Österreich: Sagt die Justizministerin (unabsichtlich) die Impfpflicht ab?

Justizministerin Zadic an Nationalrats-Präsident: „dass nach dem ... Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind“. Von Chris Veber

IMAGO / Bihlmayerfotografie
Die österreichische Regierung hat kein Glück im Umgang mit Recht und Gesetz. Zuerst will der Verfassungsgerichtshof bis zum 18. Februar eine ausführliche Begründung für die Corona-„Maßnahmen“ und stellt für die Regierung hochnotpeinliche Fragen. Worauf zufälligerweise ab dem 19. Februar viele „Maßnahmen“ inklusive der Aussperrung Ungeimpfter aus dem öffentlichen Leben fallen und ein „freedom day“ in Aussicht gestellt wird, an dem die Zügel vorübergehend gelockert werden sollen.

Dann informiert Justizministerin Alma Zadic am 9. Februar den Präsidenten des Nationalrats, Wolfgang Sobotka, „dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind“. Was im Klartext heißt, mit der Impfpflicht verstößt die Regierung nicht nur gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch gegen das Strafrecht, in dem in § 110 steht:

(1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat der Täter die Einwilligung des Behandelten in der Annahme nicht eingeholt, daß durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre, so ist er nach Abs. 1 nur zu bestrafen, wenn die vermeintliche Gefahr nicht bestanden hat und er sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können.
(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des eigenmächtig Behandelten zu verfolgen.

Die Impfpflicht unterwirft alle Bürger unabhängig von deren Einwilligung dem Injektionszwang. Eine ernstliche Gefährdung der Bürger durch Corona war nie zu argumentieren, die „Gefährlichkeit“ von Covid lag im Bereich der jährlichen Grippeinfektionen, seit Omikron ist Covid endgültig zu einem Männerschnupfen mutiert. Was der Regierung bewusst ist. Ich möchte alle Menschen, die sich gegen ihren Willen haben impfen lassen, dazu ermutigen, Strafanzeige zu erstatten, wozu sie laut Absatz 3 berechtigt sind. Egal ob der Zwang direkt (Impfpflicht) oder indirekt (Angst um den Arbeitsplatz, Ausschluss vom Studium usw.) erfolgt ist.

Was aber hat Justizministerin Zadic, eine Grüne ebenso wie der irrlichternde Gesundheitsminister Mückstein, dazu bewogen, dem Parlamentspräsidenten eine derart vernichtende Stellungnahme zu übermitteln? Das verdanken wir natürlich einem pösen Rächten. Der FPÖ Nationalrat Gerald Hauser hatte am 9. Dezember 2021 eine parlamentarische Anfrage betreffend der Einhaltung des Nürnberger Kodex gerichtet. In dieser Anfrage stellt er 21 Fragen an die Justizministerin Zadic, unter anderem:

2. Im Punkt 1 des Nürnberger Kodex ist festgehalten, dass eine freiwillige Zustimmung zum Experiment eine Voraussetzung ist. Ist die Zustimmung bei den experimentellen Covid-19-lmpfstoffen von jeder Person eingeholt worden?
4. Wurde irgendeine Form der Überredung angewandt, um an den Covid-19- lmpfungen teilzunehmen?

8. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann. Wer genau war die Person, welche diesen Versuch angeordnet hat und damit für alles verantwortlich ist?

13. Wurden Covid-19-lmpfstoffe an Tieren getestet?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls nein, wie kann man dann davon ausgehen, dass sie für den menschlichen Organismus geeignet sind?
c. Falls ja, was waren die Ergebnisse?
d. Falls ja, wie lange, wo und auf welchen Tieren wurden die einzelnen Covid-19- lmpfstoffe getestet?

15. Nach dem Punkt 8 des Nürnberger Kodex dürfen die Experimente (in diesem konkreten die Verabreichung der experimentellen Impfstoffe) an den Menschen nur wissenschaftlich qualifizierte Personen durchführen, ist dies bei der Verabreichung in Österreich überall der Fall?
a. Werden alle Dosen und Impfungen gegen Covid-19 von wissenschaftlich qualifizierten Personen überwacht und ausgewertet?
b. Welche Wissenschaftler sind für das Experiment mit Covid-19-lmpfstoffen in Österreich verantwortlich?

19. Geht die Gefährdung durch Covid-19-lmpfstoffen bei Kinder über den Nutzen der Impfung hinaus?
a. Falls ja, warum wird dann so eine Impfung durchgeführt?
b. Falls ja, warum wird sogar ein Druck aufgebaut, damit sich Kinder und Jugendliche impften oder damit die Eltern ihre Kinder bzw. Jugendliche impfen?

Diese 21 für die Regierung desaströsen Fragen beantwortet Zadic nicht. Kann Sie auch nicht, ohne die Regierung schwer zu belasten. Die Menschen wurden zur Injektion genötigt. Die Nebenwirkungen nach einer Impfung werden nicht dokumentiert, Obduktionen verweigert. Die Tierversuche zeigten katastrophale Ergebnisse (hohe Todesraten und Distribution des Spike Proteins im gesamten Körper). Speziell für Kinder ist die Impfung weit gefährlicher als eine Covid-Erkrankung.

Also hat Frau Zadic auf diese 21 Fragen mit zwei knappen Absätzen geantwortet.
Der erste Absatz bestand aus moralischer Empörung, dass die Gräueltaten der Nazis mit der Zwangsinjektion verglichen werden. Der Nürnberger Kodex sei deshalb laut Frau Zadic irgendwie nicht anzuwenden.

„Der in der Anfrage angesprochene ‚Nürnberger Kodex‘ ist auf der Grundlage der in Nürnberg durchgeführten Verfahren gegen Angehörige der nationalsozialistischen Medizin entstanden. Ich verwahre mich dagegen, dass das Schicksal der zahllosen Opfer dieser Verbrechen und Untaten durch unangemessene Vergleiche mit der Situation von Personen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, im Nachhinein verhöhnt wird.“

Eine interessante Argumentation. Dann kann natürlich auch die Genfer Flüchtlingskonvention heutzutage keine Gültigkeit mehr haben, denn auch sie ist als Reaktion auf die Gräueltaten der Nationalsozialisten entstanden. Aber die Grüne Zadic sieht das dann wohl in diesem Fall natürlich ganz anders.

Abseits der moralischen Empörung sendete die Justizministerin nur noch einen Absatz mit. Den oben erwähnten, in dem sie in vier knappen Zeilen unabsichtlich die Illegalität der Zwangsinjektion bestätigt.

Meines Erachtens nach ist jetzt die Staatsanwaltschaft am Zug. Die an der Impfpflicht Beteiligten müssen angeklagt und verurteilt werden. Ebenso wie die Verantwortlichen für alle grundrechtswidrigen, sinnlosen und schädlichen Corona-„Maßnahmen“.

Denn eines sollte uns klar sein. Erst wenn das Regime von der Regierungsbank auf die Gerichtsbank gewechselt hat, ist die Plandemie (mit L) vorbei. Sonst werden im Herbst angesichts der nächsten Männerschnupfenwelle die Zügel wieder straffer gezogen, die Impfpflicht scharf gestellt (beides Originalzitate) und der nächste Lockdown verhängt. Nur das Ende der Regierung wird das endgültige Ende der Plandemie bringen.


Chris Veber Ex-Philosoph, Ex-Grüner, Unternehmer, freier Journalist, Innsbruck https://chrisveber.blogspot.com/

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 55 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

55 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
andreas donath
2 Jahre her

„lt. letzter Integral-Umfrage sind 61% der Österreicher für die Impfpflicht. Brav erzogene Bürger!“ Wer sagt mir denn, dass solche Umfragen tatsächlich stimmen und nicht einfach als Framing-Instrumente der Politik und Leit- (besser wohl Leid-)Medien in Auftrag gegeben wurden und nun entsprechend genutzt werden? In täglichen Gesprächen mit Mitmenschen stoße ich nur selten auf Impfpflicht-Hardliner, selbst unter den Corona-Gläubigen in meiner Kante (Nordhessen) scheinen die zu überwiegen, die nicht alle anderen per Zwang in Mithaftung nehmen möchten. Einige Geimpfte, auch zwei, drei Geboosterte, sind sogar bei unseren Montagsspaziergängen regelmäßig dabei. Okay, das ist meine, zugegeben subjektive, Wahrheit. Doch wer beweist mir,… Mehr

Last edited 2 Jahre her by andreas donath
Franz Reinartz
2 Jahre her

Es ist schade, dass Herr Veber seine berechtigte Kritik durch den pejorativen Begriff „Männerschnupfen“ als lächerlich eingebildetes Phänomen zu untermauern sucht. Der nicht wertende Vergleich mit Erkältung bzw. Schnupfen wäre zielführender gewesen. Hier ein kleines Zitat: „Männer leiden während einer Erkältung oder auch während eines grippalen Infekts tatsächlich mehr als Frauen. Grund dafür ist das Immunsystem. Das männliche Immunsystem reagiert anders auf Krankheitserreger als das weibliche. Das Hormon Östrogen hemmt die Vermehrung von Viren. Bei Männern ist der Östrogenspiegel niedriger als bei Frauen, wodurch die Virenaktivität höher ausfällt. Ein weiterer Grund ist der höhere Testosteronspiegel bei Männern. Je mehr Testosteron,… Mehr

adam123
2 Jahre her
Antworten an  Franz Reinartz

Männer Abwertung und Feminismus sind halt in Mode. Besonders bei ehemaligen Grünen.

Mausi
2 Jahre her

Zustimmung: Daher war und ist die Zustimmung zur Impfung ja so unendlich wichtig. Und daher ist es unendlich wichtig, mal zu untersuchen, ob eine Zustimmung unter Druck, nach Erzeugung von massiver Angst wirksam ist. Und wo die Grenze liegt, ab der diese Massnahmen Druck und Angsterzeugung nicht mehr legal sind.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob die Anwälte so schlecht ausgebildet sind und daher das BVerfGE nicht zu packen bekommen oder ob das BVerfGE inzwischen seine Aufgabe verweigert.

Die gleiche Frage stelle ich mir im Hinblick auf den ÖRR.

Last edited 2 Jahre her by Mausi
mr.kruck
2 Jahre her

Zweifelsfrei richtig in der Quintessenz : Solange noch welche von diesen Menschen mit offen totalitärem Gedankengut, getarnt als Sozialismus, an der Macht sind, wird sich in Sachen Eigenverantwortung und Selbstbestimmung für das „gemeine Volk “ nichts ändern.

kasimir
2 Jahre her

Danke für den guten Artikel, Herr Veber! Ich bin Deutsche, lebe aber seit einigen Jahren in Österreich. Auch meine Kollegen und ich wurden zu diesem „Impf-Experiment“ gezwungen (mit Nachweispflicht, die Geschäftsleitung wollte unsere Impfausweise bzw. den Grünen Pass sehen). Ich hatte mich im Herbst vorigen Jahres auf Druck der Geschäftsleitung dann einmal mit J&J impfen lassen und dachte, ich hätte meine Schuldigkeit getan. Dann wurde uns per 03.01. 2022 der Impfstatus aberkannt (obwohl es zum Termin meiner Impfung noch als Einmal-Impfung deklariert war). Nun bin ich aber nicht mehr bereit, mich noch ein zweites Mal impfen zu lassen, schon gar… Mehr

adam123
2 Jahre her

Jeder der sich impfen gelassen hat, hat eine ein Verständnis Erklärung unterschrieben. Damit liegt selbstverständlich kein erfüllter Straftatbestand vor.

kasimir
2 Jahre her
Antworten an  adam123

Das kann man so oder so sehen. Wenn man etwa durch den Arbeitgeber zur Impfung gezwungen wird, ist es trotz allem ein Strafbestand. Es gibt im Strafrecht auch den Tatbestand der Nötigung…

adam123
2 Jahre her
Antworten an  kasimir

Das ist rechtlich vollkommen falsch. Der Arbeitgeber handelt auf Basis von gesetzlichen Vorgaben. Die Aufforderung eine gesetzliche Pflicht zur erfüllen, kann niemals Nötigung sein. Es hilft der Sache nichts weiter mit rechtlich vollkommen falschen Behauptungen zu argumentieren. Im Gegenteil.

Sparren
2 Jahre her
Antworten an  adam123

Ein in der Situation der Nötigung unterschriebenes Papier ist kein rechtsgültiges Dokument. Mit dem Entzug vieler grundlegender Freiheitsrechte ist diese Situation der Nötigung in dem Moment geschaffen, wo eine Rücknahme bei entsprechend hoher Impfquote in Aussicht gestellt wird. Ich glaube die erste Zahl war 65% oder ähnlich. Sehr viele Menschen, auch ich, haben sich ausschließlich für die Erreichung der Impfquote und damit den Rückerhalt ihrer Freiheitsrechte impfen lassen. Denn das die Krankheit in der gleichen Zielgruppe räubert wie eine Grippe, war sehr schnell offensichtlich. Auch die Grippe fordert den einen oder anderen jüngeren Menschen und verursacht auch gelegentlich langanhaltende gesundheitliche… Mehr

andreas donath
2 Jahre her
Antworten an  adam123

Ich sehe da immer noch den Straftatbestand des fortgesetzten Betruges in einem besonders schweren Fall. Diese Polithansel haben doch den Leuten – wider besseres Wissen – immer wieder vorgemacht, wie harmlos die Impfung („nur ein Pieks“) und wie schrecklich Corona wäre, um sie auf der Angstschiene zur Spritze zu nötigen. Inzwischen wissen wir aber, dass die Spritzung mit dem mRNA-Cocktail das heftigere Problem für den menschlichen Körper, insbesondere für das Immunsystem, zu sein scheint. Ich empfehle dazu das eingehende Interview mit Professor Stephan Becker ganz aktuell auf AUF1.tv, der als Mediziner u.a. schlüssig und plausibel erklärt, wie jede weitere mRNA-Injektion… Mehr

adam123
2 Jahre her
Antworten an  andreas donath

Solange lege artis behandelt wird, sind alle Ansprüche ausgeschlossen. Sie glauben doch nicht, dass die sich nicht ab gesichert haben.

Sonny
2 Jahre her

Diese Fragen sind ein ganz hervorragender Akt für die Wahrheit, die Unterdrückung von Menschen, die politische Willkür und vor allem: Die Enttarnung von Verbrechern, die auf Regierungsbänken sitzen. Und hier noch einmal der Nürnberger Kodex im Wortlaut: Er besagt, dass bei medizinischenVersuchen an Menschen„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Sonny
Rene Meyer
2 Jahre her

Eine „Plandemie“ (mit L) kann man das Ganze nennen. Mit Blick auf Kanada würde ich es inzwischen aber als Pan-Dämonie bezeichnen. Dort zeigt sich gerade das ganze Ausmaß der Sache und das wahre Gesicht der Akteure. Omikron hat uns der Himmel geschickt. Wer jetzt immer noch mit einer Impfpflicht droht, Ungeimpfte diskriminiert oder weiterhin Grundrechte einschränkt, kann es – beim besten Willen oder selbst mit allergrößtem Wohlwollen betrachtet – nicht gut mit den Menschen meinen. Spätestens jetzt sollte das wirklich allen klar sein. Oder was muss noch passieren, damit die Leute merken, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht?

Fui Fujicato
2 Jahre her

Alle „Impf“-Protagonisten & Grundgesetzgegner müssten – nach rechtsstaatlichen Kriterien – ggfs. vor einem supranationalen Gerichtshof – persönlich zur Verantwortung gezogen werden !
Das passiert aber in unseren absolut korrumpierten Gesellschaften nicht !!!

KarlheinzP
2 Jahre her

„Nur das Ende der Regierung wird das endgültige Ende der Plandemie bringen.“ Aber nur wenn es ein jämmerliches Ende ist, und kein rühmlicher Abgang. Heute kam in den Nachrichten dass Lauterbach noch 10 Jahre an der Plandemie festhalten will. Das Hoffen auf den Staatsanwalt wird nix werden, das sind in D Beamte! und damit weisungsgebunden. Da können wir lange warten. Das muss schon die mehrheitlich verblödete Hammelherde bei der nächsten Wahl erledigen, nur dämmert die zu Hause, frierend, hungernd lieber dem Ende entgegen als die politischen Konsequenzen zu ziehen. Dazu reichts geistig nicht mehr.