Österreich: Verfassungsgerichtshof hinterfragt Rechtfertigung von Lockdown-Maßnahmen

Was Chris Veber am Samstag auf TE schrieb, stimmte, wie nun jeder in wortgleichen APA-Meldungen in österreichischen Medien zwei Tage später nachlesen kann – „selbstverständlich“, ohne TE und/oder Veber zu zitieren.

IMAGO / SKATA

Tichys Einblick brachte am Samstag Chris Vebers Beitrag: Österreichs Verfassungsgericht bringt die Regierung in Erklärungsnot. Gleich echote es da und dort: Fake News. Doch was Veber schrieb, stimmte, wie nun jeder in wortgleichen APA-Meldungen in österreichischen Medien (wie zum Beispiel Die Presse) zwei Tage später nachlesen kann – „selbstverständlich“, ohne TE und/oder Veber zu zitieren.

Wer es genau wissen will, liest aber noch besser den Originaltext des Schreibens von Verfassungsrichter Andreas Hauer an den Gesundheitsminister:

VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Freyung 8, 1010 Wien
V 11/2022-4

Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien

In obengenanntem Verordnungsprüfungsverfahren ergeht gemäß § 20 Abs. 3 VfGG die Aufforderung – auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung – bis zum 18. Februar 2022 folgende Auskünfte zu erteilen:

1. In den Verordnungsakten zu den auf Grundlage des COVID-19-MG ergangenen Verordnungen wird insbesondere auf Zahlen von im Zusammenhang mit COVID-19 auf Normal- bzw. Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie auf Zahlen verstorbener Personen Bezug genommen. Laut einem – exemplarisch genannten – Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ vom 11. Oktober 2021 („Auch Geimpfte im Spital: Wirkt die Impfung überhaupt?“) würden nach amtlichen Auskünften „etwa, wenn Patienten wegen Nierenversagen auf der Intensivstation liegen, die zufällig
positiv auf Corona getestet werden“, diese „als Coronafälle“ zählen.

Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die „an oder mit“ SARS-CoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt? Weiters ersucht der Verfassungsgerichtshof – gegebenenfalls – um Aufschlüsselung dieser Zahlen nach:

– Personen, die an COVID-19 verstorben sind, Personen, die mit COVID-19 verstorben sind, und Personen, die (asymptomatisch) mit SARS-CoV-2 verstorben sind.

– Personen, die wegen COVID-19 auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19 litten, und schließlich Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.

– Personen, die wegen COVID-19 auf Normalstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19 litten, und Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.

Der Verfassungsgerichtshof ersucht Mitteilung der jeweiligen Zahlen einerseits in Summe (aufgeschlüsselt nach Alterskohorten) sowie anderseits für den 25. Jänner 2022.

2. Wie hoch ist das Durchschnittsalter und wie hoch ist das Medianalter der wegen COVID-19 auf Normalstationen und auf Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie der an COVID-19 verstorbenen Personen?

3.1. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Erkrankungsfällen nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Erkrankungsfällen nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.2. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal bzw. Intensivstationen pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.3. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Einwohnern nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Einwohner nach Alterskohorten und Geschlecht?

4. Welche Virusvarianten waren am 1. Jänner 2022, am 25. Jänner 2022 und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten bzw. Hospitalisierten bzw. Verstorbenen vertreten?

5. Wie stellt sich die prozentuelle Zuordnung von stattfindenden Infektion auf Lebensbereiche (wie beispielsweise Familie, Arbeit, Einkauf [Grundversorgung, andere Güter], verschiedene Freizeitbeschäftigungen) dar?

6. Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?

7. Wie verteilen sich die Impfraten (gegliedert nach einfach, zweifach, dreifach geimpft) auf Alterskohorten?

7.1. Bezogen auf Omikron-Infektionen: Wie hoch war durchschnittliche die 7-Tage-Inzidenz im Jänner 2022 bei Personen ohne Schutzimpfung gegen COVID-19, bei Personen nach der Zweitimpfung, aber vor Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung, dann bei Personen mit abgeschlossener Impf-„Grundimmunisierung“ (ohne „Booster-Impfung“) und schließlich bei Personen mit „Booster-Impfung“?

7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In Medienberichten war von bis zu 95 % die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, aktuell bei 0,1516 Prozent zu liegen (vgl. AGES-Dashboard). Worauf bezieht sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95 %? Was bedeutet in diesem Zusammenhang absolute und relative Risikoreduktion?

7.3. Um welches Maß vermindern eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung und eine Drittimpfung das Risiko, wegen COVID-19 auf einer Normalstation bzw. auf einer Intensivstation hospitalisiert zu werden bzw. an COVID-19 zu versterben? Hängt dieses Maß von der (jeweils vorherrschenden) Virusvariante ab?

7.4. Nach Medienberichten soll sich die Schutzwirkung von COVID-Schutzimpfungen mit dem Zeitablauf verringern. Trifft dies zu? Wie hoch ist demnach der Schutzfaktor nach der Zweitimpfung mit dem am häufigsten verwendeten Impfstoff drei Monate, sechs Monate und neun Monate nach der Zweitimpfung? Es wird jeweils um Angabe der absoluten und der relativen Risikoreduktion ersucht.

7.5. Wie hoch ist der Anteil der Erst-, Zweit- bzw. Drittgeimpften an den wegen COVID-19 bzw. den mit SARS-CoV-2 hospitalisierten Personen?

7.6. Es scheint dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen, dass sich auch Personen mit COVID-Schutzimpfung mit SARS-CoV-2 infizieren, an COVID-19 erkranken und SARS-CoV-2 übertragen können. Um welches Maß sinkt durch die COVID-Schutzimpfung jeweils das Infektions-, das Erkrankungs- und das Übertragungsrisiko? Es wird um nähere Aufschlüsselung ersucht, falls dieses
Maß von der Zahl der Impfungen und / oder vom verstrichenen Zeitraum seit der letzten Impfung abhängt.

8.1. Mit welcher Wahrscheinlichkeit schließt ein negativer molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 (§ 2 Abs. 2 Z 3 der 6. COVID-19-SchuMaV idF BGBl. II 24/2022) aus, dass die getestete Person innerhalb von 72 Stunden ab Testnahme andere Personen mit SARS-CoV-2 infizieren kann? Unter Berücksichtigung der Inkubationszeit: Wie lange ab (negativer) Testnahme ist es (mit höchster Wahrscheinlichkeit) ausgeschlossen, dass eine negativ getestete Person SARS-CoV-2-Viren überträgt?

8.2. Wie hoch ist das Übertragungsrisiko bei einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mit Zweitimpfung, die drei, sechs bzw. acht Monate zurückliegt, im Vergleich zu einer ungeimpften Person, deren negativer PCR-Test 24 Stunden zurückliegt?

9.1. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 25-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.2. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Österreich gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 25-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.3. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 65-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.4. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Österreich gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 65-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.5.1. Der sog. „Lockdown für Ungeimpfte“ kann eine Infektion zB in der Familie oder in der Arbeit nicht ausschließen, wohl aber etwa im Gasthaus. Bezogen auf die Zuordnung von Infektionsrisiken zu Lebensbereichen (oben 5): Um wieviele Prozentpunkte reduziert der „Lockdown für Ungeimpfte“ das Infektionsrisiko einer ungeimpften Person (Basis: Infektionsrisiko ohne „Lockdown für Ungeimpfte“ = 100)?

9.5.2. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ dürfte unter anderem auf der Überlegung basieren, dass Personen ohne COVID-Schutzimpfung ein höheres Hospitalisierungsrisiko haben als geimpfte Personen, womit ein höheres Risiko für das Gesundheitssystem einhergehen dürfte. Nun dürfte das Hospitalisierungsrisiko auch erheblich vom Alter abhängen. Die Durchimpfungsraten dürften nach Alterskohorten unterschiedlich sein. Jedenfalls dürfte die Durchimpfungsrate über alle Altersgruppen gerechnet bei rund 75 % „Zweitgeimpften“ liegen. Das Infektionsgeschehen dürfte ferner auf verschiedene Lebensbereiche unterschiedlich verteilt sein, wobei der „Lockdown“ für Ungeimpfte nur bestimmte Infektionsquellen für diese ausschließen dürfte. Unter Berücksichtigung dieser Parameter sowie des Maßes der Risikoreduktion durch eine Zweitimpfung: Welchen in Prozenten ausgedrückten Effekt hat der „Lockdown für Ungeimpfte“ auf die Spitalsbelastung? Oder in absoluten Zahlen: Das AGES-Dashboard weist für den 24. Jänner 2022 1049 COVID-19-Patienten auf Normalstationen und 194 COVID-19-Patienten auf Intensivstationen aus. Um wie viele Betten wäre die Bettenauslastung auf Normal- bzw. Intensivstationen voraussichtlich höher, gäbe es keinen „Lockdown für Ungeimpfte“?

10. Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete am 2. Dezember 2021 unter der Überschrift „Weniger COVID-19-Opfer als letzten Herbst, aber höhere Übersterblichkeit“, dass es gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel weniger COVID-19-Todesfälle gebe, zugleich aber eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich. Trifft dies zu? Falls ja, wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit?

Wien, am 26. Jänner 2022
Vom Verfassungsgerichtshof:
Dr. HAUER

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Kommentare ( 47 )

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CIVIS
2 Jahre her

Mit dem Akzeptieren und der Übernahme der meisten auch meiner Fragen durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof sind mir gerade auch die meisten meiner bisher aufgestellten und mit „Schwurblern“ geteilten Verschwörungstheorien abhanden gekommen.

Gibt´s da irgendwas neues an unangemessenen Veschwörungstheorien ?
Bitte melden !

Manfred_Hbg
2 Jahre her

Zitat: „Tichys Einblick brachte am Samstag Chris Vebers Beitrag: Österreichs Verfassungsgericht bringt die Regierung in Erklärungsnot. Gleich echote es da und dort: Fake News.“ > Der „kleine“ mediale und journalistische Unterschied! Hier ist doch der BESTE BEWEIS dafür, was in unserem Land von den sogenannten alteingesessenen „Qualitätsmedien“ und den kleineren neueren Medien wie TE zu halten ist: Die großen und alteingesessenen „Qualitätsmedien“, die Faktenchecker und ihre Hofberichterstatter halten heutzutage NICHTS mehr von ordentlicher und sauberer journalistischer Arbeit und Recherche und blöken stattdessen einfach von „Fake News“ drauflos oder aber verschweigen Themen die nicht auf der linksgrünen Regierungslinie liegen. – UND… Mehr

Emma Zunz
2 Jahre her

Mir ist schlicht nicht klar, warum manche in diesem Fragenkatalog einen Hoffnungsschimmer zu sehen glauben. Aus zwei Gründen: diese Fragen kann man nicht beantworten, weil die Zahlen hierfür nicht vorhanden sind oder die Fragen sind zumindest auf den ersten Blick unbeantwortbar. Beispiel: Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 25-Jährigen im Zeitraum eines Jahres? Vielleich bin ich doof, aber lernwillig bin ich schon, vielleicht kann mich jemand da aufklären. Also welche Parameter wären denkbar, um dieses Risiko auszurechnen? Ein ungeimpfter 25-jähriger? Student? Steinmetz? Kellner? Trompeter? Zeitraum welchen Jahres? 2021? 2019? 2020? welches Jahr wird da genommen?… Mehr

Don Didi
2 Jahre her
Antworten an  Emma Zunz

diese Fragen kann man nicht beantworten, weil die Zahlen hierfür nicht vorhanden sind“
Wenn das so ist, besteht keine Grundlage für irgendwelche Einschränkungen oder Maßnahmen. Schlicht, weil diese nicht begründbar sind.
Insofern sind die Fragen berechtigt, denn wenn entweder keine Fakten bekannt sind, oder aber die Fakten die Maßnahmen nicht schlüssig begründen können, sind die Maßnahmen verfassungswidrig.
Was die Nebenwirkungen bzw. Impfschäden angeht, die gehören tatsächlich dringend mit in den Fragenkatalog.

Weiss
2 Jahre her
Antworten an  Don Didi

Die Erweiterung des Fragenkatalogs auf Impfschäden halte ich auch für sehr wichtig. Anwälte in den USA haben jetzt Einblick in Impfdaten von Militärangehörigen bekommen, aus denen klar hervorgeht, dass die Krebsrate und auch die Rate der neurologischen Probleme bei geimpften Personen sich massiv die letzte Zeit verschlimmert haben. Ich zitiere: … During a panel discussion in the US Senate, attorney Thomas Renz, a member of America’s Frontline Doctors’ legal team, revealed alarming vaccine information that was provided by three military doctors, Lt. Col. Theresa Long, Dr. Samuel Sigoloff, and Lt. Colonel Peter Chambers, who have access to vaccination data that… Mehr

theta
2 Jahre her
Antworten an  Weiss

Ich bin gespannt, was dabei raus kommt. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass vorsätzlich solche Vaccines in Umlauf gebracht werden, damit die Leute Krebs bekommen. Komisch auch, dass die Mehrheit der Wissenschaftler nicht schon aufgeschrien haben, wenn dem so wäre!?! Und bezogen auf die Military Database: da werden sicherlich auch andere Gründe über den Anstieg vorliegen. Denn aufgrund eines Vaccines einen HIV-Anstieg von 590% zu haben, ist mir schon sehr schleierhaft. Mal davon abgesehen, dass nicht mal die Hersteller der Vaccines genannt werden. Lesen und sinnvoll interpretieren scheint mir in der Gesellschaft schon seit längerem abhanden gekommen zu sein.… Mehr

Last edited 2 Jahre her by theta
Weiss
2 Jahre her
Antworten an  Emma Zunz

Ich vermute mal, dass der Staat die Grundrechtseinschränkungen der Bürger und auch die damit verbundenen Maßnahmen begründen muß, damit diese am Ende auch als rechtmäßig eingeordnet werden können ? In der BRD gibt es für Verwaltungsakte zum Beispiel die Regelung des § 39 VwVfG, der vorsieht, dass Verwaltungsakte des Staates begründet werden müssen. § 39 BVwVfG – Begründung des Verwaltungsaktes – dejure.org Staatliche Exekutivmaßnahmen müssen zudem dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitet wird, entsprechen. Eine staatliche Maßnahme ist dann verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist. Ich gehe mal davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof in Österreich sich vor… Mehr

Ch. Timme
2 Jahre her
Antworten an  Emma Zunz

Wenn die Österreicher die Fragen beantworten können … werde ich meinen zweiten Vornamen nicht in Karl ändern lassen.

Wolfgang Schuckmann
2 Jahre her

Kann es wirklich sein, dass man ein Impfstoff injiziert bekommt, der für die angestrebte Immunisierung nicht geeignet ist? Für meine Begriffe von Ethik, ist das nicht kompatibel. Von meinen Kenntnissen im Zusammenhang von medizinischen Erkenntnissen und ihrer Dienstbarmachung für den Menschen ist das sowohl aus ärztlicher Sicht als auch der gesetzlichen Lage unmöglich. Das heißt: Es ist vorsätzliche Körperverletzung einen Menschen mit einem Impfstoff zu impfen, von dem man weiß, dass er für den Zweck, den er erfüllen soll, nicht geeignet ist, weil er sich nicht auf das Genom bezieht, für welches er angeblich gedacht ist. Sollte mir als zweimal… Mehr

horrex
2 Jahre her

Die Tatsache, dass Hauer einer schlagenden Verbindung angehört und zu allem Überfluss auch noch der FPÖ nahe steht „disqualifiziert“ ihn selbstverständlich sofort und vollumfänglich … per Beißreflex … zumindest in gewissen Kreisen. –

von Borcke
2 Jahre her

Gratuliere zu dieser Glanzleistung von TICHY!!
Und wünschte mir, daß Sie mit ebensolcher Akkuratesse über die tatsächlichen Vorgänge in meinem Land und dem Kanada Syndrom berichten würden. Auch damit würden Sie, die sich als „legacy“ wähnende andere Presse weit hinter sich lassen. Denn dort schweigt man zu diesem Thema total, ganz im Gegensatz zu andren Ländern der Welt.

Walter B.
2 Jahre her

Mich würde ja interessieren, ob der VGH diese Fragen ausschließlich an die Regierung stellt, oder ob diese parallel an andere Institutionen gerichtet, werden, um daraus die schlüssigsten Antworten zu ermitteln.

Klaus Weber
2 Jahre her

Wäre bei uns heute undenkbar, daß ein Verfassungsrichter derart unbotmäßige Fragen stellt. In Österreich scheint die Gewaltenteilung noch zu funktionieren. Ich bin überrascht, es ist noch nicht alles verloren – Chapeau!!

Michael M.
2 Jahre her

Allein der Umstand, dass ein solcher Fragenkatalog (der ausnahmslos durchaus naheliegende und absolut logische Fragen, die eigentlich schon längst beantwortet sein müßten, enthält) für Fake gehalten wird, zeigt doch wie weit es in unserem Land schon gekommen ist. Unfassbar…

Nibelung
2 Jahre her

Hut ab, ich mußte es dreimal lesen um den Inhalt bei einigen Passagen zu verstehen und der Wortlaut der Anfrage gibt zu erkennen, daß hier reichliche Überlegungen dahinter stecken um anschließend eine möglichst abgerundete Entscheidung zu treffen. Das läßt zumindest darauf hoffen, daß selbst bei Ablehnung oder Einschränkung sich das Gericht diesen schwerwiegenden Vorgang nicht leicht macht und das muß man in dieser Form respektieren, weil Entscheidungen mit solcher Tragweite immer schwierig sind und sich das Gericht nicht dem Vorwurf aussetzen will, nicht eigenständig und sachgemäß geurteilt zu haben. Diese Anfrage wäre in gleicher Sache eine Vorlage für unsere obersten… Mehr