Die meisten Klagen gegen Abschiebungen nach Afghanistan sind erfolgreich

Diejenigen, von denen der CSU-Politiker Alexander Dobrindt 2018 als „Anti-Abschiebe-Industrie“ sprach, sind offenbar höchst erfolgreich, wie eine Antwort der Bundesregierung offenbart.

imago images / Panthermedia

Dass es während der laufenden Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu weiteren Verzögerungen und Aussetzung von Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber kommen würde, konnte man sich ausrechnen. Warum es überhaupt noch zu vollstreckbaren Abschiebungen kommt in Deutschland, liest sich hingegen wie eine Nachricht aus dem Dino-Park. Warum? Weil es bei weit über fünfzig Aufenthaltstiteln unterschiedlicher Art und Voraussetzung schon erstaunlich ist, dass es überhaupt noch Antragsteller gibt, die keine dieser Lücken ins deutsche Sozialsystem für sich finden können.

Die für ihre zahlreichen Kleinen Anfragen an die Bundesregierung bekannte Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) wollte nun trotzdem mal den aktuellen Stand wissen über die Klagen gegen Abschiebungen nach Afghanistan.

Der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Inneren, Stephan Mayer (CSU) antwortete an „Liebe Ulla“, und verabschiedete sich mit „Dein Stephan Mayer“. Nun kann der Außenstehende hier nicht sagen, ob diese überfraktionelle Vertraulichkeit einfach der Tatsache geschuldet ist, dass der arme Mann täglich Post von Jelpke beantworten muss, oder ob hier möglicherweise ein hohes Maß an Sympathie und Wertschätzung im Spiel ist, oder ob die beiden einfach mal einen neuen flotten Umgangston versuchen wollten. Jedenfalls hat Jelpke bei der Veröffentlichung dieses Schreibens auf die Schwärzung dieser vertraulichen Grußformeln verzichtet.

Jelpke wollte von Mayer wissen:

„Wie hat das BAMF von Juli bis Oktober 2020 über die Asylanträge afghanischer Asylsuchender entschieden (bitte zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig, sonstige Erledigungen differenzieren) und wie haben die Verwaltungsgerichte im bisherigen Jahr 2020 über Klagen afghanischer Asylsuchender gegen ablehnende Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie in der ersten Teilfrage differenzieren)?“

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Und Mayer listete auf, was Jelpke wissen wollte. Die nannte das Ergebnis wenig später eine „schallende Ohrfeige für das BAMF“. Demnach gelang es in 59 Prozent der ablehnenden Asylbescheide von Afghanen durch erneute Prüfung vor Gericht, den ablehnenden Bescheid zu kippen. Tatsächlich gewährten die Verwaltungsgerichte von Januar bis September 2020 in 5.644 Fällen Schutz, also einen der Aufenthaltstitel, bei denen zuvor die Abschiebung bzw. freiwillige Ausreise angeordnet wurde.

Nun ist es müßig, sich zu fragen, ob bei erfolgreicher Klage die Ursprungsentscheidung automatisch als rechtswidrig gelten muss. Allerdings fehlt auch bei Jelpkes Interpretation der Zahlen der Fokus auf über 40 Prozent jener Klagen, die gegenüber den erfolgreichen 59 Prozent als unbegründet abgelehnt wurden. In Zahlen sind das alleine für den angegebenen Zeitraum in 2020 fast 4000 Afghanen. Ein weiterer Hinweis dürfte die niedrige Quote jener Kläger sein, die eine Prozesskostenhilfe im Vorfeld bewilligt bekommen. So wie es im Einzelfall, um mehr Klarheit zu bekommen, einer Studie bedürfte, die sich eingehender mit den Begründungen der Gerichte befasst. Wie vielen Klagen wurde da beispielsweise stattgegeben alleine wegen Formfehlern oder terminlicher Verschleppungen oder gar wegen Überlastung der Gerichte?

Schon 2017 stellte TE fest, dass „NGOs, ihre Finanziers und ihre Anwaltindustrie“ die Anwendung des Rechts torpedieren. 2017 recherchierte und schrieb TE:

„Aktuell passiert nun, dass immer mehr abgelehnte Asylbewerber erfolgreich gegen diese Ablehnungen klagen. Nach Informationen von „NDR Info“ gab es alleine in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 220.000 solcher Klagen. Und niemand bei klarem Verstand wird ernsthaft annehmen wollen, dass da kein System dahinterstecken würde. So unterstützen etliche deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aktiv diese Klagewelle. Es stellt, um nur eines von vielen Beispielen zu nennen, der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. ein Muster für solche Klagen ins Netz. Der Verein bittet abgelehnte Asylbewerber, sich mit dieser Musterklage an eine Beratungsstelle und/oder einen Anwalt zu wenden. Eine Adressliste ist selbstverständlich beigefügt.“

Dem System nach erinnert das an die Kriegsdienstverweigerungswellen und -stellen der 1970er und 1980er Jahre mit zehntausenden von Prozessen mitunter über mehrere Instanzen hinweg und einer Art Verweigerungsindustrie aus linken Anwälten, Kirchen und weiteren auf diesem Feld engagierten Institutionen.

2017 schrieb TE über den Münchner Anwalt Hubert Heinhold: „Er hat einen vielbeachteten Leitfaden verfasst: „Recht für Flüchtlinge. Ein Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht für die Praxis“. Heinhold ist auch im Auftrag der Caritas unterwegs. Und er arbeitet dem UNHCR zu, dem Büro des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen. Wiederholt wurde Heinhold als Sachverständiger in den Deutschen Bundestag und in Landesparlamente bestellt. Er ist auch stellvertretender Vorsitzender der NGO Pro Asyl und des bayrischen Flüchtlingsrates e.V.“

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Das mag einer jener Protagonisten in diesem Spiel mit den Gerichten und dem deutschen Asylrecht gewesen sein, die Alexander Dobrindt im Sinn hatte, als er Mitte 2018 von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ sprach und davon, dass ein Rechtsstaat auch „zu großzügig“ sein könnte. Der damalige Spiegel-Kolumnist Jan Fleischhauer fragte, ob es an der Zeit sei, über ein „Ende der Gratisgerichtsbarkeit“ nachzudenken. Und während der Journalist darüber nachdachte, waren bereits 370.000 Verfahren bei Gerichten anhängig, wo Asylbewerber gegen ihre Ablehung oder ihren Status klagten.

Nun gibt es viele Heinholds in Deutschland. Und zunächst einmal kann natürlich in einem Rechtsstaat gegen eine Rechtsberatung nichts einzuwenden sein. Interessant wird es erst da, wo schon das Initial zu so einer Rechtsberatung einer politischen Agenda folgt. Wo nicht der Klient im Mittelpunkt steht, sondern die politische Agenda des Anwalts. Wo das geltende Recht als Unrecht betrachtet und entsprechend ausdauernd torpediert wird. Einerseits drängt die Politik auf eine schnelle Bearbeitung offener Asylanträge, andererseits wird von Seiten der NGOs „für grenzenlose Solidarität“ kein Versuch ausgelassen, eben diese beschleunigten Verfahren zu verlangsamen, um so rechtskräftige Abschiebungen bzw. Ausreisepflichten unmöglich zu machen.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Reinhard Marx wusste 2017 schon, wo das Geld für die Anwälte herkommt: „Wer keine Verwandten hat, werde möglicherweise von Pro Asyl, der Diakonie oder der Caritas unterstützt, die in Fällen, an denen sie ein Interesse haben, einen Zuschuss von 250 Euro zahlen. „Manchmal auch ein bisschen mehr“, meint Reinhard Marx gegenüber der Allgemeinen Zeitung. Möglich sei schließlich auch, „dass die Kosten für den Anwalt in den Kosten für die Flucht eingepreist sind: 10.000 Dollar für die Schleusung eines Afghanen nach Deutschland, dazu der Besuch beim Anwalt, wenn der Flüchtling noch ausreichend Geld hat – also bevor der Asylantrag gestellt ist.“

Ende November 2020 rechnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung nach und kam beispielsweise für Hessen auf „weniger als halb so viele Abschiebungen wie vor einem Jahr“. Alles eine Folge der Corona-Pandemie? Hessen schob 2020 bis September 554 Personen ab. Afghanen waren keine dabei, betroffen waren Menschen aus Pakistan, Serbien, Marokko, Albanien oder auch Rumänien.

Wichtig zu wissen: Es existiert bis heute kein „pauschaler Abschiebestopp“ der in einem Zusammenhang mit der Corona-Lage stände. Nicht in einem der Zielländer und auch nicht in einem Dublin-Staat, wenn es um Rücküberstellungen wegen eines Erstantrags dort geht.

Aber mit diesem 59-prozentigen Erfolg bei Klagen gegen ihre Abschiebungen oder ihren aktuellen Status ist das Ende der Fahnenstange noch gar nicht erreicht. Denn die nächste Frage ist, wie viele von den 41 Prozent vor Gericht Gescheiterten dennoch im Land verbleiben. Jene aber, bei denen eine Abschiebung wieder Erwarten doch gelingt, die kommen dann einfach ein zweites oder sogar drittes Mal.

Vom Rettungsboot ins Bordell
Von der sogenannten Seenotrettung direkt in die Zwangsprostitution
Ende 2019 vermeldete TE: „Es ist so grotesk wie wahr: Die Zahl der Abschiebungen sank sogar noch in den letzten Monaten, während die Zahl der vollziehbar (!)  Ausreisepflichtigen überproportional anstieg auf eine Zahl von mittlerweile gigantischen 246.737 Personen zum Stichtag 30. Juni 2019. Also eine knappe Viertelmillion Migranten, die weiter in Deutschland rundumversorgt werden.“

Kaum noch extra erwähnenswert, dass die von Ursula von der Leyen vorgestellte EU-Asylrechtsreform Abschiebungen faktisch noch einmal erschwert, aber selbstverständlich das Gegenteil behauptet. Interessant an diesem Reformvorschlag ist, dass von einer Aufnahme von Asylbewerbern gar nicht mehr die Rede ist, sondern von Migranten mit Aussicht auf einen Schutzstatus. Das macht – jedenfalls aus Sicht der Kommission – natürlich Sinn: Denn die Aufenthaltstitel sind inflationär geworden. In Deutschland können Mitarbeiter der Agentur für Arbeit wie schon eingangs erwähnt bei der Zuordnung ihrer Klienten mittlerweile aus weit über fünfzig Aufenthaltstiteln eine Zuordnung vornehmen.

Abschiebungen auch hier Fehlanzeige: Der schweizerische Sender SRF hat die EU-Aslyrechtsreform ebenfalls genauer angeschaut und kommt zu folgender Erkenntnis: „Entweder werden Migranten – auch solche ohne Aussicht auf einen Schutzstatus – aufgenommen oder die Abschiebung einer bestimmten Anzahl abgelehnter Asylbewerber wird übernommen. Diese Abschiebung muss innerhalb von acht Monaten erfolgen. Gelingt das nicht, muss das Land sie aufnehmen.“

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 34 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

34 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
LRH
4 Jahre her

Man kann nur hoffen das die 50 Milliarden die zur Bewältigung der Migrationskrise reserviert waren bald aufgebraucht sind ! Damit der Spuk ein Ende hat !

a.bayer
4 Jahre her

Der Artikel ist eher dazu angetan, das ohnehin geringe Vertrauen in das Instrument Abschiebung weiter zu verringern. Drehen wir den Hahn endlich am richtigen Ende zu und konzentrieren wir uns auf die „Festung Europa“. Damit die „Bauzeit“ deutlich kürzer ausfällt als die des Berliner Flughafens, sollten die Deutschen sich auf die Finanzierung und auf Anfeuerungsrufe beschränken.

country boy
4 Jahre her

Durch eine kluge Einwanderungspolitik können die Ungarn ihre knappen Mittel sinnvoll einsetzen. Dort werden nicht gigantische volkswirtschaftliche Ressourcen verschwendet für BAMF, Beschäftigung von Richtern und Anwälten für Asylklagen oder staatsfinanzierte NGOs, die nur Sand ins Getriebe streuen wollen. In Ungarn müssen auch nicht Heerscharen von Polizisten und andere Verbrechensbekämpfer finanziert werden, die dafür sorgen, dass räuberische Clans nicht über die Kunstschätze in den Museen des Landes herfallen.
Kein Wunder, dass deutsche Autofirmen wie Audi oder Daimler neue Werke in den letzten Jahren bevorzugt in Ungarn eröffnet haben.

Waehler 21
4 Jahre her

Es Ist gefährlicher in México zu leben als in Afghanistan! 30.ooo Morde passieren da überall, jedes Jahr . Wieviele Menschen kommen Afghanistan um? Mal Googeln!
So wie das Leben in Afghanistan dargestellt wird, dürfte dort niemand mehr außer Taliban und Drogenbauern leben.

country boy
4 Jahre her
Antworten an  Waehler 21

Vor allem sind das ja hauptsächlich junge Männer, für die es angeblich unzumutbar ist, in Afghanistan zu leben. Frauen und Kinder bleiben dann wohl in der Gefahrenzone zurück.

Jan des Bisschop
4 Jahre her

Wie immer sind die NGOS der ehemals christlichen Kirchen ganz vorne mit dabei, diesen Unsinn mit zu finanzieren. Es gilt diesen Pharisäeren den finanziellen Nährboden zu entziehen. Leider sind die Kirchen Bosse so gestrickt, dass sie zunächst die gesellschaftlich wertvollen Teile ihrer Organisationen auflösen, bevor sie dieses Krebsgeschwür der Gesellschaftszerstörung herausschneiden.

Britsch
4 Jahre her

Und bei Dennen, deren Abschiebungsbescheid vom Gericht nicht aufgehoben wurde / wird ist es auch egal,
denn abgeschoben oder freiwillig „gegangen“ werden eh so gut wie keine „Asylsuchenden“
Die Verfahren vom Deutschen Staat bezahlt, gegen sich selbst, sind fast komplett raus geworfenes Geld

Rudi Huschke
4 Jahre her

Und nach 5 Jahren des Prozessierens dürfen sie dann eh nicht mehr abgeschoben werden. Langsam vergeht mir die Lust, diesen Wahnsinn auch noch mit meinen Steuerabgaben zu finanzieren…

De omnibus dubitandum
4 Jahre her

Dass etwa 60% der Klagen afghanischer Asylbewerber erfolgreich sein sollen, sagt für sich genommen noch nicht viel über die Qualität der BAMF-Bescheide aus. Interessant wäre nämlich zu wissen, aus welchen Gründen der BAMF-Bescheid aufgehoben worden und zu welcher konkreten Entscheidung das Verwaltungsgericht jeweils gekommen ist. Hier wäre eine weitere ausdifferenzierte Kategorisierung sehr hilfreich gewesen, um diese Zahl angemessen einordnen zu können. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied, ob dem Asylbewerber letztlich politisches Asyl gewährt, die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, oder etwa aufgrund der Corona-Pandemie ein temporäres Abschiebungsverbot auf Grundlage von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG… Mehr

Nachdenkerin X
4 Jahre her

Ja, es fehlt der Wille. Wie sagt doch der Volksmund: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Im Grunde ist es doch ein Unding, daß Ausländer (!) auf Kosten des deutschen Staates eben gegen ihn klagen können. Uns werden die Grundrechte beschnitten, aber am Asylrecht wird NICHTS geändert. Mit Vernunft hätte man dieses Grundrecht (ein Grundrecht, das nicht für uns gilt, anders als die anderen Grundrechte!) so ändern können, daß wirklich nur politisch Verfolgte kommen. Thilo Sarrazin macht in seinem neuen Buch die richtigen Vorschläge, nämlich das nur noch auf der Verwaltungsebene zu handhaben. Das Asylrecht ist ein Gnadenrecht… Mehr

Ananda
4 Jahre her

Im von Merkel angeleierten Migrationspakt steht, dass die Migranten sich per bereitzustellenden Juristen ins entsprechende Land hineinklagen können. Das „Asylverfahren“ und die Flut an Widersprüchen vor den Gerichten … für wen veranstaltet man dieses Theater eigentlich noch?

Th. Radl
4 Jahre her
Antworten an  Ananda

Wie hat Ulbricht einst gesagt: Es muss „demokratisch aussehen“? Das ist Bauerntheater für den blöden deutschen Dumm-Michel, der glaubt, er würde noch in einem demokratischen Rechtsstaat leben!

CIVIS
4 Jahre her

…und so schafft man sich ab; Tag für Tag, Monat für Monat, Jahr für Jahr !

Und keiner will´s gesehen haben, …gewusst haben, …oder auch nur geahnt haben!

P.S.: Vor langer Zeit gab´s da schon mal eine schlimme Zeit; wo keiner was gesehen, gewusst oder auch nur geahnt hat !