In Österreichs Bundesland Salzburg müssen jetzt Hoteliers und Schwimmbad-Betreiber Frauen in Burkinis tolerieren: Das Landesverwaltungsgericht urteilte, dass ein Verbot von Burkinis in einem Hotel-Pool „diskriminierend“ sei.
IMAGO / Funke Foto Services
Im Oktober 2025 trafen zwei Schwestern aus Oberösterreich – Jasmina und Boshra A. – für einen Kurzurlaub in einem Hotel im Bundesland Salzburg ein: Die Frauen, eine Juristin und eine Friedensaktivistin, wollten nach der Ankunft zunächst den hoteleigenen Pool nutzen. Als eine der Schwestern an der Rezeption ankündigte, ihren Burkini aus dem Auto zu holen, wurde ihnen der Zutritt zum Pool verweigert. Die Geschäftsführerin begründete dies mit hygienischen Bedenken und der Aussage, Burkinis seien „im Haus nicht gern gesehen“. In einem späteren Telefonat soll sie sinngemäß gesagt haben, man könne damit „vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich“.
Frauen fühlten sich „maximal entwürdigt“
Die beiden Frauen fühlten sich „maximal entwürdigt und diskriminiert“, berichtet dazu salzburg24. Sie verließen das Hotel noch am selben Tag, die Hotelbetreiberin organisierte und bezahlte sogar einen Wechsel in ein anderes Haus. Dennoch erstatteten die Schwestern Anzeige wegen Diskriminierung. Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau verhängte dann tatsächlich eine Geldstrafe von 100 Euro gegen die Geschäftsführerin. Dagegen legte diese Beschwerde ein – mit der Begründung, es handle sich um hygienische und betriebliche Erfordernisse.
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde nun als unbegründet zurück. In der schriftlichen Begründung heißt es:
„Sie haben als Geschäftsführerin des Hotels zwei Hotelgästen die Benutzung des hoteleigenen Schwimmbades mit der Begründung untersagt, dass das Tragen von Burkinis nicht erlaubt ist. Sie haben dadurch diese Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert und sie gehindert, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt ist.“
Die Richter ließen die hygienischen Argumente der Betreiberin nicht gelten: Burkinis bestünden aus denselben Materialien wie herkömmliche Badebekleidung, und routinemäßige Wasseranalysen hätten keinerlei Auffälligkeiten ergeben. Zudem fehlte eine schriftliche Badeordnung, und das Verbot sei nicht konsequent durchgesetzt worden. Das Gericht erkannte sowohl eine mittelbare als auch eine unmittelbare Diskriminierung – die Äußerungen der Hotelchefin hätten eindeutig gezeigt, dass Frauen mit religiös motivierter Badebekleidung unerwünscht seien. Das Urteil ist rechtskräftig.
Appell der Friedensaktivistin
Jasmina A. zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. „Mir ist bewusst, dass viele Bürger ein Burkini-Verbot befürworten würden“, sagte sie den Salzburger Nachrichten. „Als Juristin halte ich aber fest: Eine Benachteiligung ist nur dann keine Diskriminierung, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist – etwa um Schaden zu verhindern.“ Als Friedensaktivistin appelliere sie an die Gesellschaft: „Frauen bedecken ihren Körper aus den unterschiedlichsten Gründen – aus Scham, medizinischen Gründen oder religiöser Überzeugung. Es ist eine tiefe Demütigung, wenn man sie zwingt, sich auszuziehen, obwohl niemandem dadurch Schaden entsteht.“
Vor wenigen Tagen sorgte in Österreich ein weiteres Burkini-Verbot in einem Freibad in Tirol für Debatten: Der Bademeister, der auch Bürgermeister von Vorderhornbach ist, hat einer Frau das Schwimmen im Becken im Burkini untersagt. Die Muslima warf ihm dann Rassismus vor und kündigte rechtliche Schritte an.

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Für mich liest sich dies als eine gezielte, bewußte Provokation:
Üblicherweise, so kenne ich es aus Erfahrung, checkt man sich MIT Gepäck ein und hat seine Badebekleidung in diesem und nicht getrennt im Kofferraum.
Ich möchte mal wissen, woher dieses Bündnis Widerstand das Geld für die Flyer hat. Sind die etwa von meinen Steuergeldern bezahlt? Das wäre doch mal eine Recherche wert.
Interessant ist wie der Richter wissen kann, dass das Verbot nicht konsequent umgesetzt wurde? Und was lernen wir noch? Liebe Poolbetreiber schreibt euch eine eigene Badeordnung und schreibt dort hinein was man darf und was nicht.
Ob das allerdings unsere Goldstücke von ihren Aktivitäten in Schwimmbäder abhält, ich habe meine Zweifel und ich habe auch berechtigte Zweifel daran das ein Richter das Verhalten mancher Goldstücke in Freibädern als sexistisch und diskriminierend gegenüber einheimischen Frauen verurteilt.
Ich verlasse dann das Bad, ebenso wenn Personen in der Unterwäsche (Unterhemd + Unterhose sich im Bad befinden. Dann brauche ich auch kein Hotel mit Pool mehr suchen.
Man verbeugt sich vor dem islam und liegt fast schon am Boden, aber freiwillig und mit Freude.
Das kommt dabei heraus, wenn die Gewaltenteilung ausgehebelt wird, also Gerichte mit ihrem islamo-gauchistischem Fachpersonal die Aufgaben der Legislative (und Exekutive) an sich reissen. Aber seien wir getrost – sobald die österreichischen Bundesländer als Unterkalifate etabliert sein werden, gehören solch überlebte Prinzipien der westlichen Demokratie ohnehin der Vergangenheit an: Allah ist gnädig und barmherzig – er schaut mit Wohlgefallen auf das nach dem Missgeschick von 1683 endlich vollendete ‚Haus des Friedens’… Planschende Juristinnen und Friedensaktivistinnen wird es dann allerdings auch nicht mehr geben – als Zweit- und Drittgattinnen werden sie sich – streng verhüllt und ergeben schweigend – um den… Mehr
Wenn ich hier sage, was ich „diskriminierend“ finde, dann habe ich Klagen am Hals. Aber ich bin ja auch nur zahlender Nicht-Migrant.
Niemand zwingt Frauen, sich auszuziehen. Aber niemand sollte gezwungen werden, Symbole einer totalitären Ideologie in seinen Räumen dulden zu müssen. Das ist auch keine Friedensaktivistin, sondern offensichtlich eine Islamfaschistin bzw. eine Sympathisantin dieser Todesreligion. Solange die herrschenden Regime nicht begreifen, dass nicht der kritische Bürger, sondern diese verrückte Pseudoreligion der Hauptfeind ist, wird der Untergang des Westens unvermeidbar sein.