Wien: Eigentlich zu Haft verurteilt – Syrer vergewaltigt wieder

Verurteilt, aber weiterhin in Freiheit: Ein 21-jähriger Syrer kann erneut ein Mädchen in Wien vergewaltigen, obwohl er wegen eines Sexualverbrechens bereits seit Wochen eine Gefängnisstrafe absitzen müsste. Dieser Justizskandal in Österreich belegt erneut das Staatsversagen im Umgang mit straffällig gewordenen Migranten.

picture alliance/dpa | Matthias Röder

Nach der nun bekannt gewordenen Vergewaltigung einer jungen Frau (16) in Wien werden weitere Details zum tatverdächtigen Migranten bekannt: Der Syrer (21) war bereits schon vor Monaten wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden, derzeit hätte er wegen einer früheren Vergewaltigung im Gefängnis sitzen sollen.

Der Migrant war im September 2018 nach Österreich gekommen und erhielt im darauffolgenden Monat Asyl. Bereits vor einem Jahr wurde er wegen einer Vergewaltigung angezeigt. Im Oktober 2025 nahm die Polizei ihn wegen einer neuerlichen sexuellen Attacke auf eine Frau fest. Zwei Wochen später wurde er jedoch aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Dezember 2025 verurteilte ihn dann ein Gericht wegen der Tat, das Urteil wurde erst etwa sechs Monate später, im Juni 2026, rechtskräftig.

Verurteilter Sexualstraftäter blieb in Freiheit

Statt aber die verhängte Freiheitsstrafe anzutreten, soll der Mann in dieser Zeit die nächste schwere Sexualstraftat begangen haben: Eine 16-jährige Wienerin wollte in der Nacht des 6. Juli laut Wiener Polizei mit dem Taxi nach Hause fahren. Da der Akku ihres Handys leer war, konnte sie aber nicht mehr telefonieren. Neben dem Mädchen hielt ein dunkler BMW an, der Fahrer bot an, sei nach Hause zu bringen. Auf dem Weg Richtung Wohnadresse soll der Syrer jedoch plötzlich die Route geändert und die Jugendliche im Auto vergewaltigt haben. Danach brachte er sie nach Hause.

Durch die Auswertung von Videoaufnahmen gelang es den Ermittlern, sowohl den dunklen BMW als auch den mutmaßlichen Täter zweifelsfrei zu identifizieren. Der Syrer wurde noch am selben Tag nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft in einer Justizanstalt.

Warum der Verurteilte nicht unmittelbar nach Rechtskraft des bereits vorliegenden Urteils inhaftiert worden ist, konnte bisher nicht erklärt werden: Eine zügigere Vollstreckung der Strafe hätte die neuerliche Tat verhindert. Ob bürokratische Hürden, personelle Engpässe bei Polizei oder bei der Justiz oder rechtliche Besonderheiten für die Verzögerung verantwortlich sind, ist derzeit nicht bekannt. Die Justizbehörden haben bislang keine detaillierte Stellungnahme abgegeben.

Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat im vergangenen Jahr nur drei Syrer direkt in ihre Heimat zwangsweise abgeschoben, für heuer liegen noch keine Daten zu direkten Zwangs-Abschiebungen nach Syrien vor. In Österreich leben aktuell 104.000 syrische Migranten, bei den meisten dieser Zuwanderer liegt kein Asylgrund mehr vor – sie werden aber trotzdem nicht zur Ausreise gebracht.

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