Der Bundestag schafft das Bürgerparlament ab – ehrlich sind nur die Grünen

Hart wie lange nicht mehr prallten die Vorwürfe im Bundestag aufeinander. Während die Oppositionsparteien CDU/CSU und Linke einen Angriff auf ihre parlamentarische Zukunft sahen, bekannten die Vertreter der Grünen ungeniert: Uns geht es darum, die Mehrheit der „Ampel“ zu sichern.

IMAGO / Christian Spicker
Plenarsaal während der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.2023 in Berlin

Die Debatte eröffnete der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann aus NRW. Der Jurist ohne Staatsexamensabschluss vertrat die Darstellung der Antragsteller, wonach deren Antrag die „grundlegendste Reform des deutschen Wahlrechts“ darstelle, mit der „wir die eigene Reformfähigkeit beweisen“. Er machte kein Hehl daraus, dass es um die vorbehaltlose Durchsetzung jenes Verhältniswahlrechts gehe, bei dem die Parteien den Wahlbürgern vorgefertigte Parteilisten und Kandidatenreihenfolgen präsentieren, die je nach Wahlergebnis von oben nach unten abgearbeitet werde.

SPD-Hartmann: Erststimme ohne Relevanz

Hartmann bekannte offen, dass der Fortbestand von 299 Wahlkreisen ausschließlich als „Entscheidungsmöglichkeit der Bürger“ diene. Will sagen: Der Wähler soll ein wenig das Gefühl bekommen, noch irgendeinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages zu haben.

FDP Teil der Blockpartei
Ampel sichert sich Mehrheit per Wahlrechtsänderung
Tatsächlich allerdings ist dieses Wahlkreisangebot nur noch Placebo: Die faktische Erhöhung des Bundestags von 598 Mitgliedern, wie im aktuellen Wahlrecht vorgesehen, auf 630 Abgeordnete diene dem Zweck, die Gefahr zu verringern, dass einzelne Wahlkreise bei der Besetzung des Bundestags unberücksichtigt bleiben. Mit anderen Worten: Die Anzahl von direkt vom Bürger gewählten Kandidaten, die durch das neue Wahlrecht gar nicht erst in den Bundestag einziehen, soll so ein wenig abgefedert werden und der Angriff auf die Bürgerdemokratie vertuscht werden.

Hinsichtlich der eigentlichen Stoßrichtung bekannte Hartmann offen: „Wir verhindern damit Verzerrungen zugunsten der CSU und schließen die Begünstigung privilegierter Gruppen aus!“

Unter „Verzerrungen“ versteht Hartmann die Tatsache, dass es der CSU als bayerische Regionalpartei regelmäßig gelingt, deutlich mehr Wahlkreise zu erobern, als ihr über das bundesweit angesetzte Verhältniswahlrecht zustehen. „Privilegiert“ wiederum ist die PdL, die im Bundestag als Fraktion „Die Linke“ vertreten ist, weil ihr eine sogenannte Grundmandatsklausel bei mindestens drei direkt eroberten Wahlkreisen den vollen Fraktionszugang auch dann ermöglicht, wenn die Partei bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt.

Die Perfidie des RG2-Gesetzes liegt in eben der Regelung, dass künftig in den Wahlkreisen gewählte Abgeordnete nur noch dann in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei auf Bundesebene nach Verhältniswahlrecht mindestens fünf Prozent der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht. Dann dürfen so lange vom Bürger gewählte Abgeordnete auf ihr Mandat hoffen, bis die Verhältniswahlzuteilung aufgefüllt ist. Damit scheiden Regionalparteien, wie es die CSU in Bayern und die PdL in Mitteldeutschland ist, schnell aus dem Bundestag aus – auch dann, wenn sie über die Wahlkreise Mandate erobert haben. Für Hartmann ist das „eine Systementscheidung“ und die Verhöhnung des Wählers mit dem Begriff der „Entscheidungsmöglichkeit“ ist sehr bewusst gewählt. Die Erststimme, die dem Bürger die Möglichkeit geben soll, unmittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages zu nehmen, wird zur Farce. Wer angeblich das Volk vertritt, bestimmt nunmehr ohne jede Einschränkung die Partei – und dort selbstverständlich die kleinen Kader, die sich bis an die Spitze hochgedient haben.

CSU-Dobrindt: Ein großes Schurkenstück

Ent-Demokratisierung
Wahlrechtsreform: Das Ende Deutschlands, wie wir es kennen
Der bayerische Landesgruppenchef und Vize der Unionsfraktion, Alexander Dobrindt, bezeichnete – erstmals Solidarität mit den Kommunisten empfindend – als zweiter Debattenredner das Gesetzesvorhaben als „Akt der Respektlosigkeit gegenüber Wählerinnen und Wählern, gegenüber der Opposition und gegenüber der Demokratie selbst“. Es handele sich um eine „Wahlrechtsmanipulation“. An die Antragsfraktionen gerichtet stellte Dobrindt fest: „Sie schaffen ein Wahlrecht, bei dem gewählte Abgeordnete nicht mehr in das Parlament einziehen. Wahlkreise werden nicht gewonnen, sie werden weggenommen!“

Selbstverständlich weiß Dobrindt, dass der Vorstoß von SPD, Grünen und FDP sich gezielt gegen die CSU richtet, die 2021 mit ihrem bayerischen Ergebnis gerade noch auf bundesweit 5,2 Prozent gekommen war. Ein nur geringfügiges, weiteres Abschmelzen würde den gegenwärtig 45 gewählten Christsozialen künftig den Umzug nach Berlin versperren.

Bedauerlicherweise kam Dobrindt nicht umhin, nach einer bis dahin scharf und argumentativ geführten Rede noch die übliche Abgrenzung zur AfD vorzunehmen. Dobrindt bezeichnete die Konkurrenz in der Opposition als „geistigen Urheber dieses Wahlrechts. Überall in Europa versuchen rechte Parteien, den Parlamentarismus von innen heraus zu zerstören“.

An die Antragsteller gerichtet, schloss er: „Das, was Sie heute hier beschließen wollen, ist ein großes Schurkenstück!“

Grüne-Hasselmann: Ungewohnt ehrlich

Den dritten Beitrag lieferte Britta Hasselmann von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Sie machte ähnlich wie Hartmann deutlich, dass die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung über nur noch der Tarnung zur Durchsetzung des die Parteilisten präferierenden Verhältniswahlrechts ist. Nur dieses Verhältniswahlrecht sei „fair und verfassungsgemäß“, meinte sie.

Dann allerdings brach bei der Fraktionsvorsitzenden ungewohnte Ehrlichkeit durch. Mit Blick auf die CSU meinte sie, dass sie deren „regionale Sonderstellung seit Jahren respektiere“. Doch es könne nicht sein, dass die CSU als Regionalpartei dem Deutschen Bundestag diktiere, wie das Wahlrecht auszusehen habe. Durch die nun abgeschaffte Grundmandatsklausel werde „die Mehrheit der Ampel gefährdet“, bekannte die Grüne offen. „Wir verringern den Bundestag um 100 Abgeordnete“, lobte sie sich selbst. Dass diese Verringerung durch das Wegdampfen zweier Oppositionsfraktionen erfolgen soll, gab sie offen zu.

Afd-Glaser: Ampel hat bei uns abgeschrieben

Abrecht Glaser von der AfD ging zuerst auf die von Links bis FDP geplante Herabsetzung des Wahlalters ein, die jedoch nicht mehr auf der Tagesordnung stand. Er sprach von der „Infantilisierung des Parlaments“ und mit Blick auf ebenfalls bestehende Bestrebungen, die Wahlfreiheit des Bürgers durch paritätisch zu besetzende Parteilisten abzuschaffen, davon, dass „niemand das Recht hat, die Heterogenität der vielfältigen Bevölkerung durch Quoteln“ anzugreifen. Derartige Vorhaben seien verfassungswidrig.

Glaser unterstrich, dass der RG2-Antrag „zu fast 100 Prozent“ einem Vorschlag entspreche, den ursprünglich die AfD eingebracht habe. Allerdings habe die AfD die bestehende Parlamentsgröße mit 598 Mandaten festschreiben wollen und sich für die Verankerung einer „offenen Listenwahl“ eingesetzt. Letzteres war von den Mehrheitsparteien schon deshalb abgelehnt worden, weil der Wähler damit die Chance bekommen hätte, zumindest in die Reihenfolge der parteihierarchisch aufgebauten Listen einzugreifen – ein Risiko, welches die vom Karrieremandat finanziell und mental abhängigen Parteisoldaten selbstverständlich nicht eingehen können.

Für die Erhöhung auf künftig 630 Mandate sah Glaser den Grund bei der SPD. Die Sozialdemokraten hätten beim AfD-Vorschlag 38 Abgeordnetenmandate verloren. Durch die Erhöhung der Abgeordnetenzahl auf 630 könne sie nun ihren Verlust halbieren. Zur Abstimmung allerdings kündigte Glaser trotz der deutlichen Kritik lediglich eine Enthaltung seiner Fraktion an.

FDP-Kulisch: Kein Anspruch auf ein gewonnenes Mandat

Konstantin Kulisch von den früher irgendwann einmal Liberalen unterstrich die Legende von der „Fähigkeit zur Selbstkorrektur“ des Parlaments. Für den Vertreter einer Partei, die bislang so gut wie nie ein Direktmandat erringen konnte, sei „die Bemessung nach dem Ergebnis der Zweitstimmen der zentrale Punkt“. In den Bundestag dürften nur so viele Abgeordnete einziehen, wie den Parteien nach Zweitstimmen zustünden. „Es gibt keinen Anspruch auf Einzug aus dem Wahlkreis“, behauptete der vorgeblich bürgerliche, „freie Demokrat“ seine Verachtung des Bürgerwillens und unterstrich, dass die Wahl eines Direktkandidaten an das Bundesergebnis seiner Partei gekoppelt sein müsse.

Aus seiner Sicht sei die nun abgeschaffte Grundmandatsklausel eine „politische Entscheidung“ gewesen. Demnach ist auch deren Wegfall unverkennbar eine solche.

Fraktionsloser Farle beklagt das Ende der Einzelbewerbung

Den zutreffenden Finger in eine Wunde, um die die Parteikarrieristen sorgsam einen Bogen gemacht hatten, legte nun der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle. Er warf den Antragsstellern vor, es gehe ihnen ihrerseits ausschließlich „um die dauerhafte Zementierung ihrer Wahlverzerrung“. Auch künftig müssten Einzelbewerber die Möglichkeit haben, in den Bundestag einzuziehen. Das allerdings verunmöglicht die Pseudo-Reform grundlegend, denn kein Einzelbewerber wird in seinem Wahlkreis so viele Stimmen holen können, dass er damit bundesweit über fünf Prozent kommt. Die angebliche Reform lässt nur noch Parteivertreter zu – und das ist auch gewollt, weil die durch die außerparlamentarische Partei-Nomenklatura fremdbestimmt werden können.

Die Formulierung im Antrag; „Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 399, 416 f. [1976]) können weiterhin auch parteiunabhängige Kandidaten in Wahlkreisen antreten. Das Wahlvorschlagsrecht ist auch künftig nicht bei den Parteien monopolisiert“, ist eine Verhöhnung nicht nur der Einzelbewerber und der Wähler, sondern auch des Verfassungsgerichts

Pdl-Korte: „größter Anschlag auf die Demokratie“

Jan Korte von der Linksfraktion, der dem Bundestag nach dem neuen Wahlrecht nicht angehören würde, startete emotionsgeladen mit der Feststellung, dass diese Wahlrechtsänderung „der größte Anschlag (ist), den es auf die Grundpfeiler (der Demokratie) jemals gegeben hat“. Die Regierungsparteien hätten den bisher bestehenden Konsens aufgekündigt und ein Wahlrecht „hingerotzt“, das zwei Oppositionsparteien „eliminieren“ soll.

Unabhängig davon, wie er inhaltlich zur CSU stehe, sei das eine in Bayern tief verwurzelte Partei, die man nicht aus dem Bundestag ausschließen dürfe. Ähnliches gelte für die SED-Neuauflage PdL in den neuen Bundesländern: „Sie überlassen der AfD bewusst den Osten“, warf Korte den Regierungsparteien vor. Das Verhalten der drei Parteien sei „an Schäbigkeit nicht zu überbieten“, unterstrich er und endete mit dem Satz: „Ich wünsche Ihnen alles politisch Schlechte! Wir sehen uns vor dem Bundeverfassungsgericht!“

Wer schreit, hat unrecht

In der zweiten Runde gab es kaum weitere Argumente – wie die Debatte ohnehin unverkennbar von allen Parteivertretern aus deren jeweiligen, individuellen Betroffenheitslagen und Zukunftsängsten bestimmt war. Bemerkenswert allerding dennoch der Auftritt von Katja Mast, SPD, deren Redebetrag durchgängig in kreischender, überaus erregter Tonlage vorgetragen wurde. Als ihr themenfernes Herumreiten vor allem auf der Frauenquote zu erheblichen Protesten und Zwischenrufen führte, empfahl sie den Störern, sich doch des Instruments der parlamentarischen Zwischenfrage zu bedienen. Als diese dann jedoch dieser Empfehlung folgen wollten, ließ die Abgeordnete solche Fragen nicht zu. Ihre parlamentarischen Qualitäten stellte Mast zudem unter Beweis, als nach deren Redeschluss der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner die Möglichkeit der Intervention versuchte. Statt zu antworten, machte Mast auf den kleinen Korsen beim Gallier Asterix: Mit bockig verschränkten Armen saß sie da, sagte kein Wort und schien tatsächlich solange die Luft anhalten zu wollen, bis Brandner sich wieder hingesetzt hatte. Der hatte sich zuvor allerdings auch genüßlich mit einem anderen Satz Masts beschäftigt. Die hatte nämlich in ihrer schrillen Dauertonlage herausgeschrien: „Lautstärke ist immer von eigenen, parteipolitischen Interessen geleitet“. Wie wahr, mochte man angesichts ihres Auftritts feststellen. Brandner fiel dazu ein: „Wer schreit der lügt – der Mist von Mast.“ 

Halbmast über dem Reichstag

Till Steffen, einstmals grüner Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, betonte ein weiteres Mal die eigentliche Stoßrichtung des Antrags. Den kollektivistisch-sozialistischen Parteien ist nicht nur die Mandate beanspruchende, linke Konkurrenz ein Dorn im Auge, worauf eine überaus erregte, direkt gewählte Abgeordnete Gesine Lötzsch von der PdL mit den Worten „es geht darum, die linke Konkurrenz auszuschalten“ hinwies. Die großen Transformatoren können auch nichts mit Regionalparteien anfangen, die eine Bevölkerung vertreten, deren Vorstellungen dem neomarxistischen Systemumbau im Wege stehen könnten.

Nach gut zwei Stunden ungewohnt harter und dennoch vernebelnder Debatte unternahm Unions-Fraktionschef Friedrich Merz noch den überflüssigen Versuch, die Abstimmung um zwei Wochen zu verschieben, prallte jedoch an einem selbstgefällig grinsenden Rolf Mützenich von der SPD ab. Der meinte zutreffend, dass zwei weitere Wochen ergebnisloser Debatte auch nichts brächten.

So kam es dann zur namentlichen Abstimmung, bei der die Regierungsfraktionen erwartungsgemäß ihren Frontangriff auf die wenigen, noch verbliebenen Reste eines Bürgerparlaments vollzogen. Oben auf dem Reichstag wehten bereits die Fahnen auf Halbmast. Das sollte zwar ursprünglich der verstorbenen Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer gedenken, passte jedoch noch perfekter auf diese Sternstunde der Beerdigung der Bürgerdemokratie durch eine selbstgerechte, hemmungslos die eigenen Pfründe verteidigende Parteienoligarchie, der die Beteiligung der Bürger und deren parlamentarische Einmischung in die parlamentarische Zustimmungsmaschinerie nur noch ein Dorn im Auge ist.

Das, was einmal als bürgerlich-demokratisches Parlament geplant gewesen ist, wurde heute zur Exekutivmaschine  durch nichts legitimierter Parteivertreter transformiert. Die Bürger dürfen gespannt sein, ob das ebenfalls längst parteilich übernommene Bundesverfassungsgericht den nun anstehenden Anträgen von Union und PdL folgen und den Umbau des Parlaments stoppen – oder ihn der Einfachheit halber schnell durchwinken wird. 

Anzeige

 

 

 

 

Unterstützung
oder

Kommentare ( 76 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

76 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Dieter
1 Jahr her

Damit ist dann die Einheitspartei zementiert.
Ein Zusammenschluß von CDU/CSU als eine bundesweit agierende Partei dürfte folgen.
Neue Parteien wir es nicht mehr geben. Keine aufstrebende neue Gruppierung kan sich -ohne die staatlichen Wahlkampftöpfe – vorab eine bundesweite Wahl aus dem Stand leisten , geschweige denn das Personal dafür stellen.
Das insbesondere die SPD ihre eigene, vom Bürger finanzierte , Marketingabteilung Nahmens Öffendlich..irgendwas hat , hilft auch nicht wirklich.
so sieht also unsere rot-grün-schwarze „lupenreine “ Demokratie aus..

Dieter
1 Jahr her
Antworten an  Dieter

kleine Korrektur: es gibt Parteien, die mit dem neuen Wahlgesetz durchaus spontan in den Bundestag einziehen können: z.B. die ADD – Allianz deutscher Demokraten u.ä. Dazu müssen nur die Imane kollektiv diese Partei „empfehlen“. Wenn zudem noch eine „Empfehlung“ zur Spende an die entsprechende Gruppe für den „guten“ Moslem ausgesprochen würde, bräuchte es nicht einmal eine direkte Auslandsfinanzierung. In dem Falle wäre die Erststimme tatsächlich relativ belanglos, da das Kollektiv mit der Zweitstimme einen Einzug in den Bundestag sicherstellen würde. Die Grünen würden ob der neuen Vielfalt jubeln, KGE würde endlich zu Ihrer Freude ganz viele Veränderungen erleben dürfen und auchdie Frauen… Mehr

Alrik
1 Jahr her

Schlecht für die CSU wenn sie in Bayern alle Erststimmen erringt, aber bundesweit nicht auf 5% kommt.
Die CSU kann das Problem übrigens vermeiden wenn sie auch ausserhalb Bayerns antritt. Zwischen der links-liberalen Merkel CDU und der AfD ist inzwischen genug Platz für eine weitere konservative Partei.

Gerro Medicus
1 Jahr her

Zitat: „ehrlich sind nur die Grünen!“
Ehrlich? Entschuldigung, aber ich habe eine etwas andere Auffassung von Ehrlichkeit. In diesem Begriff steckt nämlich einerseits der Begriff Ehre, andererseits ist er mit Wahrheitsliebe konnotiert.
Beides vermag ich bei den Grünen nicht zu erkennen, vielmehr handelt es sich um die Haltung, dass sie sich aufgrund ihrer derzeitigen Macht alles erlauben können, sogar unverblümt die Wahrheit zu sagen. Es handelt sich also eher um eine im Machtrausch getätigte Verhöhnung der Bürger.

Reini
1 Jahr her

Die Wahlrechtsreform ist längst überfällig gewesen. Die Fünfprozenthürde sichert, dass nur Parteien ab einem Mindestanteil des Wahlvolkes sich bundespolitisch betätigen können.
CDU und CSU sind Jacke wie Hose, wie der eine guckt so sieht der andere aus. Ehrlicher wäre, sie würden als eine Unionspartei bundesweit antreten, dann würden auch sicher alle Wahlkreisgewinner dieser Unionspartei in den Bundestag einziehen können.

Ostfale
1 Jahr her

Zitat: „Während die Oppositionsparteien CDU/CSU und Linke einen Angriff auf ihre parlamentarische Zukunft sahen, bekannten die Vertreter der Grünen ungeniert: Uns geht es darum, die Mehrheit der „Ampel“ zu sichern…….“
Wie zu sehen, besteht für die Opposition offenbar nur aus den hgier erwähnten Parteien. Wie kann man dan erwarten, daß da etwas von einem Abgeordneten verlautbart, dessen Fraktion es im Buntentag gar nicht gibt. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Gezieltes Totschweigen nennt man das wohl.

Babylon
1 Jahr her

Besonders perfide, nicht parteigebundene Kandidaten können zwar weiterhin auf den Wahlzetteln angekreuzt werden aber haben noch nicht einmal in der Theorie nach dem neuen Wahlrecht auch nur irgendeine Möglichkeit in den BT einzuziehen,sollten sie mir Mehrheit in ihrem Wahlkreis gewählt werden.

Pilo
1 Jahr her
Antworten an  Babylon

Sehe ich genau so, wie steht es im Grundgesetz? „Die Parteien sind an der Willensbildung beteiligt“ Mein persönlicher Vorwurf gilt nicht den Grünen, sondern an diejenigen, die mit den Grünen Bündnisse eingehen oder die Grünen als Wunschpartner betrachten.

Querdenker73
1 Jahr her

Welchen Souverän meinen Sie denn?? Den Schnäppchenjäger und RTL – Glotzer mit Malle-Syndrom? Der Souverän, der das Dschungelcamp gegen jedes guten Buch eintauscht? Der sich im Privatfernsehen darüber informiert, ob die Größe seines Penis den aktuellen Erfordernissen entspricht und dabei regelmäßig informiert wird, dass MAGGI-Brühwürfel bei Aldi im Angebot sind? Und zwischendurch („wenn’s gar nichts gibt“) auf dem ÖRR schaltet und von Reschke & Co. bis zur Bewusstlosigkeit manipuliert wird? Dieser Souverän soll allen Ernstes abstimmen? Es hat es die letzten ..zig Jahrzehnte nicht getan. Er geht zur Wahl, weil er als aktiver Bürger wahrgenommen werden will, mehr nicht! Zu… Mehr

nachgefragt
1 Jahr her

Fakt ist: Mit der Wahlrechtsänderung werden in Bayern definitiv bei kommenden Bundestagswahlen Abgeordnete in den Bundestag berufen, die NICHT, und zwar überhaupt nicht, auch nicht mit Zweitstimme, gewählt wurden, während gewählten Abgeordneten das rechtmäßige Mandat entzogen wird. Das ist nicht theoretisch oder vielleicht so, sondern Fakt. In einem kompletten Bundesland wird 100 Prozent der Bevölkerung das gleiche Stimmgewicht und die Repräsentanz entzogen. Das ist der größte Angriff auf die demokratischen Grundregeln seit Hitlers Ermächtigung, und wie man leider sagen muss, auch seit Merkels Ermächtigungsgesetz. Es stellt sich hier leider nicht die Frage, wie man wohl in Bayern wählen würde, hätte… Mehr

Guenter Lederer
1 Jahr her

„Wer zu spät kommt,den bestraft das Leben“. Die Union hat das Thema lange genug nicht angegangen, die MdB’s sind hinter ihrer Vorsitzenden hergelaufen wie Lemminge, haben sich in der Macht gesonnt und zum Teil heute noch nicht gemerkt, dass sie Erichs Testamentsvollstreckerin hinterher gerannt sind.
Schade um Deutschland, aber die Union muss mindestens zwei Legislaturen auf die Büßerbank, dafür, dass sie (mindestens seit 2013) nicht gemerkt haben wohin die Reise geht.
 

89-erlebt
1 Jahr her

Wer bitte hat denn dieses SED Regime 2.0 zugelassen ? Es waren Union und FDp, die die parlamentarische Mehrheit mit der AfD im BT verhinderten!! Merkel hat den Weg bereitet und die FDp den Hahn gespannt. Wirklich historisch denkwürdig.