Den Öffentlich-Rechtlichen reichen ihre Einnahmen einfach nicht: Der Streit um die Zwangsgebühren landet wieder vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil wird bis Ende 2026 erwartet. Werden die Verfassungsrichter erneut zugunsten des ÖRR und damit gegen die Zwangszahler entscheiden?
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Es gibt wieder einmal Streit um die Höhe der Rundfunkzwangsgebühren. Der „Öffentlich-Rechtliche Rundfunk“ (ÖRR), der kostspieligste dieser Art weltweit, will sich nicht mit rund 9 Milliarden Euro Zwangsgebühren pro Jahr begnügen. Seit dem 1. August 2021 beträgt der ÖRR-Zwangsbeitrag 18,36 Euro monatlich, jährlich also 220,32 Euro. Gegen die damalige Erhöhung hatte sich das Land Sachsen-Anhalt quergelegt. (Der dortigen CDU-geführten Landesregierung saß hier wohl schon die AfD mit ihren Attacken gegen den ÖRR im Nacken.) Der Erste Senat des BVerfG setzte sich über das Votum aus Magdeburg hinweg, und dies trotz notwendiger Einstimmigkeit der 16 deutschen Länder. Sachsen-Anhalt knickte schließlich ein und zog sein Votum zurück. Die ÖRR-Beschwerdeführer hatten eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG behauptet.

2025 sollte dann auf 18,94 Euro monatlich zugelegt werden, so die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF). Gegen die angepeilte Erhöhung um monatlich 0,58 Euro, jährlich also um fast 7 Euro pro Haushalt, rebellierten schließlich sechs Bundesländer: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags entschieden. Auch hier dürfte man auf die realen und prognostizierten Wahlerfolge der AfD geschielt haben. Anfang 2026 hat die KEF schließlich ihre Berechnung aktualisiert. Sie empfiehlt wegen eines zu erwartenden Anstiegs der zahlenden Haushalte nun nicht mehr 18,94 Euro ab 2025, sondern 18,64 Euro ab Januar 2027. ARD und ZDF indes blieben bei ihrer Beschwerde und bei der Auffassung, dass das BVerfG die ursprüngliche KEF-Empfehlung per Vollstreckungsanordnung anordnen muss.
Das heißt aber zugleich: Über die Höhe des Zwangsbeitrages entscheiden die 16 Ministerpräsidenten und ratifizierend die 16 Landtage auf der Basis des KEF-Vorschlages. Mit anderen Worten: Der ÖRR gehört quasi dem Staat und nicht denjenigen, die ihn mit Zwangsgebühren finanzieren und die nicht einmal mit eigenen Repräsentanten in den „Räten“ sitzen. Die alte Regel „Wer zahlt, schafft an“ ist hier außer Kraft gesetzt.
Was ist zu erwarten?
Am 23. Juni 2026 nun fand beim Ersten Karlsruher Senat (Vorsitzender: Stephan Harbarth) eine öffentliche Verhandlung zu den ÖRR-Zwangsgebühren statt. Ein Urteil wird bis Ende 2026 erwartet.
BVerfG-Präsident Stephan Harbarth stellte zu Beginn der Verhandlung vom 23. Juni klar, worum es dem Senat geht: nicht um Fragen wie Meinungsvielfalt, Programmqualität, Akzeptanz usw., sondern um die Frage, was gilt, wenn die Länder von einer KEF-Empfehlung abweichen. Dass die Länder dabei nicht frei sind, hat Karlsruhe bereits 2021 entschieden. Siehe oben! „Karlsruhe“ begründete es auch damit, dass einzelne Länder die Umsetzung einer KEF-Empfehlung nicht blockieren dürfen. Dabei dürfe Kritik an der Struktur der Sender oder am Inhalt der Programme bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen.
ZDF-Intendant Norbert Himmler verwies in der Verhandlung auf die Bedeutung des ÖRR im KI-Zeitalter. Ihm komme eine wichtige Gegengewichtsfunktion zu: als Qualitätsangebot und Bollwerk gegen Desinformation. Sagt ausgerechnet der ZDF-Intendant, der für das ZDF einen Skandal nach dem anderen zu verantworten hat. Siehe das Treiben von Jan Böhmermann, KI-generierte Videos in Nachrichtensendungen usw. TE hat laufend darüber berichtet.
Dass es beim ÖRR und den Zwangsgebühren auch um politische Angst geht, machte Sachsen-Anhalts Staatsminister Rainer Robra für die Landesregierung Sachsen-Anhalts deutlich. „Wir stehen vor dem Problem, vor dem wir immer stehen, wenn Landtagswahlen anstehen“, sagte Robra. Deshalb sei es bislang „nicht möglich“ gewesen, die neue KEF-Empfehlung umzusetzen. Das Thema sei politisch tabu. Man habe derzeit „ganz andere Probleme als den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Es gehe darum, ob die Bundesrepublik nach den Wahlen „noch dieselbe ist, die wir schätzen“ … „Bei aller Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen die Länder auch darauf achten, dass sie sich nicht selbst umbringen“, so Robra.
Damit wurde klar: Die Länder wollen der AfD keine Wahlkampfmunition geben. Am Ende werden deshalb alle Landesregierungen mit einer vom BVerfG angeordneten Gebührenerhöhung zufrieden sein. Man hat für den Wähler gegen den ÖRR ein Folterinstrument gezeigt. Und damit ein wenig AfD-Linie simuliert. Dann aber – sorry – sich Karlsruhe beugen müssen. Von daher und nach dem BVerfG-Urteil von 2021 dürfte klar sein, wie die Sache diesmal – wieder – ausgeht.


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Der ÖRR wird mehr Geld verlangen so lange er das kann, Das Problem lässt sich nur durch den Wahler lösen.
War eine schöne Zeit, damals, als wir noch ein Verfassungsgericht hatten.
Staatsfunk unter Harbarth….Merkel wirft gleich mal hoch erfreut ihre Flimmerkiste an…..und das Auftreten Himmlers weckt in mir die Assoziation : Nomen est Omen…
Harbarth? Harbarth.
Keine weiteren Fragen.
Vor sechs Jahren: In der „heute“-Sendung wird „White Lives Matter Burnley!“ übersetzt mit „Nur weiße Leben zählen Burnley“. Bis heute ein schlagendes Beispiel für die Manipulation, die einem beim ÖRR immer wieder begegnet. Solche Fehlleistungen sind keine Pannen oder Unaufmerksamkeiten, denn so viel Englisch kann jeder. Drei Buchstaben, die dem Satz eine ganz andere Bedeutung und Wucht geben. Natürlich im Sinne des linksgrünen Narrativs. Das BVerfG wird wieder für den ÖRR entscheiden. Mit abstrusen Argumenten. Der Zwangsgebührenzahler, der die ÖRR-Propaganda bis obenhin satt hat, darf sich wieder ärgern, er wird erneut seine ganze Machtlosigkeit gegenüber dem System erleben. Irgendwie werden… Mehr
Sollte das BVerfG wieder für die ÖRR entscheiden, wofür wird dann überhaupt noch die Zustimmung der Länder benötigt? Und wieder einmal ist es dem BVerfG Gericht völlig egal, wie die Akzeptanz des ÖRR ist, und das dieser wegen des Programms und nicht wegen nicht gesendetem Programm so abgelehnt wird. Und das der ÖRR mit Geld prasst isst auch egal, es geht nur um die formale Entscheidungsbefugnis der Länder. Das das BVerfG irgendwann auch ein Akzeptanzproblem bekommen könnte scheint den Juristen auch egal zu sein, sind sie ja durch ihre eigene Entscheidungsgewalt geschützt.
„Es muss demokratisch aussehen….“ – Walter Ulbricht
Diese bis zum Erbrechen aufgeblähte Staatspropaganda hat nichts mehr mit dem gesetzlichen Auftrag zu tun.
Sollte DAs Gericht zu Gunsten der Staatspropaganda entscheiden, ist das auch eine Entscheidung zu Gunsten der AfD. Diese Volksverblödungsanstalten gehören komplett abgestellt, die Pensionen korrigiert.
Die Politschranzen in Richterrobe werden gesichtswahrend irgendwelche Spitzfindigkeiten bemängeln, also vielleicht eine detailliertere Begründung für die Erhöhung einfordern, aber im wesentlichen wird man das durchwinken.
Propaganda ist schliesslich durch nichts zu ersetzen ausser durch noch mehr Propaganda.
Bei den thema bin ich voll bei der AfD…..der örr ist nicht mehr zeitgemäß und hat sich so was von aufgeblasen das er so wie er ist abgeschafft gehört* Deutscher Bundestag Drucksache 21/602721. Wahlperiode 20.05.2026Antragder Abgeordneten Christian Douglas, Reinhard Mixl, Kay Gottschalk, HaukeFinger, Torben Braga, Rainer Groß, Jörn König, Iris Nieland, Diana Zimmer,Dirk Brandes, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, MarcusBühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Alexis L. Giersch, Dr. Ingo Hahn,Lars Haise, Mirco Hanker, Nicole Hess, Dr. Malte Kaufmann, Dr. MichaelKaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, HeinrichKoch, Achim Köhler, Edgar Naujok, Dr. Rainer Rothfuß, Martina Uhr, SvenWendorf, Jörg… Mehr
Naja. Die Bundesländer haben der Erhöhung der GEZ nicht zugestimmt, weil ihnen die AfD im Nacken sitzt. Das Verfassungsgericht hat dieses Problem nicht.
Vielleicht ist es den Bundesländern sogar ganz recht, wenn das Verfassungsgericht zu Gunsten der GEZ-Sender entscheidet. Denn sie können den Wählern dann immer noch sagen: Wir sind auf Eurer Seite, aber das Gericht hindert uns.