Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wird zeigen, ob Deutschland ein souveräner Staat oder EU-Vasall ist. Das Bundesverfassungsgericht soll nach Brüsseler Wunsch nicht einmal mehr Kompetenzüberschreitungen der EU-Institutionen rügen dürfen.
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Schon vor einem Jahr rotierte das Establishment in den EU-Institutionen. Damals hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BverfG) in seinem so genannten Gauweiler-Urteil nicht nur die Kompetenzüberschreitung der Europäischen Zentralbank (EZB) durch ihre Anleihen-Kaufprogramme gerügt, sondern auch die Richterkollegen am Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der EuGH hatte zuvor auf einen Vorlagebeschluss aus Karlsruhe mit einer Blankovollmacht für die EZB-Anleihekäufe reagiert, dessen Begründung die Karlsruher Richter als „objektiv willkürlich“ und „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ einstuften. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte unmittelbar nach der Karlsruher Entscheidung an, die EU werde den Vorrang des EuGH durchsetzen. Auch der EuGH erklärte sich prompt für allein zuständig. Und EZB-Präsidentin Christine Lagarde sekundierte, die EZB werde sich keinem Karlsruher Urteil beugen.
Soll das BVerfG eingeschüchtert werden, weil weitere Klagen gegen das aktuelle PEPP-Kaufprogramms der EZB anhängig sind? Der von verschiedenen Klägern erhobene Vorwurf der verbotenen Monetarisierung der Staatsschulden durch das Vorgänger-Kaufprogramm PSPP war in Karlsruhe im vergangenen Jahr gerade „noch zurückgewiesen“ worden, weil es für die Kaufvolumina unter anderem Höchstgrenzen vorsah, die sich am EZB-Kapitalschlüssel der emittierenden Staaten orientierten. Beim PEPP-Programm ist das nicht mehr der Fall, was eigentlich fast zwingend eine Karlsruher Verfassungsrüge auslösen müsste. Doch die Richter stehen unter enormem Druck, der durch das Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren noch verstärkt wird. Ob sie den Schneid aufbringen, den europäischen Zentralisten noch einmal in den Arm zu fallen?
Peter Gauweiler, nach dem die letztjährige Gauweiler-Entscheidung des BverfG benannt ist, kommentierte das Vorgehen aus Brüssel gestern so: „Alle EU-Vertragsstaaten wissen, das Deutschland ohne Beachtung dieses Prinzips dem Lissabon-Vertrag niemals zugestimmt hätte.“ Auch ein anderer damaliger Mitkläger, der Ökonom Bernd Lucke, reagierte: „Sie (die EU-Kommission) will durchsetzen, dass auch der schutzwürdigste Identitätskern der nationalen Verfassungen vom EU-Recht überlagert wird. Damit provoziert die Kommission enorme Konflikte in der EU, weil sie ihre souveränen Mitgliedstaaten wie nachgeordnete Gliedstaaten behandelt.“



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