Der Fall Justin Vogel: Bruch mit der Demokratie

Niedersachsen macht die Wahl zur Behörden-Gnade: Wer sich für die AfD engagiert, kandidiert auf eigenes Risiko. Parteitag, Infostand, Kreisvorsitz – all das genügt plötzlich für „Zweifel“ an der Verfassungstreue. So hebelt Daniela Behrens (SPD) Behörde das Wahlrecht aus, ohne Richter, ohne Verbot, ohne Scham.

Bild: AfD

Inzwischen wurde deutlich, wie grundgesetzwidrig die rotgrüne Regierung Niedersachsens rein aus politischen Motiven Bürgern das passive Wahlrecht entzieht und das aktive Wahlrecht der Bürger beschränkt. TE liegen u.a. Mitschnitte und Gedächtnisprotokolle der Sitzungen der Wahlausschüsse vor – sie alle zeigen, dass auf dem Verwaltungswege das Grundgesetz ausgehebelt, das passive Wahlrecht der politischen Konkurrenz auf kommunaler Ebene mithilfe von juristischen Taschenspieltricks entzogen und das aktive Wahlrecht der Bürger eingeschränkt wird. Beredt sind auch die Akten, die dokumentieren, wie Justin Vogel, der sich im niedersächsischen Herzberg am Harz als Kandidat zur Wahl des Bürgermeisters bewarb, von der Wahl ausgeschlossen wurde.

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Die Schmierenkomödie auf Kosten der Demokratie beginnt damit, dass sich aufgrund der eigens für diesen Zweck geschaffenen Gesetzesänderungen, zuletzt im Mai 2026, der „Fachbereich, Allgemeine Verwaltung / Personal / Wahlen“ an die Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen wendet, weil der Stadtverwaltung „tatsächliche Anhaltspunkte dafür“ vorliegen, „dass der Bewerber die Voraussetzungen des § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG nicht erfüllt.“, d.h. dass er nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Doch welches sind die „tatsächlichen Anhaltspunkte“?

Aus den „tatsächlichen Anhaltspunkten“ werden plötzlich „berechtigten Zweifel“, weil Justin Vogel „eine herausgehobene Parteifunktion bei der nach § 6 NVerfSchG eingestuften Alternative für Deutschland – Niedersachsen als Kreisverbandsvorsitzender des Kreisverbandes Göttingen ausübt.“ Schon hier beginnt der Verfahrensfehler, denn die Einschätzung des Landesverfassungsschutzes ist rechtsstreitig, heißt, sie wird derzeit vor Gericht ausgefochten, ohne dass es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Genau betrachtet geht von den Behauptungen des Verfassungsschutzes keine Rechtswirkung aus, die den Entzug des passiven Wahlrechts rechtfertigt. Doch im rotgrünen Niedersachen tut man so, als ob ein rechtskräftiges Urteil vorläge und die Verlautbarungen aus dem Behrens-Ministerium sakrosankt seien. In der Stadtverwaltung in Herzberg am Harz ist man ganz nach Gusto der Genossin Behrens der Meinung, dass aus dem einfachen Grund, dass Justin Vogel „Kreisverbandsvorsitzender des Kreisverbandes Göttingen“, „Beisitzer in dem Landesvorstand der Genration Deutschland – Landesverband Niedersachsen“ ist, Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen.

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An dieser Stelle sei daran erinnert, was in der schwarzrotgrünen Propaganda und in den Brandmauer-Medien gern verdrängt und verschwiegen wird, dass die AfD eine zugelassene Partei ist. Verbieten darf die AfD als Partei allein das Bundesverfassungsgericht und nicht die Innenministerin Behrens, obwohl sie und ihr Ministerium in seltsamer Kommunikation mit einigen Wahlausschüssen so tun, als dürften sie die Mitglieder und Funktionäre der AfD so behandeln, als gehörten sie einer de facto verbotenen Partei an. Die Stadtverwaltung in Herzberg geht sogar so weit – und hier sind wir bereits im satirischen Bereich – zu behaupten, dass „Herr Vogel sich an der „extrem rechten Demonstration „Reformation 2.0“ zur „Wiederherstellung der Demokratie“ in Magdeburg 2023“ beteiligt habe.“ Ob das allerdings stimmt, weiß man nicht, denn so schiebt die Stadtverwaltung dreist hinterher: „Ob dies tatsächlich der Fall war und wie diese Demonstrationen einzustufen sind, ist von hieraus nicht weitergehend prüfbar.“ Sie wissen zwar nicht, „wie diese Demonstrationen einzustufen sind und auch nicht, ob Justin Vogel an diesen Demonstrationen teilgenommen hat, aber, obwohl sie das nicht wissen, beruhen darauf ihre „tatsächliche Anhaltspunkte“. Herzberg am Harz wird zu Schilda.

Und wie erwartet trifft die Antwort der Kommunalaufsicht des Landkreises ein. Der Kommunalaufsicht ist es sehr wichtig, das Unrecht, das von ihr ausgeht, als Recht aussehen zu lassen, denn selbstverständlich begründet das Votum der Kommunalaufsicht „keinen Automatismus im Hinblick auf die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags“, selbstverständlich „stellt es keinen Verwaltungsakt dar und bindet den Wahlausschuss nicht.“ Die Kandidatur müssen die Brandmauer-Freunde Vorort schon selbst erledigen, aber: „Das Prüfergebnis dient vielmehr ausschließlich der sachlichen Vorbereitung der Entscheidungsfindung und der Absicherung der Entscheidung des Wahlausschusses.“ Zunächst bemüht sich die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Belehrung im Stil einer Hausarbeit eines gesinnungsstarken Jura-Studenten im zweiten Semester.

Doch dann wird es kurios, denn man kann (leider) Justin Vogel nicht dessen Parteimitgliedschaft in der AfD vorwerfen, da „diese allein keine relevante Aktivität darstellt, die geeignet wäre, berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue auszulösen. Weiterhin ist ihm seine Aktivität im konkreten Zusammenhang mit seinem Wahlkampf ebenfalls nicht negativ auszulegen.“ Aber: „Seit dem 27.04.2025 ist Herr Justin Vogel Kreisverbandsvorsitzender der AfD Kreisverband Göttingen und hat damit innerhalb der Partei eine herausgehobene Parteifunktion inne. Zuvor war er bereits als kommissarischer Kreisverbandsvorsitzender tätig. Dieses herausgehobene Funktionsamt umfasst typischerweise eine gesteigerte Mitwirkung der Partei und die Wahrnehmung von regelmäßigen organisatorischen oder politischen Steuerungs- und Koordinationsaufgaben.“

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Wow, nicht die Mitgliedschaft in der AfD, sondern, dass er sich für die AfD engagiert, dass er als Landesdelegierter am 08.03.2025 an dem Landesparteitag der AfD Niedersachsen teilnahm und „dort die Interessen des Kreisverbandes Göttingen“ vertrat, stellen eine relevante Aktivität dar, die „berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue auszulösen“. Ist der Kommunalaufsicht in Göttingen nicht bekannt, dass laut Parteiengesetz, Parteien verpflichtet sind Parteitage abzuhalten? Entstehen also aus der Tatsache, dass Justin Vogel eine gesetzliche Pflicht erfüllt, wenn er als Landesdelegierter am Landesparteitag der AfD Niedersachsen teilnimmt und dort die Interessen des Kreisverbandes Göttingen vertritt, Zweifel an dessen Verfassungstreue? Wie halten sie es eigentlich mit Landesparteitagen in der SPD oder bei den Grünen in Niedersachsen? Erscheinen dort keine Landesdelegierten, sind das etwa nur Kaffeefahrten des Parteiapparates?

Doch es kommt noch schlimmer. Justin Vogel engagiert sich demokratisch, er wagte es sogar, am 14.03.2026 „bei der Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahl des AfD Kreisverbandes Helmstedt die Rolle des stellvertretenden Versammlungsleiter“ zu übernehmen. Und damit nicht genug des demokratischen Verhaltens im Sinne des Grundgesetzes, denn am „28.03.2026 unterstütze er als Protokollführer die Aufstellungsversammlung der AfD Weserbergland.“ Wie macht das eigentlich die SPD? Und wie die Grünen? Kommen sie ohne Versammlung zur Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahl aus? Wird die Kandidatenliste gleich vom Parteiapparat ohne Versammlung durchgereicht? Nicht zu vergessen dessen „Beteiligung an Informationsständen der AfD am 21.06.2025 in Duderstadt, am 19.01.2025 und 26.07.2025 in Hann. Münden, am 07.09.2025 in Göttingen, am 09.09.2025 in Osnabrück und am 27.09.2025 in Osterode.“

Man muss sich diese grundgesetzwidrige und undemokratische Kasuistik einmal genau anschauen: tauchen erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue auf, darf er von der Kandidatenliste gestrichen werden. Erhebliche Zweifel dürfen zwar noch nicht vorgebracht werden, wenn der Kandidat Mitglied einer Partei ist. Doch wenn das Parteimitglied sich nicht als „Karteileiche“ verhält, wenn es am Parteileben teilnimmt, wenn es sich für Ämter bewirbt, wenn es ein Landtags- oder Bundestagsmandat innehat, weil dieses Parteimitglied von den Bürgern gewählt wurde, wenn es an Landesparteitagen teilnimmt, wenn es eine Versammlung leitet, in der Kandidaten zur Wahl aufgestellt werden, dann entstehen erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue? Zweifel an der Verfassungstreue entstehen, wenn man als „Funktionär auf Landesebene für die AfD tätig“ ist, wenn man auf einem „Gruppenfoto des Vorstandes“, mit dem „aktiv für neue Mitglieder für die Generation Deutschland Niedersachsen geworben“ wird, abgebildet ist. Löst die SPD gerade die Jusos auf? Das Votum der Kommunalaufsicht bezieht sich auf den berüchtigten Leitfaden aus dem Innenministerium von Daniela Behrens. Die Kommunalaufsicht bezieht sich auf ein Gerichtsurteil, das nicht rechtskräftig ist, zudem auf die Antwort des Verfassungsschutzes auf das „Auskunftsersuchen des Landkreis Göttingen“, das angeblich eilvernichtet wurde.

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Die Sitzung des Wahlausschusses geriet dementsprechend zu einer Farce, einer Verhöhnung der Demokratie. Folgen wir den Gedächtnisprotokollen (liegen TE vor). Nachdem die Wahlvorschläge für die Ortschaften im Block abgestimmt wurden, ging es zu den Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters von Herzberg. Die Prüfliste wurde um den Punkt „Zweifel an der Verfassungstreue und die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen (die im April neu eingeführte Ziff. 3 in § 80 Abs. 4 NKomVG)“ erweitert. Nachdem für den SPD-Kandidaten keine Bedenken festgestellt worden sind, soll abgestimmt werden, doch ein Beisitzer stellt die Frage, „ob nicht, wie bisher, alle Vorschläge im Block abgestimmt werden sollen. Daraufhin antwortete Herr Weippert“, der Stadtwahlleiter und Ausschussvorsitzender, „dass er die Bürgermeisterkandidaten einzeln abstimmen lassen möchte. Zitat von Herrn Weippert: „Wir sollten diese Wahlvorschläge einzeln abstimmen. Glauben Sie mir, das wird gleich etwas heftiger.“

Man bekommt das Gefühl, was im Weiteren sich bestätigt, dass ein besonders eifriger Provinzbeamter als Inquisitor bella figura machen will, denn als die Reihe an Justin Vogel kommt, liest Weippert das Ergebnis der Vorprüfung vor, dass „Zweifel an der Verfassungstreue und dem jederzeitigen Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz der Bundesrepublik“ bei Justin Vogel gegeben seien. Daraufhin trägt der stellv. Stadtwahlleiter, Thomas Asche, den Leitfaden des niedersächsischen Landeswahlleiters vor. Nur wird aus der Farce die Schmierenkomödie, denn Asche betont, „dass als tatsächliche Anhaltspunkte nur objektiv feststellbare Sachverhalte und Umstände gelten, die über bloße Vermutungen hinaus gehen.“ Um zu belegen, dass „objektiv feststellbare Sachverhalte und Umstände“ vorlägen, liest Weippert die Stellungnahme der Kommunalaufsicht mit den Auskünften des Landesamtes für Verfassungsschutz, das Daniela Behrens untersteht, vor, die als Sachverhalte das demokratische Engagement Justin Vogels für die AfD auflisten.

Vogel entgegnet laut Gedächtnisprotokoll: „Ja, ich bin Kreisverbandsvorsitzender der AfD Göttingen und Landesvorstandsmitglied der Generation Deutschland in Niedersachsen, bei der ich im Übrigen heute das erste Mal davon erfahre, dass auch diese mittlerweile schon durch den Landesverfassungsschutz als ‚rechtsextrem‘ eingestuft wird. Natürlich versuche ich dabei auch, die Politik unserer Partei, meines Kreisverbandes und vor Ort zu gestalten und gebe immer darauf Acht, wer in unsere Partei eintritt und uns als Partei vertritt. Ich finde allerdings, dass es nicht für einen Wahlausschluss genügen sollte, dass ich in meiner Partei als Kreisvorsitzender mitwirke oder auf den Versammlungen anderer Verbände mithelfe. Schließlich bin ich in die Partei eingetreten, um etwas in unserer politischen Landschaft zu bewirken… Zu guter Letzt kann ich noch einmal betonen, dass ich jederzeit fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe und ich auch in der Vergangenheit immer schon für die Einhaltung und Wahrung der Grundrechte meiner Mitbürger einstand und meine Mitbürger unterstützt habe, wenn ich den Eindruck hatte, dass diese unrecht behandelt wurden.“

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Als Weippert darauf dringt, „der Empfehlung des Landkreises zu folgen und den Wahlvorschlag nicht zuzulassen“, erwähnt Vogel, dass Jens Kestner in Northeim zur Wahl zugelassen und in Hannover die Kandidatin der AfD gegen die Empfehlung des Innenministeriums ebenfalls zugelassen wurde. Weippert fertigt Vogel mit dem Satz ab: „Danke Herr Vogel für Ihre Ergänzung, auch wenn Sie uns die Entscheidung damit nicht wirklich einfacher machen“ und will zur Abstimmung übergehen. Doch ein Beisitzer besteht auf einer Diskussion, „da es sich dabei ja um einen sehr starken Eingriff handelt.“ Schließlich erkundigt sich der Beisitzer nach den Folgen eines Wahlausschluss. Weippert antwortet allen Ernstes, dass es zwei möglichen Szenarien gäbe. Entweder Justin Vogel würde zur Wahl zugelassen und es könnte dazu kommen, dass Jusitin Vogel nach der Wahl einer Prüfung unterzogen, „nachträglich von der Wahl ausgeschlossen… und die Wahl angefochten werde. Im zweiten Szenario erklärte er, dass nach einem Wahlausschluss“ Justin Vogel, die Möglichkeit habe vor Gericht dagegen vorzugehen.“

Doch es hat den Anschein, dass Weippert aus welchem Grund und auf wessen Anregung auch immer den Wahlausschluss von Justin Vogel unbedingt durchsetzen will, denn extrem obrigkeitshörig formuliert er: „Da das vom Landkreis und vom Landesverfassungsschutz kommt, die ja wissen, wovon sie reden, denke ich aber, dass das Hand und Fuß hat und ein Einspruch vor Gericht keinen Erfolg haben wird.“

Diese Vorstellung vom Rechtsstaat ist abenteuerlich, denn nur weil Leute im Landkreis und Leute vom Verfassungsschutz dieser Meinung sind, werden sich Richter, Hände an die Hosennaht, dem fügen? Hat Wolfgang Weippert in Herzberg am Harz schon einmal etwas von der Gewaltenteilung und von der Unabhängigkeit der Gerichte gehört?

Der Vertrauensperson von Justin Vogel wurde nicht einmal gestattet zu reden, obwohl er sich mehrmals zu Wort meldete, „auch wurde ihm nicht seitens des Wahlleiters die Möglichkeit eingeräumt zum Wahlvorschlag zu sprechen.“

Justin Vogel wurde einfach das passive Wahlrecht entzogen, ohne dass das Verfassungsgericht darüber befand. So geschehen im Sommer 2026 im sozialdemokratisch beherrschten Niedersachsen.

Update 14.8.26, 17:45 Uhr: Justin Vogel hat inzwischen den angekündigten Eilantrag gegen seinen Wahlausschluss beim Verwaltungsgericht Göttingen gestellt. Das Gericht rechnet nach Angaben einer Sprecherin mit einer Prüfungsdauer von zwei bis drei Wochen. Damit könnte noch vor der Kommunalwahl am 13. September entschieden werden, ob Vogel doch als Bürgermeisterkandidat in Herzberg antreten darf.

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Kommentare ( 65 )

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Mausi
24 Tage her

Und die ersten Entzugs-Fälle wurden von den Gerichten unterstützt.
Die EU verteilt Sanktionen wie Strafzettel, und in D entziehen popelige Ausschüsse das passive Wahlrecht und damit uns Bürgern das aktive Wahlrecht. Und kein Gericht schreitet ein. Vorläufiger Rechtsschutz? Gibt es weder für Sanktionierte noch für die Menschen, denen Grundrechte entzogen werden. Jahrelanger Rechtsweg muss da ausreichen.
Und „die“ Medien? Sie alle hätten Hitler verhindert, ihr Leben aufs Spiel gesetzt. Aber für unser GrundG? Das rühren sie keinen Finger auf der Tastatur. Im Zweifel immer gegen die Freiheit. Immer zum Schutz. Vor wem? Vor der Antifa? Vor islamischen Gotteskämpfern?

Last edited 24 Tage her by Mausi
RauerMan
24 Tage her
Antworten an  Mausi

Ja, so verkommen sind inzwischen unsere staatlichen, und das noch gewählte Volksvertretungen. Unterstützt von nicht mehr nach Recht und Gesetzt wertenden Gerichtsbarkeiten soweit jedenfalls bis jetzt.
Wie gerne wären wir stolz auf würdige Staatslenker und ihre Berater.
Das hatte sich erledigt nach der Bundeskanzlerschaft, zuletzt mit Schröder.
Bei der Präsidentschaft, m.E. zuletzt mit von Weizäcker, Gauck war während seiner Amtszeit auch sehr gut, was sich aber zur Zeit anders darstellt.
So wie jetzt, hat unser Land das nicht verdient.

Unglaeubiger
24 Tage her

„Unsere Demokratie hat ein Gesicht“ – nein, deren Demokratie hat eine Fratze, eine Fratze der Unverschämtheit, eine Fratze des Größenwahns, eine Fratze der Selbstherrlichkeit, eine Fratze der Bösartigkeit, des Bösen und des Abschaums, eine Fratze die im öffentlichen Leben KEINEN Platz haben darf! Eine Fratze, um die man auch im Privaten einen großen Bogen macht – eine Fratze die wohl niemand in seiner Nähe dulden würde – kann wech!

RauerMan
24 Tage her

An dieser Vorgehensweise zeigt sich, wie schamlos sich „Demokraten“ an der Demokratie vergreifen (können?)

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
24 Tage her
Antworten an  RauerMan

Es gibt halt einen großen Unterschied zwischen Demokraten und Demokraten „unserer Demokratie“.

RauerMan
24 Tage her

Der antidemokratische Krug (wie zB Innenministerin von NS) geht solange zum Wasser, bis er bricht (muß)

Aegnor
24 Tage her

Demokratie bedeutet friedlicher Machtwechsel. Wer den verhindert, verhindert nicht den Machtwechsel, sondern dass dieser friedlich vollzogen wird. Offenbar ist den Diktaturanhängern in den Altparteien das nicht klar. Das geht nicht gut aus für sie. Und je mehr Gewalt sie einsetzen um den Machtwechsel zu unterdrücken, desto unangenehmer wird es für sie.

Johny
24 Tage her

Was heißt hier grundgesetzwidrig? Bin mir gar nicht mal sicher, ob das noch gültig ist.

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
24 Tage her
Antworten an  Johny

Sagen wir mal so: Es hat noch eine gewisse folkloristische Daseinsberechtigung.

Man sollte allerdings tunlichst vermeiden, darin zu lesen oder gar laut daraus vorzulesen, sonst passiert so etwas:

https://www.youtube.com/watch?v=ARCtZAHWoYk

Monostatos
24 Tage her

Auch wenn die folgende Meinungsäußerung meinerseits von der TE-Redaktion aus nicht nachvollziehbaren Gründen gecancelt wurde, bekunde ich nochmals: DIE SPD (zumindest in Niedersachsen) IST EINE GESICHERT GRUNDGESETZWIDRIGE PARTEI.

Silverager
24 Tage her

Überall in dieser Republik hocken und hockten auf maßgeblichen Plätzen diese schrecklichen Frauen: Daniela Behrens, Ursula von der Leyen, Nancy Faeser, Claudia Roth, Bärbel Bas, Karin Prien, Angela Merkel, Reem Alabali Radovan, Katarina Barley usw. usw,
Man könnte die Liste des Grauens endlos fortsetzen.

Juergen P. Schneider
24 Tage her

Ein schöner Einblick in die Handlungsweise „unserer Demokratie“. Wie sehr sich antidemokratische Affekte und Vorstellungen bereits in kommunalen Organen breitgemacht haben, ist wirklich erschreckend. Auch auf dem flachen Land wird Zug um Zug die Demokratie abgeschafft, sobald das links-grüne Antidemokraten-Kartell den Verlust von Wahlämtern an die einzige Oppositionspartei zu befürchten hat. Die im Gedächtnisprotokoll zitierten Äußerungen zeigen, wie ungebildet, antidemokratisch und obrigkeitshörig viele Angehörige des links-grünen Kartells sind. Die sind nicht einmal mehr in der Lage logisch und konsistent zu argumentieren, der Selbstwiderspruch bildet die Basis für bürgerfeindliche und antidemokratische Entscheidungen. Es ist einfach nicht zu fassen.

A. Loeffler
24 Tage her

Mätzchen, geeignet Ekel vor links zu schüren, um sie noch schneller in den Orkus zu verabschieden. Und diese Ausschuss-Fritzen? Hans Wurst war und ist die treffende Bezeichnung. Gut an diesen Figuren: sie haben immer die Hände an der Hosennaht. Damit kann man demnächst arbeiten.