Mit einer Verfassungsänderung soll Viktor Orbán daran gehindert werden, an die Macht zurückzukehren. Ob das rückwirkend gültig – und damit rechtsstaatlich inakzeptabel – ist, darüber streiten Opposition und Regierung.
picture alliance / NurPhoto | Balint Szentgallay
Am 20. Mai erschien auf der Webseite des ungarischen Parlaments der Text einer ersten Verfassungsänderung durch die neue Parlamentsmehrheit der Tisza-Partei. Es dürfte nicht die letzte sein. Ungarns neuer Regierungschef Péter Magyar hatte angekündigt, es werde einige, „schnelle“ Modifizierungen der bestehenden Verfassung geben, und danach einen langatmigen, mehrjährigen Prozess, um eine ganz neue Verfassung zu schreiben. Dazu werde es dann eine Volksabstimmung geben.
Der Entwurf enthält drei Punkte. Der erste davon besagt, dass der Ministerpräsident wie bisher vom Parlament bestimmt wird, dass dafür aber nur Kandidaten in Frage kommen, die „seit 1990“ weniger als acht Jahre als Ministerpräsident im Amt verbracht haben. Im Klartext: Die Amtszeit des Ministerpräsidenten wird auf zwei Legislaturperdioden beschränkt. Berechnungsgrundlage sind die 36 Jahre seit der Wende. In diesem Sinne, so kritisierte Oppositionchef Gergely Gulyás (Fraktionsvorsitzender der bisherigen Regierungspartei Fidesz) wirke diese Bestimmung rückwirkend, was rechtsstaatlich gesehen eigentlich nicht geht.
Dagegen argumentiert Magyar, und die ihn fast schwärmerisch unterstützenden, unabhängigen, ehedem regierungskritischen Medien, dass das so nicht stimmt, weil keine rückwirkenden Sanktionen vorgesehen sind. Orbán verbrachte seit 1998 insgesamt fünf Legislaturperioden an der Macht, daraus ergibt sich für ihn aber nach der neuen Regel keine Strafe oder sonstige rückwirkende Konsequenz.
Der Entwurf mutet deswegen etwas seltsam an, weil daraus ohne allzu viel Fantasie die Furcht vor einer Rückkehr Orbáns abzulesen ist. Dabei scheinen er und seine Fidesz-Partei derzeit, mit kaum noch mehr als 20 Prozent in den Meinungsumfragen, nicht in der Lage zu sein, Wahlen gewinnen zu können. Konservative im In- und Ausland kritisieren den Gesetzesentwurf allerdings als ein Gesetz gegen Victor Orbán. ein „Lex Orbán“. Die Regierung hingegen spricht von einer Maßnahme zum Schutz vor etwaigen autokratischen Gelüsten.
Zu den späteren Verfassungsplänen der Regierung gehört übrigens die Einführung von direkten Präsidentschaftswahlen, und die Ausstattung des Amtes mit größeren Machtbefugnissen. Gegenwärtig ist der Staatspräsident (Tamás Sulyok) eine fast rein zeremonielle Figur und wird vom Parlament gewählt. Magyar fordert dessen Rücktritt und will ihn notfalls über eine weitere Verfassungsänderung aus dem Amt entfernen. Ob das rechtlich geht, darüber scheiden sich die Geister. Nach geltendem Recht wäre es verfassungswidrig (ihm müsste kriminelles Vergehen nachgewiesen werden), aber über eine Verfassungsänderung ginge es vielleicht.
Welche Voraussetzungen bei direkten Präsidentschaftswahlen für die Kandidaten gelten würden, weiß derzeit niemand – spannende Frage, ob Orbán dann kandidieren könnte.
Der zweite Punkt der geplanten Verfassungsänderung betrifft die Abschaffung des Amtes zum Schutz der Souveränität („Szuverenitäsvédelmi Hivatal“). Dem wird auch der Verfasser dieser Zeilen keine Träne nachweinen. Dieses Amt hatte die Aufgabe, die Finanzen von NGOs und Medien sowie fallweise einzelner Aktivisten oder Journalisten dahingehend zu durchleuchten, ob sie vom Ausland finanziert würden. Es ist zwar eine relevante Frage, ob Organisationen mit erheblichem Einfluss auf die öffentliche Meinung im Grunde ausländische Interessen vertreten. Aber hier zu bestimmen, was tatsächlich aktive Einflussnahme aus dem Ausland ist und was nicht, war und ist schwierig. Auf diese Weise war auf alle möglichen Medien ein ungeheurer Druck ausgeübt worden.
Freilich wird dabei nicht nur das Amt gestrichen, sondern auch ein wichtiger, davon unabhängiger Satz der jetzigen Verfassung, in Paragraf R), Absatz 4.: „Magyarország alkotmányos önazonosságának és keresztény kultúrájának védelme az állam minden szervének kötelessége“, zu deutsch: „Der Schutz der Verfassungsidentität und christlichen Kultur Ungarns ist die Pflicht aller Staatsorgane.“ Dieser Satz entfällt nun, und damit fällt – der Opposition zufolge – eine rechtliche Hürde gegen massenhafte muslimische Einwanderung.
Der dritte Punkt betrifft massive Verstaatlichungen. Unter der Vorgängerregierung hatte das Parlament im Jahr 2021 mehr als 30 sogenannte „Kekva’ gegründet. Hier der damalige Gesetzestext.
Das Kürzel „Kekva“ bezeichnet privatrechtliche Stiftungen, die aber gemeinnützige Aufgaben verrichten und dafür vom Parlament mit erheblichen Geldquellen und Eigentumswerten ausgestattet wurden. Der Transparenz halber: Dazu gehört auch das Matthias Corvinus Kollegium (MCC), ein Talentförderungsinstitut, an dem ich arbeite. Aber die meisten Kekvas (21) sind Universitäten. Vorbild waren dabei – so argumentierte die Regierung damals – Stiftungsuniversitäten nach amerikanischem Vorbild, wie etwa Harvard, nur ohne Studiengebühren.
Der Textentwurf besagt, dass die Übertragung von Vermögenswerten vom Staat an die Stiftungen einen „Machtmissbrauch“ darstellte. Daher übernehme ab Inkrafttreten der Verfassungsänderung der Staat die Kontrolle über sämtliche Kekvas. Er kann sie auch „jederzeit auflösen“. Die Maßnahme entspricht nicht nur parteipolitischen Erwägungen – in den Führungsetagen dieser Institutionen sitzen oftmals Personen, die der Orbán-Regierung nahe standen –, sondern sie entspricht auch einer Kernforderung der EU-Kommission. In deren Augen bedeutete die Auslagerung der staatlichen Universitäten in den privaten Sektor, aber unter Orbán-naher Führung, eine Politisierung des Bildungswesens.
Was jetzt ansteht, ist eine Rück-Verstaatlichung. Das ist eine hochkomplexe Angelegenheit, die schon deswegen einen kompletten, separaten Artikel verdienen würde, weil dadurch, und durch andere geplante Maßnahmen, ein in Europa einzigartig ausgedehnter Staatssektor entstehen würde.
Solange nur eine Übernahme dieser Stiftungen durch den Staat stattfindet, bedeutet das vorerst, dass die Keklvas mit neuem Führungspersonal weiter funktionieren könnten. Die Kuratorien dieser Stiftungen, die unter Orbán ernannt wurden, würden ihre Funktion verlieren, ihre Mitglieder wohl entlassen. Auch sonst würde es wohl politische Säuberungen in den Führungsetagen geben. Aber ansonsten könnte der Betrieb weitergehen.
Andere Kekvas hingegen wurden gar nicht vom Parlament gegründet (das MCC beispielsweise existiert seit 1996), sondern der Staat trat diesen Stiftungen später bei. Eine Rückabwicklung hier wäre sehr kompliziert, da müssten die ursprünglichen Vermögenswerte, und solche, die vom Parlament gestiftet wurden, auseinanderdividiert werden.
Wieder andere Kekvas sind im Kulturschutz oder in der Landwirtschaft tätig, oder übernehmen Aufgaben bei der „Digitalisierung“ des Landes. Die Stiftung „Land der künftigen Generation”, geführt vom früheren Verkehrsminister János Lázár, um nur ein Beispiel zu nennen, managt einen erheblichen Teil der früher staatlichen Agrarflächen und landwirtschaftlichen Betriebe.
Von der Verfassungsänderung nicht betroffen sind sogenannte Private Kapitalfonds, in die erhebliche Steuergelder überführt wurden, also vom Staat in die Privatwirtschaft. Auch hier ging es damals um eine Verflechtung des Wirtschaftssystems mit der Politik, diese politisch gut vernetzten Kapitalfonds haben viele Firmen gekauft, und diese Firmen erhielten viele Staatsaufträge. Wenn auch sie verstaatlicht werden, weil die Überführung von öffentlichen Geldern in diese Fonds als „Machtmissbrauch“ gewertet werden – es gibt Pläne dafür –, dann würde Ungarn als einziges Land in der EU ein duales Wirtschaftssystem bekommen: eine weitgehend von Staatsunternehmen dominierte einheimische Wirtschaft, und einen weitgehend privaten Exportsektor, in dem ausländische Firmen dominieren. Doch dazu vielleicht in einem späteren Beitrag mehr.
Die jetzt geplante Verfassungsänderung wird von der Opposition sicher als verfassungswidrig angegriffen werden. Das Verfassungsgericht kann aber nichts unternehmen, weil es von Orbán selbst vieler Befugnisse „beraubt” wurde. Es kann nur noch prüfen, ob der Gesetzgebungsprozess selbst formal korrekt ablief. Das ist eine Hürde, die die neue Regierung schaffen sollte.

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Das Verfassungsgericht können wenig unternehmen, da es noch unter Orban viele seiner Rechte beraubt wurde. Tja, und da zeigt sich jetzt mal wieder, ganz unabhängig von der politischen Ausrichtung, dass jede Maßnahme, die eine Regierung oder eine Parlamentsmehrheit ergreift, hinterher gegen sie verwendet werden kann. Das vergessen allerdings Politiker egal welche Richtung sehr gerne. Und nicht nur in Ungarn. Das ist bei der neuen Regierung in Ungarn übrigens nicht anders. Wenn man den Staatspräsidenten mit mehr Rechten ausstatten möchte, kann das auf einen später, wenn man selbst wieder in der Opposition ist, ganz schnell wieder zurückfallen. Nun hat die neue… Mehr
Laut Berthold Brecht kommt ja erst das Fressen, dann die Moral. Wenn Magyar es nicht schafft, den Ungarn die Chancen zu bieten, ihren Wohlstand zu mehren oder wenigstens zu halten, und wie sollte er, dann werden sie in wenigen Jahren feststellen, dass sie durch eigene Entscheidung Freiheit und Wohlstand verloren haben. Fatal für ein Volk, das wie kein zweites für das Niederreissen des Eisernen Vorhangs steht. Da wieder rauszukommen dürfte schwierig sein. Mit Wahlen wird es wohl nicht funktionieren.
Derzeit wirkt die „Säuberung“ und die öffentlich hinausposaunte Verdächtigung eher wie eine Hexenjagd. Man sollte den jakobinischen Zorn vor den Wahlen nicht nach einem Wahlsieg fortsetzen, denn sonst könnten sich auch diejenigen abwenden, die zum Anschwellen der Tisza beigetragen haben – und unsere Schikanierung aus dem Ausland mit wachsender Antipathie fortsetzen. Brauchen wir das? Warum müssen alle zurücktreten – sogar diejenigen, die überhaupt nichts mit Politik zu tun haben, keine nachgewiesene Straftat begangen haben und einfach ihre Arbeit gemacht haben? Warum sollen sie trotzdem „auf vornehme Weise zurücktreten“??? Niemand wird es ihnen danken oder diese noble Geste anerkennen. Denn wer… Mehr
Der Kernpunkt der Magyarschen Politik scheint zu sein:
„Auch sonst würde es wohl politische Säuberungen in den Führungsetagen geben. Aber ansonsten könnte der Betrieb weitergehen“.
Na schau her…
Solange Orbán vergleichbare Umbesetzungen vorgenommen hat, wurde das von vielen als Zeichen einer Diktatur oder eines autoritären Systems bewertet. Wenn nun ähnliche Prozesse unter anderen politischen Vorzeichen stattfinden, erscheinen sie plötzlich als legitimer demokratischer Machtwechsel.
Erstaunlich, wie schnell manche ihre Maßstäbe ändern – oder, um im Bild zu bleiben: das Pferd wechseln.
Dieser linke Typ ist vom Ungarischen Volk bestimmt niemals gewählt worden, er ist das Ungarische Pendant zum Ukrainischen Pinocchio, Friedrich der Letzte! Wahlfälschungen sind beliebte Mittel einer tyrannischen EU-Diktatur!
Für eine Wahlfälschung in Ungarn gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Nicht einmal die Opposition behauptet so etwas. Aber offenbar hast du da ja mehr Informationen. Du darfst sie natürlich gerne hier und auch mit den Behörden in Ungarn teilen.
Es beginnt genau wie erwartet… man verfolgt wie zum Beginn jeder Diktatur heere Ziele … man will sooooo viele Dinge verändern blablabla… und ruck zuck sind wir bein einem Ceaușescu gelandet das geht schneller als man denkt…
Auch dass all die Neofaschisten in der EU diesen schmierigen „Partylöwen“… so unglaublich unterstützt haben, wirft nicht gerade ein gutes Bild auf ihn…
Man wird sehen was als nächstes kommt, aber es sind schon sehr merkwürdige Vorhaben die der da anstrebt!
Beispiellos und dennoch erwartbar , was sich noch der Wahl Magyars, eines Mannes mit den allerschwersten charakterlichen Defiziten in Ungarn abspielt. Neben der Lex Orbàn ist ja noch eine Art Abbrechnung ( elszámoltatás) mit den Mitgliedern vom Kabinet Orbán und Beamten in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung geplant. Etwas das es in dieser Form nicht einmal nach 89 in Ungarn gegeben hat und eher an die Geschehenisse nach der Niederschlagung der Ungarnaufstandes von 56 erinnert. Den Ungarn selber dürfte bald klar werden, das Magyar sie an Brüssel und Berlin verraten hat. Spätestens aber dann , wenn auch in Budapest die… Mehr
Woran erinnert mich das „Opposition per Gesetz plattmachen“ und der eigene Machterhalt durch Staatsorgane nur?
Ach ja, „unsere Despokraten“.
Irgendwie höre ich von Magyar hauptsächlich die Hetzerei über Orban und Fidez und sonst nicht allzu viel.
Da hat Orban ein Eigentor geschossen. Das kommt davon, wenn man glaubt, unfehlbar und unantastbar zu sein und die eigene Partei auf ewig wiedergewählt werden würde.
Unabhängig davon, wie man die Politik von Orban einschätzt, ist es immer schlecht für ein Land, wenn ein Ministerpräsident oder Präsident zu lange im Amt ist. Denn dann gedeihen immer Korruption und Vetternwirtschaft. Und da ist es egal, welche Partei gerade an der Macht ist oder wie der Ministerpräsident oder Präsident heißt. Das ist einfach die natürliche Folge davon, wenn man zu lange ein solches Amt bekleidet. Übrigens in jedem Land.
wie in Polen wickelt die EU über ihre Satrappen jede Idee eines Nationalstaates ab zugunsten Ihrer EUDSSR-Vision.
Arme Ungarn,bald wird es düster.