EU-Kommission stoppt „Save Europe Act“: Brüssel erklärt Migration zur verbotenen Bürgerfrage

Fast 600.000 Bürger verlangen über „Save Europe Act“ einen Stopp der Masseneinwanderung. Das antidemokratische Brüssel verweigert schon die Registrierung. Die Begründung der Kommission dürfte all jene hellhörig machen, die hinter der europäischen Migrationspolitik längst einen politischen Willen erkennen. „Save Europe Act“ kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.

picture alliance / ZUMAPRESS.com | Radu Ionescu

Die Europäische Kommission hat die Registrierung des „Save Europe Act“ als Europäische Bürgerinitiative abgelehnt. Die Entscheidung fiel am 22. Juli. Damit darf die Kampagne den offiziellen Beteiligungsmechanismus der Europäischen Union nicht nutzen. Die Unterschriften ihrer Unterstützer bleiben politisch unerwünscht und institutionell folgenlos.

Initiiert wurde der „Save Europe Act“ von Martin Sellner und Eva Vlaardingerbroek. Nach Angaben der Organisatoren haben sich bereits mehr als 580.000 Menschen der Kampagne angeschlossen. Die ablehnende Begründung der Kommission reicht dabei weit über eine juristische Zurückweisung hinaus und birgt erheblichen Sprengstoff: Erklärt Brüssel den Schutz der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker für unvereinbar mit den Grundwerten der Union, erklärt es deren fortschreitende Auflösung im Umkehrschluss zum hinzunehmenden Bestandteil seiner Werteordnung.

Die Stoßrichtung wird beispielsweise in Deutschland von deutlichen Mehrheiten getragen: In einer YouGov-Umfrage vom Dezember 2025 unterstützten 76 Prozent das Ziel, die Asylzuwanderung zu reduzieren; im ARD-DeutschlandTrend verlangten 77 Prozent eine grundlegende Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Kommission schließt damit einen migrationspolitischen Kurs vom europäischen Bürgerverfahren aus, dessen Kern keineswegs randständig ist, sondern dem Willen breiter Mehrheiten entspricht.

Die Initiatoren begründen ihre Forderung mit dem Schutz der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker. Sie sprechen von einem demografischen Austausch durch anhaltende nichtwestliche Einwanderung und verlangen eine europäische Politik, die den Erhalt der historisch gewachsenen Bevölkerungen berücksichtigt.

Für die Kommission überschreitet bereits diese Zielsetzung die Grenzen des Zulässigen. Ein Einwanderungsmoratorium, das nach ethnischer, kultureller oder zivilisatorischer Herkunft unterscheidet, stelle eine Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft dar. Der Schutz der demografischen Kontinuität der einheimischen Bevölkerung könne daher kein legitimes Ziel einer Europäischen Bürgerinitiative sein. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Die Initiative sei „offensichtlich“ mit den Werten der Europäischen Union unvereinbar, heißt es aus Brüssel. Die Kommission beruft sich auf Artikel 2 des EU-Vertrags sowie das Diskriminierungsverbot der Grundrechtecharta. Damit hat sie das Anliegen nicht nach einer öffentlichen Debatte zurückgewiesen. Sie verhindert bereits, dass die vorgesehene Debatte überhaupt stattfinden kann.

Die Europäische Bürgerinitiative wird gern als Beweis dafür präsentiert, dass die Menschen an der europäischen Gesetzgebung mitwirken könnten. Tatsächlich dürfen sie die Kommission lediglich auffordern, tätig zu werden. Eine erfolgreiche Initiative benötigt mindestens eine Million bestätigte Unterschriften aus wenigstens sieben Mitgliedstaaten. Selbst danach ist die Kommission zu keinem Gesetzesvorschlag verpflichtet. Sie muss den Bürgern lediglich antworten.

Beim „Save Europe Act“ lässt Brüssel nicht einmal diesen schwachen Mechanismus zu. Die Kommission entscheidet im Voraus, dass die Bürger ihre Million gar nicht erst innerhalb des offiziellen Systems sammeln dürfen. Ein Instrument vermeintlicher Mitbestimmung wird damit zum Zulassungsverfahren für politisch erwünschte Meinungen.

Bereits im Juni hatte die Kommission den Organisatoren mitgeteilt, dass sie die Forderungen für unvereinbar mit den Grundrechten und den Werten der EU halte. Sellner und Vlaardingerbroek setzten die Sammlung fort und lehnten es ab, die zentralen Forderungen umzuschreiben. Die anschließende Ablehnung war damit absehbar.

Vlaardingerbroek erklärte nach der Entscheidung, die Organisatoren würden nicht nachgeben. Der „Save Europe Act“ kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Nach Auffassung der Kampagne erklärt Brüssel den Wunsch, die nichtwestliche Masseneinwanderung zu stoppen, pauschal zur rassistischen Diskriminierung. Die Völker Europas seien nicht verpflichtet, ihr eigenes demografisches Verschwinden als europäischen Wert anzuerkennen.

Eine demokratische Institution müsste jedoch aushalten, dass Bürger eine grundlegend andere Migrationspolitik verlangen. Brüssel beansprucht inzwischen die Befugnis, die Grenzen zulässiger Opposition selbst zu bestimmen. Die Institution, deren Politik angegriffen wird, entscheidet zugleich, ob der Angriff überhaupt in das demokratische Verfahren gelangen darf.

Das geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem Brüssel seinen Migrations- und Asylpakt als große Wende verkauft. Die Verschärfung bleibt weitgehend eine Behauptung der Kommission. Der Pakt schafft keinen Einwanderungsstopp und keine konsequente Zurückweisung. Er ordnet die Verfahren neu, garantiert kostenlose Rechtsberatung und eröffnet Rechtsmittel. Weitere Instanzen und eine aufschiebende Wirkung können nach nationalem Recht hinzukommen. Damit bleiben zahlreiche Möglichkeiten erhalten, Verfahren zu verlängern und den Aufenthalt bis zu einer endgültigen Entscheidung zu sichern.

Wie wenig ernst selbst der vorgebliche Kampf gegen die Schleuserkriminalität betrieben wird, zeigte eine Recherche von Euractiv. Frontex bestätigte, dass Erkenntnisse aus freiwilligen Befragungen irregulär eingereister Migranten über Schleusernetzwerke nicht an die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten weitergegeben werden. Auch die neue Anti-Schleuser-Einheit bei Europol schließt diese Informationslücke nach Eingeständnis der Kommission nicht. Brüssel kündigt den Kampf gegen das Geschäftsmodell der Schleuser an und hält gleichzeitig entscheidende Erkenntnisse aus den eigenen Befragungen von den Ermittlern fern.

Parallel baut die EU die legalen Zuwanderungswege weiter aus. Die Fünfjahresstrategie der Kommission verlangt zusätzliche „Talentpartnerschaften“ und beschleunigte Verfahren zur Anwerbung von Menschen aus Drittstaaten. Deutschland erteilte nach einer veröffentlichten Auskunft des Auswärtigen Amtes allein im ersten Halbjahr 2026 fast 54.000 Visa zum Familiennachzug; bereits 2025 waren es mehr als 110.000.

Von einem Migrationsstopp oder einer Umkehr kann deshalb keine Rede sein. Die irreguläre Einwanderung wird mit einem neuen Verwaltungsapparat versehen, während die regulären Zugangswege erweitert werden. Rechtsmittel und nationale Anschlussverfahren halten den Aufenthalt offen. Die Kommission etikettiert die Fortsetzung der bisherigen Migrationspolitik als Reform und sperrt zugleich jene Bürger aus dem Beteiligungsverfahren aus, die eine tatsächliche Begrenzung verlangen. Es ist alles eine reine Augenwischerei.

Andere Initiativen durften diesen Zugang nutzen. Registriert wurden Forderungen nach einem von der EU unterstützten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen oder nach einem unionsweiten Verbot sogenannter Konversionspraktiken. Auch Kampagnen gegen Käfighaltung und für Einschränkungen der Werbung für fossile Brennstoffe passierten die Brüsseler Eingangskontrolle.

Die politische Sortierung ist unübersehbar. Wer die Kompetenzen der EU ausweiten, ihre gesellschaftspolitischen Ziele vorantreiben oder weitere Verbote verlangen will, darf sammeln. Wer die Folgen der europäischen Migrationspolitik grundsätzlich infrage stellt, scheitert bereits an der Tür. Aus dem Bürgerrecht wird eine von der Kommission vergebene Redeerlaubnis.

Die Chatkontrolle kehrt durch die Hintertür zurück

Wie Brüssel mit unerwünschten Mehrheiten umgeht, zeigte sich gerade bei der Chatkontrolle. Am 26. März lehnte das Europäische Parlament die Verlängerung der als vorübergehend bezeichneten Ausnahme von den Datenschutzregeln ab. 311 Abgeordnete stimmten gegen den Vorschlag der Kommission, 228 dafür. Die erste Lesung wurde geschlossen, die alte Regelung lief am 3. April aus.

Der Rat akzeptierte dieses Ergebnis nicht. In seiner eigenen Begründung hielt er fest, dass der gesamte Text der ausgelaufenen Übergangsregelung in eine neue, eigenständige Verordnung übernommen werden solle. Aus dem vom Parlament abgelehnten Verlängerungsvorschlag wurde auf diese Weise formal eine neue Ratsposition, die anschließend in die zweite Lesung des Parlaments geschickt wurde.

Dort galt eine erheblich höhere Hürde. Zur Ablehnung der Ratsposition waren 360 Stimmen erforderlich. Eine einfache Mehrheit von 314 Abgeordneten stimmte am 9. Juli zwar für die Zurückweisung. Sie reichte nach den Regeln der zweiten Lesung dennoch nicht aus. Der politische Mehrheitswille wurde durch das gewählte Verfahren neutralisiert.

Das Parlament konnte nur noch Änderungen durchsetzen, darunter den Ausschluss Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation. Der Rat leitete anschließend ein schriftliches Verfahren ein, um diese Änderungen zu billigen. Eine Regelung, die im März parlamentarisch gescheitert war, wurde damit wenige Monate später durch eine andere Verfahrensschleife wiederbelebt.

Diese Methode gehört zur Geschichte der europäischen Integration. Frankreich und die Niederlande lehnten 2005 den europäischen Verfassungsvertrag in Volksabstimmungen ab. Viele seiner institutionellen Inhalte wurden anschließend in den Vertrag von Lissabon überführt. Das Europäische Parlament hält selbst fest, dass ein erheblicher Teil der ursprünglichen Ziele auf diese Weise gesichert wurde.
Irland lehnte den Lissabon-Vertrag 2008 ab. Nach zusätzlichen Garantien wurde 2009 erneut abgestimmt, diesmal mit dem gewünschten Ergebnis. Das erste Nein beendete den Vertrag nicht. Es eröffnete die Suche nach einem Verfahren, das aus dem Nein doch noch ein Ja machte.

Auch erfolgreiche Bürgerinitiativen besitzen kaum politische Durchsetzungskraft. „One of Us“ sammelte mehr als 1,7 Millionen bestätigte Unterschriften. Die Kommission lehnte einen Gesetzesvorschlag ab. „Minority SafePack“ erhielt mehr als 1,1 Millionen Unterstützer, wurde vom Europäischen Parlament unterstützt und führte ebenfalls zu keiner neuen Gesetzgebung.

Der „Save Europe Act“ offenbart die nächste Stufe. Brüssel wartet nicht mehr ab, bis eine Million Bürger unterschrieben haben, um deren Forderung anschließend folgenlos abzulegen. Die Kommission verhindert schon die offizielle Sammlung.

Die vollends antidemokratische und ins Totalitäre abgleitende EU betrachtet Bürgerbeteiligung nicht als Recht, sondern als lästiges Rauschen. Der Bürger darf mitreden, solange seine Forderung innerhalb des von Brüssel festgelegten Meinungskorridors bleibt. Er darf abstimmen, solange das Ergebnis den Institutionen gefällt. Weicht es ab, wird neu verhandelt, neu abgestimmt oder das Verfahren so lange umgebaut, bis der Widerstand wirkungslos geworden ist.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 1 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

1 Kommentar
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Wuehlmaus
27 Minuten her

Immer wieder die CDU.