Die wehrhafte Demokratie und der Radikalenerlass

Vor 40 Jahren stieg der Bund einseitig aus dem Runderlass zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor Verfassungsfeinden aus. Seitdem verfolgt die radikale Linke der Umbau der demokratischen Republik im Sinne Dutschkes durch die Unterwanderung aller staatlichen Instanzen.

imago images / Sven Simon
Studentenführer Rudi Dutschke (re., Deutschland) und Ralf Dahrendorf (Deutschland FDP MdL Baden-Württemberg) auf einer Kundgebung am Rande des FDP-Parteitags in Freiburg

Als wir unter Winfried Stefani Ende der Siebzigerjahre im politischen Seminar der Universität Hamburg das Thema Radikalenerlass auf der Agenda hatten, war ich so ziemlich der einzige der Studierenden, der dieses Instrumentarium der Verfassten Demokratie befürwortete und verteidigte. Meine Kommilitonen (m/w – d gab es damals noch nicht) sprachen kollektiv vom „Berufsverbot“, welches einen unerträglichen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte des Bürgers darstelle.

Worum ging es bei der Debatte, die auf Seiten der Anti-Berufsverbotler durchaus fanatische Züge annahm?

Am 18. Februar 1972 hatten die Innenminister des rot-gelb regierten Bundes und der Länder einen gemeinsamen Runderlass beschlossen, der die Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Kräften im Öffentlichen Dienst regeln sollte. Wie sinnvoll dieses damals gewesen ist, können wir unschwer erkennen, wenn wir uns die Sozialistisierung der Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts betrachten. Doch davon später.

Dieser sogenannte „Radikalenerlass“ oder auch „Extremistenbeschluss“, von seinen Gegnern schnell als „Berufsverbot“ negativ konnotiert, sollte sicherstellen, dass Beamte als dem sie beschäftigenden Staat verpflichtete und durch diesen zu alimentierende Mitarbeiter in staatstragender Funktion zu den Werten der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) stehen. Für mich war und ist dieses eine Selbstverständlichkeit. Schließlich stellt ein Schlachthof auch keinen militanten Tierschützer ein – und die Bank keinen strafrechtlich als solchen erkannten Bankräuber (von den systemimmanent Unerkannten soll hier nicht die Rede sein).

Der Beamte – nur um diesen ging es und nicht um den Angestellten im Öffentlichen Dienst – sollte, so erwarteten es seine Dienstherren, also nichts anderes tun, als sich zu den Grundwerten seines Arbeitsgebers zu bekennen. Wer hingegen diese Grundwerte ablehnte, weil ihm beispielsweise die Rechts- oder Wirtschaftsordnung nicht gefiel, hatte in der freiheitlichen Demokratie jedes Recht, solche Ziele zu vertreten und auch an deren Erreichen auf friedlichem Wege zu arbeiten – nur sollte er nicht als Bock zum Gärtner gemacht werden und ausgerechnet dort beruflich zum Einsatz kommen, wo er genau das zu schützen und zu befördern hatte, was er zu vernichten suchte.

Die Rolle des Verfassungsschutzes

Da nun nicht jeder Verfassungsfeind mit einem entsprechenden Stempel auf der Stirn durch die Weltgeschichte spazierte, erfolgte bei Bewerbern eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz – was vor allem die sich an der Durchführung des von Rudi Dutschke propagierten Marsches durch die Institutionen gehindert sehende, radikale politische Linke veranlasste, von „Gesinnungsschnüffelei“ zu sprechen. Sich diesem populistischen Druck beugend, kündigte die immer noch amtierende SPD-FDP-Bundesregierung 1979 einseitig ihre Teilnahme am Erlass auf. 1991 dann gab auch Bayern als letzte Bastion wider die Unterwanderung der Staatsorgane die Praxis auf – was insgesamt insofern praktisch war, als nun die beigetretenen DDR-Staatsbediensteten, obgleich ursprünglich gezielt zum Kampf gegen den westdeutschen Kapitalisten- und Revanchistenstaat aufgefordert, weitgehend in ihren Ämtern verbleiben konnten. Weitgehend insofern, als dass über sie keine Erkenntnisse der Stasi-Mitarbeit vorliegen durften – was jedoch später auch keine Rolle mehr spielte, als Stasi-Denunzianten aus Überzeugung sogar staatlich finanzierte Nichtsregierungsorganisationen (NGO) leiten durften. Die 1949 gegründete Bundesrepublik wiederholte insofern nach 1989 ein Modell, welches sie bereits vierzig Jahre zuvor einsetzte: Mangels qualifizierten Personals hatte sie nach 1949 auf bewährtes Personal aus jener Zeit des mit zwölf Jahren für seine Protagonisten zu kurz geratenen Tausendjährigen Reiches zurückgegriffen – und tat es nun bei den internationalistischen Brüdern und Schwestern im Geiste des Kollektivismus.

Während jedoch nach 1949 noch die Scham über vorangegangenes deutsches Handeln die potentiellen Gegner der Bundesrepublik Deutschland weitgehend zu konstruktiven Mitarbeitern des neuen Staates werden ließ, konnten die SED-geprüften Gegner der bundesdeutschen Verfassung und deren Geistesverwandte aus bundesdeutschen Kaderschmieden ihrer antidemokratischen Agenda folgen und den Staat des Grundgesetzes von innen aushöhlen. Ungehindert waren vor allem die unorthodoxen Linken nach dem Ende des Radikalenerlasses in den Staatsdienst gegangen und vollendeten nicht nur an den Schulen und Universitäten, sondern auch an den Schlüsselstellen der Macht Dutschkes Auftrag des Marsches durch die Institutionen – mit dem einen Ergebnis, dass heute selbst die vom Verfassungsschutz zwischen 1972 und 1979 als Verfassungsfeinde erkannten Radikalen Rehabilitierung und Schadenersatz fordern können.

Aus Gesinnung wird Haltung

Fakt ist: Der sogenannte Radikalenerlass als staatlich gesteuertes Schutzinstrument des Verfassungsstaates vor der Zerstörung aus seinem Inneren heraus ist Geschichte. Damit haben nun auch erklärte Gegner von rechts, links oder sonstwo der vom Grundgesetz definierten, bundesdeutschen Staatsordnung grundsätzlich den Anspruch, dem von ihnen bekämpften Staat zu dienen. Und sie tun es mit Fleiß.
Übrigens in diesem Zusammenhang und nur, weil es manches der gegenwärtigen Situation erklären hilft: Das, was damals im Kampf gegen das „Berufsverbot“ Gesinnung genannt wurde und dem vor allem aus Sicht der sich politisch links einordnenden Systemüberwinder seinerzeit menschenrechtswidrig „nachgeschnüffelt“ wurde, heißt heute „Haltung“. Dieser Haltung muss bei jenen, die in den 70ern erlassmäßig erfasst worden wären, auch nicht mehr nachgeschnüffelt zu werden, denn sie tragen diese heute gleich einer Monstranz vor sich her und wähnen sich dabei als die Avantgarde des Anstands eines insgesamt eher unanständigen Volkes.

In der Sache sind Gesinnung und Haltung identisch – und der Artikel 3.3 des Grundgesetzes garantiert selbst politischen Gegnern der FDGO, dass niemand vom Staat wegen seiner „politischen Anschauungen“ (ein weiteres Synonym für Haltungen) benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Die friedliche Gegnerschaft zur Verfassung ist verfassungskonform

Unter grundgesetzlichem Gesichtspunkt war die Abschaffung des Radikalenerlasses insofern durchaus verfassungskonform – und es spricht im Grundsatz nicht einmal etwas dagegen, dass jemand, der auf friedlichem Wege das Sowjetsystem oder das NS-Modell der Dreißigerjahre zu erreichen sucht, selbst Bundesrichter werden darf. Zumindest, solange es sich dabei nur um seine politische Anschauung handelt und dieses ansonsten keine relevanten Auswirkungen zeitigt.

Ob dann das Ergebnis des Handelns entsprechender Personen noch verfassungskonform wäre oder ist, steht auf einem anderen Blatt, und wer einen Verfassungsrichter als Verfassungsfeind offenbart, wenn er im Namen der Verfassung wider den Geist derselben urteilt, bleibt an dieser Stelle ungeklärt.
Gleichwohl aber gilt grundsätzlich auch: Da jede Verfassung menschengemachtes und kein Gottesrecht ist, kann sie verändert, ja sogar auf den Kopf gestellt werden. Dazu bedarf es im Rechtsstaat nicht einmal einer gewaltsamen Revolution – es reicht völlig, auf demokratisch-parlamentarischem Wege die notwendigen die in der Verfassung hierfür vorgesehenen Regularien zu erfüllen.

Woraus nun letztlich zu schließen wäre, dass zumindest die bundesdeutsche Verfassung, bislang als Grundgesetz noch nicht vom Bürger abgesegnet, entweder nicht perfekt im Sinne des Eigenschutzes – oder aber in einem Maße freiheitlich-liberal ist, dass sie sogar die Abschaffung ihrer selbst auf parlamentarischem Wege als einen in der wahren Demokratie zu billigenden Prozess betrachtet.

Der Anspruch auf Verfassungsschutz

Selbstverständlich denkt in der Masse derzeit kaum jemand ernsthaft daran, das Grundgesetz abzuschaffen oder auf den Kopf zu stellen. Sieht man von ein paar politisch-geistig Verwirrten einmal ab, die eigenen politischen Wert- oder Wahnvorstellungen (darüber zu entscheiden liegt zumeist im jeweiligen Auge des Betrachters) haben und mit denen jede menschliche Gesellschaft in irgendeiner Form auskommen muss, solange sie sich zu Menschenrecht und Meinungsfreiheit bekennt.

Gleichwohl sei festgehalten: Der freiheitlich-demokratische Staat hat das Recht und die Pflicht, darüber informiert zu sein, ob und welche Kräfte gegen ihn arbeiten. Zu diesem Zwecke darf er Dienste einrichten, wie wir ihn in der Bundesrepublik unter der Bezeichnung Bundesamt für Verfassungsschutz haben.

Doch um was handelt es sich überhaupt bei dem, was gemeinhin unter „Verfassung“ verstanden wird? Was also ist zu schützen – vor wem und vor allem: Mit welchen Mitteln?

Davon wird im zweiten Teil die Rede sein.

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Kommentare ( 27 )

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jopa
4 Jahre her

Ist nicht bei Beamten von einem besonderen Treueverhältnis die Rede? Bei der Wehrpflicht wäre ganz einfach gewesen: Nur wer gedient hat kann Beamter werden.

Claudia Meier
4 Jahre her

Herr Spahn, ein wichtiges Thema das Sie hier beschreiben. Wie mir, so passiert auch Ihnen der Fehler der häufig langen Schachtelsätze. Bendenken Sie bitte das dies heutzutage kaum noch jemand versteht. Der Intellektuell Gebildete schreibt Bandwurmsätze die kaum ein Leser versteht. Damit bleibt seine Botschaft auf der Strecke, unbeachtet. Der Sieger schreibt im Kurzsatzstil !
Dies gilt auch für einige der hier abgegebenen Leserkommentare. In diesem Sinne weiterhin frohes texten.

Gerro Medicus
4 Jahre her

Sehr geehrter Herr Spahn, sehr gut auf den Punkt gebracht. Ich überlege gerade, wie es wohl wäre, wenn dieser Erlass heute noch gültig wäre. Schützte er wirklich unsere Verfassung? Oder würde er nur ganz selektiv gegen „rechts“ angewendet und würde damit die linke Herrschaft zementieren? Gäbe es unter diesen Umständen in der Polizei, in der Bundeswehr, in der Justiz überhaupt Leute, die der oppositionellen AfD zugeneigt sind oder ihr sogar angehören? Selbst heute sieht man doch schon, dass Linke versuchen, Säuberungen der staatlichen Institutionen von „Rechten“ durchzusetzen, bei eben jenen Institutionen. Es braucht also wohl gar keinen Radikalenerlass, existierte er… Mehr

jopa
4 Jahre her
Antworten an  Gerro Medicus

Gäbe es dann heute noch Polizei und Bw, mangels geeigneter Bewerber?

Wolfsohn
4 Jahre her
Antworten an  Gerro Medicus

Hallo, Gerro Medicus,
leider kann das, was Sie da schreiben, so gar nicht stimmen – auch, wenn ich es persönlich genauso sehe!
Ging doch im Juli ein Schreiben von unser allseits geschätzten und unfehlbaren Claudia Roth als Kettenbrief um, in der sie um Unterstützung und Weiterleitung warb. Es ging in diesem Brief darum, dass rechte (!) Kräfte versuchen würden, mittels Zensur Auftritte der von CFR geliebte Band Feine-Sahne-Fischfilet zu verhindern. Und was CFR sagt, dass muss ja doch wohl stimmen, oder wollen Sie eine Gutmenschin als Lügnerin bezeichnen?

Nibelung
4 Jahre her

Ein Radikalenerlaß zum Schutze der Demokratie war zumindest in dieser Zeit notwendig wenn man an die linken Umtriebe von damals denkt und diese Ausgeburt der Frankfurter Schule hat nicht nur auf dem Campus gezündelt, Ableger von ihnen warfen auch Steine und legten Bomben bis hin zur gezielten Tötung von Bürgern um ihre Ziele mit Gewalt durchzusetzen und dieser Zustand, wer ihn selbst noch erlebt hat, war unerträglich und in der heutigen Zeit müßte erst einmal ermittelt werden, wer zu den Radikalen zählt, die neue Rechte ist es bestimmt nicht, es sind wieder die Alten Linken mit ihrer Nachgeburt, totalitär bis… Mehr

Fui Fujicato
4 Jahre her

In Deutschland ergibt sich die Problematik aus der Tatsache, daß sich die – inzwischen aus Blockparteien mit gleichgeschalteter Zielsetzung – bestehende Regierung seit Jahren nicht mehr an ihren Amtseid (Schaden vom deutschen Volke abzuwenden…) gebunden fühlt, kontinuerlich das Grundgesetz und bestehende EU-Vereinbarungen (Schengen-/Dublin-/No-bail-out-Abkommen, etc. p.p.), sowie den Willen der Wähler (die den Parteien der GroKo erhebliche Verluste beschert haben) geflissentlich ignoriert!

Bummi
4 Jahre her

Dieser Unsinn ist Ausschnüffelung des Gesinnung und das hatten wir zur Genüge in der DDR. Solch ein Instrument wird missbraucht, heute gegen die AfD.

Thomas Hellerberger
4 Jahre her

Herr Spahn, wieso schreiben Sie „Studierende“ anstatt Studenten, schon im ersten Satz? Würde ich dem Duktus Ihres Beitrages folgen (was ich an sich tue), so hätte ich schon an diesem Punkt aufhören müssen zu lesen, da ich das als Genderversuch und somit als linke Kulturhegemonie erkennend, mich ihm hätte verweigern müssen. Wie sehen Sie das?

Old-Man
4 Jahre her

Ich habe diese Zeit noch sehr gut in Erinnerung. Es war damals ein dummer Schritt den „Erlass“ aufzukündigen,denn das daraus resultierende Ergebnis können wir heute allerorten „bewundern“!! Als konservativer,der über 40 Jahre Verfassungstreu dem Staat,und damit dem Bürger gedient hat in verschiedenen Funktionen kann Ich bis heute im Ruhestand nicht nach voll ziehen wie man dieses linke „Gebilde“ sich in allen Funktionen an wichtigen Stellen hat festsetzen lassen!! Es ist bedauerlich,das der Staat Staatsfeinden die Möglichkeit eröffnet hat den Staat von innen zu zerstören,man schaue sich nur im Rechtssystem und in den Parlamenten um,aber auch Schulen,Universitäten und was besonders perfide… Mehr

Gerro Medicus
4 Jahre her
Antworten an  Old-Man

Zitat: „… das böse Wort der Rot-Sozialisten(SPD) […] von der „Hoheit über die Kinderbetten“!!“

Nennen wir den Bösewicht, der das gesagt hat, ruhig bei seinem vollen Namen! Es war OLAF SCHOLZ, heute Vize-Kanzler und Finanzminister!

heinzB
4 Jahre her

Wir haben doch keine wehrhafte Demokratie mehr,oder??
Allenfalls unter einem Deckmantel…

Ingolf Paercher
4 Jahre her

Stimmt so nicht ganz. Wer bei Demos dabei war oder auch nur „nebenbei“ und das Pech hatte, abgelichtet worden zu sein, konnte vor der Verbeamtung durchaus einer „Hochnothpeynlichen Befragung“ unterzogen werden. Ab und an hatten Zweifel an der Verfassungstreue des KandidatIn (m/w/d) durchaus negative Folgen für den Beschäftigungsstatus. Schwer zu belegen, weil die Gründe für die Nichtverbeamtung auch damals politisch korrekt formuliert in anderen vorgeschobenen Gründen vergraben wurden.

Julian Schneider
4 Jahre her
Antworten an  Ingolf Paercher

Ich war auch mittendrin und nicht nur dabei: Und nein, niemandem in meinem Bekannten- und Kommilitonenkreis hat die Beteiligung bei einer Demo auch nur annähernd bei der Karriere geschadet. Im Gegenteil: Etliche meiner damaligen Kommilitonen – natürlich alle links – indoktrinieren (und das nun seit Jahren) fleißig die Schüler, Studenten und Leser mit ihrer linken Denke. Genau deswegen ist unsere Jugend links gehirngewaschen, und das mindestens in der zweiten Generation.