Man hat ihnen gesagt: Der Majestätsbeleidigungsparagraph ist eine ganz blöde Idee. Schafft den besser gestern ab. Nun schlägt der Union ihre Anzeigenflut gegen kritische Bürger voll ins Gesicht. Warum halbherzigem Rückwärtsgerudere dabei kein Vertrauen zu schenken ist.
picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Der jüngste Fall „Lügenfritz“ hat Friedrich Merz härter auf die Bretter geschickt als der ursprüngliche Facebook-Kommentar selbst. Ein Bürger schrieb den Spottnamen unter einen Polizeibeitrag zum Kanzlerbesuch in Heilbronn. Daraus wurde ein Strafverfahren, dann ein Strafbefehl über 30 Tagessätze, also ein Monatsgehalt netto. Ein harmloser Kommentar bekam damit das volle staatliche Gewicht. Aber nicht der Verfasser des Wortes steht im Mittelpunkt, sondern der wortbrüchige dünnhäutige Kanzler, dessen Amtsapparat Bürgern auf den Hals gehetzt wird. Dabei ist „Lügenfritz“ weder besonders derb, noch ist er eine unwahre Tatsachenbehauptung. Wohl kein Kanzler vor ihm hat in kürzester Zeit sämtliche Wahlversprechen und Aussagen nach der Wahl abgeräumt oder in ihr absolutes Gegenteil verkehrt, wie er das getan hat. Da darf der getäuschte Wähler nicht von Lügen sprechen? Na, da schau an.
Bereits zahlreiche Fälle zuvor sorgten für Ärger und Schlagzeilen für Merz und für die desolate Union. Bei Merz reicht die Spanne inzwischen von „kleiner Nazi“, „drecks Suffkopf“ und „Arschloch“ über „Lackaffe“, „Ftzn Frieder“, „Scheiß Kanzler“, „H… Sohn“ bis jüngst zu „Lügenfritz“. Ein länger werdendes Kompendium. Nicht jeder Begriff wäre einem zu Friedrich Merz eingefallen. Jetzt kennt sie jeder, weil § 188 ja unbedingt gelten musste.
Nicht jeder Fall endete mit Strafe, einige wurden eingestellt, einige führten zu Strafbefehlen, andere zu Hausdurchsuchungen, von denen Gerichte später mindestens einzelne als rechtswidrig einstuften. Bei Söder stehen vor allem die Aschermittwoch-Fälle um „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ im Raum, bei denen er gegen Gerald Grosz und Stephan Protschka vorgehen ließ. Ein Rentner soll Söder als „Menschenschinder“ geziehen haben. Er bestritt die Urheberschaft, das Amtsgericht verurteilte ihn dennoch zu 4.000 Euro Geldstrafe. Jette Nietzard, damals Chefin der Grünen Jugend, nannte Markus Söder in einem TikTok-Video „Hundesohn“. Luis Bobga, Vorsitzender der Grünen Jugend, geriet später wegen eines Rap-Videos in die Kritik, in dem Söder im eingeblendeten Bild als „Hurensohn“ beschimpft wurde. Gegen Bobga wurde nach einer Anzeige einer unbeteiligten Person ermittelt; bei Nietzard ist nach öffentlich zugänglicher Quellenlage kein Vorgehen Söders belegt. Schon komisch, oder?
Die massive Bugwelle, die Glaskinn-Fritz (catch me if you can) kilometerhoch vor sich aufgetürmt hat, bricht sich nun am Fall „Lügenfritz“. Auch international löste das Vorgehen gegen ein harmloses Spottwort breite Kritik aus. Juristen, Journalisten, Politiker und Bürger aus verschiedenen Lagern sehen darin ein Maß an staatlicher Empfindlichkeit, das jeder Beschreibung spottet und autokratischen Systemen gut zu Gesicht steht. Für Umfragen-im-Keller-Merz nebst angeschlagenem Söder und ihre absaufende Union ist all das verheerend.
Hier nun kommt die englische Redewendung „When the shit hits the fan“ zum Tragen, die exakt den Moment beschreibt, in dem eine lange verdrängte, schöngeredete oder verdeckte Sache plötzlich mit voller Wucht ins Gesicht explodiert. Dann lassen sich Folgen nicht mehr verstecken, Zuständigkeiten nicht mehr verschieben, Ausreden nicht mehr sortieren. Auf Deutsch gesagt: Dann fliegt einem der ganze Mist in kleinen und großen Klumpen um die Ohren. Genau dort steht die Union jetzt, mit ungleich groß verteilten Sommersprossen.
Im Höhepunkt dieses Scheißesturms, der ihnen aktuell volle Wucht ins Gesicht schlägt, wollen einige Unionler nun den bürgerrechtlichen Schmerz entdecken. Wie immer, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen und ertrunken ist, setzen einige in der Union zur angetäuschten Rückwärtsbewegung an. In Sachsen fordert Justizministerin Constanze Geiert plötzlich die Streichung von § 188 StGB. Der Sonderparagraph, der Politikern eine eigene strafrechtliche Komfortzone verschafft, soll weg. Inhaltlich ist das natürlich absolut richtig. Politisch ist es komplett durchsichtig. Erst trägt die Union den ganzen Geist dieser Einschüchterungspolitik mit, dann merkt sie, dass ihr das Ganze nunmehr volle Ölle ins Gesicht eruptiert, und auf einmal dringt aus Dresden ein freiheitlicher Ton.
Carsten Linnemann versucht es auf derselben Fluchtspur. Politik sei keine „Puppenstube“, Politiker müssten harte Kritik aushalten. Ein schöner Satz für Kameras, Talkshows und Schadensbegrenzung. Ausgerechnet Linnemann. Der meistüberschätzte CDU-Generalsekretär spricht, als sei der Schutzparagraph vom Himmel gefallen und nicht von jener politischen Klasse verteidigt worden, zu der er und seine Partei gehören. Man kann dabei zusehen, wie die Union nachträglich Distanz zu einem Machtinstrument simuliert, das ihr so lange nützlich erschien, wie es nur freche Bürger traf.
Denn als es im Bundestag ernst wurde, war davon rein gar nichts zu sehen. Am 29. Januar 2026 lag die Abschaffung von § 188 StGB zur Abstimmung vor. Die AfD beantragte die Streichung. CDU und CSU? Stimmten geschlossen dagegen: 195 Nein-Stimmen, keine einzige Ja-Stimme. Auch Linnemann drückte auf Nein. Heute großes Gerede von rauer Demokratie, damals die Hand am Knopf für den politischen Schonraum. Diese Freiheitsrhetorik ist keinen Pfifferling wert und kann sich getrost mit Wegners und Merz‘ Migrationsbegrenzungsversprechen die Hand reichen. Rein gar nichts wird da passieren. Und wir wissen das auch alle, wie wir da sind.
Auch der neuerliche FDP-Generalsekretär Martin Hagen, der die FDP in Bayern schon kolossal versenkt hat, versucht sich nun als Bürgerrechtler der späten Stunde. Bei WELT TV erklärte er, Teile der Justiz seien „außer Rand und Band“, Machtkritik müsse möglich sein, „Lügenfritz“ dürfe nicht zum Fall für den Strafapparat werden. Ah so. Dummerweise holt auch Hagen gerade die eigene Praxis ein. Rechtsanwalt Markus Haintz fragte ihn auf X, ob er selbst strafrechtlich gegen Bürger vorgehe, die ihn etwa als „Kriegsgewinnler“ oder als „Politwichser“ bezeichnet hätten, der „eingesperrt gehört“. Außerdem stellte Haintz Fragen zu möglichen zivilrechtlichen Schritten und zum FDP-nahen Meldeportal „So Done“.
Hagen antwortete und bestätigte damit den entscheidenden Punkt. Der Fall stamme aus dem Jahr 2024, er sei damals kein Abgeordneter gewesen, im Kontext der Ukraine-Debatte sei er als „Politwichser“ und „Kriegsgewinnler“ bezeichnet worden, verbunden mit einer Formulierung, die er als impliziten Gewaltaufruf wertete. Er habe sich entschieden, rechtlich dagegen vorzugehen. Das Strafverfahren sei nach § 153a StPO eingestellt worden. Zivilrechtliche Ansprüche würden nicht geltend gemacht, ein späteres Auskunftsersuchen der Kanzlei werde nun aufgearbeitet. Seit zwei Jahren habe er keine Beleidigungen mehr angezeigt.
— DIE LIBERTÄREN (@Die_Libertaeren) June 5, 2026
Das ist die übliche Rettungsarchitektur, wenn der eigene Widerspruch öffentlich wird. Hagen trennt nun fein zwischen allgemeiner Beleidigung und § 188 StGB, zwischen Privatperson und Mandatsträger, zwischen früher und heute. Juristisch mag man daran entlangargumentieren. Politisch bleibt hängen: Wer selbst den Rechtsweg gegen grobe politische Beschimpfungen beschritten hat, sollte beim nächsten Fall nicht so auftreten, als habe ihn die Freiheitsliebe gerade vom Stuhl gerissen.
Der neue FDP-Parteivorsitzende Wolfgang Kubicki mit seinem überzogenen Glaubwürdigkeitsdispo hat sich nicht umsonst dieses zutreffende Meme eingefangen:

Der neuen Freiheitsrhetorik von CDU und FDP ist keinesfalls Vertrauen zu schenken. Sie setzt erst ein, nachdem der Backlash so massiv ist, dass er nicht mehr einzufangen ist. Man hat ihnen gesagt: ganz blöde Idee. Besser nicht machen. Zweimal. Fünfmal. Ach, Bilder lügen nicht. Wo der politische Preis steigt, wird ganz plötzlich von Maß gesprochen. Wo Verfahren, Strafbefehle und öffentliche Empörung den eigenen Leuten schaden, will man angeblich den Wert der offenen Debatte entdecken. Nein, das ist kein Kurswechsel. Das ist nur der lahme Versuch einer Schadenbegrenzung.
Zumal der Schutzparagraph nur ein Ausschnitt eines größeren Programms ist. Die Landesmedienanstalten rücken unter dem Vorwand der „Desinformation“ immer näher an die digitale Sichtbarkeit von Medien heran. Es geht um Algorithmen, Reichweiten, Auffindbarkeit und damit um die Frage, welche Stimmen überhaupt noch durchdringen. Wer das mitmacht oder befördert, kann sich nicht glaubwürdig über ein paar aus dem Ruder gelaufene Verfahren empören. Das Problem sitzt noch deutlich tiefer als § 188 StGB und ist mittlerweile Teil der CDU-DNA.
Daniel Günther hatte bei Markus Lanz gezeigt, was die neue CDU-Linie ist. Kritische Medien werden zu Gefahrzonen erklärt, Plattformen sollen stärker reguliert werden, die große Oppositionspartei, die in allen Umfragen an der CDU vorbeizieht, soll eingehegt werden oder verschwinden, soziale Medien gelten als politisches Risiko. Aus dieser Ecke kommt nun die Behauptung, man wolle nur die überzogene Straflust bei Politikerbeleidigungen eindämmen.
CDU, CSU und FDP haben in den vergangenen Jahren an zu vielen Stellen mitgebaut und sind nun Haupttreiber: Meldestellen, Plattformregulierung, Überwachungsphantasien, Sonderrechte für die politische Klasse, moralisch aufgeladene Kontrolle des öffentlichen Raums. Jetzt, da ihnen ein erster Teil dieser Architektur um die Ohren fliegt, stellen sie sich an den Ausgang und tun überrascht. Man kauft ihnen diesen Rückzug nicht ab. Sie rudern nicht zurück, weil sie Freiheit wiederentdeckt haben. Sie rudern zurück, weil die Bürger gesehen haben, wohin diese Politik führt.
Dieser gigantische Misthaufen lässt sich nicht mehr verzuckern.



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Ja, als die AfD eine Abschaffung des §188 imBT benatragte, stimmte die CDU aus reinem Hass auf die AfD dagegen. Nun … wie Sie schreiben: when the shit hits the fan. Die CDU hat sich die Schei** redlich verdient.
Enjoy!
Die Dämonisierung von Allem, was rechts von Rotgrün steht hat schon lange eine Eigendynamik entwickelt. Danach ist die von Linken propagierte Mitte bereits seit Jahren u.a. durch Linksverschiebung der öffentlichen Meinung ( beteiligt daran natürlich der ÖRR und der ganze medial-kulturelle Komplex ) abgewandert. Die CDU hat das aber nicht wahrgenommen und hechelt einer „Mitte“ hinterher, die sich schon längst nicht mehr in der Mitte befindet und merkt dabei gar nicht, wie sehr sie dadurch schon selbst nach links gewandert ist. Ohne streng konservative Rückbesinnung wird das nix, liebe CDU, da hilft auch die Abschaffung dieses Paragraphen nichts mehr- wacht… Mehr
Erinnern wir uns:
Da jaulte das ganze Parlament und auch die Regierung auf, weil eine politische Meinungsäußerung zu Merkels Zeiten im ZDF Erdogan extrem verärgerte. Ziegenficker hatte Böhmermann diesen Staatspräsidenten genannt. Einen Majestätsbeleidigungsparagraphen gibt es bei uns nicht hieß es unisono.
Stellen wir uns vor Fritz wäre derartig angegangen worden.
Aber Frau Dr. Weidel darf als Nazi-Nutte beleidigt werden.
Das sagt doch alles.
Die Argumente die AfD zu wählen türmen sich zu einem Berg auf, das ist wieder eines mehr:“Am 29. Januar 2026 lag die Abschaffung von § 188 StGB zur Abstimmung vor. Die AfD beantragte die Streichung. CDU und CSU? Stimmten geschlossen dagegen: 195 Nein-Stimmen, keine einzige Ja-Stimme. „
StGB §188 = „Lex specialis Politischer Adel“
Denn diese Tatbeständen sind für „jeden Menschen“ schon in StGB §185-§187 abgedeckt. Allerdings mit milderen Strafen als StGB 188
GG Art. 3 = verletzt „Vor dem Recht sind alle Menschen gleich“
Blos Politiker stehen darüber !!!
Das heißt die Beleidigung eines Menschen der Politiker ist, wird schwerer bestraft als die Beleidigung eines „Menschen“ in seiner Menschenwürde.
Die Menschenwürde eines Menschen ist weniger Wert als die eines Politikers?
= „Lex specialis Politischer Adel“
Ganz klar = Einschüchterung Paragraph – des „polit Adels“ gegen die Menschen
Das eine ist ein sog. Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft wird nur auf eine Anzeige gin ermitteln. Bei 188 muss sie automatisch tätig werden.
Schon klar – spricht aber nicht gegen meinen Kommentar. Automatisch ermitteln ist kranke Theorie Justiz. Warum sollte eine Behörde ermitteln wenn sich niemand betroffen fühlt. – Recht ist für Menschen da nicht für narzisstische Ideologien.
Das links-grüne Kartell hat einfach Angst vor den Bürgern. Wer es wagt, Kritik in deftige Worte zu kleiden oder einfach nur einen Schwindler Lügner zu nennen, den will man mit der Justizkeule mundtot machen. Wer Macht hat und sie brutal gegen die Machtlosen einsetzt, ist ein erbärmlicher Schwächling und Hasenfuß.
So ein Vorgehen ist faschistoid. So sind diese Leute.
Eine treffende und erheiternde Zusammenfassung des Zustands der ehemals wert-konservativen Kartellparteien, deren Wähler ich lange war und niemals mehr sein werde.
Danke für die Erheiterung am Samstagmorgen, Frau Taxidis. Ihr Artikel läßt mich zusammen mit der rechtskonformen Bezeichnung „Sonderwahrheitenfritz“ (die ich aus einem anderen Kommentarforum erfahren habe) heute lächelnd durch den Tag gehen.
Hervorragend analysiert, Frau Taxidis! CDU und FDP verstehen sich nicht mehr als Transmissionsriemen des konservativen beziehungsweise liberalen Bürgerwillens, sondern im Gegenteil als Antriebsriemen, mit denen die Bürger gegen ihren ausdrücklichen Wählerwillen auf einen von oben verordneten Kurs mitgeschleift werden sollen – möglichst unter Brechung aller Widerstände. Historiker werden die Verantwortlichen später eindeutig benennen können.
Ich lese gerade das Buch von Herrn Steinhöfel „Der Staat gegen Steinhöfel“ (TE-Shop).
In diesem Zusammenhang und auch daneben äußerst lesenswert. Käme ich in Bedrängnis würde ich mir wünschen, dass Herr Steinhöfel mich vor Gericht vertritt.
Vor allem die Qualität unserer staatlichen Rechtsankläger- und Richter in den unteren Chargen der Gerichte sind ein erschreckendes Armutszeugnis einer Justiz, die diesen Namen nicht verdient.
Wer 16:0 Verfahren in eigener Sache u.a.a. vor den obersten Gerichten gewinnt, hat für mich die Goldmedaille verdient.
Leider kann Herr Steinhöfel nicht überall sein und es gibt viel zu wenige seines Kalibers in diesem Land hier.
Der deutsche Rechtstaat ist ein „failed state“ – schon mit Geburtsfehlern im Grundgesetz geboren. – einzige Abhilfe GG Art.20(4)
Legen Sie los. Niemand hält Sie auf.