Trotz Spahns Versprechen: CDU/CSU stimmt geschlossen für schnellen Beschluss zur Chatkontrolle

Die Dienstagsabstimmung gelang den EU-Mächtigen. Kurz vor der Sommerpause wird am Donnerstag über die Reinstallierung der Chatkontrolle abgestimmt. Die CDU/CSU hat ältere Zwischenpositionen geräumt und wirkt federführend am Überwachungsplan mit. Das EU-Schiff fährt in Richtung Anti-Bürger-Staat.

picture alliance / Metodi Popow | M. Popow

Und wieder gibt es chaotische Verfassungsentwicklungen, mutmaßliche Gesetzesbrüche und Fehler zuhauf aus Brüssel-Straßburg zu vermelden. Kurz vor der Sommerpause ist eine Eilabstimmung angesetzt, für die die gesetzlichen Grundlagen in vielerlei Hinsicht fehlen dürften. Brüssel-Straßburg bestätigt sich als Epizentrum der Entwicklung hin zur modernen Demokratur.

Was ist geschehen? Nachdem das EU-Parlament die Chatkontrolle 1.0, also die „freiwillige“ Durchsuchung aller Messenger-Nachrichten durch die Anbieter selbst, zweimal abgelehnt hat und die gesetzliche Regelung damit auf den Müllhaufen der Geschichte beförderte, wollen einflussreiche Kreise in der EU ebendiese Regelung erneut einführen. Dazu bedarf es einiger Klimmzüge. Denn weder Parlament noch Rat sind der Gesetzgeber dieser EU – das ist nur die allmächtige Kommission. Die ist aber in diesem Fall gar nicht involviert. Stattdessen schrieb der Rat die alte, abgelehnte, bereits entsorgte Verordnung leicht um, stellte einen Dringlichkeitsantrag. Die „unvorhergesehenen Entwicklungen“, die dazu an sich begründend vonnöten wären, blieb der Rat schuldig.

Der Weg in die Diktatur
Chatkontrolle 1.0 per Rechtsbruch: Metsola will Reanimation im Eilverfahren
Und Parlamentspräsidentin Roberta Metsola setzte eine Abstimmung im Eilverfahren im Parlament dazu an. Die zugehörige Abstimmung wird am morgigen Donnerstag – dem letzten Sitzungstag des Parlaments vor der Sommerpause – in „zweiter Lesung“ eingebracht – was bei einem definitiv ausgelaufenen Gesetz dann doch eine fragwürdige Angelegenheit ist.

Um diese absolute EU-Zirkusnummer umzusetzen, musste am Dienstag ein Eilverfahren von den Parlamentariern beschlossen werden, damit die Abstimmung zur Chatkontolle 1.0 noch knapp vor der Sommerpause stattfinden kann. Und das wäre auch deshalb praktisch für die Organisatoren, weil dann schon viele Parlamentarier – was sie eigentlich nicht sein sollten – im Sommerurlaub sind. Die absolute Mehrheit von 361 Stimmen gegen die Chatkontrolle 1.0, die durch die Abstimmung in zweiter Lesung notwendig geworden ist, wird damit schwerer zu erreichen sein.

Spahns Worte waren wenig wert – Barley glänzt mit Enthaltung

Abstimmen, bis das Ergebnis passt. Das fasst das Straßburger Verfahren gültig zusammen. Der Druck dahinter war angeblich aus der EVP-Fraktion gekommen, und die hat am Dienstag fast geschlossen bei einigen Enthaltungen für die Chatkontrolle gestimmt. Das bedeutet: Auch die CDU/CSU-Abgeordneten stimmten hier mit. Und das lässt viele an die markigen Worte des Unionsfraktionschefs vom letzten Jahr denken, als Jens Spahn sich „gegen die anlasslose Kontrolle von Chats“ ausgesprochen hatte. „Das wird es mit uns nicht geben“, hieß das offenbar dehnbare Bekenntnis Spahns zum digitalen Briefgeheimnis.

Man kann sich wirklich fragen, was eine Enthaltung bei einer solch brisanten Frage wie der Durchsuchung aller privaten Chatnachrichten, der Legitimierung einer Hintertür für beliebte Messenger-Apps wie Facebook oder Instagram bedeuten soll. Monika Hohlmeier (CSU) soll sich am Dienstag enthalten haben, ebenso die SPD-Frontfrau Katarina Barley. Ganz klar: Diese Enthaltungen und Abwesenheiten sind verhüllte, feige Ja-Stimmen, die das Eilverfahren mitinstalliert haben.

Daneben stimmte mehr als die Hälfte der S&D-Fraktion für das Eilverfahren, auch wenn die deutsche SPD es zumeist ablehnte. Weitere Ja-Stimmen kamen aus der „liberalen“ Renew-Fraktion (in Höhe von rund einem Drittel), aus der EKR- und sogar aus der Patrioten-Fraktion. Hier waren es die einstigen Regierungsparteien PiS und Fidesz, die dem Eilverfahren zustimmten. Der Aufenthalt nahe der Macht scheint durchaus die individuellen Entscheidungen von Abgeordneten zu beeinflussen. Geschlossen dagegen stimmten Grüne, Linke, die fraktionslosen Mitglieder und die Europäischen Souveränisten, darunter auch die Abgeordneten der AfD.

Knappe Mehrheit für das Eilverfahren

Am Ende war es eine knappe Abstimmung. Mit 331 zu 303 Stimmen wurde das Eilverfahren für die Wiedereinsetzung der Chatkontrolle 1.0 beschlossen. Fragwürdig war das wie gesagt gleich in vielerlei Hinsicht: Das von Roberta Metsola angestrengte Eilverfahren ist für die „zweite Lesung“ wohl gar nicht zulässig. Zudem handelt es sich bei der Ausnahmeregel vom digitalen Briefgeheimnis, die der Chatkontrolle 1.0 zugrundeliegt, um eine jüngst offiziell ausgelaufene Regelung, die auch deshalb kaum in „zweiter Lesung“ abgestimmt werden kann, wie es am morgigen Donnerstag passieren soll.

Außerdem kam in diesem Fall die Initiative aus dem Parlament selbst, obwohl in der EU eben nur die Kommission Gesetzesinitiativen einbringen kann. Das sind gleich drei gewichtige, gewissermaßen verfassungsrechtliche Einwände gegen das Vorgehen. Hier stimmte nichts. Macht aber nix. Denn man denkt sich in Brüssel-Straßburg offenbar, dass die eigenen Regeln konfus genug sind, um ihre Legalität oder Illegalität vergessen zu machen Und der Bürger nähme all das ohnehin nicht wahr, scheint die allgemeine Einschätzung in diesem Parallelkosmos zu sein.

Nun könnte sie also bald wieder da sein. Gut drei Monate, nachdem die Chatkontrolle 1.0 eigentlich im Orkus des EU-Lebens verschwunden sein sollte, könnte sie am morgigen Donnerstag reanimiert werden. Kommentatoren rufen zu maximalem Druck auf die Abgeordneten auf, um diesen Rückschritt hinter immerhin zwei Parlamentsbeschlüsse zu verhindern.

Das Schiff fährt in Richtung Anti-Bürger-Staat

Die Bereitschaft zur Einführung einer totalen Kontrolle welcher Art auch immer verkennt vor allem ein Prinzip des Zusammenlebens: Dass die Macht dauerhaft bei den „Richtigen“ bleibt, ist niemals sicher. Jede kleine Abschaffung von „checks and balances“ schadet somit der Sicherheit eines Regierungssystems für den Bürger. Er wird damit immer stärker der Willkür der Regierenden ausgesetzt, die keineswegs sein Bestes wollen, nicht einmal in einer vollkommenen Demokratie.

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