Das Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz stützt sich auf fragwürdige Quellen

Ein Verfassungsgerichtsurteil ist Anlass für eine Verschärfung der Klimaschutzpolitik. Doch es stützt sich auf wissenschaftliche Grundlagen, die teilweise veraltet sind und erhebliche Unsicherheiten enthalten.

IMAGO / IPON

Mit Beschluss vom 24. März hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke, Luisa Neubauer (Fridays for future), Prof. Volker Quaschning, Josef Göppel (CSU und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019, verfassungswidrig ist, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis?

In der Beschreibung der „tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ (Ziff.16-29) und den „tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes“ (Ziff.31-37) bezieht das Gericht sich im wesentlichen auf vier Quellen: den IPCC, das Buch Rahmstorf/Schellnhuber „Der Klimawandel“, das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU.

Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest: „Zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ (Ziff.19). „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich“.

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 Grad Celsius bei Verdoppelung der CO2 Konzentrationen von 285 ppm (1860) auf 570 ppm in 2100 anzugeben.

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In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gibt, „dass infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. Eine starke Abschwächung hätte unter anderem große Auswirkungen auf die Wettersysteme in Europa und Nordamerika. Der Nordatlantikraum würde sich rasch um mehrere Grad abkühlen.“ Hier beruft sich das Gericht auf eine umstrittene Außenseitermeinung. Hätte es auf die Webseite des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg geschaut, hätte es auf die Frage „Kann die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen?“ die Antwort gelesen „Die kurze Antwort ist: Nein.“

Auch die Schellnhuberchen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan. „Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.“(Ziffer 21)

Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview mit Jochem Marotzke, Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut mit der FAZ nicht gelesen:

FAZ: „Welcher Kipppunkt macht Ihnen am meisten Sorgen ?
Marotzke: „Keiner“

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Gericht kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 – dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen. Und dies gilt auch – nach wie vor – weltweit für Dürren, Starkregenereignisse, Hurrikane, Tornados. Im Kapitel IV-Extremwetter unseres Buches „Unerwünschte Wahrheiten“ haben wir 488 Literaturstellen zitiert, die die weitverbreitete Meinung, Extremwetter hätten zugenommen, widerlegen.
Als Widerlegung der Aussage des Gerichts (Ziffer 27): „Als eine besondere Herausforderung gilt die in Deutschland beobachtete Zunahme von Trockenheit und Dürre. Die hiermit einhergehende Austrocknung der Böden hat vor allem für die Landwirtschaft Bedeutung“, sei die Grafik der Sommerniederschläge gezeigt:

Aber nicht nur die Sommerdaten widerlegen diese Aussage des Gerichts, die Winterdaten ebenso.

Hier gibt es sogar einen Anstieg der Niederschläge (Quelle: hier).

Es gibt auch keinen Dürreanstieg europaweit und sogar weltweit („Unerwünschte Wahrheiten“, S. 168).

In Ziffer 28 des Beschlusses heisst es: „Der Klimawandel ist zudem bedeutende Ursache von Flucht und Migration. Menschen verlassen ihre Heimat auch in Folge von Naturkatastrophen und aufgrund langfristiger Umweltveränderungen wie etwa vermehrter Dürren und des Anstiegs des Meeresspiegels.“ (Quellenangabe Rahmstorf/Schellnhuber) Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik schreibt zu diesem Sachverhalt: „Vieles deutet darauf hin, dass die immer noch weit verbreitete Annahme eines Automatismus zwischen Klimawandel und Migration stark angezweifelt werden muss. Ein solch genereller Ökodeterminismus ist empirisch nicht haltbar.“

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch: „Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen.“ Das ist nun objektiv falsch. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben? Denn es geht so weiter: „Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene (unten Rn. 33) CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg. Dieser Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht.“ (Ziffer 32)

Selbst der IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zur Zeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. (Das Gericht s.o.: „nur kleine Teile“)

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Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional der CO2-Konzentration in der Atmossphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung – in der Zukunft sehr wohl eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2-Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen: „Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird. (…) Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als „CO2-Budget“ bezeichnet“. (Ziffer 36).

Und nun fängt das Gericht an zu rechnen und folgt dem Gutachten des 6-köpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen SRU (stellv. Vorsitzende Prof. Claudia Kemfert). Der SRU hatte in seinem 2020er-Gutachten auf Seite 46 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75 °C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen. Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt zu 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf. Dass die genannten 800 Gigatonnen selbst nach Ansicht des IPCC mit großer Unsicherheit versehen ist, erwähnt das Gericht, rechnet aber weiter mit den 6,7 Gigatonnen. Der Hamburger Klimaforscher Prof. Jochem Marotzke überraschte kurz nach Erscheinen des IPCC-Berichts von 2018 mit der Aussage, dass die zulässige Emission an CO2 sich auf 1000 Gigatonnen erhöht hätte. Ursache hierfür war die Erkenntnis, dass die Pflanzen der grüner werdenden Erde unvorgesehenerweise mehr CO2 aufnehmen können als bislang vermutet. Aber das Gericht folgt lieber den Rechnereien des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

„Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen, würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“ (Ziffer 231). In der Tat legt das Klimaschutzgesetz eine Minderung der CO2 -Emissionen von 0,813 GT in 2020 auf 0,543 GT in 2030 für alle Sektoren Deutschlands von Energie über Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft fest. Das Gericht summiert die begrenzten Emissionen und kommt zum Ergebnis: „Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden. (…) Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich“. (Ziffer 234)

Und somit kommt das Gericht zum Ergebnis: „Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55 % reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot …(würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.“(Ziffer 246)

Der Schlusssatz des Gerichts lautet: „Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.“

Wie die Politik, die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht.

Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2- Emission für 2035 gefordert hatte.

Um den Ausgangspunkt des Gerichts – Restbudget von 6,7 GT bis 2050 für Deutschland – in ein Verhältnis zu setzen: das entspricht etwa einem halbem Jahr CO2-Emissionen der VR China in 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land nach seiner freiwilligen Erklärung zum Pariser Abkommen die Emissionen von 9,5 auf 12,5 GT zu steigern – pro Jahr wohlgemerkt. Das Gericht sieht aber für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchchnittlich 0,05 GT pro Jahr vor, soviel wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Calciumcarbonatverarbeitung zu Calciumoxid) ausstößt.

Unionsfraktionssitzung
Arnold Vaatz: "Es kann überhaupt nicht funktionieren ohne Kernkraft"
War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Gas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist.

Wind und Solar werden die nötige Energie jedenfalls nicht liefern. Denn es geht praktisch um die Stillegung der Gas- und Ölheizungen, das Verbot von Benzin- und Dieselautos, die Stilllegung des LKW-Verkehrs, des Flugverkehrs, der Raffinerien, der Grundstoffindustrie und die Durchleitung des in Nordstream 1 und 2 ankommenden Erdgases (etwa 0,2 GT CO2 pro Jahr) an unsere Nachbarn, die es dann verbrennen dürfen – das volle grüne Programm also. Das wird grandios scheitern.

Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.

Wir bräuchten dringend eine Abkühlung. Nicht nur in der CO2-Debatte. Sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.

Hinsichtlich dieser Abkühlung gegenüber den Modellprognosen bin ich zuversichtlich.


 

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Kommentare ( 132 )

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132 Comments
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kurowski86
2 Jahre her

Wir haben heute das zweitgrößte Parlament der Welt (nach China mit 1,5 Milliarden Bevölkerung). 50 % der Parlamentarier sind in der Wirtschaft oder Leben gescheiterte Existenzen, die lediglich in der Lage sind, einige Sätze unfallfrei rhetorisch und mediengefällig aneinanderzureihen. Dafür gibt’s 20fachen Hartz IV-Satz. Was sollen die sonst machen? Etwa arbeiten?? 🙂

Sani58
2 Jahre her

Guter Artikel, aber vergebliche Liebesmüh. Die eingesetzten Richter, die Kobolde und deren Vorneweg- und Hinterherläufer werden es nicht begreifen. Dazu müssten sie ihre Blase verlassen – und das wäre unangenehm.

Michael Grieme
2 Jahre her

Die sog. „Klimapolitik“ ist allein mit Aspekten der Physik in der Atmosphäre oder der Energieerzeugung überhaupt nicht zu verstehen. Verständlich wird sie erst, wenn man fiskalische Aspekte mit hinzuzieht: Verteuerung von Energie, Emissionshandel, Verpressung von CO2 usw. Nicht Natur, sondern Politik ist Veruracher und Nutznießer. „Klimapolitik“ ist die Kommerzialisierung der Atmosphäre mit dem Geld der Konsumenten.

Bernd W.
2 Jahre her

Sorry,
aber das, was Mutter Erde in Äonen als fossile Energieträger abgelagert hat, in nur wenigen Jahrhunderten wieder nahezu sämtlich in die Atmosphäre zu entlassen…
Eine Atmosphäre, vergleichbar dünn wie die Schale eines Apfels…
Das kann nun mal nicht ohne gravierende Folgen für das Weltklima bleiben.
Jedoch: die wichtigste Maßnahme muss ohne Zweifel ein massives, zügiges Absenken der Weltbevölkerung sein, anstatt die Populationsüberschüsse einfach nur per UN-Migrationspakt auf die Länder mit höherem Standard und Energieverbrauch zu (zwangs-)verteilen!
Es kann doch nicht so schwer sein, dies zu begreifen. Herrjeh!!

Till Kinzel
2 Jahre her

Im Englischen gibt es ja den schönen Ausdruck „judicial overreach“, der sozusagen noch die Steigerungsform des ebenfalls abzulehnenden „judicial activism“ darstellt: Richter glauben, sie hätten einen politisch-weltanschaulichen Auftrag, der über die sachgerechte Auslegung des Gesetzes hinausgeht. Mit derlei Rechtsprechungsfirlefanz wie hier erreicht das Bundesverfassungsgericht aber eher früher als später seine nachhaltige Selbstdelegitimierung, so daß dann wieder irgendwelche halbseidenen Politiker jammern können, woher denn bloß der Vertrauensverlust in die Institutionen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates komme…Und es ist leider auch wahr: wenn sich Juristen selektiv auf irgendwelche wissenschaftlichen Sachverhalte beziehen, die zudem noch in hohem Maße Vermutungscharakter haben, gehen sie früher oder später… Mehr

bfwied
2 Jahre her

Selbst wenn CO2 die ihm zugewiesene riesige Wirkung hätte, was es nicht hat, wäre dieser dt. Wahn, der in den Grünen, der Kinderbewegung, dem Verfassungsgericht einen vorläufigen Gipfel erreicht hat, diese wahnsinnige Geldverbrennung und Lebenszeitverderbnis völlig unangebracht, denn die vielleicht 100 Jahre, in denen man noch auf die fossilen Energieträger Kohle, Gas angewiesen ist – Öl geht wahrscheinlich viel früher aus – sind ein Klacks geologisch gesehen, gleichgültig ob die Chinesen jährlich progressiv 12,5 % mehr ausstoßen. Die Erde regeneriert sich immer, und zwar sehr viel schneller als so manche glauben. 20 Jahre ein Haus nicht gepflegt, s. Londons Villen,… Mehr

Korner
2 Jahre her

Die einzige Quelle des GVG ist das Kanzleramt. Merkel befiel, wir folgen dir. Das ist doch kein Gericht mehr, dass sind willfährige Erfüllungsgehilfen der Merkel.

Katha
2 Jahre her

Insgesamt sind Erster und Zweiter Senat des BVerfG zu 60% weiblich besetzt.

Von insgesamt 9 Richterinnen in beiden Senaten wurden 6 von der SPD nominiert, 2 von der CDU, 1 von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Fachthemen der einzelnen Damen sind Gender, Migration, Rassismus, Umwelt.

Die Männerriege ist dahingehend eher unauffällig.
 https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_des_Bundesverfassungsgerichts

2 Jahre her

Die sogn. deutsche Demokratie ist in einem völlig abgewirtschafteten skandalösen Zustand und hat längst Weimarer Symptome. In 16 Jahren wurden von einer SED-Geschulten in den meisten staatlichen Entscheidungsgremien ausufernd Gefälligkeitsposten vergeben. Niemand kritisierte länger als eine Woche, dass Fr Merkel mal eine legitime Wahl (das Urgründungselement aller Demokratien) in Thüringen per Telefonanruf rückgängig macht, weil ihr das Ergebnis nicht gefiel. Diese völlige Abschaffung der Demokratie wird in den gleichgeschalteten Medien gerade mal eine Woche nebenbei erwähnt. Sachfragen und Fakten spielen längst keine Rolle mehr. Die völlig unbelegte, haltlose Klimadiskussion wird von einem Verfassungsgerichtspräsidenten durchgewunken, der schon den extrem umstrittenen Migrationspakt… Mehr

Max Wilde
2 Jahre her

Das BVerfG fällt auf Panikmache herein, wenn es fragwürdige CO2 Rest-Budgets zur Basis seines Urteils macht. Nur das Gericht in seiner Beschränktheit meint, das emittierte CO2 bleibe auf ewig in der Atmosphäre. Die Wissenschaft glaubt das nicht. Prof. Vahrenholt hat beschrieben, dass die CO2 Idee vom Restbudget schon wegen der rein statischen linearen Betrachtung Unsinn ist. Der wahrlich „unverdächtige“ Prof Latif, Kiel, einer der bedeutendsten Klimaforscher, schätzt die Verweildauer von emittiertem CO2 in der Atmosphäre auf ca. 120 Jahre, was impliziert, dass es bis dahin bereits natürlich abnimmt. Das deutsche Klima Konsortium der bedeutendsten Forschungsinstitutionen schätzt entsprechend, dass nach wenigen… Mehr

2 Jahre her
Antworten an  Max Wilde

Angenehme, plausible überzeugende Erklärung. Allerdings glaube ich nicht, dass das BVG auf irgendwas reingefallen ist. Viel schlimmer! Es interessiert Herrn Harbarth als BVG- Präs. und Gefolgsmann von Fr Merkel einfach nicht. Selektive Wahrnehmung eben. Eines Richters völlig unwürdig und untauglich . Mit welchem Recht regen wir uns noch mal über Polen auf?