Es ist egal, wer in Polen Recht hat

Es geht längst nicht mehr um das Recht, die Moral oder den Rechtsstaat. Es geht nur noch darum, wer der Stärkere ist. Das gilt fortan überall in der EU.

picture alliance / ZUMAPRESS.com | Kai Jane

Viel und aufgeregt wird derzeit über Polen berichtet, und in den sozialen Medien kommentiert. Hat Ministerpräsident Donald Tusk Recht, der das Verfassungsgericht mit Polizeigewalt absperren ließ, um es mit ihm wohlgesonnenen Richtern zu besetzen? Oder Staatspräsident Nawrocki, der das einen „Putsch“ nennt? Wer von diesen beiden zerstört oder rettet den Rechtsstaat?

Hintergrund: Die im Dezember 2023 gewählte Tusk-Regierung hatte mehrere neue Verfassungsrichter vom Parlament wählen lassen, aber der im Sommer 2025 zum Staatspräsidenten gewählte Nawrocki, der der konservativen Oppositionspartei PiS nahesteht, hatte sich geweigert, diese zu vereidigen. Das Verfassungsgericht bleibt somit personell konservativ, weil die früheren Personalentscheidungen der PiS-Regierung weitgehend noch galten.

Und das, obwohl der EuGH das bestehende polnische Verfassungsgericht in der Form, in der Nawrocki es erhalten will, 2025 für illegitim erklärt hatte – in gewissem Sinne vollstreckt also die neue Regierung diese Sentenz des EU-Gerichtes. Der EuGH beanspruchte mit diesem Urteil einmal mehr seinen Vorrang vor den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten. Diese Position vertritt das Gericht seit 1964, sie bleibt aber heftig umstritten und wurde von den Mitgliedstaaten nie vereinbart. Im Widerspruch zu dieser Auffassung steht Artikel 4 Absatz 2 des Lissabonner Vertrags, der theoretisch die Verfassungsidentität der Mitgliedstaaten garantiert.

Wer hat recht? Es ist egal. Nicht im akademischen Sinne, Juristen und auch Politologen werden sich noch lange mit den Geschehnissen beschäftigen: Wurden rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, oder wurden sie geschützt? Wurden demokratische Grundsätze über den Haufen geworfen, oder wurden sie verteidigt? Kann man den Rechtsstaat mit rechtsstaatswidrigen Methoden verteidigen? Und überhaupt: Diese ganze Epoche des gesellschaftlichen und politischen Umbruchs, in der wir leben, wird noch Gegenstand vieler Bücher sein.

Aber im politischen Hier und Jetzt ist das alles völlig gleichgültig. Nur eines zählt: Wer ist stärker? Nicht jene Kräfte werden am Ende siegen, die moralisch und/oder juristisch im Recht waren, sondern jene, die die Macht hatten, ihre Pläne durchzusetzen.

Ein Teil dieser Macht-Gleichung ist heutzutage, wen die EU unterstützt. Es dürfte wohl klar sein, dass in Polen das so hart umkämpfte Verfassungsgericht, in dem sich verschiedene Akteure für dessen Vorsitzende halten, keine Instanz mehr ist, die mit Autorität sagen könnte, was Recht und was Unrecht ist. Als „Check and Balance“, als Gegengewicht zur Macht bleiben eigentlich nur die EU und deren Gerichte, der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Da hat man aber – wie erwähnt – bereits für Tusk entschieden.

Allerdings hatte die EU 2024/25 in Rumänien nichts dagegen, dass das dortige Verfassungsgericht eine bereits erfolgte und von ihm selbst als korrekt validierte Wahl einfach wieder stornierte, unter Berufung auf „ausländische Einmischung“, für die keine Beweise vorlagen.

Diese Wahl wurde nicht deswegen storniert, weil es rechtsstaatlich geboten war, sondern weil es politisch nötig schien. In diesem Sinne sagte damals der rumänisch-ungarische Politiker Tamás Sándor, die Stornierung der Wahl sei zwar weder demokratisch noch rechtsstaatlich, es sei aber „eine politisch richtige Entscheidung“ gewesen. Denn es bestand die Gefahr, dass in Rumänien die nationalkonservative AUR-Partei an die Macht kommt, und dann „hätte Amerika Rumänien verloren“. Die Einwilligung der EU hierzu war eine klare Botschaft: Unabhängig davon, ob es in Rumänien formelrechtlich mit rechten Dingen zuging, politisch war es wünschenswert.

Tendenziell ähnlich kommentierte Polens Außenminister Radoslaw Sikorski die Ereignisse rund um das polnische Verfassungsgericht: Es sei zwar „nicht elegant“, wie die Regierung vorgegangen sei, aber alternativlos.

Es ging damals in Rumänien nicht um rechtsstaatliche oder demokratische Spielregeln, sondern um nackte Machtausübung. Das gilt sogar dann, wenn der damals siegreiche Kandidat der ersten Runde der Präsidentenwahl, Calin Georgescu, tatsächlich die Regeln verletzt hat (er behauptete, kein Geld für seinen Wahlkampf ausgegeben zu haben, und das kann sicher nicht stimmen). Aber das hätte entweder vor der Wahl festgestellt werden oder nach der Wahl sanktioniert werden müssen. Für eine Stornierung gab es kein gutes Argument.

Extreme Machtausübung setzt voraus, dass die Bedingungen dafür gegeben sind und dass die Interessen jener, die die Macht haben, so gefährdet sind, dass sie den Machtverlust auf keinen Fall riskieren wollen. In diesem Fall (Rumänien) zogen Staatspräsident, Regierung, Geheimdienste und Verfassungsgericht alle an einem Strang. Und sie wären diesen Weg sicher nicht gegangen, wenn sie befürchtet hätten, dass die EU (und/oder die USA) darauf negativ reagieren könnten. Das war offenbar vorher geklärt worden. Denn auch die Interessen der EU und der USA wären durch einen AUR-Wahlsieg gefährdet worden.

Auch die rabiaten und potentiell riskanten Methoden der polnischen Regierung, um das Verfassungsgericht politisch gefügig zu machen, sollten vor dem Hintergrund einer angenommenen Einwilligung der EU verstanden werden. Die erforderlichen Machtvektoren hier sind eine Kontrolle der Sicherheitskräfte (wenn das Militär sich querstellt, wird es schwierig), über das Verfassungsgericht (darum geht es ja), eine Parlamentsmehrheit, die bereit ist, auch rechtsstaatlich bedenkliche Entscheidungen durchzuwinken, und ein diskretes Signal aus Brüssel, dass das alles in Ordnung ist.

Zwei Risikofaktoren bleiben: Die USA – Staatspräsident Nawrocki steht Trump näher als Regierungschef Tusk – haben klar signalisiert, dass sie besorgt sind. Die US-Botschaft forderte in einer langen Botschaft alle Beteiligten zur Mäßigung auf, also auch die Regierung. Die hat aber nicht vor, sich zu mäßigen.

Und die Bürger selbst: Letzten Endes riskiert die Regierung einen Aufstand der Opposition und ihrer Anhänger. In solchen Fällen muss man gut kalkulieren, ob das nicht ins Auge gehen kann.

Aber Rechtsstaatlichkeit gehört nicht zu den Aspekten, die in diesem Ringen entscheiden werden.
Es war heuer auch in Ungarn egal, ob es rechtsstaatlich in Ordnung ist, den Staatspräsidenten unter Missachtung der dafür geltenden Verfassungsregeln einfach per Verfassungsänderung abzusetzen. Oder die erfahrensten Oppositionspolitiker von den nächsten Wahlen auszuschließen, über eine rückwirkende Begrenzung ihrer Amtszeit. Oder die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtes zu ändern durch eine rückwirkende Altersbegrenzung.

Es zählte nur, ob es machttechnisch geht. Dazu gehört auch – wenn alle Machtpositionen im Staat in der Hand der Regierung sind, von dort also kein Widerstand kommen kann – die Einwilligung der EU. Denn nur sie kann dann noch bremsen.

Es wird auch in Deutschland egal sein, ob ein AfD-Verbot rechtens wäre. Es wird nur zählen, ob es machttechnisch geht. Da wird sich zeigen, ob bestehende Eliten in den Institutionen, die eigentlich „Gewaltenteilung“ darstellen sollen – Justiz, Parlamente, Regierung, Medien – wirklich eine solche „Teilung“ verkörpern, oder sich zusammenschließen gegen einen politischen Emporkömmling, der ihre schiere Existenz bedroht. Nicht die Existenz der Demokratie, wohlgemerkt, sondern die materielle Existenz von Funktionären und Politikern, die im Falle eines Machtwechsels ihre Arbeit verlieren könnten.

Nun könnte man meinen, dass alles, was die EU durchgehen lässt, rechtsstaatlich gesehen automatisch koscher ist. Das hat nie ganz gestimmt, aber es stimmt ganz sicher nicht mehr, seit sich die EU als geopolitischer Akteur mit geopolitischen Interessen – sprich: mit eigenen politischen Interessen – versteht. Marc de Vos hat das in seinem Buch „Superpower EU” sehr treffend beschrieben (er befürwortet diesen Prozess).

Wer eigene politische Interessen hat, empfindet deren rechtsstaatliche Einschränkung – im Falle der EU etwa deren Kompetenzbeschränkungen im Vertrag von Lissabon – zuweilen als störend. Die Versuchung besteht, sich darüber hinwegzusetzen und sich Kompetenzen anzueignen, die die EU vertraglich gar nicht hat – um ihre politischen Interessen besser durchsetzen zu können.

Ganz bestimmt kann die EU, als Organisation, kein Interesse daran haben, dass Parteien wie die AUR in Rumänien, oder die AfD in Deutschland, oder das RN von Marine Le Pen in Frankreich, oder eben die PiS in Polen, an die Macht kommen. Oder, wenn es etwa um Viktor Orbán in Ungarn geht, dass solche Kräfte an der Macht bleiben. Deren Politik steht in krassem Gegensatz zu den Expansions- und Zentralisationsbestrebungen der EU als Organisation und als politischer Akteur. Insofern darf es niemanden wundern, dass aus Brüssel heftiger Widerspruch kommt, wenn eine Orbán-Regierung per Verfassungsänderung die Struktur des Verfassungsgerichtes ändert, aber nicht, wenn die EU-freundliche Regierung von Péter Magyar dasselbe tut.

Natürlich ist die EU letztlich ein Zusammenschluss europäischer Staaten, sie steht nicht im luftleeren Raum. Ihre „eigenen“ politischen Interessen können also nicht losgelöst von den Interessen ihrer dominanten Mitglieder verstanden werden. Die Großmacht-Bestrebungen der EU sind ein Spiegel der Bestrebungen früherer europäischer Großmächte wie Deutschland oder Frankreich, ihre weltpolitische Relevanz nicht zu verlieren. Allein sind sie zu klein geworden – also versuchen sie, die EU mit all ihren Mitgliedern als geopolitischen Resonanzkörper zu benutzen.

Und auch für die EU-Institutionen gilt der oben erwähnte Selbsterhaltungsreflex bestehender Eliten gegen politische Emporkömmlinge, die ihre Existenz bedrohen. Rechtsstaatlichkeit hin oder her.
Wer diese Selbsterhaltungsinteressen der bestehenden Eliten, und die geopolitischen Großmacht-Interessen der relevanten Akteure, wirklich gefährdet, und sei es durch Ergebnisse demokratischer Wahlen als Folge einer tiefen gesellschaftlichen Umwälzung, der muss sich unter Umständen auf brutale Machtausübung jener gefasst machen, die die Macht (noch) haben. Rechtsstaatlichkeit war gestern.

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Kommentare ( 4 )

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4 Comments
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M.Peter
30 Minuten her

So ist es, und so wird es immer bleiben.

Deutsche
30 Minuten her

„ Rechtsstaatlichkeit war gestern.“
Und damit wäre belegt, dass die heutigen „Eliten“ NICHT GEEIGNET sind ihre Länder zu regieren, da sie nur für ihren Eigennutz agieren.
Rechtsstaat ist im Großen und Ganzen die Gleichbehandlung der Bürger und Menschen. Was wir heute haben ist Straßenräuberei ohne Straßen.

struwwel
31 Minuten her

Wo man auch hinguckt, was man auch immer hört oder liest oder sonstwie wahrnimmt, der Eindruck will sich nicht verflüchtigen, ganz im Gegenteil, er verfestigt sich immer stärker: EUropa kann nur noch begreifen, wer in diesem Gebilde den Inbegriff einer Hexenküche sieht.

Last edited 24 Minuten her by struwwel
Haba Orwell
42 Minuten her

> Es geht nur noch darum, wer der Stärkere ist.

Mich erinnert das alles an das Jahr 1989 – die Kommunisten hatten immer noch Panzer, dennoch gaben die auf.