordnet wegen Maskenichttragens in der Fußgängerzone, wird unverzüglich eine Frist für den Antritt zur Haft, unter Androhung von Zwangsmaßnahmen, bei Nichtantritt zugestellt. Das ist die Realität in Deutschland.

Britsch
9 Monate her

Die Arbeitende Bevölkerung die Lebensnotwendige Arbeiten ausführen. vielfach von der selbst ernannten „Elite“ gringschätzig und verachtend als kleine Leute und teilweise au „Mittelschicht“ bezeichnet werden von so genannten „Aktivisten“ terrorisiert und von der selbst Ernannten „Elite“ unterstützt. Die so genannte Elite, die ohne das Arbeiten der Verachteten gar nicht leben könnten und diese auch finanziell ausnehmen. Da „die Blöden“ die solch nötiges Arbeiten und von Denen man sich immer mehr Bedient für ein Eigenes immer anspruchsvolleres Leben, wollen diese Ausbeuter Zuwanderung weil sie annehmem da kämen Leute die wie die Verachteten qusi zu Ihrem („Eliten“) weiteren Wohle Buckeln. Nur lassen… Mehr

Weisheitszahn
9 Monate her

Bei solchen Urteilen und derart einseitiger Berichterstattung fragt man sich, ob abgesehen von überlebenswichtigen Krankenfahrten u. ä. überhaupt noch ein gesellschaftliches Interesse daran besteht, dass irgendjemand zur Arbeit fährt. Bleiben wir doch alle einfach zuhause. Ist ja offensichtlich kein Problem. Und zahlen natürlich keine Steuern und keine GEZ mehr. Dann können diese Radiofritzen und Richter sehen, wo sie ihre Beamtenbezüge herkriegen.
Vielleicht spendet ja der eine oder andere Klimakleber was von seinem Klebergehalt, dass er für seine Terroraktionen von US-„Klimaineressierten“ geschickt bekommt.
Sorry, aber man fühlt sich als fleißiger und ehrlich arbeitender Bürger einfach nur noch verar….t.

Lizzard04
9 Monate her

Der sogenannte „Rechtsstaat“ steht schon seit Jahren hierzulande nur noch auf dem Papier! Ein Anwalt erklärte mir schon vor ein paar Jahren, dass die Richter im Strafrecht vornehmlich aus dem Bauch entscheiden (und sich dann die Begründung des Urteils nach Belieben zurecht legen!) Das erklärt auch diverse Skandalurteile, wie z. B. in Dresden, wo ein syrischer Vergewaltiger zwar schuldig, aber dennoch sofort frei gesprochen wurde, wegen einer dann besseren Sozialprognose! Danke für weniger als nichts!

Last edited 9 Monate her by Lizzard04
StefanB
9 Monate her

Tja Leute, wählt AfD, dann wird diesem linksgrünen Mob, der ARD und ZDF durch- und verseucht hat, der Geldhahn und damit ein Instrument ihrer Deutungshoheit abgestellt. Wer die (Öko-) Sozialisten wählt, wählt nicht nur Krieg, sondern auch den Unrechtsstaat.

Last edited 9 Monate her by StefanB
Endlich Frei
9 Monate her

Die Bürger wissen jetzt: Gesinnungs-Anarchie ist erlaubt, wenn sie mit der ideologischen Haltung des totalitären Staates und seiner Haussender konform geht.Und so wie die Polizei aufhöchster politischer Ebene zum „Rollkommando“ konvertiert gerät die Verfassung zur reinen Kann-Vorschrift unterhalb der Ebene totalitärer Ideologie.. Den Fehler hat Deutschland in seiner Geschichte schon mal gemacht. Und natürlich ist es fortan keinem Bürger mehr zu erklären, warum er wegen geringfügiger Überschreitung der Geschwindigkeit oder Überfahrens einer roten Ampel noch belangt wird.

Lotus
9 Monate her

Was ist verwerflich, was nicht? Die Definitionshoheit liegt selbstverständlich bei den Linksgrünen. Wie bei allen anderen Themen auch.

Mit seiner Gesinnungsjustiz macht sich der sog. Rechtsstaat unglaubwürdig bis hin zur Lächerlichkeit.

Damon71
9 Monate her

Wenn ich eine Bank ausraube und das Geld anschließend auf der Straße an arme Menschen verteilen würde, dann ist das also keine verwerfliche Tat, da ich ja eine gute Absicht habe…?