Ein Sieg des deutschen Rechtsstaates über menschenfeindliche Corona-Willkür

Der BGH spricht eine Ex-Richterin frei, die ihrem Vater in der Coronazeit per richterlichem Beschluss die Sterbebegleitung einer alten Frau ermöglichte. Tichys Einblick hatte damals das jetzt aufgehobene Urteil des Landgerichts gegen die Richterin scharf und stichhaltig kritisiert (Ein weiteres fragwürdiges Urteil beruhend auf dem Corona-Narrativ).

IMAGO

Anna Sophie Kröber, 39 Jahre, ist am 3. August von höchster Stelle vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Kröber hat im Frühjahr 2020 als Richterin im Bereitschaftsdienst einem Eilantrag ihres Vaters stattgegeben und dem Pfarrer damit Zugang zu einer 89-jährigen Sterbenden verschafft. Die nichtinfizierte alte Frau im Altenheim durfte von ihren Angehörigen wegen der staatlich verordneten einrichtungsbezogenen allgemeinen Corona-Isolationshaft nicht besucht werden und hatte in ihrer Sterbensnot nach ihrem vertrauten Pfarrer gerufen.

Kröber hatte ihre Entscheidung zugunsten der Besuchserlaubnis sachlich einwandfrei begründet. Das Bundesinfektionsschutzgesetzt gesteht jedem Menschen die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung in Pandemiezeiten zu (vgl. IfSG § 30.4). Es ist ein erbärmliches Armutszeugnis für die Kirchen, dass die Kirchen damals für ihre Seelsorger das Besuchsverbot für Kranke und Sterbende mitunterstützt hatten, obwohl das dem Infektionsschutzgesetz eindeutig zuwiderlief.

Der Bundesgerichtshof als oberstes Gericht im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege gibt Kröber sachlich mit folgenden Worten recht: Generelle Besuchsverbote hatten den „Heimbewohnern jede kommunikative Entfaltung in höchstpersönlichen Angelegenheiten (…) vollständig unmöglich“ gemacht. Die darin „liegende Berührung des Menschenwürdekerns“ sei „selbst durch überragende Interessen des Allgemeinwohls nicht zu rechtfertigen“.

Wie aber steht es um den Vorwurf, dass die Tochter niemals über den Antrag ihres Vaters hätte entscheiden dürfen? Mit diesem Fehler begründete das Landgericht Gera 2024 sein hartes Urteil.

Dazu schreibt der Bundesgerichtshof kurz und knapp: „Soweit der Angeklagten Rechtsfehler unterlaufen sind, begründen diese weder einen elementaren Rechtsverstoß noch lassen sie eine sachwidrige Motivation der Angeklagten erkennen.“

Mit meinen Worten: Kröber hat sich mit ihrem Rechtsfehler weder etwas erschlichen noch für sich oder ihren Vater irgendeinen Vorteil herausgeholt. Kröber hatte immer wieder betont, dass sie bei jedem anderen Seelsorger ebenso entschieden hätte.

Die küchenpsychologische Spekulation des Landgerichts Gera, die Richterin hätte sich „durch Umsetzung des Wertesystems ihres Vaters dessen Anerkennung“ verschaffen wollen, weist der Bundesgerichtshof als „nicht durch tatsächliche Umstände belegt“ zurück.

Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofes ist für Anna Sophie Kröber und ihre (Herkunfts)Familie eine 6-jährige Leidenszeit zu Ende gegangen:
• Hausdurchsuchung (Oktober 2020)
• Entlassung aus dem Richterdienst (März 2021)
• Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung durch das Landgericht Gera (Juni 2024)
• Kröbers Geschwister sammeln 2024 bundesweit bei unzähligen Unterstützern 52.000 Euro Spenden, um ihrer am Boden liegenden Schwester die Revision vor dem BGH zu ermöglichen
• Nachdem Kröber von ihrem Freispruch durch den Bundesgerichtshof erfährt, kollabiert sie, bis danach ihre Erschütterung in riesengroße Freude übergeht. Durch das Urteil des BGH ist jetzt eine Rückkehr in das Richteramt wieder möglich.

Erlauben Sie mir zum Abschluss eine humorvolle Spekulation: Der kleine Sohn von Frau Kröber, der alle Tiefen dieses Falles unbewusst und zum Teil bewusst mitbekommen hat, wird vielleicht später auch einmal Jura studieren, um die deutsche Jurisprudenz zumindest einen Millimeter gerechter zu machen. Vielleicht wird er aber auch Pfarrer wie sein Opa Peter Oberthür, der in finsteren Zeiten ein leuchtendes Vorbild für Seelsorge und Hoffnung im Angesicht des Todes und für Zivilcourage gegen staatliche und kirchliche Menschenverachtung war.

Uns allen einen gesegneten Sonntag!

Ihr Achijah Zorn

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