Ein Sieg des deutschen Rechtsstaates über menschenfeindliche Corona-Willkür

Der BGH spricht eine Ex-Richterin frei, die ihrem Vater in der Coronazeit per richterlichem Beschluss die Sterbebegleitung einer alten Frau ermöglichte. Tichys Einblick hatte damals das jetzt aufgehobene Urteil des Landgerichts gegen die Richterin scharf und stichhaltig kritisiert (Ein weiteres fragwürdiges Urteil beruhend auf dem Corona-Narrativ).

IMAGO

Anna Sophie Kröber, 39 Jahre, ist am 3. August von höchster Stelle vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Kröber hat im Frühjahr 2020 als Richterin im Bereitschaftsdienst einem Eilantrag ihres Vaters stattgegeben und dem Pfarrer damit Zugang zu einer 89-jährigen Sterbenden verschafft. Die nichtinfizierte alte Frau im Altenheim durfte von ihren Angehörigen wegen der staatlich verordneten einrichtungsbezogenen allgemeinen Corona-Isolationshaft nicht besucht werden und hatte in ihrer Sterbensnot nach ihrem vertrauten Pfarrer gerufen.

Kröber hatte ihre Entscheidung zugunsten der Besuchserlaubnis sachlich einwandfrei begründet. Das Bundesinfektionsschutzgesetzt gesteht jedem Menschen die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung in Pandemiezeiten zu (vgl. IfSG § 30.4). Es ist ein erbärmliches Armutszeugnis für die Kirchen, dass die Kirchen damals für ihre Seelsorger das Besuchsverbot für Kranke und Sterbende mitunterstützt hatten, obwohl das dem Infektionsschutzgesetz eindeutig zuwiderlief.

Der Bundesgerichtshof als oberstes Gericht im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege gibt Kröber sachlich mit folgenden Worten recht: Generelle Besuchsverbote hatten den „Heimbewohnern jede kommunikative Entfaltung in höchstpersönlichen Angelegenheiten (…) vollständig unmöglich“ gemacht. Die darin „liegende Berührung des Menschenwürdekerns“ sei „selbst durch überragende Interessen des Allgemeinwohls nicht zu rechtfertigen“.

Wie aber steht es um den Vorwurf, dass die Tochter niemals über den Antrag ihres Vaters hätte entscheiden dürfen? Mit diesem Fehler begründete das Landgericht Gera 2024 sein hartes Urteil.

Dazu schreibt der Bundesgerichtshof kurz und knapp: „Soweit der Angeklagten Rechtsfehler unterlaufen sind, begründen diese weder einen elementaren Rechtsverstoß noch lassen sie eine sachwidrige Motivation der Angeklagten erkennen.“

Mit meinen Worten: Kröber hat sich mit ihrem Rechtsfehler weder etwas erschlichen noch für sich oder ihren Vater irgendeinen Vorteil herausgeholt. Kröber hatte immer wieder betont, dass sie bei jedem anderen Seelsorger ebenso entschieden hätte.

Die küchenpsychologische Spekulation des Landgerichts Gera, die Richterin hätte sich „durch Umsetzung des Wertesystems ihres Vaters dessen Anerkennung“ verschaffen wollen, weist der Bundesgerichtshof als „nicht durch tatsächliche Umstände belegt“ zurück.

Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofes ist für Anna Sophie Kröber und ihre (Herkunfts)Familie eine 6-jährige Leidenszeit zu Ende gegangen:
• Hausdurchsuchung (Oktober 2020)
• Entlassung aus dem Richterdienst (März 2021)
• Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung durch das Landgericht Gera (Juni 2024)
• Kröbers Geschwister sammeln 2024 bundesweit bei unzähligen Unterstützern 52.000 Euro Spenden, um ihrer am Boden liegenden Schwester die Revision vor dem BGH zu ermöglichen
• Nachdem Kröber von ihrem Freispruch durch den Bundesgerichtshof erfährt, kollabiert sie, bis danach ihre Erschütterung in riesengroße Freude übergeht. Durch das Urteil des BGH ist jetzt eine Rückkehr in das Richteramt wieder möglich.

Erlauben Sie mir zum Abschluss eine humorvolle Spekulation: Der kleine Sohn von Frau Kröber, der alle Tiefen dieses Falles unbewusst und zum Teil bewusst mitbekommen hat, wird vielleicht später auch einmal Jura studieren, um die deutsche Jurisprudenz zumindest einen Millimeter gerechter zu machen. Vielleicht wird er aber auch Pfarrer wie sein Opa Peter Oberthür, der in finsteren Zeiten ein leuchtendes Vorbild für Seelsorge und Hoffnung im Angesicht des Todes und für Zivilcourage gegen staatliche und kirchliche Menschenverachtung war.

Uns allen einen gesegneten Sonntag!

Ihr Achijah Zorn

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Kommentare ( 17 )

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Maja Schneider
14 Tage her

Dieses Urteil ist wahrhaft ein Lichtblick inder sonst herrschenden Finsternis in großen Teilen der Justiz, in der sich, so das Empfinden, nicht mehr allzu viel Richter finden, die mutige und dem Fall ebenso wie dem Rechtsstaat angemessene Urteile fällen.

Michaelis
15 Tage her

Unfassbar, was in den Corona-Zeiten in diesem Deutschland geschehen durfte, unfassbar!!!
Für mich waren diese Verbote, kranke und alte – ja sogar sterbende – Menschen zu besuchen, der allerschlimmste Terror einer grauenhaften Inhumanität!!! Allein die Maßlosigkeit von Politikern, Medizinern und Juristen war ein Lehrstück über die potenzielle Niedertracht und Primitivität von Personen, die man mit zuviel Macht und Einfluss ausstattet.

Mausi
15 Tage her

Danke, dass TE bzw. Herr Zorn davon berichten.

Lebensfreude
15 Tage her

Die Richterin in Gera hat sich mit ihrem Fehlurteil durch Umsetzung des Wertesystems der polit-medialen Corona-Kaste deren Anerkennung verschafft und ihre Karrierechancen verbessert. So läuft das in der politischen Rechtsprechung, wo die Justitia ihre Augenbinde abgenommen hat.

Nibelung
15 Tage her

Beschreibung einer verbrecherischen Situation biblischen Ausmaßes, wovor schon andere Fachleute gewarnt haben und sie brutal zur Seite geschoben wurden und das Ergebnis sich selbst überholt hat, während die vielen Leiden in der Erinnerung geblieben sind und die Verbrecher von damals noch mitten unter uns weilen, obwohl sie schon lange hinter schwedischen Gardinen sitzen müßten. Das alles ist das Werk einer einzigen Person, die sich warum auch immer zur willigen Vollstreckerin entschieden hat und die negativen Ausmaße in Werten und Auswirkungen nicht zu bemessen sind und sie alle bis heute mitten unter uns weilen, was völlig unverständlich ist und nur einer… Mehr

verblichene Rose
15 Tage her

Man benötigt also in einem Rechtsstaat über 50.000 Euro, um Recht zu bekommen? Das erinnert mich jetzt aber doch eher an den Judaslohn, als dass ich mich über den Ausgang dieser Geschichte freuen kann. Wobei in der Coronazeit und auch weit danach viele Milliarden Euro unwiederbringlich verbrannt worden sind. Jesus hätte die Frau übrigens kostenlos vertreten. Hat denn die Frau ihre Auslagen wenigstens erstattet bekommen?

Michaelis
15 Tage her
Antworten an  verblichene Rose

Deutschland ein „RECHTSSTAAT“????

Sonny
15 Tage her

Wohl dem in diesem Staate hier, der genug Vermögen hat, sich gegen solch rechtsbeugende Urteile, wie das des Landgerichtes Gera, wehren kann.
Uns anderen aber, denen schon fast alles genommen wurde, denen ist eine Widergutmachung von begangenem Unrecht meistens nicht möglich. Das ist die traurige Wirklichkeit. Nur wer viel Geld hat, kann das (versuchen).
Corona hat eindrücklich bewiesen, dass in diesem „Rechtsstaat“ Menschenwürde und Mitgefühl fast nichts bedeuten.

Haba Orwell
15 Tage her

> Es ist ein erbärmliches Armutszeugnis für die Kirchen, dass die Kirchen damals für ihre Seelsorger das Besuchsverbot für Kranke und Sterbende mitunterstützt hatten, obwohl das dem Infektionsschutzgesetz eindeutig zuwiderlief.

Dieselben „Kirchen“, die auch halbe Welt holen, um eigene Einrichtungen zu füllen und fristlos feuern, wer nur Zweifel daran hat.

Manfred_Hbg
15 Tage her

Zitat: “ • Kröbers Geschwister sammeln 2024 bundesweit bei unzähligen Unterstützern 52.000 Euro Spenden, um ihrer am Boden liegenden Schwester die Revision vor dem BGH zu ermöglichen“ > Erst ein mal, Gratulation an Frau (Ex-)Richterin A.S. Kröber. – Und man staune: scheinbar gibt es bei unserer zum „Staatsbüddel“ runtergekommenen höchsten Gerichtbarkeit doch auch noch mal so etwas wie lichte Momente. UND abschließend auch noch mit Blick auf die hier unverschuldet verursachten Verhandlungskosten und auf die schlappen 52.000 Euro an Spenden gedacht: Wenn man solch helfenden und anpackenden Geschwister wie jene Frau Kröber hat, kann man sich wahrlich nur glücklich schätzen.… Mehr

verblichene Rose
15 Tage her
Antworten an  Manfred_Hbg

BEIDE Urteile standen faktisch schon vorher fest. Und das zeigt lediglich, in was für einer Welt wir leben. Korrupt und auch sonst sehr viel zu wünschen übrig lassend!

REP
15 Tage her

Und „unsere Demokratie“ schreit immer noch „nie wieder“.

Gottes Segen für Fr. Kröber und ihre Familie, mögen die Coronauten in der Hölle schmoren.

Last edited 15 Tage her by REP