Priens Kita-Reform: Wieder ein Schaufenstergesetz ohne praktischen Nährwert

Bundesbildungsministerin Karin Prien verspricht bessere Startchancen durch verpflichtende Sprachtests in Kitas. Doch bundesweit fehlen mehr als 100.000 Fachkräfte. Und was passiert, wenn Eltern den Test oder die Förderung ablehnen? Das lässt der Entwurf offen.

picture alliance/dpa | Celine Frohnapfel

Der Berg kreißte und gebar ein Mäuschen. Dieses Bild hat man vor Augen, wenn man die 84 Seiten mit dem nicht minder voluminösen Titel durchscrollt: „Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG).“ Der Entwurf stammt aus dem Hause Karin Prien (CDU), der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Prien griff denn vorab schon mal kräftig in die Tasten: Sie nannte das Gesetzesvorhaben „die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung“ der laufenden Wahlperiode. Und: „Die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden.“

Kaum aussagekräftig
Deutschland ist eine Ex-Bildungsnation – auch ohne Pisa-Test
Die schwarz-rote Koalition will nun regeln, dass Kindertagesstätten die Sprachfähigkeiten der Kinder spätestens in deren fünftem Lebensjahr verpflichtend erheben und dokumentieren. Der Hintergrund ist bekannt: Es sind die Schulleistungen der Schüler in Deutschland, deren immer größerer Anteil die Unterrichtssprache, also die deutsche Sprache, nicht oder nur rudimentär beherrscht. Deshalb sollen die Kitas nun zusätzliche Finanzmittel und weiteres Personal erhalten, um die Kinder zu fördern und sprachliche Defizite auszugleichen. Als Kompensation für diese neuen Aufgaben sollen die Bundesländer vorübergehend einen höheren Anteil der bundesweiten Umsatzsteuereinnahmen erhalten.

Und dann ist alles wieder gut? So zumindest die weit ausholende Begründung des Gesetzentwurfes. Man bekommt dort zu lesen:

„Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege unterstützt Kinder dabei, sich zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Sie beeinflusst maßgeblich die Startchancen von Kindern, fördert ein gesundes Aufwachsen, befördert eine erfolgreiche Bildungsbiografie und legt somit wichtige Grundlagen für den weiteren Lebensweg … Dabei hängen die Startchancen von Kindern in Deutschland weiterhin stark vom sozialen Hintergrund ab … Aus diesem Grund lässt sich Bildungsungleichheit durch frühkindliche Förderung am effektivsten bekämpfen…“

Und so weiter und so fort … Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Feststellung des Sprachstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr sowie ihres Entwicklungsstands vor. Dafür werden in Kindertageseinrichtungen sowie für die anschließende Förderung der Kinder bei Förderbedarf personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens 30 Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt. Eine wahrlich sehr homöopathische Dosis!

Der nimmersatte Schrei nach mehr Gleichheit
Frau Prien und ihre stumpfe Schere
Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen (unausgesprochen: mit hohem Migrantenanteil) sollen zielgerichtet unterstützt werden. Den betreffenden Einrichtungen werden zusätzliche personelle Ressourcen zur Begleitung der sprachlichen Bildung in der Einrichtung und zur Bewältigung sozialer Herausforderungen zur Verfügung gestellt. Von dieser zusätzlichen Förderung sollen mindestens 10 Prozent der Kindertageseinrichtungen in jedem Land profitieren.

Die Realisierung der geplanten Änderungen des SGB VIII wird durch ein bürokratiearmes Monitoring begleitet. Das BMBFSFJ veröffentlicht dazu in den Jahren 2029 und 2031 und anschließend alle drei Jahre Ergebnisse des Monitorings. Zur Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes erfolgt zudem erstmals nach sechs Jahren eine Evaluation in Form einer begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung mit Wirkungsmessung. Das schöne Ergebnis kennen wir jetzt schon, je nachdem, wer 2032 regiert.

Der Bund unterstützt die Länder hinsichtlich der Mehrbelastungen aufgrund der in diesem Gesetz enthaltenen Änderung des SGB VIII. Es ergeben sich für den Bund in den Jahren 2027 und 2028 Umsatzsteuermindereinnahmen in Höhe von jeweils 1.493 Millionen Euro jährlich, denen Umsatzsteuermehreinahmen der Länder in gleicher Höhe gegenüberstehen. Die über einen Zeitraum von mehreren Jahren anfallenden einmaligen Kosten der Evaluierung in Höhe von 27 Millionen Euro sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 17 anteilig für den Zeitraum bis einschließlich 2030 berücksichtigt.

Aber: Es fehlt an Personal und an der Verpflichtung für Eltern

Wer aber soll all das in den Kitas leisten, in denen bundesweit rechnerisch mehr als hunderttausend Fachkräfte fehlen? Nicht einmal die Testung allein ist personell garantiert, an qualifiziertes Personal für Fördermaßnahmen ist kaum zu denken.

Der Gesetzentwurf schweigt sich auch aus für den Fall, dass sich Eltern weigern, ihre Kinder testen zu lassen bzw. eine nachfolgende Förderung mitzumachen. Wetten, dass eine stattliche Zahl an Eltern beides nicht will. Und was dann? Wenn Eltern nicht entmündigt werden möchten? Ein Ordnungsgeld, eine Kürzung von Transferleistungen, etwa des Kindergeldes? Keine Einschulung? Da traut sich niemand ran. Also wird es – beginnenden nachfolgend mit der Grundschule – weiter bergab gehen.

Wobei man eigentlich weiß, dass in vielen späteren Grundschulklassen mangels Sprachkenntnissen und Lernwillens heute schon in den vierten Klassen ein Niveau praktiziert wird, das vor drei bis vier Jahrzehnten in der zweiten Klasse Standard war.


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