Der Fall Shabir Ahmed: Wie das UK an der Abschiebung der Grooming-Gang-Täter scheitert

Nach 14 Jahren Haft wird einer der schlimmsten Rape-Gangster von Rochdale entlassen. Trotz Passentzug ist seine Abschiebung nach Pakistan unwahrscheinlich. Der Fall Shabir Ahmed legt offen, wie schwer sich Großbritannien mit der Ausweisung krimineller Ausländer tut – und wie sehr Multikulti gescheitert ist.

Screenprint via X / Tommy Robinson

Es ist ein Fall, der das Königreich in Aufruhr versetzt, zumindest in Teilen der Öffentlichkeit. Zunehmend wird klar: „Vielfalt ist nicht die Stärke Großbritanniens“, wie es nun ein Kommentar im Telegraph auf den Punkt brachte. Dass der Multikulturalismus sein Ziel verfehlt – das Land zu einer besseren Version seiner selbst zu machen, siehe Bärbel Bas’ „Einheitsbraun“ –, wird dabei wie im Falle des Kommunismus immer nur auf die Umstände geschoben. Aber diese ‚unglücklichen Umstände‘ drängen allmählich, aber sicher immer stärker in den Vordergrund.

Aufsehen erregt nun der neue Fall aus dem Straf- und Justizwesen des Landes. An diesem Donnerstag soll der heute 73-jährige Shabir Ahmed aus der Haft entlassen werden. 2012 war der damals 59-jährige Ahmed wegen mehrfacher Vergewaltigung minderjähriger Mädchen, zudem als Bandenführer einer sogenannten „grooming gang“ verurteilt worden. 19 Jahre Gefängnis erhielt er als Organisator der Vergewaltigerbande von Rochdale (100.000 Einwohner) in Greater Manchester, wegen Verschwörung zum Zwecke sexueller Handlungen mit einem Kind, für zwei Fälle von Vergewaltigung, für Beihilfe zur Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie inländischen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.

In einem zweiten Prozess wurde er kurz darauf zu 22 Jahren verurteilt, diesmal für 30 nachgewiesene Vergewaltigungen eines einzigen Mädchens über mehr als zehn Jahre. Sein Richter Mushtaq Khokhar ordnete allerdings an, dass Ahmed beide Strafen parallel absitzen sollte. So war seine Strafe am Ende auf 22 Jahre limitiert. Inzwischen sind nur 14 Jahre verstrichen. Ahmed wird vorzeitig entlassen. Und das wirkt in der Tat sehr fragwürdig in einem Fall so absurd schwerer Schuld.

Der Konnex zur Scharia wird kaum gesehen

Im Spectator kommentiert Stephen Pollard: „Er hat einige der schlimmsten Verbrechen in der Geschichte des Landes begangen, wird jedoch keine weiteren negativen Konsequenzen aus diesen Verbrechen zu tragen haben – außer einer Haftstrafe, aus der er vorzeitig entlassen wurde, und einigen Auflagen nach seiner Entlassung.“

Die Tatsache sendet Signale des Schocks und der Empörung auch in das Greater Manchester von Andy Burnham (dem dortigen Noch-Oberbürgermeister), wo Ahmed vor 15 Jahren sein unheiliges Treiben entfaltete – wobei fast eindeutig ist, dass Muslime per Scharia zu derlei berechtigt sind. Islamwissenschaftler mögen mich korrigieren, aber die Freiheiten erwachsener Muslime im sexuellen Umgang mit Frauen, jungen Mädchen, wohl auch kleinen Jungen scheinen fast unbegrenzt zu sein. Auch in Großbritannien dürfte dieser Konnex noch von relativ wenigen hergestellt werden, von Ausnahmen natürlich abgesehen. Übrigens ist Deutschland, wie bekannt, nicht weit von den britischen Verhältnissen entfernt. In Nürnberg war eine Grooming-Rape-Gang Im Bahnhofsviertel mit mehreren Opfern aufgefallen, unter den Täter: ein 23-jähriger Syrer (TE berichtete). Nun gibt es einen neuen Fall aus Köln: Drei Männer in ihren Zwanzigern haben demnach mindestens eine 17-Jährige zur Prostitution gezwungen und sie in diesem Zuge vergewaltigt. Außerdem wurden die Freier auch gleich noch ausgeraubt, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Zurück nach Greater Manchester: Eine inzwischen erwachsene Frau aus Rochdale, Ruby, war laut Telegraph mehr als 100 Mal durch Mitglieder von Ahmeds Bande vergewaltigt worden. Das hatte begonnen, als Ruby zwölf Jahre alt war. Heute fürchtet sei wieder um ihre eigene Sicherheit und um die ihrer Töchter.

Nun wird Ahmed für eine Weile noch in einer betreuten Unterkunft wohnen müssen. Auch darf er nicht direkt nach Rochdale zurückkehren, wohl aber in die Nachbarorte. Allein diese Anordnung soll das Justizministerium tausende Pfund gekostet haben. Ahmed wurde mit einem Ortungsgerät versehen und in einer Unterkunft untergebracht, die rund um die Uhr mit Wachpersonal besetzt ist.

Zu einer Abschiebung wird es wohl kaum kommen, obwohl Ahmed während der Haft die britische Staatsangehörigkeit entzogen worden wurde. Ein Schlupfloch soll wieder einmal verantwortlich sein. Als Commonwealth-Bürger, der vor 1973 nach Großbritannien kam und mindestens fünf Jahre im Land gelebt hat, kann Ahmed trotz schwerster Verfehlungen nicht in sein Herkunftsland Pakistan abgeschoben werden. Das legt der Immigration Act von 1971 so fest.

Burnham sitzt scheinbar auf dem Abschiebezug

Ruby kommentiert dies gegenüber der BBC mit den Worten: „Gebrochene Opfer gibt es, weil ein System kaputt ist.“ Ahmed war der hauptsächliche Anführer seiner Bande, wohlbekannt in Rochdale, Oldham und Middleton. Er wird alte Netzwerke reaktivieren können und vermutlich ein gutes Leben führen können – in direkter Nachbarschaft seiner ehemaligen Opfern und von deren Kindern. Nahe liegt, dass er in der einen oder anderen Weise rückfällig werden wird, weil auch das Übel der „grooming gangs“ noch keineswegs ausgerottet ist. Alle anderen Arten der illegalen Neben- und Parallelwirtschaft stehen ihm ebenso zur Verfügung.

„Die Gesetze müssen geändert werden, und den Opfern muss Gehör geschenkt werden“, meint Ruby dazu. Zwei weitere Gang-Bosse aus Rochdale – Qari Abdul Rauf und Adil Khan – wurden zwar ebenfalls ausgebürgert, konnten aber danach nicht abgeschoben werden. Pakistan weigerte sich, irgendwann gaben die beiden ihre pakistanische Staatsbürgerschaft zurück. Damit war dieser Weg versperrt. Einer der beiden soll im Ausland untergetaucht sein. Die Spur verliert sich, aber irgendwo taucht so ein Delinquent wieder auf. Auch hier wären Gesetze gefragt, vor allem aber der Wille, die Bereitschaft, sie auch anzuwenden.

Und nun hat sich auch der ewig lockere Kumpeltyp Burnham, wie gesagt besonders betroffen als Bürgermeister von Greater Manchester, auf den Zug gesetzt: Er fordert, dass „alle möglichen Optionen“ genutzt werden, damit „dieser abscheuliche Verbrecher das Land verlässt“. Die Opfer müssten an erster Stelle stehen. Wie stets in einer quasi-premierministerlichen Pose schreibt Burnham auf X: „Ich werde den Innen- und Außenminister bitten, alle möglichen Optionen zu prüfen – und sie sollten dabei nichts ausschließen.“

Doch halt, halt – es war doch das Labour-geführte Justizministerium, das die vorzeitige Entlassung Ahmeds zu allererst zugelassen hatte. Und die Tory- wie Labour-geführten Regierungen waren es, die über fünfzig Jahre nichts an dem faktischen Abschiebeverbot für Pakistanis im UK getan hatten. So wird ja eigentlich ein Schuh aus der Diskussion. Was nun folgt, sind die Krokodilstränen derer, die das „kaputte System“ fünfzig Jahre getragen haben.

Mahmood will Abschiebung als Option bei allen Straftaten

Innenministerin Shabana Mahmood scheint auch bereits zu spuren – jedenfalls für die Öffentlichkeit. Aus dem Home Office dringt heraus: „Alles ist auf dem Tisch.“ Aber befürchtet wird, dass Pakistan sich auch bei veränderten Gesetzen weigern könnte, seine schuldig gewordenen Landeskinder zurückzunehmen. Siehe der Fall der beiden anderen Mittäter oben. Die einzige Alternative scheinen in dieser Lage Drittländer mit Zentren für staatenlose Verbrecher. Wird Burnham also den Ruanda-Plan der Tories wiederbeleben, um sich wirklich „alle Optionen“ offenzuhalten? Man glaubt es kaum. Dummerweise hat das britische Schatzamt schon 2020 den Rechentest aus seinem Bewerbungsverfahren gestrichen, weil es sich – wie wiederum der Spectator in Erfahrung bringen konnte – „negativ auf die Vielfalt der Bewerber ausgewirkt“ habe.

Angesichts einer immer schwachbrüstiger auftretenden Regierung steht also schon beinah fest. Wieder wird sich eine Labour-Regierung darauf beschränken, die taffen Forderungen des Augenblicks zu unterstützen, um dann mit „business as usual“ weiterzumachen. Auch Burnham wurde in Greater Manchester ja von irgendjemandem gewählt, auch wenn sich die muslimischen Wähler inzwischen zunehmend von Labour abwenden.

Sei das, wie es will, Kommentare wie der anfangs genannte im Telegraph zeigen, dass die Erzählung von „Diversity is our strength“ auch in Britannien an Strahlkraft verliert. Künftig soll, so will es ein Entwurf von Innenministerin Mahmood, jede Straftat zur Möglichkeit der Abschiebung führen: „Allen ausländischen Kriminellen droht die Abschiebung“ – aber der Knackpunkt liegt in der Anwendung.

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Kommentare ( 52 )

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Haba Orwell
15 Tage her

> Man kann sie nicht beliebig miteinander kombinieren

Alle und beliebig nicht – gibt es aber in GB besondere Probleme mit Chinesen, Polen oder Franzosen? Besonders problematisch sind ein paar chaotische Failed States wie Afghanistan oder Ukrostan.

Marcel Seiler
15 Tage her
Antworten an  Haba Orwell

Ich nehme an, Sie propagieren, die Einwanderung je nach Herkunftsland und -kultur unterschiedlich zu handhaben. Sie setzen sich damit dem Vorwurf aus, rassistisch zu sein. Als Politiker würden sie einen riesigen Shitstorm riskieren.

Ich halte das allerdings für einen höchst vernünftigen Vorschlag. Denn es gibt entscheidende ethnisch-kulturelle Unterschiede auf der Welt.

Last edited 15 Tage her by Marcel Seiler
Mausi
14 Tage her
Antworten an  Marcel Seiler

Alles, was vernünftig ist, scheitert an irgendwelchen Anwürfen. Gerne verbreitet und skandalisiert von gewissen Medien oder dem HaltungsÖRR.

Haba Orwell
14 Tage her
Antworten an  Marcel Seiler

> Sie setzen sich damit dem Vorwurf aus, rassistisch zu sein. Wieso rassistisch, wenn es innerhalb einer Rasse besser organisierte und chaotische Länder gibt? Auch innerhalb einer Religion – Iraner kriegen weit mehr gebacken als im benachbarten Afghanistan. Oder Nichtmuslime – die Russen mögen die Ukros für „Brüder“ halten, doch bei den Zweiten schnorren so ziemlich alle, nicht nur der Klavierspieler (und halten sich auch noch für Oberste Menschen) – die Russen leben mehr aus eigener Kraft. Muss ich mich entschuldigen, dass ich die Russen zumindest respektiere (vor Jahrzehnten habe ich die als Besatzer gehasst, lange her), aber derer dekadente… Mehr

jansobieski
15 Tage her

Über das Strafmaß für solch verkommene Verbrecher habe ich eine klare Vorstellung. Dieses muss sich am Leid der Opfer bemessen und auch den Sühnegedanken beinhalten. Leider kann ich meine Vorstellung nicht offen verlauten lassen. Es sei aber so viel gesagt, dass sie nicht einem deutschen Wohlfühlknast mit Sozialarbeitern und beruflicher Ausbildung entspricht.

MartinL
15 Tage her
Antworten an  jansobieski

Ist bei mir sehr ähnlich. Mir stellt sich moralisch auch nicht die Frage ob diese widerliche Gestalt abgeschoben werden sollte, sondern eher in wievielen Flügen. Und ob man eine Bauanleitung für die Empfänger mitsenden solte.

verblichene Rose
14 Tage her
Antworten an  MartinL

Was gibt es denn großartig an einer Urne zu basteln?

DDRforever
14 Tage her

So ist er eben der BRD Bürger. Riesengroße Klappe, Moralgequatsche ohne Ende, hält sich für den Allergrößten. Und kneift immer, wirklich immer den Schwanz ein, geht auf die andere Strassenseite wenn zwei zwölfjährige Araberjungs entgegenkommen. Ich nehme einige wenige Hools und Rocker ausdrücklich davon aus.

TomK11
14 Tage her

Wenn man sich die Probleme und Statistiken anschaut, sollte man zwar nicht auf Rassismus verweisen, sondern auf die problematische Sozialisierung. Und da muss wirklich die Gesetzgebung und die Gerichte angepasst werden. Und ja, dass schließt auch Sippenhaft mit ein. So kann es jedenfalls nicht weitergehen, und die bisherigen Maßstäbe funktionieren einfach nicht.

CasusKnaxus
14 Tage her

Da freut sich aber Amnesty International & alle anderen linken „N“GOs…

rainer erich
14 Tage her

H.Seiler beschreibt zutreffend das in der Behandlung der Fälle entscheidende Problem. Natürlich dürften diese Fälle erst gar nicht auftreten. Ob es ein Ansatz wäre, jede Immigration aus Ländern wie Pakistan, Afghanistan, Syrien, Irak und anderen zu unterbinden sei dahingestellt. Das Problem beginnt ganz allgemein mit den “ gläubigen Muslimen “ . Eine innere Selektion ist aus verschiedenen Gründen praktisch unmöglich. Auch ohne derartige Taten ist und bleibt der gläubige Muslim, natürlich nicht die unter Lebensgefahr auftretenden Apostaten, ein politisches und soziales Problem. Erst recht in Mio- Stärke. Begrenzungen sind ähnlich unmöglich wie eine Selektion. Aber nun sind sie halt mal… Mehr

Aliena
14 Tage her

Das hatte begonnen, als Ruby zwölf Jahre alt war. Heute fürchtet sie wieder um ihre eigene Sicherheit und um die ihrer Töchter. Vermutlich sind aus diesen mehr als 100 Vergewaltigungen durch Ahmed’s Gangster Kinder entstanden, um die RUBY heute fürchtet. Bestünde evtl. an den Kindern Besitzanspruch seitens der Bande, und würden sie auch zum Freiwild erkoren? RUBY könnte ja den Staat auffordern, ihr eine adäquate Unterkunft irgendwo innerhalb Großbritanniens zur Verfügung zu stellen, und die Adresse geheim halten. Ihr auch genehmigen, ihren Namen zu ändern. Wenn schon die Justiz das Monster vorzeitig entlässt, hat der Staat eine Pflicht für den… Mehr

Last edited 14 Tage her by Aliena
Axel Fachtan
14 Tage her

Entweder rotten die Barbaren „uns“ aus oder umgekehrt. Wir haben die Wahl. Nur … müssen wir nun in Zeiten der außereuropäischen unqualifizierten kulturfremden Massenmigration selbst zu Barbaren werden? 1529 und 1683 hat es vor Wien geklappt, den Osmanen standzuhalten. Heute sind nur noch wenige verteidigungsbereit. Die Verteidiger würden bzw. werden heute als „Rassisten“ gebrandmarkt und kalt gestellt. Die westliche Dekadenz ist den Barbaren nicht mehr gewachsen. Siehe Stade. Die Fahrerin und Fluchthelferin der sechsfachen Mörders ist Migrationshelferin. Sie hat bei einem Verein gearbeitet, der 900.000 Euro von dem CDU Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten. Der Steuerzahler bezahlt auf beiden Seiten der… Mehr

Der Person
14 Tage her

Das gutmenschliche Justizsystem westlicher Staaten ist schon mit „normalen“ eingewanderten Kriminellen überfordert, sonst gäbe es weder soviele Intensivtäter noch minderjährige Verbrecher noch Diebstähle oder dergleichen Straftaten überhaupt, da diese Taten auch in den Herkunftsländern verboten sind.

Bei Triebtätern versagt das System dann völlig, denn die Tatsache, dass Strafen abschrecken, greift hier überhaupt nicht, noch nicht einmal bei westlichen Vergewaltigern. Haft- oder Geldstrafen sind völlig sinnlos. Kastration, lebenslange Haft oder Exekution sind die einzig wirkungsvollen Maßnahmen. Alles andere ist linkes, menschenverachtendes (da die Opfer der Rückfalltäter billigend in Kauf genommen werden) Gesabbel.

barbara-luise
14 Tage her

„Pakistan konnte sich auch bei veränderten Gesetzen weigern, seine schuldig gewordenen Landeskinder zurückzunehmen.“ Ja, wenn das so ist, kann man natürlich nix machen. Dieselbe ewige Leier hört man auch in Deutschland und der ganzen EU. Es stünde dem ganzen Westen gut zu Gesicht, sich endlich cochones wachsen zu lassen. Oder wie ein gewisser Björn H. zutreffend sagte, männlicher zu werden. Pakistan will seine Landeskinder nicht zurücknehmen? Wie wäre es mit einem Einfrieren der Entwicklungshilfe, Danach der gesamten wirtschaftlichen Kooperationen und schliesslich das Verhängen von Sanktionen. Das sollte einem Staat die Sicherheit seiner eigenen Bürger schon wert sein. In Bezug auf… Mehr

Grimeton
14 Tage her

Hatten die Briten nicht mal die Idee alle Verbrecher auf einer Insel auszusetzen und sie dort sterben zu lassen?

Chrisamar
11 Tage her
Antworten an  Grimeton

Sexueller Missbrauch von Kindern und Zuhälterei werden in Pakistan mit drastischen Strafen geahndet, die von langjährigen Haftstrafen über lebenslängliche Haft bis hin zur Todesstrafe reichen. Das Strafrecht sieht für diese Delikte keine milden Strafen vor, auch wenn Menschenrechtsorganisationen die seltene konsequente Umsetzung in der Praxis bemängeln. [1, 2, 3, 4, 5] Sexueller Missbrauch von Kindern Das pakistanische Strafgesetzbuch (Pakistan Penal Code, PPC) und spezielle Kinderschutzgesetze (wie der Zainab Alert Act) regeln sexuellen Missbrauch von Minderjährigen extrem streng: [1, 2] Sexueller Missbrauch und Nötigung (Art. 377A/B PPC): Die Verleitung, Nötigung oder Zwingung eines Kindes zu sexuellen Handlungen jeglicher Art wird mit… Mehr

Boudicca
14 Tage her

Wer übernimmt die Verantwortung wenn er „rückfällig“ wird?