Baden-Württemberg: Muss die Landtagswahl wiederholt werden?

Die Volljährigkeit der Wähler von Bundestag und Landtagen ist ein Verfassungsbefehl. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre setzt eine Änderung der Verfassung voraus, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist. Wird die Wahl wiederholt werden müssen?

picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod

„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Die Volljährigkeit der Wähler von Bundestag und den Landtagen ist ein Verfassungsbefehl. Eine Gruppe von Beteiligten, vor allem aus Bayern, hat gegen die Landtagswahl vom 8. März 2026 Front gemacht, an der auch 16-Jährige teilgenommen haben. „Wir beantragen, das Wahlrecht für Minderjährige zu verwerfen, das in Baden-Württemberg erst 2022 neu eingeführt wurde, und verlangen, die Wahl allein unter volljährigen Wählern zu wiederholen.“ So heißt es in der Klageschrift, die dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Ende März zugestellt wurde. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre setze eine Änderung der Verfassung voraus, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist.

Der Landtag hat 2022 das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Volksvertretung sollte „jünger“ werden und ist auch „jünger“ geworden. Im Grundgesetz heißt es jedoch: „Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Dadurch wird das Wahlrecht für Minderjährige ausgeschlossen. Nach Art. 28 Abs. 3 GG muss der Bund gewährleisten, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten entspricht (Homogenitätsprinzip). Und Bundesrecht bricht Landesrecht.

In Bayern und neun anderen Bundesländern bleibt es bei 18 Jahren. In Baden-Württemberg ist das nicht der Fall. Die Besetzung des Bundesrates ist nicht verfassungskonform. An der Landtagswahl vom 8. März 2026 haben Unmündige mitgewirkt. Sie muss unter volljährigen Wählern wiederholt werden. Wer das Wahlrecht für Minderjährige haben will, muss zuvor das Grundgesetz ändern – und zwar mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Ungültige Splitting-Stimmen

Das neue „Gesetz zur Wahl der Mitglieder des Landtags“ in Baden-Württemberg (v. 6.4.2022, GBl 237) kann auch aus anderen Gründen nicht so bleiben, wie es ist: Das Land ist aufgeteilt in 70 Wahlkreise. Aus ihnen gehen 70 direkt gewählte Abgeordnete hervor. Darunter wurden 14 sogenannte „Überhänge“ (fehlende Listenplätze) ausgemacht. Alle bei der CDU. Das Stuttgarter „Haus des Landtags“ hat regulär 120 Sitze, hat aber 157 Mitglieder. Darunter befinden sich 23 nachgeschobene „Ausgleichsmandate“. Der Ausgleich überstieg den Überhang also um neun Köpfe. Und ohne den Ausgleich wäre die Wahl ganz anders ausgegangen. Wahlen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen! Wer das Wahlergebnis ausgleicht, der verfälscht es auch. Sitzen im Stuttgarter Landtag tatsächlich 37 „blinde“ Passagiere? Ja, so ist es!

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Ein Ungemach kommt selten allein. Die von der Sperrklausel erfassten Listenplätze der FDP, der Linken und der Sonstigen wurden nicht eingezogen, sondern auf die im Landtag vertretenen Parteien (Grüne, CDU, AfD und SPD) umgelegt. Insgesamt wurden 15,8 Prozent der Stimmen nicht so ausgezählt, wie die Wähler abgestimmt haben. Das trifft auf ungefähr jeden siebten Abgeordneten zu. Außerdem werden FDP und Linke von der Verteilung der Ausgleichsmandate ausgesperrt, obwohl für sie bei einem Anteil von 4,4 Prozent an den gültig abgegebenen Zweitstimmen (bzw. 4,4 Prozent an den 23 Ausgleichsmandaten) sogar etwas mehr als ein zusätzlicher Listenplatz herausspringen würde, was dann zum Einzug von FDP und Linken in den Landtag geführt hätte. Bei der Sperrklausel zeigt sich also eine weitere Manipulation der Wahl, die der Wahlleiterin, Cornelia Nesch, anzukreiden ist.

Parteipolitisch konnte die CDU, mit Manuel Hagel an der Spitze, den Grünen 44 der insgesamt 70 Direktmandaten abnehmen und hat damit „die Landschaft“ zu Gunsten der CDU massiv verändert. Mit 1.623.156 Zweitstimmen sind die Grünen unter ihrem Anführer Cem Özdemir vor der CDU mit nur 1.595.844 Zweitstimmen trotzdem der Wahlsieger geblieben. Denn was zählt, sind nicht die Erst- sondern die Zweitstimmen. Die Erststimme ist zweitrangig.

Im Grundgesetz findet die Zweitstimme dagegen keinerlei Erwähnung, aber auch keinen Raum. Den Ausschlag gaben die 241.699 „verschenkte“ Zweitstimmen. Ohne Splitting hätte die CDU mit 1,8 Mio. die Grünen mit 1,6 Mio. Zweitstimmen weit aus dem Feld geschlagen. Wenn man in einer Doppelwahl mit zwei Stimmen etwas nicht tun darf, dann ist es die gespaltene Abstimmung, also das Stimmensplitting. Zum „verschenkten“ Wahlsieg kam der oben geschilderte „Ausgleich“ noch hinzu. Ausgleichsmandate sind Zusatzsitze. Ohne die 23 nachgeschobenen Zusatzsitze wären die Grünen niemals Wahlsieger geworden!

Das Stimmensplitting hat noch eine sehr viel wichtigere Seite: Werden in einer Doppelwahl beide Stimmen gegeneinander gerichtet – also mit der Erststimme ein Wahlkreisbewerber ausgewählt, seiner Partei aber die Landesstimme verweigert und damit der politische Gegner begünstigt – lässt sich der wahre Wählerwille nicht mehr eindeutig feststellen. In diesem Fall sind beide Stimmen ungültig (vgl. § 42 Abs. 1 Ziff. 4 LWahlG/BaWü). Obwohl ungültige Stimmen nicht gezählt werden dürfen, hat die Landeswahlleiterin, Nesch, das Splitting nicht aus dem Wahlergebnis tilgen lassen. Ein schwerwiegender Zählfehler, der ohne Nachwahl, allein durch Nachzählung, in ein bis zwei Tagen sehr rasch korrigiert werden könnte. Auf dem Spiel stehen ungefähr 400.000 Erst- plus 555.000 Zweitstimmen, die voneinander getrennt wurden.

Das „Ne bis idem“-Verbot

Warum soll man zweimal über die gleiche Sache abstimmen? Das widerspricht dem römisch-rechtlichen „Ne bis idem“-Verbot, nicht zweimal über die gleiche Sache zu entscheiden. Das gilt im Strafrecht, im Eherecht, im Erbrecht und beim Staatsbürgerrecht. Also keine Doppel-Strafe, keine Doppel-Ehe, kein Doppel-Testament und kein Doppel-Pass. Und natürlich auch keine Doppel-Wahl! Was tun? Die Doppelwahl ist die Mutter aller Ungereimtheiten. Wer zweimal wählt, wählt einmal zu viel. Das sogenannte „Westminster-Modell“ folgt dem Prinzip „one man one vote“. Es hat sich weltweit bewährt und wird in den englischen Urkunden 1429 erstmalig erwähnt. Es kennt keine Überhänge, keinen Ausgleich, kein Stimmensplitting, keine Sperrklausel und „last but not least“ auch keine Stichwahl. – Also weg mit der zweiten Stimme! Eine Stimme ist genug!


Manfred C. Hettlage lebt in München und hat als freier Publizist und Blogger zahlreiche Print- und Online-Beiträge zum Wahlrecht veröffentlicht. Vgl. dazu: https://www.manfredhettlage.de/kleine-beitraege-zum-wahlrecht-seit-11-2017/. Zu seiner Vita vgl.: https://www.manfredhettlage.de/about/.

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Kommentare ( 99 )

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MarcusPorciusCato
5 Tage her

Es gibt neines Wissens kein zweites Land auf diesem Planeten, das ein so perfides Wahlsystem hat wie die BRD.
Der Wähler kann an der Urne niemals abschätzen, was er durch das Splitting von 1.- und 2.-Stimme auf unterschiedliche Listen „verbricht“.
Ein Bürger hat exakt eine Stimme, basta. Alles Andere eröffnet der Wahlmanipulation Tür und Tor!

fluffy_bird
16 Tage her

Wer seine Macht um jeden Preis erhalten will, schafft es selbst auch aus einem normalerweise sehr einfachen Wahlsystem eine komplexe Wissenschaft zu machen, die natürlich nur genau diesen einem Zweck dient. Und das hat Baden-Württemberg mal wieder sehr genau bewiesen. Der Artikel hier gibt dafür ein wirklich atemberaubendes Beispiel. Dabei wäre die Lösung so unfassbar einfach: ein Mann, eine Stimme. Oder moderner ausgedrückt: ein Wahlberechtigter, eine Stimme. Gewählt in einem Wahlkreis ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Man könnte jetzt darüber diskutieren ob man eine Stichwahl etabliert, bei der die zwei bestplatzierte Kandidaten noch einmal gegeneinander… Mehr

Leroy
17 Tage her

Die Listenwahlen sind unser Untergang.
Frau Göhring-Eckard bekommt in ihrem Wahlkreis ( also Leute die sie schon länger kennen) 3 % !!!!! der Stimmen und danach wird sie Vize-Präsident des Bundestages.

Juri St.
17 Tage her

Was zählten besten Deutschland aller Zeiten schon die Verfassung? Wenn*s um den Machterhalt der sogenannten „etablierten Parteien“ geht scheint es weder Recht noch Gesetz und erst Recht keine parlamentarischen Gepflogenheiten mehr zu geben. Im Grunde gibt es nur noch ein Zweiparteiensystem, die AfD und „die vereinigten Anderen“, die DVA.

joe limburger
17 Tage her

Kinder an die Macht. Oder auch Kindsköpfe, das politische Produkt is so oder so Kinderei. Wenn sich die sedierten, hippen und woken Erziehungsberechtigten Helikoptereltern dieses politischen Kindergartens als Wähler dafür entscheiden, diesen Vorschulpolitikern bei seinem ihren fruchtlosen wie furchtbaren Experimenten bei deren politischen Spielereien zuzusehen, ohne ihnen den Hosenboden stramm zu ziehen, sind die paar Stimmen der ebenso verzogenen grünen Bälger U18 eh wurschd.

Juergen P. Schneider
17 Tage her

Man muss nur einmal versuchen, einem Bürger eines anderen demokratischen Staates zu erklären, was ein Ausgleichsmandat ist. Dann wird man automatisch gefragt, ob das Land, in dem man lebt, überhaupt eine Demokratie ist. Wer mit einem Ausgleichsmandat in ein Parlament einzieht, ist ein ernannter Abgeordneter. Mit Demokratie bzw. demokratischer Repräsentanz hat das nichts zu tun.

Raul Gutmann
17 Tage her
Antworten an  Juergen P. Schneider

In der Tat, das Ausgleichsmandat ist ein guter Vergleich resp. Hinweis, der auch zeigt, in welchem Umfang der „alltägliche Wahnsinn“ Normalität geworden ist.

Britsch
17 Tage her

Gar nichts wird wiederholt. Wer sollte dem eigentlich geltenden Recht Geltung veschaffen? Geltendes Recht wird doch nur noch angewandt, wenn es gegen das Volk, bestimmte Teile des Volkes geht. „Die Oberen“ nehmen sich doch jeghliches Recht heraus egal ob gegen offiziell immer noch geltende Gesetze,

Retlapsneklow
17 Tage her

Das Verfassungsgericht fällte ein Fehlurteil, als es beschloss, die Zweitstimme allein zum Maßstab der Parlamentsbesetzung zu machen.

Wenn schon vorgesehen war, dass die eine Hälfte des Parlaments durch Direktmandate, die andere Hälfte durch Listenmandate aufzufüllen ist, könnte man das unabhängig voneinander genau so ohne jedes Überhang- und Ausgleichsmandat machen.

Allerdings wird der Direktkadidat auch von der Partei aufgestellt, nicht vom Wähler.

Das Beste wären bundes- bzw. landesweite Kandidatenlisten, aus denen man selber per Punktevergabe auswählen kann.

Marcus Iunius Brutus
17 Tage her
Antworten an  Retlapsneklow

Ein Direktkandidat kann sich auch selber aufstellen, wenn er genügend Unterschriften sammelt.

Der Michel
17 Tage her

Ich wette A… samt Hose, dass sich da nichts ändern wird, und zwar aus zwei Gründen: Erstens werden die Robentragenden in Karsruhe sich sehr, *sehr* viel Zeit mit ihrem Urteil lassen (und 5 Jahre sind schnell um, man schaue nach Thüringen); und falls sie doch wider Erwarten vorher zu Potte kommen (wobei ich nicht beurteilen kann ob die Sache mit dem Wahlalter stimmt – der Bruch mit dem GG wäre ja dermaßen eklatant, dass ich mir das selbst in „UnererDemogroddie(TM)“ fast nicht vorstellen kann) – wie wird der gemeine Baden-Würschtelberger wohl dann abstimmen? Glaubt ernsthaft noch jemand an irgendeine Erleuchtung,… Mehr

Last edited 17 Tage her by Der Michel
AlexR
15 Tage her
Antworten an  Der Michel

Sicherlich nicht von Ihnen. Der „gemeine Baden-Würschtelberger“, wie sie das ausdrücken, ist nicht so einfältig. Ihre Ausdrucksweise ist beleidigend.

Als Baden-Württemberger aus dem badischen Landesteil bin ich auch kein Einwohner von „The Länd“! Diese „Namensgebung“ kann nur von einem grenzdebilen Mitglied des Landtags in Ba-Wü stammen.

Last edited 15 Tage her by AlexR
Der Michel
15 Tage her
Antworten an  AlexR

Nun ja. Zwischentöne scheinen nicht Ihre Sache zu sein. Zur Klarstellung: Ich bin in Württemberg geboren, aufgewachsen und bis heute wohnhaft (gehöre also auch zur Spezies „Würschtelberger“). Und wenn man nach zwanzig Jahren in Bund und Land immer noch zu >60% schwarzgrün wählt, dann *kann* man sich darüber gar nicht beleidigend äußern – denn alles, was man dazu noch sagen kann ist beschönigend. – Im übrigen finde ich „Würschtelberg“ eher niedlich denn beleidigend, aber das nur am Rande. Und Sie als Badener sind damit ja auch gar nicht angesprochen.

Soder
15 Tage her
Antworten an  AlexR

Es gibt Badener und Württemberger,, etc, aber keine Baden-Württemberger.

Edwin Rosenstiel
17 Tage her

An die Redaktion: Bitte mehr auf die Sprache achten! Im Artikel heißt es Parteipolitisch konnte die CDU, mit Manuel Hagel an der Spitze, den Grünen 44 der insgesamt 70 Direktmandaten abnehmen  Es muß entweder heißen „der 70 Direktmandate“ oder „von 70 Direktmandaten“, aber die aktuelle Version ist grammatikalisch falsch. Und bei Den Ausschlag gaben die 241.699 „verschenkte“ Zweitstimmen. muss entweder das „die“ weg, oder ein „N“ bei „verschenkte“ hinzugefügt werden, also „verschenkten“ Zweitstimmen. Sorry, aber ist einfach so. Schönen Sonntag. Und ich hoffe, ihr braucht nicht Stunden, um einen Sprachwissenschaftler zu konsultieren…und lasst das keinen entscheiden, der in der Schule… Mehr

Juri St.
17 Tage her
Antworten an  Edwin Rosenstiel

Was ist der Unterschied zwischen einem Lehrer und dem lieben Gott? Der liebe Gott weiß alles, der Lehrer weiß alles besser. Immer locker bleiben, das entspannt das Leben.

Michael Palusch
17 Tage her
Antworten an  Edwin Rosenstiel

Sie können sich ja bei TE als Lektor bewerben.
Was das Denken betrifft: Einstein, da Vinci und Galilei gelten ebenso als Legastheniker wie Sartre und Steven Spielberg.