Seit 2016 ist assistierter Suizid in Kanada legal. Zahlreiche Skandale werfen die Frage auf, ob der Missbrauch des Programms systemimmanent ist – zuletzt der Tod der 83-jährigen Brigitte Stegemann, die gegen ihren und gegen den Willen ihrer Familie getötet wurde.
Screenprint: X / Adam Gwiazda
Brigitte Stegemann war 83 Jahre alt, als sie gegen ihren Willen und gegen den Willen ihrer Familie getötet wurde. Im Pflegeheim, durch medizinisches Personal – im Rahmen eines staatlichen Programms, das Tötung auf Verlangen rechtlich absichert. Ähnlich erging es B., einer „Frau in ihren Achtzigern“, so die anonymisierten Berichte. B. hatte bewusst palliative Begleitung gewählt. Ihr Mann forderte dennoch assistierten Suizid an, die Frau wurde noch am selben Tag getötet.
Seit 2016 sind assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen in Kanada legal. Innerhalb von nur zehn Jahren hat sich durch das Programm Medical Assistance in Dying (MAiD) Tötung als Gesundheitsleistung etabliert: Im Jahr 2024 war MAiD für knapp über 5 Prozent aller Todesfälle verantwortlich. Insgesamt starben offiziell bereits knapp 76.500 Menschen durch das Programm.
Grenzenlose Autonomie und die Angst vor dem Tod
Der Wunsch, Selbsttötung an medizinisches Personal zu delegieren, entspringt folgerichtig einer Weltanschauung, die Selbstbestimmung als absolut betrachtet und zum zentralen Parameter erhebt, in dem sich Menschenwürde verwirklicht. Da diese Selbstbestimmung spätestens angesichts des eigenen Todes ihre Grenze findet, soll der unausweichliche Kontrollverlust minimiert werden, indem man zumindest Todeszeitpunkt und -art festlegt.
Zur weltanschaulichen Grundlage tritt das Missverständnis, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung jeden individuellen Fall abdecken müssten. Daher soll der erschütternde „Einzelfall“ der unerträglich leidenden, unheilbar kranken Person als Maßstab für allgemeine Richtlinien dienen. Damit jedoch wird der Einzelfall zur Norm – mit Folgen, die nicht nur in Kanada, sondern auch in anderen Ländern zu beobachten sind, die assistierten Suizid rechtlich verankert haben.
Eine der unbeabsichtigten Konsequenzen ist, dass die so bezweckte Selbstbestimmung für viele erst recht zur Fremdbestimmung wird.
Fremdbestimmt statt selbstbestimmt
Das zeigt sich im Fall Stegemann besonders deutlich. Die praktizierende Christin hatte die Tötung durch Ärzte trotz ihrer Krebserkrankung für sich ausgeschlossen; ihre Familie stand hinter ihr. Dennoch übte das Pflegeheim Druck aus. Schließlich wurde die Abwesenheit ihrer Enkelin, die ihr rechtlicher Vormund war, ausgenutzt, um die Maschinerie in Gang zu setzen. Der Familie gelang es nicht, sich dem entgegenzustemmen. Matthias Nikolaidis hat den Vorgang für Tichys Einblick detailliert nachgezeichnet.
Die Afghanistan-Veteranin recherchiert auch aus persönlichen Gründen zu MAiD: „Ich kam verletzt aus Afghanistan nach Hause“, berichtet sie. „Ich hatte sehr zu kämpfen und weiß, wie es sich anfühlt, wenn das Leben so erdrückend ist, dass man sich kaum vorstellen kann, dass es jemals wieder besser wird.“ Nun geht sie dem System auf den Grund, das Menschen wie ihr suggeriert, ihr Leid ließe sich am besten durch ihren Tod beheben.
Tod statt Hilfe
Denn tatsächlich gehörten Kanadische Veteranen zu den ersten, die die übergriffige Dimension von MAiD zu spüren bekamen. Obwohl die geplante Erweiterung der MAiD-Kriterien auf psychische Erkrankungen wiederholt verschoben und immer noch nicht umgesetzt wurde, wurde mehreren Veteranen mit Posttraumatischer Belastungsstörung von einem Mitarbeiter des kanadischen Veteranenministeriums nahegelegt, statt Therapie MAiD in Anspruch zu nehmen.
Dasselbe berichtete Kayla Pollock, eine ebenfalls gelähmte junge Kanadierin. Die 84-jährige Miriam Lancaster kam mit Rückenschmerzen ins Krankenhaus, der katholische Priester Larry Holland mit einem Hüftbruch. Beiden wurde MAiD angeboten.
Anders als Brigitte Stegemann wussten sich die Betroffenen zu helfen. Sie wehrten sich, gingen an die Öffentlichkeit. Wie viele Menschen gedrängt, unter Druck gesetzt oder schlicht gegen ihren Willen euthanasiert werden, weiß hingegen niemand. Kelsi Sheren jedenfalls zeigt sich beunruhigt über „die Kluft zwischen der öffentlichen Darstellung dieses Systems und dem, was manche Familien nach eigenen Angaben tatsächlich erlebt haben.“
Kontrollierte Selbsttötung – kein Problem?
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) erklärt mit Blick auf die Situation in Deutschland gegenüber Tichys Einblick, dass nach ihrer Beobachtung kein Drängen stattfinde. „Eher haben wir Fälle, in denen Personen davon abgehalten werden sollen, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Da die organisierte Suizidhilfe voraussetzt, dass die Tatherrschaft beim Betroffenen liegt und er die letzte Handlung selbst ausführt, kann eine Fremdtötung so gar nicht stattfinden.“ Die DGHS betont die Entscheidungsfreiheit: „Unsere Mitglieder legen größten Wert auf ihre Selbstbestimmung und wollen am Lebensende die Wahlfreiheit haben, welche Art von Hilfe sie in Anspruch nehmen.“
Doch auch diesbezüglich gibt es warnende Stimmen. Der Gründer und Leiter der Euthanasia Prevention Coalition, Alex Schadenberg, dokumentiert Sicherheitslücken. So hält er beispielsweise fest, dass in einigen US-Staaten Diskrepanzen bestehen zwischen der Zahl der abgegebenen tödlichen Substanzen und der registrierten Todesfälle. Hier weiß der Staat also nicht sicher, wer im Besitz der Substanzen ist, wer sie wann eingenommen hat oder eben nicht. Schadenberg benennt auch, was Befürworter nicht thematisieren: 2024 dauerten im Staat Washington 15 Prozent der registrierten assistierten Suizide länger als zwei Stunden. 2023 zog sich das Sterben eines Patienten in Oregon über fünf Tage hin. Assistierter Suizid garantiert keinen „sanften“ Tod.
Wie autonom ist Selbstbestimmung?
Ein weiterer Aspekt betrifft die Frage, wie frei die Entscheidung für assistierten Suizid gefällt wird. Kein Mensch treffe diese isoliert von seinen inneren und äußeren Umständen, gibt wiederum Kelsi Sheren zu bedenken. Auch hier ist Kanada Negativbeispiel: Obdachlose, sozial Abgehängte, ja, sogar eine Allergikerin, die schlicht keine allergenfreie Wohnung fand, haben sich bereits über das MAiD-Programm töten lassen. „Wenn jemand monatelang auf psychologische Betreuung warten muss, keine angemessene Wohnung findet, keine ausreichende Schmerztherapie erhält, aber Sterbehilfe verfügbar ist, sollten wir meiner Meinung nach nicht so tun, als handle es sich um gleichwertige Wahlmöglichkeiten (…) Der Staat kann dich im Leben im Stich lassen und dann dazu beitragen, deinen Tod herbeizuführen“, hält sie fest.
Kostendruck
Sheren weist zudem auf den finanziellen Druck hin. „Der Tod ist billiger als jahrelange Pflege, langjährige Unterstützung für Menschen mit Behinderung, Schmerztherapie oder Palliativpflege.“ Natürlich sitze niemand in einem Regierungsbüro und hege den Plan, Menschen zu töten, um Geld zu sparen. Aber man schaffe strukturelle Anreize; ein System, in dem der Tod schneller und billiger sei als das, was Menschen zum Leben motivieren könne.
Zudem neigt die Gesetzgebung dazu, Hürden abzubauen. In Kanada wurde MAiD 2021 in zwei Verfahren aufgespalten. Nun muss die Krankheit nicht mehr absehbar tödlich sein, es reicht, dass sie als unheilbar gilt. Im ersteren Fall entfiel die obligatorische Wartefrist.
In Ländern, die weit länger assistierten Suizid und Euthanasie erlauben, namentlich in Belgien und den Niederlanden, sanken und entfielen Altersgrenzen und andere Schutzmechanismen, auch psychisch Kranke können sich dort legal töten lassen, auch Demenz ist kein Ausschlusskriterium. In den Niederlanden können schon Neugeborene gemäß dem Groningen-Protokoll euthanasiert werden, eine „Gesetzeslücke“ für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren wurde geschlossen und Ende 2025 erstmals ein zweijähriges behindertes Kind getötet.
Ausweitung und Ausrichtung des Systems auf die günstigste „Behandlungsmethode“ hin – es ist kaum zu leugnen, dass diese Tendenzen dem System des assistierten Suizids innewohnen. Kelsi Sheren fordert angesichts dessen, die grundlegende Frage nach der Aufgabe der Medizin zu stellen: „Ich denke, es ist Aufgabe der Medizin, Leiden und Schmerzen zu lindern, Krankheiten zu heilen und vulnerable Menschen zu schützen. Patienten umzubringen, ist keine Gesundheitsleistung. Und ich denke nicht, dass die Antwort auf das Leid sein darf, den Leidenden zu töten.“
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.






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Der Text ist recht widersprüchlich. Wenn es Suizid heißt, kann man nicht von fremdbestimmter Tötung sprechen. Und Gott sei Dank gibt es Länder, die Mitleid mit jenen haben, die am Ende ihres Lebens so viel Leid erfahren müssen. Wenn Gott kein Mitleid hat, dann wenigstens die Palliativmitarbeiter. Also Ihre Berichterstattung ist nicht schlüssig, denn bei fremdbestimmter Tötung, wie Sie es nennen, müsste die Staatsanwaltschaft eingreifen und wegen eines Tötungsdelikts ermitteln.
Sozialverträgliches Frühableben (CDU- Sprech). Wird wohl auch bei uns eingeführt werden. Zur Kostendämpfung. Wir müssen ja z.B. die Ukraine unterstützen. Oder für Strandkörbe.
Und ich dachte immer, die Euthanasieprogramme der Nazis wären schlimm gewesen und „Es“ dürfe sich niemals wiederholen, und dafür stünde ja „Unseredemokratie“.
Wo sind denn jetzt die Maulhelden, die derartige Praktiken, also solche Morde verurteilen?
Wenn es zutrifft, dass “ assistierter Suizid “ erlaubt ist, dann sollte Fremdbestimmung ausgeschlossen sein. Die “ Assistenz “ muss darin bestehen, dass jemand der Gehen will das notwenidge Medikament zur Verfügung gestellt bekommt. Dafür ist eine ärztliche Verschreibung nötig, die nur unter Bedingungen gegeben wird. Für die Selbstbestimmung muss er es aber auch selbst einnehmen. Wenn ich richtig informiert bin, dann geschieht genau dies beim assistierten Suizid in der Schweiz. Es erscheint nicht plausibel warum das in Kanada anders läuft.
Mir fallen ganz spontan viele Politiker und örr- Mitarbeiter ein, die man in Kanada ins Krankenhaus bringen sollte. Jens Spahn ging ja in die USA um deutsche Gesetze zu umgehen, warum nicht hier auch? Ist ja dort legal.