Rundfunkgebühren: Fällt die Entscheidung in Karlsruhe erneut zugunsten des ÖRR?

Den Öffentlich-Rechtlichen reichen ihre Einnahmen einfach nicht: Der Streit um die Zwangsgebühren landet wieder vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil wird bis Ende 2026 erwartet. Werden die Verfassungsrichter erneut zugunsten des ÖRR und damit gegen die Zwangszahler entscheiden?

IMAGO / Panama Pictures

Es gibt wieder einmal Streit um die Höhe der Rundfunkzwangsgebühren. Der „Öffentlich-Rechtliche Rundfunk“ (ÖRR), der kostspieligste dieser Art weltweit, will sich nicht mit rund 9 Milliarden Euro Zwangsgebühren pro Jahr begnügen. Seit dem 1. August 2021 beträgt der ÖRR-Zwangsbeitrag 18,36 Euro monatlich, jährlich also 220,32 Euro. Gegen die damalige Erhöhung hatte sich das Land Sachsen-Anhalt quergelegt. (Der dortigen CDU-geführten Landesregierung saß hier wohl schon die AfD mit ihren Attacken gegen den ÖRR im Nacken.) Der Erste Senat des BVerfG setzte sich über das Votum aus Magdeburg hinweg, und dies trotz notwendiger Einstimmigkeit der 16 deutschen Länder. Sachsen-Anhalt knickte schließlich ein und zog sein Votum zurück. Die ÖRR-Beschwerdeführer hatten eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG behauptet.

2025 sollte dann auf 18,94 Euro monatlich zugelegt werden, so die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF). Gegen die angepeilte Erhöhung um monatlich 0,58 Euro, jährlich also um fast 7 Euro pro Haushalt, rebellierten schließlich sechs Bundesländer: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags entschieden. Auch hier dürfte man auf die realen und prognostizierten Wahlerfolge der AfD geschielt haben. Anfang 2026 hat die KEF schließlich ihre Berechnung aktualisiert. Sie empfiehlt wegen eines zu erwartenden Anstiegs der zahlenden Haushalte nun nicht mehr 18,94 Euro ab 2025, sondern 18,64 Euro ab Januar 2027. ARD und ZDF indes blieben bei ihrer Beschwerde und bei der Auffassung, dass das BVerfG die ursprüngliche KEF-Empfehlung per Vollstreckungsanordnung anordnen muss.

Das heißt aber zugleich: Über die Höhe des Zwangsbeitrages entscheiden die 16 Ministerpräsidenten und ratifizierend die 16 Landtage auf der Basis des KEF-Vorschlages. Mit anderen Worten: Der ÖRR gehört quasi dem Staat und nicht denjenigen, die ihn mit Zwangsgebühren finanzieren und die nicht einmal mit eigenen Repräsentanten in den „Räten“ sitzen. Die alte Regel „Wer zahlt, schafft an“ ist hier außer Kraft gesetzt.

Was ist zu erwarten?

Am 23. Juni 2026 nun fand beim Ersten Karlsruher Senat (Vorsitzender: Stephan Harbarth) eine öffentliche Verhandlung zu den ÖRR-Zwangsgebühren statt. Ein Urteil wird bis Ende 2026 erwartet.

BVerfG-Präsident Stephan Harbarth stellte zu Beginn der Verhandlung vom 23. Juni klar, worum es dem Senat geht: nicht um Fragen wie Meinungsvielfalt, Programmqualität, Akzeptanz usw., sondern um die Frage, was gilt, wenn die Länder von einer KEF-Empfehlung abweichen. Dass die Länder dabei nicht frei sind, hat Karlsruhe bereits 2021 entschieden. Siehe oben! „Karlsruhe“ begründete es auch damit, dass einzelne Länder die Umsetzung einer KEF-Empfehlung nicht blockieren dürfen. Dabei dürfe Kritik an der Struktur der Sender oder am Inhalt der Programme bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen.

ZDF-Intendant Norbert Himmler verwies in der Verhandlung auf die Bedeutung des ÖRR im KI-Zeitalter. Ihm komme eine wichtige Gegengewichtsfunktion zu: als Qualitätsangebot und Bollwerk gegen Desinformation. Sagt ausgerechnet der ZDF-Intendant, der für das ZDF einen Skandal nach dem anderen zu verantworten hat. Siehe das Treiben von Jan Böhmermann, KI-generierte Videos in Nachrichtensendungen usw. TE hat laufend darüber berichtet.

Dass es beim ÖRR und den Zwangsgebühren auch um politische Angst geht, machte Sachsen-Anhalts Staatsminister Rainer Robra für die Landesregierung Sachsen-Anhalts deutlich. „Wir stehen vor dem Problem, vor dem wir immer stehen, wenn Landtagswahlen anstehen“, sagte Robra. Deshalb sei es bislang „nicht möglich“ gewesen, die neue KEF-Empfehlung umzusetzen. Das Thema sei politisch tabu. Man habe derzeit „ganz andere Probleme als den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Es gehe darum, ob die Bundesrepublik nach den Wahlen „noch dieselbe ist, die wir schätzen“ … „Bei aller Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen die Länder auch darauf achten, dass sie sich nicht selbst umbringen“, so Robra.

Damit wurde klar: Die Länder wollen der AfD keine Wahlkampfmunition geben. Am Ende werden deshalb alle Landesregierungen mit einer vom BVerfG angeordneten Gebührenerhöhung zufrieden sein. Man hat für den Wähler gegen den ÖRR ein Folterinstrument gezeigt. Und damit ein wenig AfD-Linie simuliert. Dann aber – sorry – sich Karlsruhe beugen müssen. Von daher und nach dem BVerfG-Urteil von 2021 dürfte klar sein, wie die Sache diesmal – wieder – ausgeht.


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Kommentare ( 48 )

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CanTrucker
23 Tage her

[„..davon ist auszugehen, DASS diese NGO-FIRMENGRUPPE mit der RuFu FIRMA ZUSAMMENARBEITEN damit die illegitmen mandat- wie prokuralosen GESCHÄFTSPRAKTIKEN als monetaristischer STAUBSAUGER weiter auf Hochtouren laufen, damit die UN-rechts, Märchen- und LÜGENGESCHÄFTE plus PSOP WHITE TERROR, also über „PSYCHOLOGIE DER MASSE“(Freud) weiter das UNwesen betreiben. Lése hierzu mal den „geheimen STAATSVERTRAG“, von 25.1.1949, darin steht, was die ALLIIERTEN BESATZUNGSMÄCHTE und der „provisorischen REGIERUNG“ [kommerzielle NGO] verordnet haben, WER die „MEDIALE HOHEIT“ hat…die Freimaurerischen Großfamilie lassen grüßen. GOOOOD BUSINESSES– Und WEIL alles wirklich ALLES FICKTION ist, und dies auch noch per anderen HÖCHSTRICHTERLICHEN URTEILEN BELEGT und NACHPRÜFBAR, ist a de facto de… Mehr

St.Elmo
23 Tage her

Natürlich werden die zu gunsten des ÖRR entscheiden, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Von daher die einzige Möglichkeit den ÖRR zu reformieren ist leider die Kündigung des Staatsvertrags… wobei dem heutigen BVerfG traue ich auch zu die Vertragsfreiheit aufzuheben weil sie gegen das Recht des ÖRR aus Art. 5 GG verstoßen würde.

H.Moser
23 Tage her

Das Grundgesetz ist doch nicht mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde. Für den Schutz des Bürgers vor dem Staat geschaffen, ist es nur noch ein Instrument, um die Unterdrückung des Bürgers zu sanktionieren.
Wirklich wichtige Rechte wurden sowieso schon an das EU-Gericht abgegeben. Das Grundgesetz ist innerhalb Europas nur noch ein einfaches Gesetz, weil die Verordnungen der EU – die ja nur mit 50%-Mehrheiten beschlossen wurden, über dem Grundgesetz stehen.
Das mit Demokratie und Gewaltenteilung ist gelaufen. Es gibt wieder Einheitspartei, Blockparteien und ein Zentralkomitee, das über dem Grundgesetz steht.

Karl Renschu
23 Tage her

Es ist klar, wie die Sache ausgeht: Mit Gefängnis und Vermögenspfändung für GEZ-Profiteure und Gesinnungsjuristen.

Waehler 21
23 Tage her

Gerichte sollten keine Politik machen. Eine funktionsgerechte Finanzierung für den ÖRR soll angeblich verfassungsrechtlich verbrieft sein. Vermutlich auch , dass sie Schauermärchen unsanktioniert verbreiten dürfen. Ein Schauermärchen ist zum Beispiel dieses verbrieftes Recht auf Finanzierung. Denn als das GG entstand, gab es den ÖRR noch nicht.
Artikel 5 ist kein Freibrief für eigenen immer größer werdenden Moloch.

Es wird doch so gerne reformiert! Also reformiert den ÖRR, der so nicht mehr in die Zeit passt. Aber das Ding ist eine Macht und Geldmaschine und unter dem Strich, komplett unterwandert!

Nibelung
23 Tage her

Rundfunkgebühren zahlen alle Deppen, die oberhalb der Armutsgrenze liegen und noch bereit sind, für sich selbst und dem Land gegenüber etwas zu tun. Alles was darunter liegt, und das sind Millionen, die umsonst die infiltrierten Programme in sich aufnehmen um darüber so geformt zu werden, daß der linke Schund auch so bleiben kann und das nennt man Aufgabenteilung nach Sozialistenart, der eine schafft die Grundlage und der andere ist Nutznießer, die Politik mit eingeschlossen und dem kann man nur noch mit einem festen Willen begegnen um diese unglückseligen Zustände abzuschaffen. So ist der Zwangsbeitrag für schnöde Unterhaltung eines des abschreckensten… Mehr

Braunkohle
24 Tage her

Und der größte Witz: auch dieses Urteil wird wieder im Namen des VOLKES gesprochen. Man weiß nur nicht welchen…

PapaAN
23 Tage her
Antworten an  Braunkohle

Das ist das Volk von Pinocchio Fritze, er hat ja auch gesagt, dass das Volk hinter ihm steht, weil er die Prioritäten auf Kokaine und Entwicklungshilfe setzt. GerMoney has fallen!

Haba Orwell
24 Tage her

Apropos Medien – Kleinbritannien geht beim Aufbau eines Wahrheitsministeriums voran: >>>Durchgesickerte Dokumente enthüllen britische Geheimdienstoperation gegen Russland, den Iran, den Gazastreifen und weitere Ziele – uncut-news.ch<<< > „… Wie aus durchgesickerten Dokumenten hervorgeht, hat der britische Geheimdienst MI6 unter dem Deckmantel einer zivilen Organisation zur „Bekämpfung von Desinformation“ zum Aufbau eines riesigen Propagandaapparats beigetragen. Während er sich ursprünglich ausschließlich gegen Russland richtete, hat er seinen Wirkungsbereich kürzlich auf den Iran, den Gazastreifen und darüber hinaus ausgeweitet, wie diese Untersuchung von MintPress News aufdeckt. … Die Operation gegen Russland begann 2014 im Rahmen des „Russian Language Program“ und dessen offensichtlichem Nachfolger,… Mehr

Haba Orwell
24 Tage her

> „Bei aller Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen die Länder auch darauf achten, dass sie sich nicht selbst umbringen“, so Robra. Westeuropa bringt sich selber um laut Emmanuel Todd. Wie lange dauert es aber, bis hier eine ÖRR-Sendung wieder mal akribisch befolgt und zusammengefasst wird? Wieso ist es nie ein vernünftiges Medium wie etwa gestrige Meldung im Bösen Medium: > „… Am Donnerstag, dem 25. Juni 2026, wurde im Bundestag auf Antrag der AfD zum Thema „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“ debattiert. …“ Wenigstens redet wer über nationale Interessen (wichtige, nicht… Mehr

Judith Panther
24 Tage her

Für mich nur noch ein Problem des zwanghaften Beitragszahlers vorwiegend deutscher Herkunft.
Migranten zahlen diesen Beitrag nicht und werden ihn auch nie bezahlen, egal in welcher Höhe.