Urteil erlaubt Gender- und Critical-Race-Indoktrination in Schulen

Das Berliner Verwaltungsgericht weist die Klage eines Vaters gegen Gendersprache in Schulen zurück. Das Urteil ist eine Fortsetzung der spätestens seit 2018 praktizierten, hochkarätig ideologisierten „Genderpädagogik“ mit anderen Mitteln.

IMAGO / Panthermedia
Symbolbild

In Berlin hat der Vater zweier Gymnasiasten gegen die Verwendung der „genderneutralen“ Sprache an deren Gymnasium in Friedrichhain-Kreuzberg sowie gegen die dort im Ethikunterricht dargestellte Identitätspolitik und die „Critical Race-Theory“ geklagt. Im Eilverfahren hat die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin die Klage zurückgewiesen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Hintergrund: Der Vater hatte – ehe er im Februar 2023 vor Gericht zog – im Oktober 2022 in einem 15-seitigen Beschwerdebrief an die Schulaufsicht kritisiert: „Die Gendersprache greift in den Schulen immer mehr um sich. Ich möchte aber, dass meinem Kind in der Schule normgerechtes Schreiben beigebracht wird.“ Dem Vater missfällt besonders der Unterricht einer jungen Lehrerin; diese „gendert auffällig und extrem konsequent, nicht nur schriftlich in Unterrichtsmaterialien und E-Mails, sondern auch sprachlich, mit Pausen für den Stern.“ Schüler, die dies nicht täten, würden sich isoliert fühlen. Der Vater kritisierte zudem die im Unterricht praktizierten „Pronomen-Stuhlkreise“ einer anderen Lehrerin. Während der Stuhlkreise müsse jedes Kind äußern, mit welchem Pronomen es angesprochen werden möchte. Der Berliner Vater spricht hierbei von einem „Zwangs-Outing“.

Nun also das Urteil der 3. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts. Der Text des Urteils liegt uns noch nicht vor. Wir haben uns deshalb erst einmal die Presseerklärung des Gerichts vom 27. März 2023 angeschaut und müssen feststellen: Das Gericht hat seine Ablehnung der Klage des Vaters äußerst dürftig, ja hanebüchen begründet. Nachfolgend nehmen wir uns sieben Aussagen des Verwaltungsgerichts (VG) vor.

1. Das Verwaltungsgericht Berlin will vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule in diesem Beschwerdefall nicht erkennen, dass das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit verletzt ist und die Schulaufsicht einschreiten müsste. Unser Kommentar: Laut Grundgesetz Art. 6 sind Pflege und Erziehung der Kinder das vornehmste Recht der Eltern. Das gilt im besonderen für Fragen der Werteerziehung und der Sexualerziehung.

2. VG Berlin: Die Schulleitung habe den Lehrern die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt und gleichzeitig klar darauf hingewiesen, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien. Unser Kommentar: Diese Sätze passen nicht zusammen. Die Gender-Sprache weicht von den Regeln der deutschen Rechtschreibung ab. Beliebigkeit hat hier nichts zu suchen. Sie wäre zum Nachteil der Heranwachsenden.

3. VG Berlin: Gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache verstoße eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft nicht, da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich bleibe. Unser Kommentar: Nein, die Gendersprache ist eben in vielen Fällen nicht verständlich, grammatikwidrig oder gar Unsinn. Etwa der Satz: „Letztes Jahr gab es drei tote Radfahrende.“ Oder die Redewendung „Planetin Erde“. Oder „Mitgliederinnen“ oder „Gästinnen“. Oder „Spatzinnen und Spatzen“ …. Außerdem steht die öffentliche Diskussion (nicht leider die veröffentlichte Diskussion) frontal gegen die Gendersprache. Je nach Umfrage wird die Gendersprache von 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung abgelehnt.

4. VG Berlin: Der Verwendung genderneutraler Sprache könne schließlich nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden, weil mit ihr nach Auffassung der Kammer keine politische Meinungsäußerung einhergehe und heutzutage überdies sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zuließen. Unser Kommentar: Klar, die Verwendung der „Gender“-Sprache soll unter Aufsicht des Staates eine „richtige“ Haltung gegenüber Fragen einer „diversen“ Geschlechtlichkeit signalisieren. Anders ist es nicht zu erklären, dass das „grün“ geführte Bundesfamilienministerium über die Amadeu-Antonio-Stiftung eine Meldeplattform finanziert, auf der Kritik an der Genderideologie angeprangert werden kann.

5. VG Berlin: Der Eilantrag könne außerdem deshalb keinen Erfolg haben, weil der Vater keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen habe, zumal der Spracherwerb bei den beiden Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein dürfte. Unser Kommentar: Gerade der letzte Halbsatz ist voll daneben. Wenn dem so wäre, zumal nach den katastrophalen Ergebnissen Berlins in Schulleistungstests, dann würde sich jede weitere sprachliche Bildung über die 10. Klasse hinaus erübrigen.

6. VG Berlin: Die Behauptung des Vaters, dass Gendersprache, Identitätspolitik und „Critical Race-Theory“ einseitig dargestellt und seine Kinder „indoktriniert“ würden, habe sich nach den von der Kammer eingeholten Stellungnahmen nicht bestätigt. Unser Kommentar: Diese „Stellungnahmen“ würden uns doch sehr interessieren, vor allem deren Verfasser. Bis wir darüber genauere Informationen haben, vermuten wir mal ganz freimütig, dass es sich hier um Stellungnahmen etwa des „Genderkompetenzzentrums“ der Humboldtuniversität Berlin handelt. 

7. VG Berlin: Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden. 

Unser Kommentar: Erziehung zur Toleranz gegenüber Minderheiten und Mini-Minderheitenpositionen ist das eine. Eine Indoktrination, die solche Mini-Minderheitenpositionen zum Standard macht, verstößt gegen den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule.

Fortsetzung der „Genderpädagogik“ mit anderen Mitteln

Was das VG Berlin hier macht, ist die verwaltungsgerichtliche Fortsetzung der spätestens seit 2018 praktizierten, hochkarätig ideologisierten „Genderpädagogik“ des Bundeslandes Berlin. Dort werden bereits Kita-Kinder auf „Gender“, „Trans“, „Divers“ und Co. getrimmt. Siehe dazu die 140-seitige Handreichung aus der Feder von QUEERFORMAT und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg. Der Titel der Handreichung sagt schon alles: „Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben – Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik.“

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Kommentare ( 44 )

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44 Comments
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Lehrer sind auch nur Menschen
1 Jahr her

Ich hoffe der Vater nimmt den nächsten Schritt zur höheren Instanz auf sich, da diese immer noch in Berlin ist, wohl ohne viel Erfolgsaussicht, aber es gibt ja dann noch eins oben drauf. Ich würde ihn sofort als Lehrer unterstützen. Wünschenswert, wenn wir in allen Bundesländern diese Art Volksentscheid wie in BW versuchen würden. Dieser unsägliche Unsinn muss ein Ende haben!!!!

1 Jahr her

In Berlin gibt es halt ganz besondere Vorstellungen davon, was Kindeswohl ist und was nicht. Das hat ja die Mitwirkung der Stadtverwaltung bei den Kentlerexperimenten gezeigt.

Nicolai94
1 Jahr her

Der Richter ist vermutlich selbst so ein Gender-Fanatiker. Dieses Urteil wird von der nächsten Instanz ja fast zwangsläufig gekippt.

Homer J. Simpson
1 Jahr her

Naja, dafür gibt es zunächst eigentlich Klassenelternsprecher und den Elternbeirat. Die sollten statt Geld für Geschenke zu sammeln und als Careringservice für Schulfeste zu agieren ihrer Arbeit nachkommen und den Finger in die Wunde legen. Die Macht hat man tatsächlich. Ich war viele Jahre Vorsitzender des EB und die Rektorinnen und Lehrer hassten uns/mich! Das wirklich Eklatante ist, dass Eltern und ihr gewählten Vertretungen gar nicht wissen, welche Macht sie eigentlich doch haben. Da wird dann mit den betreffenden Eltern und den Lehrern sowie der Schulleitung ein Elternabend einberufen und dann wird das diskutiert und abgestimmt. Und das gilt dann.… Mehr

nachgefragt
1 Jahr her

Zunächst einmal ist ein durch die Lehrerin erzwungener „Stuhlkreis“, in dem man sich für oder gegen eine Weltanschauung innerhalb des Unterrichts äußern muss, noch mehr wenn es um die Intimspähre geht, Nötigung. Es ist doch völlig klar, dass eine Verweigerung der Teilnahme oder ein ausgedrücktes Missfallen gegenüber einer 150-prozentigen Lehrerin negative Folgen für die Schulnoten hat. Derartige Übergriffe muss ein Gericht ausschließen, wenn es schon nicht die Schulleitung tut. Derart Privates von Schutzbefohlenen hat im Unterricht absolut nichts verloren, es sei denn, die Kinder wollen das von sich aus thematisieren. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie viel begrenzten Raum… Mehr

flo
1 Jahr her

Alles richtig. Die Sache mit dem Stuhlkreis ist zudem extrem übergriffig, finde ich. Das ist wirklich Zwangs-Outen. Der springende Punkt ist doch aber auch, dass die angebliche Toleranz gegenüber jedweden Formulierungen in praxi bei Schulen/einzelnen Lehrkräften und Unis nicht gegeben sein dürfte. Wenn in derselben Klasse Schüler (m/w/d) in einem Text Fahrradfahrende, Fahrradfahrer, Fahrradfahrer und -fahrerinnen, FahrradfahrerInnen, Fahrradfahrer:innen, Fahrradfahrer*innen, Fahrradfahrer_innen schreiben dürfen, grenzt das an Chaos, und natürlich haben Lehrkräfte hier eine Präferenz, die sie wohl auch durchblicken lassen. Der Sohn einer Bekannten musste kurzfristig seine Bachelorarbeit umschreiben, weil die Professorin Gendern besser fand. Hätte er sich weigern können? Klar,… Mehr

Peter Pascht
1 Jahr her

In Deutschland gibt es eine strafbewährte Schulpflicht.
Sie können ihre Kinder nicht auf eine öffentliche Schule eigener Wahl schicken.
und das Lernprogramm wird von politisch indoktrinierten Kultusministerien diktiert.
Schon das Wort „Kultus-“ belegt, dass zwischen „Wissen“ und „Religion“, „Glauben“, „Ideologie“ kein Unterschied verstanden wird.
Wir brauchen eine „Säkularisierung“ des Schulsystems, wie im Grundgesetz vorgesehen, eine Trennung von Staat und Schule.
Eine Trennung von Staat und Schule, die zunehmend von einer ungebildeten diktatorischen Politik aufgehoben wurde in verfassungfeindlicher Weise.
Das Mittelalter ist noch immer im deutschen Schulsystem verankert, weil in deutschen Köpfen bis ins Stammhirn indoktriniert.

Last edited 1 Jahr her by Peter Pascht
Klaus M.
1 Jahr her

Der US-Staat Florida (mit DeSantis als Gouverneur) hat es auf diesem Gebiet besser.

Dietrich
1 Jahr her
Antworten an  Klaus M.

Ja, aber gerade jetzt erst umgesetzt. Zuvor jahrelang toleriert. Dort kam der Druck von den Bürgern. Das hat was bewirkt. Wenn du in Deutschland Druck machst als Bürger, bist du ein Querdenker, Idiot und Nazi.

G
1 Jahr her

Ich habe mir, falls mir jemals eine/r/s mit seinen Pronomen kommt, fest vorgenommen, zu fragen, ob es nicht she/it ist, ohne e und schnell gesprochen. Ein Hoffnungsschimmer: In den USA läuft die Gegenbewegung und wird auch immer stärker.

Peter Pascht
1 Jahr her

Das kenne ich alles schon aus der Diktatur in der ich aufgewachsen bin. Schon Kindergarten-Kindern und Grundschülern hat man die „Regime-Idiotologie“ eingeimpft und aufgezwungen. Frau Wissler von der „Linke“ will nun per Gesetz die Hausaufgaben abschaffen, nachdem man schon vor Jahren die Benotung in den Grundschulen abgeschafft hat. Auch die Arbeit-Situation bei „Doc“- „Postdoc“-Stellen“ wurde verschlechtert. Keine Arbeitsplatz Garantie mehr. Denn dumme und ungebildete Menschen kann man besser mit Lügen manipulieren. Das ganze erleben wir hier in Deutschland nun schon seit der SED-Ära Merkel. Wahr und zulässig ist nur die Lüge die vom politischen Regime verbreitet wird, alles andere wird… Mehr