In manchen Justizpalästen dreht sich langsam die Windrichtung. Mit dem unsäglichen Paragrafen zur „Politikerbeleidigung“ können Serien-Kläger wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann nicht mehr so leicht die Bürger verhauen.
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Sturmgeschütz: So nennen selbst Parteifreunde Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.
Die 68-jährige EU-Abgeordnete tritt seit Jahren auf, als sei sie die ukrainische Außenministerin (im übertragenden Sinn, versteht sich, aber inhaltlich schon sehr ähnlich). Wenn „MASZ“, wie sie in Kreisen der eigenen Partei – übrigens keineswegs liebevoll – genannt wird, mal wieder einen rausgehauen hat, dann denken viele im Publikum an die alte Weisheit:
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
Bisher stellte sich die Justiz zumeist gegen den kritischen Bürger, wenn der zum groben Keil griff. Doch jetzt hat das Landgericht Köln in einem taufrischen Berufungsurteil den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung von MASZ freigesprochen. Der Freispruch wirkt sich indirekt auch auf die vielfältigen zivilrechtlichen Verfahren aus, die Frau Strack-Zimmermann anstrengt. Und das kommt so:
Politikerbeleidigung
FDP-Menschen haben oft einen ganz besonderen Geschäftssinn. Politisch sind sie womöglich nicht immer die Hellsten, die jüngsten Wahlergebnisse auf dem Niveau einer kaum noch messbaren Splitterpartei legen diesen Schluss jedenfalls nahe.
Aber wenn es ein paar Taler abzugreifen gibt, werden sie einfallsreich.
Der Paragraf zur „Politikerbeleidigung“ im Strafgesetzbuch eröffnet vielen Politikern viele Möglichkeiten, viele Taler abzugreifen. Die Neufassung des § 188 StGB war im April 2021 eine der letzten Amtshandlungen überhaupt von Angela Merkel. Es ist ein fraglos eines Rechtsstaats unwürdiges Machwerk. Von dieser politisch unverrückbaren Bewertung abgesehen, hat es unseren offenbar am Hungertuch nagenden Berufspolitikern aber immerhin eine neue Einkommensquelle erschlossen.
Dieses Potenzial hat Marie-Agnes Strack-Zimmermann wohl als Erste erkannt.
Einträgliches Konzept
Früher war Kritik an Politikern kein Problem.
Da durfte man MASZ halt nicht offensichtlich beleidigen – so, wie man auch sonst niemanden offensichtlich beleidigen durfte. Gleiches Recht für alle. Aber im Zweifel mussten sich Politiker derbe Kritik eben gefallen lassen. In der Demokratie müssen die Mächtigen das aushalten.
Korrektur: Sie mussten. Vergangenheitsform.
Denn mit dem § 188 ist das nicht mehr so. Jetzt gilt ein Sonderrecht. Erstens kann Politikerbeleidigung schärfer bestraft werden als die Beleidigung eines „normalen“ Menschen. Zweitens darf die Staatsanwaltschaft den Bürger jetzt auch ohne Strafantrag des angeblich beleidigten Politikers verfolgen – es sei denn, der betroffene Politiker widerspricht ausdrücklich. Das tut der aber nur sehr selten. Meist tut er das Gegenteil und erstattet selbst Anzeige.
Von dieser neuen Möglichkeit, dem Souverän wegen Kritik an der Politiker-Kaste die Justiz auf den Hals zu hetzen, haben einige Angehörige ebendieser Kaste besonders fleißig Gebrauch gemacht: Robert Habeck. Annalena Baerbock. Friedrich Merz.
Und Marie-Agnes Strack-Zimmermann.
MASZ hat Medienberichte nicht dementiert, wonach sie inzwischen um die 2.000 (in Worten: zweitausend) derartige Anzeigen gestellt hat. Das folgt einem klaren Muster. Sie postet irgendetwas krachend Ideologisches. Im Wortsinn: provozierend. Sie provoziert die Reaktion. Das ist legal. Tatsächlich kann sich dann irgendjemand nicht beherrschen und reagiert heftig. Vielleicht zu heftig. Das ist dann schnell illegal.
Strafanzeige wird gestellt, der Anwalt von MASZ begehrt Akteneinsicht und bekommt dadurch die persönlichen Daten des unbeherrschten Kommentators. Das öffnet die Türen für eine lukrative Fortsetzung: Nach dem Strafverfahren reicht man eine Zivilklage ein. Da geht es dann um Geld. Juristisch heißt es „Geldentschädigung“. Wird ihr die zugesprochen, kann MASZ etwa 600 Euro einstreichen – pro Fall. Ein Teil des Geldes, meist etwa die Hälfte, wird an das Meldeportal weitergereicht.
In unserem Fall heißt dieser eifrige Helfer „So Done“. Das ist der Name einer Agentur. Deren Geschäftsmodell besteht darin, kritische Bürger zu verfolgen, sobald die sich womöglich mal im Ton vergreifen.
Dafür flöht die Agentur aufwändig und mit Künstlicher Intelligenz das Internet durch, um potenziell angreifbare Äußerungen aufzuspüren. Das ganze Konzept hat ein gewisser Alexander Brockmeier zusammen mit einer gewissen Franziska Brandmann erdacht. Er war mal Landtagsabgeordneter für die FDP in NRW, sie war mal Bundesvorsitzende der FDP-Nachwuchsorganisation „Junge Liberale“.
Vorkämpfer für die Meinungsfreiheit also. Zwinker-Smiley.
Wird etwas gefunden, geht der Fall an eine Partner-Kanzlei. Die heißt, Überraschung: „So Done legal“. Einziger Anwalt dort ist, Überraschung: Alexander Brockmeier.
Man kann das wohl Merkantilisierung der Meinungsunterdrückung nennen.
Richtungsänderung am Gericht
Anfangs bekamen anzeigefreudige und klagende Politiker fast immer Recht. Doch allmählich – ganz langsam, aber spürbar – dreht sich der Wind. So wie in unserem Fall.
Der beginnt damit, dass MASZ eine kernige Aussage postet: „Die AfD, eine Gefahr für Deutschland. Das sind wirklich schöne ‚Patrioten‘, die Deutschland an China und Russland verkaufen.“
Das mag ein Bürger nicht so stehen lassen. Unter dem Post kommentiert er (Orthografie aus dem Original übernommen):
„Klar, Oma Courtage. Sponsort by C.I.A., Rheinmetall, Degussa und weiteren. Kriegstreiberim und Schreibtisch Mörderin. In einer Linie mit Eichmann und Globke. Passt!“
Das ist nun nicht sonderlich nett. Aber kann sich irgendjemand vorstellen, dass Helmut Schmidt oder Helmut Kohl einen Otto Normalverbraucher wegen so etwas angezeigt hätten?
MASZ tut es. Besser: Sie lässt es tun. „So Done legal“ stellt für Frau Strack-Zimmermann einen Strafantrag. In erster Instanz wird der Mann auch tatsächlich wegen Politikerbeleidigung nach § 188 StGB verurteilt.
In der Berufung vor dem Landgericht Köln passiert nun Erstaunliches. Da rückt die Staatsanwaltschaft selbst schon mal vom Vorwurf der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ab und will nur noch eine Verurteilung wegen „normaler“ Beleidigung (§ 185 StGB). Doch selbst auf dieser Grundlage lässt das Gericht durchblicken, dass es keine Strafwürdigkeit sieht – und schlägt eine Einstellung des Verfahrens vor.
Das lehnt die Staatsanwaltschaft ab – und fängt sich eine herbe Niederlage ein. Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“ erreicht für ihren Mandanten in allen Punkten einen Freispruch erster Klasse. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Also Sie, lieber Leser. Und ich auch.
Pendelschwünge
Noch ist es zu früh, pauschal ein neues Klima „pro Meinungsfreiheit“ an deutschen Gerichten auszurufen. Aber die Zahl der Freisprüche in solchen Prozessen wird größer. Und auch die Zivilklagen auf Geldentschädigungen von MASZ & Co. werden immer öfter abgewiesen, sagt Rechtsanwalt Markus Haintz. Seine Kanzlei vertritt inzwischen Mandanten in mehr als 100 Fällen gegen Frau Strack-Zimmermann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt mittlerweile auch deutlich mehr Urteile niederer Instanzen auf, die sich gegen die Meinungsfreiheit gerichtet hatten. Das berichtet das Portal „Legal Tribune Online“ (LTO).
Zumindest am Horizont zeigt sich also ein Silberstreif. Das Modell, erst zimperlich und beleidigt zu sein und dann damit auch noch Geld zu verdienen, stößt an Grenzen.
Zeit wird’s.



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Hört man davon im ÖRR ?
Naive Frage.
Das wird wie alles, was nicht ins linksgrüne Weltbild passt, totgeschwiegen.
Dafür werden wir über den Rosenkrieg einer drittklassigen Schauspielerin (Collien Fernandes) ausführlichst im ÖRR zwangsinformiert.
Also wenn man für diese Äußerungen ein Strafverfahren bekommt, müsste ich für meine Gedanken in die Sicherungsverwahrung…
Die sind zum Glück frei!
Leider nicht mehr so ganz. Das Urteil gegen Höcke wg. „Alles für Deutschland“ (ein Spruch, der keineswegs nur von der SS, sondern davor UND danach von allen Parteien gelegentlich benützt wurde), konnte nicht deshalb gefällt werden, weil dieser Spruch explizit verboten gewesen wäre: das war er nie! Höcke wurde verurteilt, weil ihm das Gericht bei diesem Spruch den spezifischen Sinngehalt der SS unterstellte: genau genommen, hat man ihn also wegen eines ihm unterstellten GEDANKENVERBRECHENS verurteilt.
„Aber wenn es ein paar Taler abzugreifen gibt,“
Eine Möglichkeit, das Geschäftsmodell zu unterminieren: Lukrative Provokationen bestimmter Personen einfach nicht mehr kommentieren. Kein Kommentar ist dann der beste Kommentar (dazu noch kostenlos) – der Kohlestrom versiegt. …
Ja. Zweischneidig.
Denn dann ist man „angepasst“.
Wiewohl ich es sinnlos finden, mich mit solchen direkt auseinander zu setzen.
Auch wegen ihr verlassen tausende intelligente Menschen Europa. Warum verlässt sie nicht Europa, der IQ würde sprunghaft ansteigen.
Das kann man nicht bestätigen – denn Sie wissen ja nicht, was für solche kommt? Gar noch im Clan.
Wolfgang Meins schreibt über den IQ des Messermörder von Solingen: https://www.achgut.com/artikel/solingen_prozess_das_tabu_ueber_das_keiner_reden_wollte
Der immerhin hat es bis ins Gefängnis geschafft.
Unglaublich, MASZ darf mich legal als Wähler einer demokratischen Partei beleidigen und umgekehrt zahle ich hunderte Euros „Schadenersatz“ und gehe im Zweifelsfall zusätzlich in Ersatzhaft wenn ich dasselbe tue?
So etwas kenne ich bisher nur aus Thailand, nur das dort die Regierung keine Bürger beleidigt.
Meine Intelligenz fühlt sich ständig vergewaltigt, wenn ich mir Bundestagsreden anhöre – und ausdrücklich NEIN, nicht die der so dumm verschimpften AfD-Politiker. Als alte Souffragette kommt mir oft das Essen hoch, wenn ich mir manche von den weiblichen It-Girls aus dem Pool der sich demokratische Parteien nennenden Stuhlwärmer anhöre. Besonders hervorzuheben ist die Penetranz der außen grünen und innen roten Laubfröschinnen. Auch die Politiker, die offensichtlich einem Kriegstreiber-Platoon angehören, denken, daß sie irgendwie klug argumentieren.
Ihre größte (wenn nicht ihre m.e. einzige erwähnenswerte) Leistung wird es sein, die FDP ruiniert zu haben. Und dafür danke ich ihr.
Schon von der Nummerierung her 1-8-8 müßte der Paragraph abgeschafft werde. Als Autonummer würde DAS jedenfalls nicht durchgehen
„Das folgt einem klaren Muster. Sie postet irgendetwas krachend Ideologisches. Im Wortsinn: Provozierendes. Sie provoziert die Reaktion. Das ist legal.“ Sicher? Eingeschleuste V-Leute z.B. dürfen nicht zu Straftaten animieren, Stichwort „Agent Provocateur“. Mit diesem Argument könnte man vor Gericht vielleicht sogar punkten. Doch selbst wenn es legal wäre – was sind das für Gestalten, die sowas tun? „Mensch“ möchte ich zu so jemandem nicht sagen, denn Mensch kommt von „menschlich“ und Kriegstreiberei mit dem einzigen Ziel, der Rüstungsindustrie immer mehr Blutgeld in die Kassen zu spülen ist nicht menschlich. Die da oben quetschen und saugen die Bürger also nicht nur… Mehr
Aber ist doch schön, daß Helmchen Zimmerflak endlich auch mal was auf die Mütze gekriegt hat.