In Österreichs Bundesland Salzburg müssen jetzt Hoteliers und Schwimmbad-Betreiber Frauen in Burkinis tolerieren: Das Landesverwaltungsgericht urteilte, dass ein Verbot von Burkinis in einem Hotel-Pool „diskriminierend“ sei.
IMAGO / Funke Foto Services
Im Oktober 2025 trafen zwei Schwestern aus Oberösterreich – Jasmina und Boshra A. – für einen Kurzurlaub in einem Hotel im Bundesland Salzburg ein: Die Frauen, eine Juristin und eine Friedensaktivistin, wollten nach der Ankunft zunächst den hoteleigenen Pool nutzen. Als eine der Schwestern an der Rezeption ankündigte, ihren Burkini aus dem Auto zu holen, wurde ihnen der Zutritt zum Pool verweigert. Die Geschäftsführerin begründete dies mit hygienischen Bedenken und der Aussage, Burkinis seien „im Haus nicht gern gesehen“. In einem späteren Telefonat soll sie sinngemäß gesagt haben, man könne damit „vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich“.
Frauen fühlten sich „maximal entwürdigt“
Die beiden Frauen fühlten sich „maximal entwürdigt und diskriminiert“, berichtet dazu salzburg24. Sie verließen das Hotel noch am selben Tag, die Hotelbetreiberin organisierte und bezahlte sogar einen Wechsel in ein anderes Haus. Dennoch erstatteten die Schwestern Anzeige wegen Diskriminierung. Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau verhängte dann tatsächlich eine Geldstrafe von 100 Euro gegen die Geschäftsführerin. Dagegen legte diese Beschwerde ein – mit der Begründung, es handle sich um hygienische und betriebliche Erfordernisse.
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde nun als unbegründet zurück. In der schriftlichen Begründung heißt es:
„Sie haben als Geschäftsführerin des Hotels zwei Hotelgästen die Benutzung des hoteleigenen Schwimmbades mit der Begründung untersagt, dass das Tragen von Burkinis nicht erlaubt ist. Sie haben dadurch diese Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert und sie gehindert, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt ist.“
Die Richter ließen die hygienischen Argumente der Betreiberin nicht gelten: Burkinis bestünden aus denselben Materialien wie herkömmliche Badebekleidung, und routinemäßige Wasseranalysen hätten keinerlei Auffälligkeiten ergeben. Zudem fehlte eine schriftliche Badeordnung, und das Verbot sei nicht konsequent durchgesetzt worden. Das Gericht erkannte sowohl eine mittelbare als auch eine unmittelbare Diskriminierung – die Äußerungen der Hotelchefin hätten eindeutig gezeigt, dass Frauen mit religiös motivierter Badebekleidung unerwünscht seien. Das Urteil ist rechtskräftig.
Appell der Friedensaktivistin
Jasmina A. zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. „Mir ist bewusst, dass viele Bürger ein Burkini-Verbot befürworten würden“, sagte sie den Salzburger Nachrichten. „Als Juristin halte ich aber fest: Eine Benachteiligung ist nur dann keine Diskriminierung, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist – etwa um Schaden zu verhindern.“ Als Friedensaktivistin appelliere sie an die Gesellschaft: „Frauen bedecken ihren Körper aus den unterschiedlichsten Gründen – aus Scham, medizinischen Gründen oder religiöser Überzeugung. Es ist eine tiefe Demütigung, wenn man sie zwingt, sich auszuziehen, obwohl niemandem dadurch Schaden entsteht.“
Vor wenigen Tagen sorgte in Österreich ein weiteres Burkini-Verbot in einem Freibad in Tirol für Debatten: Der Bademeister, der auch Bürgermeister von Vorderhornbach ist, hat einer Frau das Schwimmen im Becken im Burkini untersagt. Die Muslima warf ihm dann Rassismus vor und kündigte rechtliche Schritte an.

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Komisch, ich bin als Kind aus dem Freibad geflogen, als ich mit religiös motiviertem T-Shirt ins Becken gesprungen bin…
Sobald der demographische Kippunkt erreicht ist, zeigt sich jeweils die wirkliche Bereitschaft zur vorgeblichen Integration. Dazu gehören auch regelmäßig gewisse Provokationen wie in dem Hotelbad in Salzburg und das sich regelmäßig anschließende Rumopfern auf Seiten der Rechtgläubigen.
Eine rote Linie nach der anderen wird überschritten. Und die westliche Welt wirft sich untertänigst in den sprichwörtlichen Staub.
Es geschieht alles mit Ansage. Seit 2015.
Wenn man immer wieder etwa mit dem genauso kollektiven wie auch individuellen Schnorren der Ukros konfrontiert wird, die ganz Westeuropa in einen Weltkrieg ziehen wollen, wundert massiv die Hysterie ob islamischer Weiber-Mode – als ob gerade das das Wichtigste auf dem Planeten wäre. Wenn man als Spezies ernsthaft überleben will, muss man schon vernünftig Prioritäten setzen.
Gibt es im sozialistischen Österreich keinen privaten Raum mehr, in dem der Hausherr bestimmen kann, was geht und was nicht?
Beschämend so ein kommunistisches Edikt.
Wie heißt das Hotel?
Und warum sind die anderen Gäste nicht sofort abgereist?
In Spanien undenkbar. Dort entscheidet der Hotelbesitzer über die Ordnung innerhalb seines Eigentums.
Und der entscheidet: Die darf. Reinhüpfen. Meinen Sie das?
Remigration – so schnell wie möglich und so viele wie möglich:
„Mir ist bewusst, dass viele Bürger ein Burkini-Verbot befürworten würden“:
Es ist eine vorsätzliche Provokation!
Sie können in ihrer Heimat machen was sie wollen, hier nicht! Das Gericht soll zur Hölle fahren! Es spricht nicht für das Deutsche Volk!
Liebe Reaktion,
ich meine, dass hier ein Kipp-Punkt überschritten wurde. Hier tritt deutlich ein Charakter zu Tage, mit dem man sich nicht sehen lassen kann.
Was meinen Sie jetzt genau? Das man sich nicht an die europäische Lebensweise anpassen möchte?
Intoleranz. Gegen Intolerante. Meinen Sie das? . Karl Popper formulierte das im ToleranzParadoxon so: „Weniger bekannt ist das Paradoxon der Toleranz: Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper . Auch das: “No one in the Middle East actually blocks intersections to pray in the streets and yell Allahu Akbar. They do it in your countries is because they’re trying… Mehr
Interessanterweise darf man in deren Heimatländern nicht im Bikini schwimmen gehen. Außer vielleicht noch in den arabischen Emiraten, aber die sind eh recht westlich eingestellt. Ich empfinde das Auftreten in Burkini und generell mit Kopftuch als Provokation, um hinterher das Argument „Rassismus“ hervorholen zu können.
Insgesamt empfinde ich das religiös orientierte Auftreten dieser Personengruppen als provokant motiviert; man weiß genau, dass es im Westen nicht gern gesehen ist, wenn man das Thema „Religion“ dermaßen gut sichtbar in der Öffentlichkeit zur Schau stellt. Trotzdem tun sie es.
Als nächstes folgt das Verbot von Männern allgemein und Frauen im Bikini in Gegenwart von Musliminnen im Burkini. Das ist die konsequente Gangart der Kulturschänder!
Ich verstehe auch das Prinzip des islamischen Frauenmummenschanz nicht so richtig. Mir kommt es so vor, als wären die meisten Trägerinnen ohne das auch nicht attraktiver. Es ist ein bischen so, als würde man ein Stuhlbein mit Diesel besprühen, damit niemand auf die Idee kommt, es zu essen.
Oder: Sie wollen einfach demonstrieren, das sie einem Überlegenen (Mittelalterlichen) Glauben anhängen…
Das ist meistens das größte Problem.
Sich der Öffentlichkeit preiszugeben….als Hotel.
Es gibt andere Hebel sich unliebsamer Personen zu entledigen.
Ich würde alle Personen auffordern den Pool zu verlassen und vom Beckenrand reinzupinkeln.
Stört die nicht auch, wenn sich gleichzeitig mit ihnen ein Mann darin befinden würde? Von einem Hund jetzt erst mal gar nicht zu reden?