Das Kirchensteueraufkommen der Evangelischen Kirche im Rheinland hat 2025 um 7,7 Prozent gegenüber 2024 zugenommen. Wie kommt es zu dieser erstaunlichen Zunahme, obwohl in diesem Zeitraum die Anzahl der Kirchenmitglieder um 3 Prozent abgenommen hat?
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Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) umfasst das Gebiet der ehemaligen preußischen Rheinprovinz von Emmerich bis zum Saarland. Mit 2,05 Millionen Mitgliedern ist diese evangelische Landeskirche die zweitgrößte in Deutschland nach der Hannoverschen Landeskirche und vor der drittgrößten in Bayern.
Das Kirchensteueraufkommen der EKiR betrug 2019 vor der Covid-Krise 742 Millionen Euro. 2023 ging es zurück auf 707 Millionen Euro. 2024 erreichte es mit 745 Millionen Euro das Vor-Corona-Niveau. 2025 erreichte es die Rekordsumme von 802 Millionen Euro (ca. 400 Euro pro evangelischem Kirchenmitglied).
Dieses Plus von 7,7 Prozent lässt aufmerken, da Deutschland 2025 wirtschaftlich stagnierte, die Inflation lediglich 2,2 Prozent betrug und die EKiR-Mitgliederzahl 2025 um 70.000, also 3 Prozent gegenüber 2024 abnahm. Die Kirchensteuereinnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer stagnierten folgerichtig 2025.
Des Rätsels Lösung sind die Kirchensteuereinnahmen aus Kapitalerträgen. Betrugen diese 2020 in Zeiten der Nullzinsen lediglich 29 Millionen Euro, kletterten die Kirchensteuern aus Kapitalerträgen 2025 in der EKiR um 150 Prozent auf 73 Millionen Euro.
Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass die außerordentliche Erhöhung der Kirchensteuern aus Kapitalerträgen zwei Besonderheiten aufweist:
- Lediglich in den Monaten Februar bis April 2025 schnellten diese Steuerzahlungen hoch, da infolge der Zolldiskussionen von Donald Trump die Anleger ab Februar ihre Portfolios erheblich umschichteten und dadurch massiv Kapitalertragssteuern fällig wurden. Ihre Rekordeinnahmen 2025 hat die Kirche dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump zu verdanken, also genau dem Mann, vor dem der Präses der EKiR, Thorsten Latzel, immer wieder warnt.
- Die enormen Zuwächse der Kapitalertrags-Kirchensteuern gab es vor allem in drei Kirchenkreisen: Düsseldorf, Koblenz und Leverkusen. In diesen drei Kreisen gibt es überdurchschnittlich viele betuchte Menschen, die einen großen Einfluss auf das Wohlergehen der Kirche haben. Von allen evangelischen Kirchenmitgliedern zahlen nur noch 45 Prozent Lohn- und Einkommensteuern. 55 Prozent der Kirchenmitglieder zahlen keinerlei Kirchensteuern. Und von den 45 Prozent Steuerzahlern sind es die oberen 10 Prozent, die den Löwenanteil aller Kirchensteuern bezahlen. Es sind die finanziell Reichen, auf die in vielen antikapitalistischen evangelischen Predigten geschimpft wird, die die Kirchen in der jetzigen Form durch ihre Kirchensteuern am Leben erhalten.
Ob die Kirchensteuern, die 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung (WRV Art. 137.6 vgl. GG Art 140) deutschlandweit etabliert wurden, eine gute Idee sind, dazu gehen die Meinungen weit auseinander:
Die Befürworter betonen, dass das Einziehen der Kirchensteuer durch den Staat, der sich das mit über 300 Millionen Euro pro Jahr von den Kirchen sehr gut bezahlen lässt, die unbürokratischste und gerechteste Form der Kirchenfinanzierung ist. Gerecht, weil die Steuerhöhe dem jeweiligen finanziellen Vermögen angepasst ist. Unbürokratisch, da der Staat sich seine Dienstleistung lediglich mit 3 Prozent der Steuern bezahlen lässt, was bei einem allein durch die Kirche eingezogenen Kirchgeld – wie in Österreich – schnell die 10 Prozent Verwaltungskostenmarke überschreiten würde.
Die Kritiker der Kirchensteuern verweisen auf das Neue Testament, wo eine Mitgliedschaft in der christlichen Gemeinde keineswegs an verpflichtende festgelegte Geldzahlungen gebunden ist, sondern der gemeinschaftsfreundliche Ausdruck der Christusfreundschaft ist. Spenden und Kollekten erfolgen im Neuen Testament freiwillig. Die Kirche ist geistlich immer gut damit gefahren, von ihren Christen nicht Dinge zu fordern, von denen in der Heiligen Schrift nichts steht. Nicht einen mit Staatsgewalt gezwungenen Geber, sondern „einen fröhlichen Geber hat Gott lieb“ (Paulus im 2. Korintherbrief 9,7).
Ob das Einziehen der Kirchensteuern durch den Staat eine besondere Regierungsnähe mit sich bringt, wage ich zu bezweifeln. Viele Freikirchen, die die Kirchensteuer ablehnen und auf freiwillige Spenden setzen, waren in der Coronazeit genauso regierungsergeben und haben ähnlich wie die Kirchensteuerkirchen ihre Gottesdienste im Gefolge der polit-medialen Panik ausfallen lassen und die unausgegoreneImpfung als angebliche Nächstenliebe spirituell überhöht. Hier scheinen unabhängig von Finanzierungsfragen ähnliche theologische Missstände wie in den Kirchensteuerkirchen die Weichen falsch gestellt zu haben.
Einen von Gott gesegneten Sonntag allerseits.


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