Die Wärmepumpe gilt als Symbol der schönen neuen grünen Heizwelt. Jetzt zeigt sich: Im Stromnetz zählt nicht die bunte Jahresbilanz, sondern die kalte Stunde im Januar. Laufen Millionen elektrische Heizungen gleichzeitig, geht es nicht mehr um Prospekte, Förderbescheide und Klimaparolen, sondern um Trafos, Kabel und gesicherte Leistung.
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Mit politischem Druck und Milliarden an Fördergeldern soll Deutschland in das Zeitalter der Wärmepumpe gedrängt werden. Das Gebäudeenergiegesetz und die Heizungsförderung treiben den Wärmemarkt in Richtung Elektrifizierung; neue Heizungen müssen in vielen Fällen 65 Prozent erneuerbare Energie einhalten, und beim Heizungstausch sind Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich. Das ist kein normaler Technologiewechsel, sondern ein staatlich verordneter teurer Umbau.
Wer sich heute eine neue Wärmepumpe mit entsprechender Anschlussleistung einbauen lässt, bekommt nicht nur eine Heizung, sondern zugleich ein Stück steuerbarer Netzinfrastruktur ins Haus. Doch damit holt sich jeder eine Heizungstechnik ins Haus und unterschreibt konkludent, dass sie von der Ferne aus abgeschaltet werden kann. Denn es sind mittlerweile so viele dieser Geräte installiert, dass die kritischen Momente in den Stromnetzen zunehmen.
Die grüne Antwort auf dieses Problem trägt den faden Namen § 14a EnWG. Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung den neuen Regeln. Dazu gehören auch Wärmepumpen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug im Engpassfall vorübergehend herunterregeln, wenn eine konkrete drohende Überlastung des lokalen Stromnetzes abgewendet werden soll. Ganz abschalten darf er sie nicht, 4,2 Kilowatt Mindestleistung müssen bleiben, der normale Haushaltsstrom ist davon ausgenommen. Als Ausgleich gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Bestandsanlagen vor dem 1. Januar 2024 bleiben, sofern sie nicht ohnehin einer alten Regelung unterlagen, grundsätzlich ausgenommen; neue Anlagen unter 4,2 kW fallen ebenfalls nicht darunter. Dies bedeutet: Für einen Teil der neuen Wärmepumpen entsteht eine Heizung unter Dimm-Vorbehalt.
Die Abhängigkeit gerade bei einer wichtigen Infrastruktur wie der Heizung vom Gutdünken staatlicher Einrichtungen wird gesteigert. Die Bundesnetzagentur betont zwar, Eingriffe seien nur für konkrete Gefährdungs- oder Störungssituationen gedacht, man rechne allenfalls mit geringen Einschränkungen und unwesentlichen Komforteinbußen. Doch schon die Existenz dieses Instruments ist aufschlussreich. Kein Regulierer baut eine bundesweite aufwendige Architektur zur Drosselung von Wärmepumpen auf, wenn lokale Engpässe bloß ein theoretisches Hirngespinst wären. Die neue Logik lautet: Der Anschluss soll möglich sein, die Knappheit wird im Zweifel in Wohnungen und Häuser verlagert. Keine Petitesse, sondern dies verschiebt das Problem von der Netzanschlussfrage in die Steuerungsfrage.
Der Bürger bekommt damit nicht nur eine Heizung, sondern auch ein Element netzabhängige Infrastruktur in den Keller. Im Engpassfall kann der Leistungsbezug neuer Wärmepumpen vorübergehend reduziert werden. Zur Zeit jedenfalls. Vielleicht heißt es dann später: Strom und Wärme werden nur noch dann zugeteilt, wenn es die Netze zulassen. Weitere folgenreiche Schritte sind denkbar.
Noch etwas kommt hinzu: Flexibilität ist nicht automatisch eine Entlastung. Die aktuelle Fraunhofer-Studie zu Wärmepumpenpools warnt ausdrücklich, dass Strommarktanreize die Gleichzeitigkeit und damit die Höchstlast von Wärmepumpen erhöhen können. Wer viele Wärmepumpen einfach nur über billige Stromstunden in dieselben Zeitfenster lockt, kann die Lastspitzen sogar verschärfen. Damit steigt wiederum die Bedeutung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik im Niederspannungsnetz erheblich.
Sämtliche Daten müssen also gemessen und geregelt werden können. Die Protagonisten dieser Idee gehen tatsächlich davon aus, daß ein solches System kontrollier- und steuerbar ist. Eine kühne Vorstellung: Maximals rund 44 Millionen Wohnungen und Häuser mit Smartmetern auszurüsten und davon überzeugt zu sein, ein solches System im Griff zu haben.
Jede zusätzliche digitale Infrastruktur vergrößert zudem die Angriffsfläche für Hackerangriffe; deshalb betont das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie BSI bei Smart-Meter-Gateways besonders hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Smartmeter sind schließlich auch willkommene Einfallstore für Hackerangriffe mit bedrohlichem Potential für ein ganzes Land. Der Roman „Blackout“ zeichnete dies bekanntlich eindrucksvoll nach.
Die Folgen für die Ortsnetze sind erheblich. Allein das Verteilnetz benötigt mehr Reserven, Straßen müssen aufgerissen werden für dickere Leitungen und stärkere Ortsnetztransformatoren und eine Planung, die wetterabhängige Gleichzeitigkeit ernst nimmt. Zweitens braucht das System mehr Beobachtung und Eingriffsmöglichkeiten, also genau jene Steuertechnik, die nun unter § 14a langsam aufgebaut werden soll. Drittens verschiebt sich der Blick auf die Erzeugungsseite: Nicht die zusätzliche Jahresmenge allein ist entscheidend, sondern die gesicherte Leistung, die in kalten Stunden gleichzeitig bereitstehen muss. Betonung auf „gleichzeitig“. Viertens wird die Lastkurve schwieriger. Wärmepumpen sind eben keine stetigen Zusatzverbraucher, sondern eine temperaturgetriebene Last, die sich abhängig vom (Winter-) Wetter ändert. Die Folge ist nicht automatisch der Blackout. Aber die Anforderungen an Netzführung, Reserven und Koordination steigen deutlich.
Die Wahrheit über Wärmepumpen ist deshalb nicht, dass sie technisch nicht funktionieren. Viele können abhängig von den lokalen Gegebenheiten ordentlich funktionieren. Am ehesten dann, wenn sie nicht versuchen, der Umgebungsluft mit sehr schwankenden Temperaturen energieaufwendig Wärme zu entziehen, sondern als Sole-Wasser-Wärmepumpe aus dem gleichmäßig temperierten Erdreich Wärme aufzunehmen. Erdreich, Grundwasser und Abwasser sind meist günstigere Wärmequellen als kalte Außenluft, und Sole-Wasser-Systeme weisen systemisch meist eine höhere Effizienz auf als Luft-Wasser-Wärmepumpen. Dafür jedoch sind aufwendige Tiefbohrarbeiten mit dem Verlegen von Wärmeschlangen notwendig. Doch im Masseneinsatz werden sie zum Netzproblem. Dann geht es nicht mehr um schöne Jahresarbeitszahlen, sondern um Trafos, Kabel, Ortsnetze, Steuertechnik und gesicherte Leistung. Im Stromsystem entscheidet eben nicht die Statistik am Jahresende, sondern die verfügbare Leistung in jeder Sekunde.
Der Treppenwitz: Der Staat drängt die Bürger mit Regeln und Zuschüssen in die Elektrifizierung hinein und schafft damit ein Regime, das genau diese neue Last drosseln muss, wenn zu viel geheizt werden muss, weil es kalt ist. Deutsche Wärmepumpenpolitik feiert das Einzelgerät als Fortschritt und gesteht mit ihren Netzregeln zugleich ein, dass der großflächige Betrieb ohne zusätzliche Steuerung und Infrastruktur gerade nicht von allein funktioniert.
Der Grundsatz ist neu: Erst drängt die Politik die Bürger zum elektrischen Heizen – und schafft gleichzeitig die Möglichkeit, genau diese neue Technik im Engpassfall von außen zu begrenzen.
Die Dimmbarkeit ist also kein technisches Feature, sondern ein Offenbarungseid. Sie ist das Eingeständnis, dass unsere Stromnetze für die politisch erzwungene Massen-Elektrisierung schlicht nicht ausgelegt sind. Sobald die Last im Ortsnetz zu hoch wird – also genau dann, wenn es draußen klirrend kalt ist und Millionen Wärmepumpen gleichzeitig „pumpen“ wollen –, darf der Netzbetreiber die Leistung von Ferne drosseln. In den Wohnungen wird es kalt; Kohle-, Holz- und Gasheizungen sollen ja rausgerissen werden und damit der wichtige Grundsatz über Bord geworfen werden, für möglichst viele eine Reserve oder ein Backupsystem zu haben. Aber das kennen wir ja bereits von den Abbrucharbeiten an den Kraftwerken.



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Habe ich richtig gelesen?
Haben Sie, Herr Douglas, nicht die Millionen E-Autos und E-Bikes vergessen?
Ein E-Auto zieht 11 kW. Manche sogar 22 kW, mit Genehmigung des Versorgers. Dann allerdings abschaltbar aus der Ferne.
Das kann ja richtig lustig werden, wenn von Dezember bis Januar einmal Dunkelflaute herrscht.
„Bestandsanlagen vor dem 1. Januar 2024 bleiben, sofern sie nicht ohnehin einer alten Regelung unterlagen, grundsätzlich ausgenommen; neue Anlagen unter 4,2 kW fallen ebenfalls nicht darunter.“ Haha, das glaube, wer will. Wenn mal so richtig Strom knapp wird, dann wird abgeschaltet! Aber es gibt ja jede Menge gute Tipps von den Damen und Herren da oben: Pullover, Decken, Frieren für den Frieden (in Korruptistan). Mein Notstromer läuft dann und geheizt wird mit den Kaminöfen…