Fluchtweg Flugzeug: Wir sprechen mit dem BAMF und bekommen Antworten. Die sind verstörend, wenn rasch klar wird, was die schnellen „Flughafenverfahren“ tatsächlich wert sind. Ein Bericht einer großen deutschen Hilflosigkeit. Und zudem die Bankrotterklärung der Sicherheitsarchitektur, wenn beispielsweise Statistiken auf der freiwilligen Aussage einer geringen Zahl von Migranten basiert.
Ein Drittel der Zuwanderung soll mittlerweile über deutsche Flughäfen passieren. Hier allerdings müsste eigentlich das so genannte „Flughafenverfahren“ wirken, das Asylbewerber direkt bei Ankunft festsetzt und diese bei Ablehnung binnen Tagen zurück in ihr Herkunftsland fliegen lässt. Warum also ist dieses Verfahren so ineffektiv, dass die Einreise per Flugzeug so beliebt und häufig geworden ist?
Eine Sprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beantwortet uns in Zusammenarbeit mit einer ihrer Fachabteilungen eine Reihe von Fragen zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug. Auch Nachfragen werden schnell und ausführlich beantwortet.
Die Pressesprecherin des Bundesamtes erklärt:
Das Flughafenverfahren gilt für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten sowie ausweislose Asylsuchende, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen. Hier wird das Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens durchgeführt. Das Flughafenverfahren wird nur an Flughäfen umgesetzt, die Asylsuchende auf dem Flughafengelände unterbringen können. Dies gilt derzeit für die Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München.
Asylsuchende, die über einen anderen Flughafen einreisen, werden nach Einreise zur nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung geschickt und durchlaufen dort das „herkömmliche“ Asylverfahren.
Bezüglich der Frage, wie hoch die Anzahl der Asylsuchenden ist, die über einen Flughafen nach Deutschland einreisen, verweise ich Sie gerne auf Frage 2 der Drucksache 19/1923 „Reiseroutenbefragung von Asylsuchenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“, die sie unter folgendem Link finden: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/019/1901923.pdf (Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Vorbemerkung der Bundesregierung).
Genannte Vorbemerkung besagt nun, dass die Reisewege von rund einem Fünftel der „Migranten und Flüchtlingen“ seit Februar 2017 abgefragt werden in so genannten „Reisewegbefragungen“ (RWB). Erst aus diesen freiwilligen und mit 20 Prozent extrem lückenhaften Abfragungen werden beim Bundesamt Daten gewonnen. Deshalb bestätigt die Bundesregierung auch: „Diese sind statistisch nicht repräsentativ“ und weiter: „Zudem können die von den Befragten gemachten Angaben nicht überprüft werden (…) und dürften nicht verallgemeinernd auf die Gesamtheit der Schutzsuchenden bezogen werden.“
Wir fragen erneut beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach:
Verstehen wir Ihre Informationen in so weit richtig, dass über eine spätere freiwillige Befragungen hinaus nicht zuverlässig beantwortet werden kann, wie viele spätere Asylbewerber über welchen Flughafen einreisen, der das Flughafenverfahren nicht anbietet?
Hierzu liegen leider keine Erkenntnisse vor. Durch das Bundesamt werden solche Fälle statistisch nicht erfasst.
Darf man weiter davon ausgehen, dass jeder über einen Flughafen eingereiste Asylbewerber über einen Ausweis verfügen muss, da er sonst gar nicht hätte per Flug nach Deutschland fliegen können (Ausweiskontrolle Flughäfen)?
Grundsätzlich dürfen Ausländer nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen (§3 AufenthG). Aus §63 Abs. 1 AufenthG ergibt sich eine Pflicht für Beförderungsunternehmen (u.a. Luftfahrtunternehmen) nur Passagiere mit gültigen Ausweisdokumenten zu befördern. Verallgemeinernde Aussagen über die Praxis der Passkontrollen durch Mitglied-/Drittstaaten oder Transitstaaten können vom Bundesamt nicht getroffen werden.
Hieße das also weiter, dass jeder über einen Flughafen Eingereiste ohne Ausweis bei Asylantragstellung demnach diesen nach Ankunft in D vernichtet haben muss, sich also strafbar gemacht hat?
Dem Bundesamt obliegt es, im Rahmen der inhaltlichen Prüfung des Asylantrages, das gesamte Vorbringen des Antragstellers individuell zu bewerten, also auch die Schlüssigkeit seiner Begründung für das Mitführen von gefälschten oder gänzlich fehlenden Papieren zu würdigen. Dies gilt auch für die Frage der Verletzung von Mitwirkungspflichten (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 AsylG) im Rahmen des §30 Abs. 3 Nr. 5 AsylG. Das Bundesamt führt keine Statistik darüber, aus welchen Gründen der genannte Personenkreis keine Dokumente vorlegt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die gestellte Frage voraussetzt, dass der Ausländer gegenüber dem Bundesamt auch angibt, auf dem Luftweg eingereist zu sein. Neben der angesprochenen Vernichtung kommen auch ein Verlust oder Diebstahl der Personaldokumente in Betracht, so dass eine strafrechtliche Bewertung, die nicht in die Zuständigkeit des Bundesamtes fällt, dem Einzelfall vorbehalten bleibt.
Auf welche Weise werden solche über einen Flughafen ohne Flughafenverfahren Eingereiste bereits registriert? Wie kommt der Asylbewerber vom Flughafen zur Erstaufnahmeeeinrichtung, wie wird nachgeprüft ob er da erscheint und wann?
Vorausgesetzt die Anreise erfolgt über einen Flughafen, an dem kein Flughafenverfahren betrieben wird, erfolgt die erkennungsdienstliche Behandlung (vorausgesetzt der Äußerung eines Asylgesuchs) nach §49 Abs. 8 AufenthG. Können Asylsuchende auf dem Flughafengelände nicht bzw. nicht adäquat untergebracht, versorgt und/oder angehört werden, ist ihnen die Einreise zu gestatten. Das Verfahren der Weiterleitung, die Befolgungspflicht und das Belehrungserfordernis über die Rechtsfolgen bei Nichtbefolgung ist in §18 Abs. 1, §§19 ff. AsylG beschrieben. Entspricht der Asylsuchende der ihm auferlegten Pflicht nicht, sich unverzüglich oder binnen der ihm genannten Frist bei der zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu melden, muss er die nachteiligen Konsequenzen tragen. Es greift die Rücknahmefiktion der §§20 Abs. 1 S. 2, 33 Abs. 1 AsylG mit der Folge, dass das Verfahren als eingestellt gilt – und durch das Bundesamt förmlich einzustellen ist. Um sein Asylverfahren durchzuführen, ist dann ein Wiederaufnahmeantrag iS.d. §33 Abs. 5 S. 2 AsylG erforderlich. Die Mitteilung über die Weiterleitung an Aufnahmeeinrichtung bzw. von dort an das Bundesamt ist in §20 Abs. 2 AsylG beschrieben.
Fehlt ein Asylgesuch und wird die Einreise nicht verweigert, ist davon auszugehen, dass an der Einreisekontrolle gültige Dokumente vorgelegt wurden. Erfolgt das Asylgesuch in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Einreise, läuft das normale Verfahren.
Darf man weiter schlussfolgern, dass, wer dem Schnellverfahren „Flughafenverfahren“ als nach Deutschland per Flugzeug Einreisender entgehen will, sich lediglich einen Flughafen ohne „Flughafenverfahren“ wählen muss, um seine Chance deutlich zu erhöhen in Deutschland längere Zeit verweilen zu können? Wenn ja, gibt es dazu Zahlen?“
Maßgeblich ist sowohl im Flughafenverfahren als auch im regulären Verfahren die inhaltliche Prüfung des Asylvorbringens; eine statistische Erfassung erfolgt nicht.
Gewolltes Staatsversagen. Oder hat jemand eine andere Erklärung?
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Gebt es doch auf, das Land ist verloren! Auf allen Ebenen wird mit aller Macht daran gearbeitet. Die ganze Welt wird in den Sozialstaat eingeladen und in wenigen Jahren wird der kollabieren. Dann bricht die Hölle los. Parallel wird auch noch öffentliche Sicherheit und der industrielle Wohlstand zerstört. Worin genau der Plan besteht ist mir unklar, sieht aus wie eine späte Rache für die unseligen 12 Jahre.
Nichts Neues, das gab es schon vor 10-15 Jahren! Ich kenne eine Sippe aus Gambia (Westafrika), die sind allesamt im Laufe der letzten 15 Jahre bequem mit dem Flugzeug hier eingewandert! Anspruch auf Asyl hatte von denen keiner, noch nicht mal ansatzweise! Der Aufenthalt wurde durch Heirat, Schwängern oder sich schwängern lassen erschlichen! Die Einreise per Flugzeug erfolgte in der Regel auf „Einladung“ von Stammesgenossen, die bereits schon länger hier sind und einen Deutschen Pass besitzen und dann mit Visum – Geld spielte für die auch keine Rolle, die waren schon immer Regierungsnah, der Vater war ein reicher Geschäftsmann! Eine… Mehr
Warum wundern wir uns und regen uns sogar auf, dass ein Drittel der Migranten inzwischen bequem und zeitgemäss per Flieger einreist, werden im Migrationspakt doch sichere Fluchtwege gefordert.
Der strapazierte Flüchtling im überfüllten Schlauchboot, so wie wir ihn bisher wahrgenommen haben, gehört bald der Vergangenheit an. Ein „Einreise“ per Flieger ist sicherer und bequemer, wahrscheinlich nicht mal bedeutend teurer als die Flucht mittels Schleuser.
„262 Organisationen sind nach eigenen Aussagen „erschüttert“ über die aktuelle EU-Migrationspolitik. In einem offenen Brief stellen sie drei Forderungen auf – und hoffen auf Unterstützung seitens der Kanzlerin. “ https://www.welt.de/politik/deutschland/article191280835/Fluechtlinge-Offener-Brief-an-Merkel-fordert-neue-EU-Migrationspolitik.html
läuft doch alles wie am Schnürchen. Kann baer auch nur deswegen funktionieren, weil diejenigen, die das alles zu finanzieren haben buckeln und murren, aber nicht laut werden. Lieber kürzen sie den eigenen Leuten noch mehr bei derPflege, der Rente als auch nur ein einziges Mal laut zu sagen: es reicht. Wir schaffen daas nicht.
Es ist bereits alles zu diesem Thema tausendfach gesagt, jeder der die Wahrheit wissen will, kann sie erfahren, jederzeit. Nie zuvor gab es eine solche Informationsfülle und Möglichkeiten zur Information über das Weltgeschehen. Die Deutschen wollen es nicht wissen, wollen nichts begreifen, wollen nicht denken und können es offenbar auch gar nicht mehr. Jeder der noch alle Tassen im Schrank hat, hat es im persönlichen Gespräch mit anderen fast ausnahmslos erlebt, die Vernunft hat nicht die geringste Chance. Nur dummes Nachgeplapper aus dem ÖR, mehr nicht. Zu den Wahlen gehen fast alle nur, weil sie es sollen, nicht weil sie… Mehr
Perfekter Kommentar!
Das ist meiner bescheidenen Meinung nach eine Nebelkerze: die Migranten behaupten sie wären via Flughäfen eingereist. Warum wohl: sie wollen nicht nach Griechenland oder Italien zurückgeschickt werden, über die sie tatsächlich in die EU „eingereist“ sind.
Das ist kein gewolltes Staatsversagen! Das ist gewolltes Regierungshandeln! Es ist gewollte Provokation der Bevölkerung! Es ist die Arroganz der Macht! Es ist zum **!
Wozu brauchen wir ein BAMF? Wer rein will kommt rein. Und wer drin ist, bleibt drin.
Wenn die politische Klasse, plus Medien, plus UNO, plus EU, plus NGOs, plus Soros und all deren Paladine beschlossen haben, daß Deutschland mit Sozialhifesuchenden geflutet werden soll, nützen alle Gesetze, Verträge und angebliche Kontrollen nichts, da diese einfach ignoriert werden. Lobenswert, wenn sich noch einige die Mühe machen, die Sauereien aufzudecken, nur ändert es leider nichts mehr.
Nein! Was sich hier an deutschen Flughäfen (…und ebenso an deutschen Grenzen) abspielt ist keinesfalls nur „gewolltes STAATSVERSAGEN“; …es ist vielmehr VORSÄTZLICH begangener „RECHTS- UND GESETZESBRUCH“ in einer unbestimmten Anzahl von Fällen, JEDOCH NUR geltend für neu eingereiste sogenannte SCHUTZ- UND ASYLSUCHENDE. Bei jeder Auslandsreise, egal geschäftlich oder als Tourist, gilt für mich als DEUTSCHEN nach wie vor eine strenge Ausweis- und Kontrollpflicht. Ohne gültigen Ausweis oder Visum und ohne -i.d.R. nach langer Wartezeit- vorher nicht ausführlich „gefilzt“ worden zu sein, komme ich erst gar nicht in ein Flugzeug. Für unsere Neuankömmlinge aus des Kaste der „Unberührbaren“ gelten diese Regeln… Mehr