Die Wärmepumpe gilt als Symbol der schönen neuen grünen Heizwelt. Jetzt zeigt sich: Im Stromnetz zählt nicht die bunte Jahresbilanz, sondern die kalte Stunde im Januar. Laufen Millionen elektrische Heizungen gleichzeitig, geht es nicht mehr um Prospekte, Förderbescheide und Klimaparolen, sondern um Trafos, Kabel und gesicherte Leistung.
picture alliance / ABBfoto | -
Mit politischem Druck und Milliarden an Fördergeldern soll Deutschland in das Zeitalter der Wärmepumpe gedrängt werden. Das Gebäudeenergiegesetz und die Heizungsförderung treiben den Wärmemarkt in Richtung Elektrifizierung; neue Heizungen müssen in vielen Fällen 65 Prozent erneuerbare Energie einhalten, und beim Heizungstausch sind Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich. Das ist kein normaler Technologiewechsel, sondern ein staatlich verordneter teurer Umbau.
Wer sich heute eine neue Wärmepumpe mit entsprechender Anschlussleistung einbauen lässt, bekommt nicht nur eine Heizung, sondern zugleich ein Stück steuerbarer Netzinfrastruktur ins Haus. Doch damit holt sich jeder eine Heizungstechnik ins Haus und unterschreibt konkludent, dass sie von der Ferne aus abgeschaltet werden kann. Denn es sind mittlerweile so viele dieser Geräte installiert, dass die kritischen Momente in den Stromnetzen zunehmen.
Die grüne Antwort auf dieses Problem trägt den faden Namen § 14a EnWG. Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung den neuen Regeln. Dazu gehören auch Wärmepumpen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug im Engpassfall vorübergehend herunterregeln, wenn eine konkrete drohende Überlastung des lokalen Stromnetzes abgewendet werden soll. Ganz abschalten darf er sie nicht, 4,2 Kilowatt Mindestleistung müssen bleiben, der normale Haushaltsstrom ist davon ausgenommen. Als Ausgleich gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Bestandsanlagen vor dem 1. Januar 2024 bleiben, sofern sie nicht ohnehin einer alten Regelung unterlagen, grundsätzlich ausgenommen; neue Anlagen unter 4,2 kW fallen ebenfalls nicht darunter. Dies bedeutet: Für einen Teil der neuen Wärmepumpen entsteht eine Heizung unter Dimm-Vorbehalt.
Die Abhängigkeit gerade bei einer wichtigen Infrastruktur wie der Heizung vom Gutdünken staatlicher Einrichtungen wird gesteigert. Die Bundesnetzagentur betont zwar, Eingriffe seien nur für konkrete Gefährdungs- oder Störungssituationen gedacht, man rechne allenfalls mit geringen Einschränkungen und unwesentlichen Komforteinbußen. Doch schon die Existenz dieses Instruments ist aufschlussreich. Kein Regulierer baut eine bundesweite aufwendige Architektur zur Drosselung von Wärmepumpen auf, wenn lokale Engpässe bloß ein theoretisches Hirngespinst wären. Die neue Logik lautet: Der Anschluss soll möglich sein, die Knappheit wird im Zweifel in Wohnungen und Häuser verlagert. Keine Petitesse, sondern dies verschiebt das Problem von der Netzanschlussfrage in die Steuerungsfrage.
Der Bürger bekommt damit nicht nur eine Heizung, sondern auch ein Element netzabhängige Infrastruktur in den Keller. Im Engpassfall kann der Leistungsbezug neuer Wärmepumpen vorübergehend reduziert werden. Zur Zeit jedenfalls. Vielleicht heißt es dann später: Strom und Wärme werden nur noch dann zugeteilt, wenn es die Netze zulassen. Weitere folgenreiche Schritte sind denkbar.
Noch etwas kommt hinzu: Flexibilität ist nicht automatisch eine Entlastung. Die aktuelle Fraunhofer-Studie zu Wärmepumpenpools warnt ausdrücklich, dass Strommarktanreize die Gleichzeitigkeit und damit die Höchstlast von Wärmepumpen erhöhen können. Wer viele Wärmepumpen einfach nur über billige Stromstunden in dieselben Zeitfenster lockt, kann die Lastspitzen sogar verschärfen. Damit steigt wiederum die Bedeutung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik im Niederspannungsnetz erheblich.
Sämtliche Daten müssen also gemessen und geregelt werden können. Die Protagonisten dieser Idee gehen tatsächlich davon aus, daß ein solches System kontrollier- und steuerbar ist. Eine kühne Vorstellung: Maximals rund 44 Millionen Wohnungen und Häuser mit Smartmetern auszurüsten und davon überzeugt zu sein, ein solches System im Griff zu haben.
Jede zusätzliche digitale Infrastruktur vergrößert zudem die Angriffsfläche für Hackerangriffe; deshalb betont das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie BSI bei Smart-Meter-Gateways besonders hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Smartmeter sind schließlich auch willkommene Einfallstore für Hackerangriffe mit bedrohlichem Potential für ein ganzes Land. Der Roman „Blackout“ zeichnete dies bekanntlich eindrucksvoll nach.
Die Folgen für die Ortsnetze sind erheblich. Allein das Verteilnetz benötigt mehr Reserven, Straßen müssen aufgerissen werden für dickere Leitungen und stärkere Ortsnetztransformatoren und eine Planung, die wetterabhängige Gleichzeitigkeit ernst nimmt. Zweitens braucht das System mehr Beobachtung und Eingriffsmöglichkeiten, also genau jene Steuertechnik, die nun unter § 14a langsam aufgebaut werden soll. Drittens verschiebt sich der Blick auf die Erzeugungsseite: Nicht die zusätzliche Jahresmenge allein ist entscheidend, sondern die gesicherte Leistung, die in kalten Stunden gleichzeitig bereitstehen muss. Betonung auf „gleichzeitig“. Viertens wird die Lastkurve schwieriger. Wärmepumpen sind eben keine stetigen Zusatzverbraucher, sondern eine temperaturgetriebene Last, die sich abhängig vom (Winter-) Wetter ändert. Die Folge ist nicht automatisch der Blackout. Aber die Anforderungen an Netzführung, Reserven und Koordination steigen deutlich.
Die Wahrheit über Wärmepumpen ist deshalb nicht, dass sie technisch nicht funktionieren. Viele können abhängig von den lokalen Gegebenheiten ordentlich funktionieren. Am ehesten dann, wenn sie nicht versuchen, der Umgebungsluft mit sehr schwankenden Temperaturen energieaufwendig Wärme zu entziehen, sondern als Sole-Wasser-Wärmepumpe aus dem gleichmäßig temperierten Erdreich Wärme aufzunehmen. Erdreich, Grundwasser und Abwasser sind meist günstigere Wärmequellen als kalte Außenluft, und Sole-Wasser-Systeme weisen systemisch meist eine höhere Effizienz auf als Luft-Wasser-Wärmepumpen. Dafür jedoch sind aufwendige Tiefbohrarbeiten mit dem Verlegen von Wärmeschlangen notwendig. Doch im Masseneinsatz werden sie zum Netzproblem. Dann geht es nicht mehr um schöne Jahresarbeitszahlen, sondern um Trafos, Kabel, Ortsnetze, Steuertechnik und gesicherte Leistung. Im Stromsystem entscheidet eben nicht die Statistik am Jahresende, sondern die verfügbare Leistung in jeder Sekunde.
Der Treppenwitz: Der Staat drängt die Bürger mit Regeln und Zuschüssen in die Elektrifizierung hinein und schafft damit ein Regime, das genau diese neue Last drosseln muss, wenn zu viel geheizt werden muss, weil es kalt ist. Deutsche Wärmepumpenpolitik feiert das Einzelgerät als Fortschritt und gesteht mit ihren Netzregeln zugleich ein, dass der großflächige Betrieb ohne zusätzliche Steuerung und Infrastruktur gerade nicht von allein funktioniert.
Der Grundsatz ist neu: Erst drängt die Politik die Bürger zum elektrischen Heizen – und schafft gleichzeitig die Möglichkeit, genau diese neue Technik im Engpassfall von außen zu begrenzen.
Die Dimmbarkeit ist also kein technisches Feature, sondern ein Offenbarungseid. Sie ist das Eingeständnis, dass unsere Stromnetze für die politisch erzwungene Massen-Elektrisierung schlicht nicht ausgelegt sind. Sobald die Last im Ortsnetz zu hoch wird – also genau dann, wenn es draußen klirrend kalt ist und Millionen Wärmepumpen gleichzeitig „pumpen“ wollen –, darf der Netzbetreiber die Leistung von Ferne drosseln. In den Wohnungen wird es kalt; Kohle-, Holz- und Gasheizungen sollen ja rausgerissen werden und damit der wichtige Grundsatz über Bord geworfen werden, für möglichst viele eine Reserve oder ein Backupsystem zu haben. Aber das kennen wir ja bereits von den Abbrucharbeiten an den Kraftwerken.



Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Was nicht in den Wärmepumpen-Prospekten steht: Bei kalten Temperaturen muss bei einer realen Luft-Wasser-Wärmepumpe ein 8 kW Heizstab zugeschaltet werden, damit man im Haus überhaupt auf 20°C kommt. Dann arbeit die Wärmepumpe nämlich nur noch als schnöde E-Heizung. Zudem muss andauernd draußen am Haus der Wärmetauscher abgetaut werden, da dort Tauwasser aus der Luftfeuchtigkeit entsteht und sofort zu Eis wird, das abgetaut werden muss damit der Wärmetauscher nicht zusetzt, was viel zusätzliche elektrische Energie kostet. Wenn auch noch die Warmwasserversorgung über die Wärmepumpe erfolgt, muss das Wasser im Speicher zusätzlich ebenfalls mit einem elektrischen Heizstab auf 60°C erhitzt werden, um… Mehr
Wie so oft offenbart der Artikel eine erschreckende Ignoranz des Autors: 4,2 kW gedrosselte Leistung reichen quasi immer aus um ausreichend zu heizen (4,2 kW sind mindestens das dreifache an Heizleistung, d.h. >12kW) damit kann man einiges machen. 42 Mio. Smartmeter sind nicht steuerbar und unsicher. Da musste ich wirklich kurz auflachen. Wie machen das eigentlich ALLE unsere Nachbarn (außer vllt. Österreich)? Da ist das auch kein Problem. Liegt wohl eher daran, dass wir in D einfach extrem hintendran sind bei der Digitalisierung/Flexibilisierung. Über §14a EnWG wird zukünftig auch die Netzkapazität bepreist. Dass die Ortsnetze nicht digitalisiert sind hilft da… Mehr
Wie immer falsch (mit 4,2 kW elektrische Leistung macht man bei zweistelligen Minusgraden niemals > 12 kW Heizleistung, das kommt dabei heraus wenn man während des Physikunterrichts schläft und oder auf Döddel-Demos geht) und wahllos ein paar Punkte die in den Kram passen herausgepickt und alles andere mit voller Absicht ignoriert, aber geschenkt, denn Leuten ihres Schlages ist eh nicht zu helfen.
„neue Anlagen unter 4,2 kW fallen ebenfalls nicht darunter.“ Das ist trügerisch! Mit dem Einbau der Wärmepumpe ist auch der Einbau eines Smartmeters und der sogenannten Steuerbox verpflichtend. Wer aber will ausschließen, dass nicht im Fall des Falls aus „Versehen“ auch Wärmepumpen unterhalb 4,2kW gedimmt oder womöglich ganz abgeschaltet werden? Wem der dann im Kalten Hockenden nützt es, wenn Wochen oder Monate später festgestellt wird, das hier ein „bedauerlicher Fehler“ gemacht wurde? Smartmeter und Steuerbox ist das Einfallstor, dass der Staat über die Verbrauchsgewohnheiten seiner Untertanen immer bestens im Bild ist und diese bei Bedarf bis ins eigene Heim gängeln… Mehr
Die Menschen sind erfinderisch. So ziemlich jeder hat einen Backofen in der Wohnung. Mit offener Klappe ist das im Notfall eine ganz gute Elektroheizung. Nix mit Smartmeter Abregelung. Außerdem gibts auch noch Heizlüfter und Ölradiatoren.
Ja und nicht zu vergessen, die 4,2 kW mit denen man selbst im Winter mit einer WP deutlich über 10 kW Heizleistung erzeugen kann… Stromverschwenden mit dem Backofen ist da nicht notwendig.
Nein, das kann man pauschal eben genau nicht und egal wie oft sie das wiederholen, es wird dadurch nicht richtiger, sondern ist einfach nur Wunschdenken bzw. schlichtweg falsch.
Wirklichkeitverweigerung a la Habeck hilft leider nicht weiter.
Bei kalten Temperaturen ist der Wirkungsgrad im Carnot-Prozess wegen der sehr großen Temperaturdifferenz zwischen Aussenluft und der Vorlauftemperatur der Heizung so gering, dass die Wärmepumpe nur als schnöde E-Heizung arbeitet.
Um es drinnen überhaupt warm zu bekommen muss sogar noch ein 8 kW Heizstab zugeschaltet werden. Außerdem muss der Wärmetauscher draußen immer wieder abgetaut werden, weil das Tauwasser dort sofort vereist, was zusätzlich viel Energie kostet.
Zudem muss bei zentraler Warmwasserversorgung auch das Warmwasser zusätzlich per Heizstab auf 60° C angeheizt werden, damit es nicht zu Legionelleninfektionen kommt.
Fördergelder sind Subventionen und Subventionen sich Steuergelder. Der Subventonsirrsinn: den Hausbesitzern wird die PV Anlage auf dem Dach subventioniert, der Strom aus der subventionierten PV Anlage dank garantierter Einspeisevergütung subventioniert, die subventionierte Wärmepumpe vorm Haus wird betrieben mit dem subventionierten Strom aus der subventionierten PV Anlage auf dem Dach, das subventionierte e-Auto wird geladen mit dem subventionierten Strom aus der subventionierten PV Anlage auf dem Dach. Steuergelder müssen von der gesamten Gesellschaft erwirtschaftet werden, selbst die Ärmsten im Lande zahlen mit jedem Einkauf MWSt und die MWSt ist mit gut 30% am Gesamtsteueraufkommen beteiligt. Und wagt es dann die Wirtschaftsministerin… Mehr
Auf die einfachste Lösung kommen die Wärmepumpen-Fetischisten (noch) nicht:
im Sommer heizen und im Winter frieren.
Zur Verdeutlichung des Irrsinns einer Durchschnittsbetrachtung auf Erzeugerseite:
In den kalten Wintermonaten Dezember, Januar, Februar März (also einem Drittel des Jahres) werden 9 % des Solarstroms produziert, in den übrigen 2/3 dann 91 % des Jahresstroms.
Und nachts wird gar nichts produziert.
Insgesamt wird nur in 15 bis 20% der Jahresstunden nennenswert Strom produziert.
Die Hype um die seit Jahrzehnten bekannten Wärmepumpen, das ist nebenbei bemerkt auch jede Split-Klimaanlage, ist politisch verantwortet. Seit diese Hype vor Jahren von der Politik losgetreten wurde sind die Preise, wie der Kälte-Klima Fachverband schon vor 2 Jahren meldete, um rund 35 % gestiegen. Hätte man nichts getan, dann wären wie schon Jahrzehnte vorher weiterhin Klimaanlagen mit Heizfunktion und solche die Wasser erwärmen („Wärmepumpen“) installiert worden und zwar um einen deutlich niedrigeren Preis. Normale handelsübliche Klimaanlagen zur Lufterwärmung kosten im Baumarkt um die 1.200 Euro. Das man damit auch kühlen kann versteht sich von selbst. Schließlich muss da lediglich… Mehr
All das, was Sie hier beschreiben. wird schon seit langer Zeit von Leuten erzählt die viel Ahnung von der Materie haben. Nur wurden und werden diese wirklichen Experten diffamiert und verhöhnt von den ,,Experten“ und Klimaideologen. Das Wärmepumpen an sich eine gute Sache sind, das wird wohl kaum noch jemand bestreiten. Die Entwicklung ist ordentlich vorangegangen. Man hätte nur erstmal die Infrastruktur im Stromnetz und Erzeugung ausbauen müssen und nicht wie bei uns komplett zerstören. Aber wie sehr oft in DE, bestimmt viel Haltung und null Ahnung das Handeln.
Die Wärmepumpen sind nicht vom Himmel gefallen, sondern wurden schon Jahrzehnte vor das Merkel verkauft und installiert.
Mit einer Wärmepumpezu heizen ist schon deshalb keine gute Lösung, weil die Lebensdauer laut Angaben der Hersteller nur etwa 15 Jahre beträgt, während eine Gasheizung problemlos 40 Jahre halten kann.
Hier wird ein Drama skizziert welches keines ist. Der §14a existiert, wie bereits genannt, schon länger und umfasst JEDES Gerät mit mehr als 4,2kw Leistungsaufnahme. Egal wie bescheuert es ist. So kann mein Batteriespeicher auch auf 4,2kw gedimmt werden, obwohl es völlig irrsinnig ist den Speicher nicht PV sondern mit Netzstrom zu laden. Und selbst wenn er mit Netzstrom geladen werden würde. Man würde es ja nur machen, wenn der Strom extrem billig wäre. Und wann wäre er billig? Genau, wenn er unbedingt weg muss. Das Thema Wärmepumpe ist für das normale Einfamilienhaus völlig irrelevant. Da eine WP nunmal nicht… Mehr
Im Winter ein COP von 2,5 ist ein Versprechen aus den Hochglanzprospekten der Hersteller. Gänzlich unhaltbar wird es, wenn die Außentemperatur entweder extrem niedrig ist oder um den Gefrierpunkt (Vereisung) kreist und Vorlauftemperaturen von >50°C benötigt werden.
Frage mich da immer ob die Leute im Winter genausehr Angst haben, ihren Herd oder Backofen einzuschalten. Müsste ja beispielsweise beim Plätzchenbacken vor Weihnachten regelmäßig zu Blackouts führen wenn ich mir die Kommentare hier so ansehe.
Und wieder Äpfel mir Birnen verglichen, denn die Leistung eines Backofens ist mit 2 bis max 3 kW vergleichsweise gering.