In der Wiener wie Berliner Republik geht es um Einschüchterung der Bürger, sich nicht aus den erlaubten Zonen der immer mehr geschmälerten Bürgerfreiheiten bei Strafe der Ächtung zu entfernen. Bestrafe einen, erziehe viele. Bestrafe viele, erziehe die Massen.
Das Landesgericht in Innsbruck befindet sich in der Maximiliansstraße. Benannt nach dem Habsburger Kaiser, der den Tirolern im Landlibell von 1511 mehr Freiheiten und Selbständigkeit gab, als sie in Nord- wie Südtirol nach 1918 je wieder hatten.
Angeklagt war der streitbare Ex-Grüne Chris Veber, weil er Migranten pauschal und hetzerisch verunglimpft haben soll. Ein weiblicher Richter, Staatsanwalt, Anwalt, zwei Polizisten und keine zehn Bürger.
Es begann mit Fragen an Veber wie einen kleinen Benko. Wie viel er verdient, über welches Vermögen er verfügt, Immobilien, Aktien – bloß die Frage nach Goldbarren und Diamanten habe ich „vermisst“. Ich weiß, das ist gerichtsüblich. Einsichtig ist es nicht. Die Feststellung der Parameter für die juristisch zulässige Höhe einer Geldstrafe kann selbstverständlich außerhalb des Prozesses stattfinden. Diese Prozedur kann ich nur als öffentliche Demütigung und Einschüchterung von Angeklagten sehen.
Dann die Frage nach einem „Geständnis“ und das demonstrative Veber-Nein: auf jeden Fall unschuldig. Das fällt bei Chris Veber temperamentgemäß aus wie bei einem kleinen Michael Kohlhaas. Was niemanden wundern kann, der seinen politischen Lebenslauf vom frühen Mitglied der Grünen an kennt. Er darf das – zeitlich von der Frau Richter arg beschränkt – vortragen. – Auf Tichys Einblick hatte er dazu im Juni 2021 den nötigen Platz.
Die inkriminierte Äußerung im Internet:
„Wir importieren Asylanten mit einem durchschnittlichen IQ an der Debilitätsgrenze. Die Asylanten vergewaltigen Kinder. Aufgrund ihrer Debilität werden die Asylanten von der Justiz geschont.
Schluss damit. Die Zuwanderung aus dummen, mittelalterlich gewalttätig sozialisierten, islamischen Kulturen zerstört Europa. Sie zerstört unsere Kinder.
Die Grenzen müssen geschlossen, die Asylanten remigriert und Verbrecher härtest bestraft werden. Auch wenn sie schwachsinning sind. Schwachsinn ist in diesen Ländern gang und gäbe.“
Die Frau Richter spricht zu Beginn von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Es geht dann aber nur um Meinungsfreiheit. Für die sei sie, sagt sie, aber die werde durch Hassverhinderung begrenzt. – Einspruch. Meinungsfreiheit mit Grenzen ist keine. In Deutschland steht das im Grundgesetz, die bisher nicht geänderte Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das explizit bekräftigt. Was allerdings einzelne deutsche Gerichte auch nicht daran hindert, so zu urteilen wie die Frau Richter in Innsbruck. Wokistan ist dort wie da. In Austria klingt’s außer hier beim Landesgericht sonst nur a bisserl netter.
Im ersten Satz der inkriminierten Meinungsäußerung sagt Veber, welche Asylanten er meint. Da er aber danach zweimal von „die“ Asylanten spricht, urteilt die Frau Richter, habe er „die Asylanten“ pauschal diskriminiert, seine Meinungsfreiheit „weit überschritten“, „zum Hass aufgerufen ohne Grenzen“. Vebers Einwände qualifiziert die Frau Richter: „Sie haben keine Ahnung, um was es geht.“
Also ich habe mehr als eine Ahnung. In der Straße des letzten Ritters Maximilian ging es wie an vielen Stellen der real existierenden Wiener und Berliner Republik um Einschüchterung der Bürger, sich nicht aus den erlaubten Zonen der immer mehr geschmälerten Bürgerfreiheiten bei Strafe der Ächtung zu entfernen. Bestrafe einen, erziehe viele. Bestrafe viele, erziehe die Massen.
Die Frau Richter warf Veber übrigens vor, ihm ginge es gar nicht um die Sache, er suche nur die Öffentlichkeit. Aber Frau Richter, wie soll es jemandem nicht um Öffentlichkeit gehen, der veröffentlicht?
Nach der Urteilsbegründung gab die Frau Richter noch Ratschläge für die Zukunft, die sie mit der Feststellung krönte: Herr Veber, Kriminalität ist männlich. Da hätte es mich hingesetzt, hätte ich nicht schon gesessen.
Chris Veber und Anwalt meldeten Berufung an, Frau Richter registrierte das. Wie groß die Chancen in der nächsten Instanz sind, kann niemand sicher wissen. Aber, werter Chris Veber, vereinzelt gibt es noch Richter wie früher auch nicht immer, aber öfter.
Und die Hoffnung stirbt nicht zuletzt, wie alle sagen, sondern nie.

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