Das Grundsteuer-Roulette ist eröffnet

Ran an den Speck lautet die Losung, wenn der Gesetzgeber die verfassungswidrige Grundsteuer neu ordnet. Denn der Hunger des Fiskus ist seit jeher unstillbar.

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Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal den Gesetzgeber in die Schranken verwiesen. Bei der Erbschaftsteuer haben die Karlsruher Richter ihn im vergangenen Jahrzehnt gleich zweimal zur Neuordnung gezwungen. Jetzt war die kommunale Grundsteuer an der Reihe, von der alle Praktiker in den Kommunen und in der Steuerverwaltung seit vielen Jahren wussten, dass der zugrundliegende Bewertungsmaßstab, die sogenannten Einheitswerte, meilenwert von der Realität entfernt sind. Regierungen aller Couleur verschließen seit Jahrzehnten die Augen davor, dass Einheitswerte aus dem Jahr 1964 in Westdeutschland und von 1935 in Ostdeutschland Lichtjahre weg sind von der realen Entwicklung der Grundstücks- und Immobilienpreise.

1964 war Ludwig Erhard Deutschlands Bundeskanzler. Die blutjungen Beatles belegten damals im März und April fünf Wochen lang mit ihrem Hit „J Want to Hold Your Hand“ Platz 1 der deutschen Single-Hitparade. Die TV-Gerätehersteller freuten sich über den Verkaufsboom, den ihnen die Olympischen Sommerspiele in Tokio bescherten. Man muss sich solche historischen Fakten vor Augen führen, um zu begreifen, wie impertinent gleichgültig die Politik das heikle Thema über fünf Jahrzehnte aussaß.

Irre Immobilienpreisexplosion

Wie irre sich die Immobilienpreise entwickelt haben, zeigen allein einige Beispiele deutscher Großstädte seit dem Jahr 2004 (!). In Berlin explodierten die Kaufpreise in den vergangenen 13 Jahren um 139 Prozent, in München um 137 Prozent. Im Geleitzug zogen auch die Mieten an: in Berlin um 73 Prozent, in München um 53 Prozent. Natürlich sind die Preise nicht in allen Regionen so extrem gestiegen. Doch im Durchschnitt des vergangenen Jahrzehnts haben sich die Mieten mit Jahresraten von mehr als 4 Prozent erhöht.

Zwar regelt der Bundesgesetzgeber die Grundsteuer, ist dabei aber zwingend auf die Länder angewiesen. Das Grundsteueraufkommen fließt zu 100 Prozent in die Kassen der Gemeinden. Die wussten sich seit vielen Jahren bereits zu helfen, indem sie die vom jeweiligen Gemeinderat zu beschließenden kommunalen Hebesätze mit schöner Regelmäßigkeit erhöhten. Im Grundsteuer-Hebesatz-Ranking der Landeshauptstädte führt Berlin mit teuren 810 Prozent vor Bremen mit 695. Die günstigen Schlusslichter bilden Saarbrücken mit 460 Prozent sowie Düsseldorf mit 440. Die Schwankungsbreite der kommunalen Hebesätze ist enorm. Es gibt sage und schreibe noch kleine Gemeinden in Deutschland, die überhaupt keinen Hebesatz auf den Grundsteuermeßbetrag erheben. In den Flächenländern schwanken die Hebesätze zwischen 45 und 959 Punkten. Im Bundesdurchschnitt lag der kommunale Grundsteuerhebesatz B im Jahr 2017 bei rund 380 Punkten.

Eigentümer und Mieter tragen die Lasten

Was sich in nackten Zahlen hier so spröde liest, macht in Euro ganz erhebliche Unterschiede. Denn es trifft nicht nur Millionen von Eigentümern, sondern auch Millionen von Mietern, weil die Kosten der Grundsteuer komplett auf die Mieter umgelegt werden. Ein bebautes Mehrfamilienhaus im Wert von 70.000 Euro, dessen Steuermesszahl 3,5 Promille beträgt, ergibt einen Steuermessbetrag von 245 Euro. Diese Zahl wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde in Prozent multipliziert. In Duisburg mit einem hohen Hebesatz von 855 Prozent würde die Grundsteuer 2.095,10 Euro im Jahr betragen. In Ingelheim am Rhein, das einen sehr niedrigen Hebesatz von nur 80 Prozent verlangt, würden dagegen für das gleiche bebaute Grundstück nur 196 Euro Grundsteuer jährlich fällig.

Für die Städte und Gemeinden geht es insgesamt bei dieser kommunalen Steuer um viel Geld. Im vergangenen Jahr vereinnahmten sie rund 14,5 Milliarden Euro aus der Grundsteuer, mehr als 2 Milliarden Euro mehr als etwa im Jahr 2013. Die rege Bautätigkeit und die permanente Anhebung der kommunalen durchschnittlichen Hebesätze bewirken diese kontinuierliche Aufkommenssteigerung. Je nach Bundesland macht die Grundsteuer heute zwischen 9 Prozent und 16 Prozent aller kommunalen Einnahmen aus.

Die immensen Wertsteigerungen bei Immobilien wecken bei der bevorstehenden gesetzlichen Neuregelung jetzt vielfältige politische Begehrlichkeiten. Die reichen Besitzer sollen einfach mehr bezahlen, denken die Umverteiler. Doch so einfach ist die Grundsteuer-Welt nicht. Denn diese Steuer ist keine Subjektsteuer, sondern eine Objektsteuer. Nicht die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen steht im Fokus, sondern das Objekt. Deshalb ist es unerheblich, ob das Grundstück im Besitz eines reichen oder armen Menschen ist, ob ein Millionär zur Miete wohnt oder ein Geringverdiener. Die Grundsteuer ist jeweils gleich hoch.

Wird die Wertermittlung zum U-Boot einer Nettovermögensteuer?

Trotzdem werden Sozialdemokraten, Linke und Grüne hundertprozentig auf die Idee verfallen, diese Wertsteigerungen nach ihrer Gerechtigkeitslogik abzuschöpfen. Dazu wäre aber eine außerordentlich aufwändige Werterhebung durch die Steuerverwaltung notwendig, die Jahre beansprucht und die auch laufend mit großem Aufwand fortgeschrieben werden müsste, sollte sie tatsächlich aktuelle Werte abbilden. Heute entfallen bei insgesamt 35 Millionen Grundstücken im Durchschnitt 400 Euro Grundsteuer pro Grundstück an. Allein der Erhebungsaufwand für das, was linken Politikern, aber auch manchen Stadtkämmerern vorschwebt, stünde in keinem Verhältnis zum bisherigen Aufkommen. Deshalb ist von vornherein allen politischen Beteuerungen zu misstrauen, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Allein schon wegen der dezentralen Hebesatzzuständigkeit der Gemeinden ist das aber ein Ding der Unmöglichkeit.

Politisch viel bedeutsamer ist allerdings eine Gefahr, die mit einer vom Gesetzgeber veranlassten aufwändigen Wertermittlung einherginge. Denn damit würde die Steuerverwaltung einen wichtigen administrativen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Nettovermögensteuer machen. Sie schwebt der politischen Linken in Deutschland ohnehin schon lange vor. Doch deren volkswirtschaftliche Risiken und Nebenwirkungen sind gewaltig. Denn eine Substanzbesteuerung würde im Unternehmenssektor Investitionen massiv ausbremsen und damit die Grundlage für wirtschaftliche Prosperität aushöhlen.

Am Gewerbesteuer-Roulettetisch sitzt in den kommenden 20 Monaten eine Reihe von Spielern, die mit gezinkten Karten spielen. Wir haben aufgrund der gemachten Erfahrungen mit dem Fiskus allen Grund, Bundes- und Länderregierungen genau auf die Finger zu schauen, um eine weitere kolossale Lastenverschiebung von Privat zum Staat zu verhindern. Bei den direkten Steuern hat die Politik ihre Entlastungs-Bringschuld längst nicht eingelöst. Den Solidaritätszuschlag gibt es immer noch. Und die Einkommensteuer mit ihrer unaufhaltsamen kalten Progressionswirkung hängt wie ein Mühlstein am Hals der Steuerzahler.

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Kommentare ( 63 )

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marie
6 Jahre her

Erst kommt das Fressen und dann die Moral, Gier?
Egal was für ein Gesetz geändert wurde es wurde nie zum wohle des kleinen Mannes
entschieden Betriebsrente ,Straßenausbaugesetz .Rente u.s.w.
All so werden wir hier wieder zur Kasse gebeten die Masse macht es ,geduldig wie
ein stück Vieh, aber wie sagte schon Opa ,da können wir nichts dran ändern die
machen sowie so was sie wollen, uns fragt doch keiner? Traurig aber wahr.

Lorena
6 Jahre her
Antworten an  marie

Ein Staat ruiniert sein eigenes Volk – wie soll ein Rentner dies alles zahlen, angefangen von Strassenausbaubeiträgen (für Straßen die alles benutzen, aber nur die Anwohner
zu 90 % zahlen müssen) bis hin zu der neuen Grundsteuer. Das 50 Jahre alte Häuschen auf dem Lande wird dadurch nich mehr wert und ein Rentner bekommt es auch nicht
los. Übrigen ich hätte zwei wunderschöne Grundstücke auf dem Lande zu verschenken !
Greift zu, bevor die Immo-Blase platzt !

Sven Vogt
6 Jahre her
Antworten an  Lorena

Wo denn?

r.u.sirius
6 Jahre her
Antworten an  marie

bis die michel es mal bergeifen, falls dies überhaupt jemals geschieht, dass das gesamte system so wie es angelegt ist und ihre willfährigen staatsschmarotzenden zwingherren ebenso, niemals dem wohl des volkes dienen, wird es eh zu spät sein, ist es ja eigentlich eh schon.
insofern haben sie es auch alle gar nicht anders verdient wolhstandverdummung gepaart mit devoter obrigkeitshörigkeit par excellence.
dies ist der grund, warum sich in unserer willkürdiktatur aka saatssimulation niemals was ändern wird!

Barbara
6 Jahre her

ersatzlos streichen, dann brauchen wir auch keine Mietpreisbremse

Enrico
6 Jahre her

Grundsteuerreform aufkommensneutral? Ick gloob mein Grundsteuersparschweinchen pfeift. Für manch finanziell klamme Kommune wird es DIE Gelegenheit werden zur Sanierung der Gemeindekasse. Wer etwas anderes erwartet ist nicht nur naiv sondern weltfremd. Danke, Herr Metzger, für den profunden Artikel. Gute Zusammenfassung und Ausblick (Ausblick nicht gut, aber das liegt ja nicht an Ihnen).

Roland Müller
6 Jahre her

Was passiert, wenn die Immobilienblase platzt und die Preise sinken? Wird die Grundsteuer dann umgehend neu reformiert oder dauert es erneut 50 bis 80 Jahre bis das BVG eine erneute Reform erzwingt? Ich denke, die Koppelung an die sogenannten Einheitswerte ist grober Unsinn.

Farbauti
6 Jahre her

Bis 2050 ist die deutsche Gesellschaft vergreist, die ganze Welt hat es sich bis dahin hier bequem gemacht. Sie werden einfach die Häuser besetzen und die BRD Gesetze sind längst abgeschafft, man lebt nach dem Islam.
Die Grundsteuer ist nur ein Instrument um diesen Zustand zu erreichen, eines von vielen.
Das BVG ist ein Hilfsverein des System Merkel.

Poco100
6 Jahre her

Diesmal gebe ich Ihnen Recht Herr Metzger, als Mieter werde ich davon selbst betroffen sein. Und es ist, siehe die untersch. Hebesätze, schon immer eine gute u. bequeme Einnahmenquelle, wie auch das Blitzen auf den Straßen, für die Kommunen, zumal die P’leitekommunen, meistens durch exorbitante Sozialhaushalte begründet, wie ein Junkie die „Knete“ brauchen, wie mehr umso besser….

Johannes Steudter
6 Jahre her

Somit beginnt nun der finale Akt der Zerschlagung Deutschlands und der Verteilung des Vermögens von denen die schon länger hier leben. Es ist schon jetzt ein leichtes der Komunen, durch unterschiedliche Steuersätze für die angemahnte Steuergerechtigkeit zu sorgen. 30 Millionen Grundstücke stehen zur Verteilung an Neubürger und Konzeren auf der Habenseite. Viele sicherlich mit Schulden belastet. Schnell mal den Wert verdoppelt, verdreifacht und die Steuersätze ein paar Prozent gesenkt. Da werden viele Träume vom eigenen Heim zerplatzen.

Axel Jung
6 Jahre her

„um eine weitere kolossale Lastenverschiebung von Privat zum Staat zu verhindern. “

Mit Verlaub, so einfach und simplizistisch ist es ja wohl nicht. Einnahmen verbleiben schliesslich nicht final beim Staat, sondern werden wieder an Private ausgegeben. Und jeder nimmt dann gerne in Empfang, was er bekommen kann.

Also, wer weniger Steuern zahlen will, sollte mal anfangen, auf Leistungen der Allgemeinheit zu verzichten – und zwar am besten auf solche, von denen die Jammerlappen (auch) selber profitieren.

Hoffnungslos
6 Jahre her
Antworten an  Axel Jung

Hallo, wir verzichten doch permanent schon auf Leistungen des Staates.Mangelnde Sicherheit, Schlechte Infrastruktur, marodes Bildungssystem, extreme Wohnungsknappheit, usw. Lauter super Leistungen des Staates, von denen ich aber durchaus nicht profitieren möchte.

Poco100
6 Jahre her
Antworten an  Axel Jung

Sonst haben Sie keine Probleme, wieso werden die Steuern u. Abgaben explodieren ? Wer Millinen Fremder in Systeme läßt u. diese dann 100% daran partizipieren läßt, braucht schon etwas mehr als 1 Euro um dieses gegenzufinanzieren.
Also holt oder nimmt man es sich, wo immer es nur geht. Im Mittelpunkt stehen da die kommunalen Sozialhaushalte. Und kommunal sind auch die Grundsteeuereinnahmen. Der Rest sollte klar sein. Ansonsten hat auch „Hoffnungslos“ mit seinem Einwand vollkommen Recht.

Schnuffi
6 Jahre her
Antworten an  Axel Jung

Ach Herr Jung,
wenn sich die Steuerschraube dann soweit dreht, dass es bei Ihnen auch anfängt zu quietschen, werden Sie ihre Meinung dann auch ein wenig abändern. Learning by doing.

Steffen
6 Jahre her

Es ist eigentlich ganz einfach und das BVG hat dazu eine Steilvorlage gegeben. Die Grundsteuer ist verfassungswidrig und wird es in jeder neuen Form auch immer wieder sein. Also ist es logisch und wäre zudem gerecht, wenn diese ersatzlos gestrichen würde. Der Wert einer Immobilie wird erst beim Kauf / Verkauf sichtbar und in Form des Preises realisiert. Auf genau diesen Preis wird dann die Grunderwerbssteuer erhoben. Ende. Die Grundsteuer würde das Leben und Wohnen im gesamten Land entlasten, auch zum überwiegenden Teil die hart arbeitenden Steuerzahler, die genau durch diese Arbeit die Einnahmen des Bundes so enorm erhöht haben,… Mehr

Poco100
6 Jahre her
Antworten an  Steffen

Glauben Sie an Hexen ? In vielen Jahren wurde keine einzige Steuer oder Einnahmequelle abgeschafft ohne irgendwo anders diese zu kompensieren, man sagte früher linke Tasche, rechte Tasche. Daher ist die Realität leider eine andere,mit Logik u. guten Ideen braucht man da nicht zu kommen, die zählen nicht, nur raffen, um es anderen zu geben.

Grundsteuer
6 Jahre her

Ich bin gespannt, wie das ausgeht. Zumeist verliert am Ende der Steuerzahler. Da mag es anfangs noch so sehr scheinen, ein Urteil falle zu seinen Gunsten aus.