Frauke Brosius-Gersdorf, die uns gottlob als Verfassungsrichterin erspart geblieben ist, denkt „vom Menschen her“ und sieht jegliche Einschränkung oder gar das Verbot von Leihmutterschaft als Angriff auf die Freiheit – von Frauen und Männern. Der Freiheit eine Gasse und den Papas ein Kind?
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Auch wenn Freunde von mir diesen Weg gegangen sind: Männer können nun einmal keine Kinder bekommen und ich finde, damit sollten sich schwule Paare auch abfinden. Man kann nicht alles haben im Leben.
Doch ich gebe es zu: Ich finde den Wunsch nach einer Familie ebenso löblich wie den Wunsch nach einer Ehe, denn das heißt, dass man sich verpflichtet, für einander zu sorgen, statt das im Falle des Falles den Staat erledigen zu lassen. Und doch stimmt nichts an der prosperierenden „Leihmutter“-Industrie.
Zum einen: Warum muss es unbedingt eine fremde Frau sein, die eine mit dem Samen der „Papas“ befruchtete fremde Eizelle austrägt? Warum keine Adoption eines bereits vorhandenen Kindes? Weil eine besondere Bindung durch „Blutsverwandtschaft“ gewünscht wird? (Oder weil die Richtlinien für eine Adoption viel zu vieles verhindern?) Und wieso wird es als unerheblich empfunden, wenn der „Leihmutter“ gleich nach dem Geburtsvorgang das Baby entzogen wird?
Ein Kind, das sie immerhin an die neun Monate im Leib getragen hat? Ist diese Bindung weniger wert? Hat das Baby keine Mutter verdient oder gar nötig? Und bei Mängeln oder Nichtgefallen zurück – ist das Kind damit etwa nicht zur Ware geworden? Das Verständnis für den Wunsch schwuler Männer und unfruchtbarer Paare nach „eigenen“ Kindern leidet unter solchen Fragen.
Und die „Leihmütter“? Ist das Geld, das sie erhalten, wenn sie sich zum Brutkasten machen, Entschädigung genug für körperliches und seelisches Leid?
Frauke Brosius-Gersdorf, die uns gottlob als Verfassungsrichterin erspart geblieben ist, sieht jegliche Einschränkung oder gar das Verbot von Leihmutterschaft, wie es in Deutschland gilt, als Angriff auf die Freiheit von Frauen. „Das Verbot ist dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein. Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
Nimmt man Brosius-Gersdorfs Ausführungen zur Menschenwürde, die sie ja bereits an anderer Stelle machte, ernst, ergibt sich aus ihnen, dass Frauen sowohl das Recht haben, einen Fötus noch kurz vor der Geburt abtreiben zu lassen, als auch ein bestelltes Kind gegen Geld auszutragen (oder halt nicht, wenn es „fehlerhaft“ ist?). Also ist auch der Fötus nicht schützenswert? Das ist die Konsequenz von „Mein Bauch gehört mir“, ein Spruch, den ich immer schon widerlich fand.
„Ich habe kein feministisches Verfassungsverständnis, sondern ein freiheitliches, das vom Menschen her denkt“, erläutert sie in der „Zeit“. „Entscheidend ist doch, dass ein staatliches Verbot der Leihmutterschaft ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Paare ist, die zur Familiengründung auf eine Leihmutterschaft angewiesen sind.“
Das ist der einzige Weg zu einer Familie? Wohl nicht.
Aber was soll’s. Alles ist machbar, Frau Nachbar. Und Selbstbestimmung ist sowieso der höchste Wert, wie wir wissen, seit Männer sich zu Frauen erklären können. Ich finde, zu meiner Selbstbestimmung gehört auch der autonome Kauf von Kokain und der Besitz einer Panzerfaust zwecks Selbstverteidigung. Auch das ist vom Menschen her gedacht, oder, Frau Brosius-Gersdorf?
Was eine „Schutzpflicht des Staates gegenüber den Kindern (…), die aus Leihmutterschaften hervorgehen“ betrifft, ist Brosius-Gersdorf ebenfalls lässig auf der Seite der Freiheit. „Die haben eine völlig normale Entwicklung und zeigen weder körperliche noch psychosoziale Auffälligkeiten. Das belegen viele Untersuchungen.“ Welche? Ein Bericht der Vereinten Nationen warnt vor schwerwiegenden menschenrechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Risiken im Zusammenhang mit Leihmutterschaft.
Und eines dieser freiheitlich-selbstbestimmt entstandenen Kinder hat ein ganzes Buch (im TE-Buchshop erhältlich) darüber geschrieben, sie heißt Olivia Maurel. „Ich verurteile meine Eltern nicht. Sie konnten diesem Angebot auf dem Silbertablett einfach nicht widerstehen. Aber ich verurteile das System, das Leihmutterschaft ermöglicht. Für die Leihmutterschaft verkaufen wir unser Gewissen, wir schalten unser hochethisches Empfinden für die Würde des Menschen aus.“
Aber egal: der Freiheit eine Gasse und den Papas ein Kind. Mich gruselt.
Gut, dass uns Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin erspart geblieben ist.


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Mir scheint, Frau Brosius-Gersdorf ist soeben angetreten, das Grundgesetz zu erneuern. „Entscheidend ist doch, dass ein staatliches Verbot der Leihmutterschaft ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Paare ist, die zur Familiengründung auf eine Leihmutterschaft angewiesen sind.“ Wie bitte?! Das Grundgesetz stellt in Art. 6 „Ehe und Familie unter den besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Doch wohl gemeint: die real existierenden Ehen und Familien! Es sieht (noch nicht) nicht vor, dass der Staat jedem Bürger auf Wunsch zu Ehe und Familie verhelfen muss, auf welchem Weg auch immer. Aber vielleicht werden die Leihmutterschafts-Befürworter hier eine kreative Neuinterpretation liefern. So: Jede*r,… Mehr
Frau Frauke Brosius-Gersdorf repräsentiert als pseudogebildete Frau das 21. Jahrhundert wie auch die gegenwärtige Gesellschaft: aintellektuell und ideologisch verblendet. Um akademische Defizite zu kaschieren, wird regelmäßig in die Tasche der marxistischen Theorie gegriffen.
Dem sei der Aphorismus Clive Staples Lewis’ entgegengesetzt: »Ich glaube an das Christentum wie ich an den Aufgang der Sonne glaube.«
Wahrscheinlich lacht die Lesermehrheit darüber.
Was steht in diesem Land nicht schon alles bereits auf dem Kopf? Immerhin hat der Kopfstand auch seine Vorteile, denn das Wasser steht dann auch schneller an der Oberkannte der Unterlippe, was einem schnelleren Absaufen zuträglich ist. Sarkasmus off!
Vorweg: (1) Es gibt moralische Fragen, die das Grundgesetz nicht beantworten kann, auch nicht eine Auslegegung wie die von Frau Brosius-Gersdorf. Die müssen politisch beantwortet werden, durch das Parlament. (2) Die Heichelei von Herrn Spahn, aus politischem Opportunismus Leihmutterschaft abzulehnen und sie dann selbst zu praktizieren, ist abstoßend.
Das gesagt, kann ich mich der hier bei Tichy gepflegten moralischen Empörung über Leihmutterschaft nicht anschließen. Es gibt gute Gründe dafür und gute dagegen. Sicher bin ich bei einem: Gestört ist das Verhältnis dieser Gesellschaft zu Kindern und Familie. Leihmutterschaft und diese emotionalisierte Debatte darüber sind dafür ein Symptom.
„Mein Bauch gehört mir“, ein Spruch, den ich immer schon widerlich fand.“
Wem gehört eigentlich Ihr Bauch, Frau Stephan?
Und so eine im Verfassungsgericht, das sowieso schon total politisch links ist.
„Das Verbot ist dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein. Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
Freiwillig? – Naja, reiche spenden freiwillig ihr Geld, aber ich habe noch nie gehört, dass reiche Frauen ihre Körper frewillig als Spendewerkzeugt angeboten haben….
Wäre das eine Spende wie jede andere, würde sich das durch verschieden Einkommensschichten ziehen. Menschen spenden Nieren, Knochenmark, Blut, Zeit, Geld…. das ist ziemlich einkommensunabhängig…
Aber Leihmutterschaft?